Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV5/104/2026

Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-von-Spee-Straße 38 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 1. September 2026veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  •  sowie der Bezirksvertretung über die Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen zu
  • Abstimmung mit dem Ordnungsamt- den ruhenden Verkehr hinreichend kontrollieren zu

Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 5 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Kenntnisnahme 1. Aufstellung eines Bücherschranks in Wittlaer, Vorlage BV5/156/2025 BV-Sitzung 28. Oktober 2025 Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, in Wittlaer im Bereich Bockumer Straße / Kalkstraße einen öffentlich zugänglichen Bücherschrank aufzustellen. Die Kosten sind aus

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BV5/104/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 5 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Kenntnisnahme 1. Aufstellung eines Bücherschranks in Wittlaer, Vorlage BV5/156/2025 BV-Sitzung 28. Oktober 2025 Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, in Wittlaer im Bereich Bockumer Straße / Kalkstraße einen öffentlich zugänglichen Bücherschrank aufzustellen. Die Kosten sind aus Mitteln der Bezirksvertretung 5 zu tragen. Der Standort Bockumer Straße / Kalkstraße wurde im Rahmen eines Ortstermins am 28. Mai 2026 geprüft. Der Standort wurde als nicht optimal bewertet (Stichworte: Verschattung, erhöhter Reinigungsbedarf, et cetera), wird aber wegen fehlender Alternativen im Ortskern Wittlaer-Bockum zunächst testweise umgesetzt. Die Herstellung und Installierung des Bücherschranks ist für Oktober 2026 avisiert. 2. Sicherstellung der Pflege, Verkehrssicherheit und Gewässerunterhaltung im öffentlich zugänglichen Schlosspark Kalkum, Vorlage BV5/056/2026 BV-Sitzung 28. April 2026 Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf den Eigentümer des Schlossparks Kalkum einzuwirken, um eine angemessene Pflege des Parkgeländes, die Einhaltung der Verkehrs- sicherungspflichten sowie eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässerflächen sicher- zustellen. Dabei wird die Verwaltung gebeten, insbesondere  den aktuellen Zustand des Schlossparks im Hinblick auf Pflege, Unterhaltung und mögliche Gefährdungen zu bewerten,  den Eigentümer auf bestehende Missstände hinzuweisen und zur zeitnahen Behebung aufzufordern,  die Situation der Gewässerflächen, insbesondere im Hinblick auf ökologische Funktionen und Wasserführung, zu prüfen,  zu bewerten, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlich sind,  zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sicherzustellen,  sowie der Bezirksvertretung über die Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:  den aktuellen Zustand des Schlossparks im Hinblick auf Pflege, Unterhaltung und mögliche Gefährdungen zu bewerten Der aktuelle Pflegezustand des Schlossparks ist unbefriedigend. Zwar wird ein Mindestmaß an Grundpflege durch eine vom Schlosseigentümer beauftragte Grünpflegefirma gehalten, jedoch umfasst diese Pflege nicht die Arbeiten am Baumbestand (mit Ausnahme des Hainbuchen-Laubenganges an der Parkgrenze zur Feldmark) oder an den Gewässern. Derzeit sind Grundinstandsetzungen am Wasserregulierungssystem des Parkes (trockengefallener Teich) sowie an einem Teilabschnitt der Klinkereinfassung der schlossumgebenden Gräfte aber auch der daran anschließenden Grundstücksmauer aus Klinker zur Oberdorfstraße dringend erforderlich. Der Bereich wurde nach aktuellem Kenntnisstand der Verwaltung zur Sicherung durch den Schlossbesitzer abgesperrt. Auch wurden im Winter 2025/26 von der Verwaltung als notwendig gemeldete Baumarbeiten durch den Schlossbesitzer veranlasst. Ob eine regelmäßige Baumkontrolle stattfindet, kann die Verwaltung derzeit nicht nachvollziehen, da es keine Berichtspflicht des Schlossbesitzers gegenüber der Verwaltung gibt.  den Eigentümer auf bestehende Missstände hinzuweisen und zur zeitnahen Behebung aufzufordern Die der Verwaltung bekannt gewordenen notwendigen Baumarbeiten wurden nach Aufforderung durch das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Winter 2025/26 ausgeführt. Betreffend der eingestürzten Ufermauer hat der Schlossbesitzer die Absperrung veranlasst.  