Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/037/2021

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Wohngebiet südlich des Reeser Platzes- Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotterdamer Straße 65 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 4Dokumente 3. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den am 29.01.2021 von Bezirksbürgermeisterin Klinke und der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Schmidt gemäß Anlage gefassten Dringlichkeitsbeschluss.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

In der Angelegenheit war eine Beschlussfassung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW herbeizuführen, da seitens der Bezirksbürgermeisterin Klinke, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29.01.2021 absagt worden ist und um dem Antragsteller Planungssicherheit gewährleisten zu können. Die Erteilung der Befreiungen war notwendig, damit die erforderlichen Arbeiten beauftragt werden können und der Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00400989.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400989.pdf Published Time: Thu, 18 Feb 2021 10:33:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/037/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Wohngebiet südlich des Reeser Platzes- Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Amt / Institut: 01/18 - Bezirksverwaltungsstellen Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den am 29.01.2021 von Bezirksbürgermeisterin Klinke und der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Schmidt gemäß Anlage gefassten Dringlichkeitsbeschluss. Sachdarstellung: In der Angelegenheit war eine Beschlussfassung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW herbeizuführen, da seitens der Bezirksbürgermeisterin Klinke, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29.01.2021 absagt worden ist und um dem Antragsteller Planungssicherheit gewährleisten zu können. Die Erteilung der Befreiungen war notwendig, damit die erforderlichen Arbeiten beauftragt werden können und der Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren hätte die Bezirksvertretung 1 von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW nicht Gebrauch machen können, da die Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet. Anlagen: OVA_128_2020_Beschlussvorlage OVA_128_2020_Dringlichkeitsbeschluss Wohngebiet Reeser Platz OVA_128_2020_Plangebiet_RP
OVA_128_2020_Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401001.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 07:57:33 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: OVA/128/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Wohngebiet südlich des Reeser Platzes- Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 29.01.2021 Anhörung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 17.02.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes in den Wohnstraßen Gelderner Straße, Kempener Straße, Orsoyer Straße, Reeser Straße, Rheinberger Straße und „kleine“ Rotterdamer Straße ungerade Hausnummern bis 47. Kunden und Besucher können werktags von 09-20 Uhr unter Verwendung eines Parkscheins mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden parken. Sachdarstellung: Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks, der unter anderem durch die Beschäftigten der angrenzenden Gewerbenutzungen auf und östlich der Kaiserswerther Straße, sowie der attraktiven Umsteigemöglichkeit vom MIV auf den ÖPNV rund um die Stadtbahn-Haltestelle Theodor-Heuss-Brücke vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, Sonder-parkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend §45 (1b) 2.a StVO für das oben genannte Quartier als gegeben an. Über die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten entscheidet gemäß Zuständig-keitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf der Ordnungs- und Verkehrs-ausschuss. Die Verwaltung überprüft auf Grundlage des durch den Rat der Stadt beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes - Erweiterung des Bewohnerparkens (Ö-Vorlage OVA/049/2020) systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Seite 2 Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnung oder Neueinrichtung von Parkraumbewirt-schaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten. Eine Anpassung der Parkraumbewirtschaftung auf Basis einer Änderung der Parkgebührenordnung bleibt vorbehalten. Anlagen: Plangebiet RP
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Title: 00401002.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401002.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 07:57:34 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW Betrifft: Wohngebiet südlich des Reeser Platzes - Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 wurde angehört und empfiehlt dem Ordnungs - und Verkehrsausschuss die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes in den Wohnstraßen Gelderner Straße, Kempener Straße, Orsoyer Straße, Reeser Straße, Rheinberger Straße und „kleine“ Rotterdamer Straße ungerade Hausnummern bis 47 zu beschließen . Kunden und Besucher können werktags von 09 -20 Uhr unter Verwendung eines Parkscheins mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden parken. Sachdarstellung: Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks, der unter anderem durch die Beschäftigten der angrenzenden Gewerbenutzungen auf und östlich der Kaiserswerther Straße, sowie der attraktiven Umsteigemöglichk eit vom MIV auf den ÖPNV rund um die Stadtbahn -Haltestelle Theodor -Heuss -Brücke vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkge biet entsprechend §45 (1b) 2.a StVO für das oben genannte Quartier als gegeben an. Über die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten entscheidet gemäß Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf der Ordnungs - und Verkehrs - ausschuss. Die Verwaltung überprüft auf Grundlage des durch den Rat der Stadt beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes - Erweiterung des Bewohnerparkens (Ö -Vorlage OVA/049/2020) systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnun g oder Neueinrichtung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten. Eine Anpassung der Parkraumbewirtschaftung auf Basis einer Änderung der Parkgebührenordnung bleibt vorbehalten. Begründung der Dringli chkeit: Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke hat, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlass es des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 2 9.01.2021 abgesagt Die Bezirksvertretung 1 könnte von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW nicht Gebrauch machen, da die Sitzung des Ordnu ngs - und Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet. Daher ist dieser Dringlichkeitsbeschluss erforderlich. Düsseldorf, 29.01 .202 1 Be zirksbürgermeisterin 1. stellvertretende Fraktion Bündnis90/Die Grünen Bezirksbürgermeisterin CDU -Fraktion
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Title: Dreibewohnerparkgebiete.cdr URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401003.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 07:57:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Bewohnerparkgebiet Reeser Platz

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/037/2021