Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/083/2020

Ottostraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV7 vom 28.01.2020 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ottostraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Februar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Ottostraße mit einem Asphaltbelag zu sanieren. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob - die Maßnahme beitragspflichtig ist - die Eigentümer gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW zu einer Anliegerversammlung einzuladen sind."

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Ottostraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV7/083/2020 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ottostraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV7 vom 28.01.2020 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.03.2020 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 28.01.2020 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Ottostraße mit einem Asphaltbelag zu sanieren. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob - die Maßnahme beitragspflichtig ist - die Eigentümer gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW zu einer Anliegerversammlung einzuladen sind." Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Asphaltierung der Ottostraße ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Da ein Austausch des derzeitigen Natursteinpflasters gegen einen Asphaltbelag vorgenommen werden soll, unterliegt die Maßnahme der Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW). Bei einem geschätzten Kostenanschlag von 123.000,00 EUR beläuft sich das Beitragsaufkommen bei der Ottostraße als Anliegerstraße auf voraussichtlich 61.500,00 EUR. Die Frage der in § 8a KAG vorgeschriebenen Anli egerversammlung kann zum derzeitigen Kenntnisstand noch nicht abschließend beantwortet werden, da erforderliche, weitergehende Regelungen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen sowie des Städtetags und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen abgewartet werden müssen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/083/2020