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BV7/082/2020
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Informationsvorlage
Betrifft:
Neubau Trinkwasserspeicher "Auf der Hardt"
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 28.01.2020 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 26.05.2020 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 28.01.2020 folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung die Anlagen des Trinkwasserspeichers
„Auf der Hardt" auf Denkmalwürdigkeit zu prüfen."
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege liegt seit dem 19.12.2019 ein
Hinweis aus der Bürgerschaft vor, dass es sich bei mehreren baulichen Anlagen der
Wasserversorgung Auf der Hardt um potenzielle Denkmäler handeln könnte. Im Jahr
2014 hatte sich die Untere Denkmalbehörde schon einmal mit einem Teil der Anlage
beschäftigt; damals war dem Denkmalwert verneint worden. Da aus den Akten nicht
eindeutig ersichtlich ist, welche Bauten untersucht wurden und die damals
zuständigen Personen nicht mehr befragt werden können, nimmt das Instit ut für
Denkmalschutz und Denkmalpflege die Anfragen zum Anlass, die damalige Aussage
nochmals zu verifizieren. Die Denkmalwertprüfung wird unter Beteiligung des LVR-
Amt für Denkmalpflege im Rheinland erfolgen. Über das Ergebnis wird die
Bezirksvertretung informiert.