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Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
Title: 00400989.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400989.pdf
Published Time: Thu, 18 Feb 2021 10:33:03 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1/037/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Wohngebiet südlich des Reeser Platzes- Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes
Amt / Institut:
01/18 - Bezirksverwaltungsstellen
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 05.03.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den am 29.01.2021 von Bezirksbürgermeisterin Klinke und der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Schmidt gemäß Anlage gefassten Dringlichkeitsbeschluss.
Sachdarstellung:
In der Angelegenheit war eine Beschlussfassung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW herbeizuführen, da seitens der Bezirksbürgermeisterin Klinke, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29.01.2021 absagt worden ist und um dem Antragsteller Planungssicherheit gewährleisten zu können. Die Erteilung der Befreiungen war notwendig, damit die erforderlichen Arbeiten beauftragt werden können und der Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt wird.
Des Weiteren hätte die Bezirksvertretung 1 von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW nicht Gebrauch machen können, da die Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet.
Anlagen:
OVA_128_2020_Beschlussvorlage OVA_128_2020_Dringlichkeitsbeschluss Wohngebiet Reeser Platz OVA_128_2020_Plangebiet_RP
OVA_128_2020_Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401001.pdf
Published Time: Wed, 03 Feb 2021 07:57:33 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
OVA/128/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Wohngebiet südlich des Reeser Platzes- Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 29.01.2021 Anhörung
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss
17.02.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes in den Wohnstraßen Gelderner Straße, Kempener Straße,
Orsoyer Straße, Reeser Straße, Rheinberger Straße und „kleine“ Rotterdamer Straße
ungerade Hausnummern bis 47. Kunden und Besucher können werktags von 09-20 Uhr unter Verwendung eines Parkscheins mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden parken.
Sachdarstellung:
Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks, der unter anderem durch die Beschäftigten der angrenzenden Gewerbenutzungen auf und östlich der Kaiserswerther Straße, sowie der attraktiven Umsteigemöglichkeit vom MIV auf den ÖPNV rund um die Stadtbahn-Haltestelle Theodor-Heuss-Brücke vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, Sonder-parkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend §45 (1b) 2.a StVO für das oben genannte Quartier als gegeben an.
Über die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten entscheidet gemäß Zuständig-keitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf der Ordnungs- und Verkehrs-ausschuss.
Die Verwaltung überprüft auf Grundlage des durch den Rat der Stadt beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes - Erweiterung des Bewohnerparkens (Ö-Vorlage OVA/049/2020) systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Seite 2
Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnung oder Neueinrichtung von Parkraumbewirt-schaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten.
Eine Anpassung der Parkraumbewirtschaftung auf Basis einer Änderung der Parkgebührenordnung bleibt vorbehalten.
Anlagen:
Plangebiet RP
OVA_128_2020_Dringlichkeitsbeschluss Wohngebiet Reeser Platz als Text anzeigen
Title: 00401002.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401002.pdf
Published Time: Wed, 03 Feb 2021 07:57:34 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW
Betrifft:
Wohngebiet südlich des Reeser Platzes - Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 wurde angehört und empfiehlt dem Ordnungs - und
Verkehrsausschuss die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes in den Wohnstraßen
Gelderner Straße, Kempener Straße, Orsoyer Straße, Reeser Straße, Rheinberger
Straße und „kleine“ Rotterdamer Straße ungerade Hausnummern bis 47 zu
beschließen . Kunden und Besucher können werktags von 09 -20 Uhr unter Verwendung
eines Parkscheins mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden parken.
Sachdarstellung:
Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen
allgemeinen Parkdrucks, der unter anderem durch die Beschäftigten der angrenzenden
Gewerbenutzungen auf und östlich der Kaiserswerther Straße, sowie der attraktiven
Umsteigemöglichk eit vom MIV auf den ÖPNV rund um die Stadtbahn -Haltestelle
Theodor -Heuss -Brücke vorhanden ist, besteht die Möglichkeit,
Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere zu erteilen. Die
Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkge biet entsprechend §45
(1b) 2.a StVO für das oben genannte Quartier als gegeben an.
Über die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten entscheidet gemäß
Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf der Ordnungs - und Verkehrs -
ausschuss.
Die Verwaltung überprüft auf Grundlage des durch den Rat der Stadt beschlossenen
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes - Erweiterung des Bewohnerparkens (Ö -Vorlage
OVA/049/2020) systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die
Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnun g oder Neueinrichtung von
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von
Bewohnerparkgebieten.
Eine Anpassung der Parkraumbewirtschaftung auf Basis einer Änderung der
Parkgebührenordnung bleibt vorbehalten.
Begründung der Dringli chkeit:
Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke hat, in Abstimmung mit den Mitgliedern der
Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlass es des MHKBG NRW
vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß
der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der
Bezirksvertretung 1 am 2 9.01.2021 abgesagt
Die Bezirksvertretung 1 könnte von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5
Gemeindeordnung NRW nicht Gebrauch machen, da die Sitzung des Ordnu ngs - und
Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der
nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet. Daher ist dieser Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.
Düsseldorf, 29.01 .202 1
Be zirksbürgermeisterin 1. stellvertretende
Fraktion Bündnis90/Die Grünen Bezirksbürgermeisterin
CDU -Fraktion
OVA_128_2020_Plangebiet_RP als Text anzeigen
Title: Dreibewohnerparkgebiete.cdr
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401003.pdf
Published Time: Wed, 03 Feb 2021 07:57:34 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Bewohnerparkgebiet Reeser Platz