die Situation der Gewässerflächen, insbesondere im Hinblick auf ökologische Funktionen und Wasserführung, zu prüfen Die Unterhaltungspflicht des durch den Schlosspark Kalkum verlaufenden Schwarzbachs, der sich in städtischem Eigentum befindet, liegt bei dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) und ist somit losgelöst von den Eigentumsverhältnissen des Schlosses Kalkum zu betrachten. Die Schlossgräfte des Wasserschlosses liegen als Ziergewässer hingegen im privaten Eigentum des derzeitigen Eigentümers. Der BRW führt die Unterhaltung des Schwarzbaches regelmäßig und ordnungsgemäß durch. Der unteren Wasserbehörde sind bezüglich des Schwarzbaches im Schlosspark Kalkum keine Missstände bezüglich der Unterhaltung durch den BRW bekannt. Ebenfalls sind der unteren Wasserbehörde keine besonderen Missstände bezüglich der ökologischen Funktion und der Wasserführung des Schwarzbaches im Schlosspark Kalkum bekannt. Die Unterhaltung der Schlossgräfte liegt als künstliches Ziergewässer nicht in der Zuständigkeit des öffentlichen Gewässerunterhaltungspflichtigen. Bezüglich der Schlossgräfte als künstliches Ziergewässer gibt es keine expliziten gesetzlichen Vorgaben zum ökologischen Zustand. Naturgemäß kommt es zu einer entsprechenden Eutrophierung und Sedimentation in der Schlossgräfte als Stillgewässer. Dieses künstliche Stillgewässer befindet sich im Nebenschluss des Schwarzbaches und ist dementsprechend hydraulisch von der Wasserführung des Schwarzbaches im Rahmen des natürlichen Wasserkreislaufs abhängig. Seite 2  zu bewerten, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlich sind Die Schlossgräfte als künstliches Ziergewässer sind einer regelmäßigen Ziergewässerunterhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik zu unterziehen. Dies kann gegebenenfalls auch eine Entschlammung der Schlossgräfte beinhalten, um die Wasserführung des künstlichen Stillgewässers im Nebenschluss des Schwarzbaches zu optimieren. Ebenso kann beispielsweise eine regelmäßige Entfernung von eingetragenem Falllaub im Gewässer der natürlichen Eutrophierungs- und Sedimentationstendenz entgegenwirken. Für die Instandsetzung der Klinkermauern ist ein restauratorisches Konzept zur denkmalgerechten Sanierung der Mauern erforderlich. Dieses muss durch den Schlosseigentümer beauftragt werden. Für die Baumpflegearbeiten sollte, falls vorhanden, das Baumkataster zur Prüfung und Sicherung der Verkehrssicherheit Auskunft geben. Grundlegend ist der Bauherr dort in Eigenverantwortung, die Denkmalverwaltung (Gartendenkmalpflege) berät dabei in Fragen des Umgangs mit dem kulturhistorisch bedeutsamen Baumbestand. Ein Parkpflegewerk ist vorhanden, das allerdings dringend fortgeschrieben werden müsste.  zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sicherzustellen,  sowie der Bezirksvertretung über die Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Im Zuge der Weiterplanung (vom Vorbescheid zum Bauantrag) hat es ein Gespräch mit dem Bauherrn im Bauaufsichtsamt unter Beteiligung des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege und des Sachgebietes Gartendenkmalpflege gegeben. In diesem Rahmen wurden auch die Verkehrssicherungspflichten und Pflegemaßnahmen für den Park erörtert. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und fortlaufende Baumpflegemaßnahmen sind erfolgt und wurden vom Bauherrn weiterhin zugesagt. Die Notwendigkeit von weiterführenden Instandsetzungsmaßnahmen im Park wird derzeit geprüft. Hier arbeiten die zuständigen Stellen der Verwaltung mit dem Eigentümer zusammen.  In Teilbereichen sind Wege und Uferbereiche sichtbar beschädigt beziehungsweise unterspült, sodass konkrete Gefährdungen für Nutzerinnen und Nutzer bestehen.  