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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00396590.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396590.pdf
Published Time: Wed, 10 Feb 2021 09:07:14 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/009/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Hundeauslaufplatz an den Gerresheimer Höhen Quadenhofstraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 01.12.2020 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 26.01.2021 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 01.12.2020 folgenden Beschluss:
Die BV 7 bittet die Verwaltung die Einrichtung eines umzäunten Freilauf-Geländes für Hunde in dem Bereich (s. Foto 2) und die Bereitstellung von 1 zusätzlichem Mülleimer, sowie die Instandsetzung der Sitzgelegenheiten am örtlichen Sportplatz (s. Foto 3).
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Auf den Waldwegen im gesamten Stadtwald Düsseldorf, außer in den Naturschutzgebieten, dürfen Hunde auf den Waldwegen frei mitgeführt werden, sofern sie sich im Einflussbereich ihres Halters befinden.
Es gibt also keinen generellen Leinenzwang. Gültig ist die Regelung des Landesforstgesetztes NRW § 2 (3), nach der Hunde lediglich außerhalb von Wegen angeleint werden müssen.
Die Schaffung von zusätzlichen, umzäunten Hundeauslaufflächen im Stadtwald ist deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen, zumal diese auch eine zusätzliche Belastung für den Wald bedeuten würden.
Die an dem Bolzplatz befindliche Sitzgelegenheit zeigt altersbedingte Verwitterung und ist auch optisch in keinem guten Zustand. Die alte Sitzgelegenheit wird daher im Frühjahr gegen eine neue ausgetauscht werden.
Neben der o.g. Sitzgelegenheit befindet sich bereits ein Müllbehälter, der regelmäßig geleert wird. Die Aufstellung eines weiteren Müllbehälters würde nur im Zusammenhang mit einem Hundeauslauf erforderlich sein und ist nicht beabsichtigt.