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BV6/043/2021
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Informationsvorlage
Betrifft:
Status der Planungen Ecke Kalkumer Straße/An der Piwipp/Thewissenweg
("Unterrather Tor") - Vorlage BV6/032/2021
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 10.03.2021 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 27.01.2021 gestellten, nachstehenden
Zusatzfragen werden vom Stadtplanungsamt (Amt 61) wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Ist die Antwort dahingehend zu interpretieren, dass der Eigentümer den aktuellen
Zustand beliebig lang aufrechterhalten kann?
Frage 2:
Kann die Verwaltung ausschließen, dass die Fortführung des Projektes wissentlich
verschleppt wird, um zum Zweck der Gewinnmaximierung zunächst die Entwicklung
des gegenüberliegenden Komplexes aus Schwimmbad und neuem Rewe -Markt
abzuwarten?
Frage 3:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, gegenüber dem Eigentümer darauf zu
drängen, dass zumindest die Graffiti und wilden Plakate entfernt werden und
allgemein für ein optisch weniger verwahrlostes Aussehen gesorgt werden kann?
Antwort:
Die dem Eigentümer auf Grundlage von Artikel 14 Grundgesetz zustehenden
Eigentumsrechte und die auf Seiten der Gemeinde nur sehr eingeschränkten
Einwirkungsmöglichkeiten wurden bereits beschrieben. Ebenso, dass die Verwaltung
mehrfach darauf hingewirkt hat, dass der Eigentümer die derzeitige Situation
verbessern möge - und beträfe es nur den äußeren optischen Eindruck.
Es entscheidet jedoch allein der Eigentümer, ob und wenn ja, wann er eine
Veränderung umsetzt.
Dass eine bauliche Entwicklung erst zum Zeitpunkt der Errichtung von Schwimmbad
und Rewe-Markt an der Ulmenstraße vorgesehen ist, ist der Verwaltung nicht
bekannt, zumal sich daraus keine „Gewinnmaximierung" z.B. im Sinne einer höheren
baulichen Ausnutzbarkeit ergeben wird, da sich die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für diese Grundstücke nach derzeitigem Planungsstand dadurch
nicht verändern werden.
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