Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/043/2021

Status der Planungen Ecke Kalkumer Straße/An der Piwipp/Thewissenweg ("Unterrather Tor") - Vorlage BV6/032/2021

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Kalkumer Straße · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Februar 2021veröffentlicht

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Status der Planungen Ecke Kalkumer Straße/An der Piwipp/Thewissenweg ("Unterrather Tor") - Vorlage BV6/032/2021 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 10.03.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 27.01.2021 gestellten, nachstehenden Zusatzfragen werden vom Stadtplanungsamt (Amt 61) wie folgt beantwortet:

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BV6/043/2021 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Status der Planungen Ecke Kalkumer Straße/An der Piwipp/Thewissenweg ("Unterrather Tor") - Vorlage BV6/032/2021 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 10.03.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 27.01.2021 gestellten, nachstehenden Zusatzfragen werden vom Stadtplanungsamt (Amt 61) wie folgt beantwortet: Frage 1: Ist die Antwort dahingehend zu interpretieren, dass der Eigentümer den aktuellen Zustand beliebig lang aufrechterhalten kann? Frage 2: Kann die Verwaltung ausschließen, dass die Fortführung des Projektes wissentlich verschleppt wird, um zum Zweck der Gewinnmaximierung zunächst die Entwicklung des gegenüberliegenden Komplexes aus Schwimmbad und neuem Rewe -Markt abzuwarten? Frage 3: Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, gegenüber dem Eigentümer darauf zu drängen, dass zumindest die Graffiti und wilden Plakate entfernt werden und allgemein für ein optisch weniger verwahrlostes Aussehen gesorgt werden kann? Antwort: Die dem Eigentümer auf Grundlage von Artikel 14 Grundgesetz zustehenden Eigentumsrechte und die auf Seiten der Gemeinde nur sehr eingeschränkten Einwirkungsmöglichkeiten wurden bereits beschrieben. Ebenso, dass die Verwaltung mehrfach darauf hingewirkt hat, dass der Eigentümer die derzeitige Situation verbessern möge - und beträfe es nur den äußeren optischen Eindruck. Es entscheidet jedoch allein der Eigentümer, ob und wenn ja, wann er eine Veränderung umsetzt. Dass eine bauliche Entwicklung erst zum Zeitpunkt der Errichtung von Schwimmbad und Rewe-Markt an der Ulmenstraße vorgesehen ist, ist der Verwaltung nicht bekannt, zumal sich daraus keine „Gewinnmaximierung" z.B. im Sinne einer höheren baulichen Ausnutzbarkeit ergeben wird, da sich die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Grundstücke nach derzeitigem Planungsstand dadurch nicht verändern werden. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/043/2021