Zudem zeigt sich, dass Gewässerbereiche nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, was sowohl ökologische als auch gestalterische Defizite mit sich bringt. Am 14. April 2026 fand am Schwarzbach die öffentliche Gewässerschau durch die untere Wasserbehörde mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen (BRW) statt. Es wurde auch der durch den Schlosspark Kalkum verlaufende Abschnitt des Schwarzbaches gemeinsam mit der Öffentlichkeit begangen. Hierbei konnten am Schwarzbach im Schlosspark Kalkum grundsätzlich keine entsprechenden Missstände wie sichtbar beschädigte respektive unterspülte Uferbereiche des Schwarzbaches beobachtet werden. Ebenso wurden keine besonderen ökologischen Defizite des Schwarzbaches vorgefunden, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Gewässers stehen. Insgesamt befand sich der Schwarzbach im Schlosspark Kalkum grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Unterhaltung der Schlossgräfte liegt als künstliches Ziergewässer nicht in der Zuständigkeit des öffentlichen Gewässerunterhaltungspflichtigen. Dementsprechend waren diese nicht Bestandteil der öffentlichen Gewässerschau am 14. April 2026. 3. Neubau Brücke Annostraße in Kaiserswerth, Vorlage BV5/064/2026 BV-Sitzung 26. Mai 2026 Seite 3 In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Wie gedenkt die Verwaltung Anliegerinnen und Anlieger sowie Passanten zu informieren? Die Verwaltung antwortet hierzu wie folgt: Die Verwaltung hat am 28. Mai 2026 eine ergänzende Anwohnerinformation an die Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen „Annostraße" und „Im Luftfeld" sowie an die nahegelegene „International School Düsseldorf" verteilt. 4. Instandsetzung der Unterflurstation Angermunder Straße/Bahnhofstraße, Vorlage BV5/067/2026 BV-Sitzung 26. Mai 2026 Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um 1. Instandsetzung der Unterflurstation für Papier an der Kreuzung Angermunder Straße/ Bahnhofstraße. 2. Entfernung des überirdischen Papiercontainers Sollte die o.g. Maßnahme nicht umsetzbar sein, wird um alternative Maßnahmen gebeten. Zunächst wird auf die Stellungnahme zur BV-Sitzung am 30. Juni 2026 verwiesen. Ergänzend hierzu wurde inzwischen festgestellt, dass auch der zweite Unterflurcontainer derart beschädigt ist, dass er nicht mehr repariert werden kann. Da die Wohngrundstücke in Angermund praktisch vollständig an die blaue Tonne zur Erfassung von Altpapier angeschlossen sind, besteht kein Bedarf mehr, die Sammlung von Altpapier an dem Standort Angermunder Straße/Bahnhofstraße fortzuführen. Die AWISTA Kommunal GmbH wird daher beauftragt, die Sammlung von Altpapier an dem vorgenannten Containerstandort einzustellen, den Papiercontainer abzuziehen und die Schächte der Unterflurcontainer abzudecken. 5. Wann kommen die Markierungen der Parkstände in der Straße Zum Hohen Bröhl?, Vorlage BV5/084/2026 BV-Sitzung 30. Juni 2026 In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 1.Wie kann die Bezirksvertretung 5 die Umsetzung der Parkstandsmarkierung beschleunigen? 2.Wie hoch sind die Kosten der Maßnahme? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1.Die Mittel für die Markierung der Parkstände wurden zwischenzeitlich freigegeben. Seitens der Verwaltung wird die Markierung beauftragt. 2.Die Kosten der Maßnahme betragen circa 1.000,00 Euro. 6. Information der Bezirksvertretung über den Straßenrückbau der B8 -alt, Vorlage BV5/080/2026 BV-Sitzung 30. Juni 2026 1. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf die für den Rückbau der B8 zuständige Stelle / Autobahn GmbH des Bundes zuzugehen und zusätzliche unfallverhütende Maßnahmen an den bereits eingerichteten Straßenverengungen einzurichten. 2. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung die für den Rückbau der B8 zuständige Stelle Autobahn GmbH zu einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung einzuladen und diese um einen Bericht zum Stand des Rückbaus zu bitten. Seite 4 Die Verwaltung hat Kontakt mit der zuständigen Autobahn GmbH aufgenommen. Die Arbeiten zum Rückbau der B8 alt sind noch nicht abgeschlossen. Die bisherige Verengung der Fahrbahn diente dazu, einen Entwässerungsmissstand vorzeitig zu beseitigen. Der weitere Umbau entsprechend der im Jahr 2021 vorgestellten Pläne wird weiterhin durchgeführt. Geplant ist, die Umbauarbeiten im September dieses Jahres zu beginnen. Dies erfolgt in Absprache mit den Landwirten nach der Ernteperiode. Seit der Vorstellung der Pläne im Jahr 2021 hat es keine Änderungen gegeben. Neu ist lediglich, dass der Umbau der Kreuzung Froschenteich durch StraßenNRW erfolgt und die Autobahn GmbH die B 8 alt zurückbaut. Die Autobahn GmbH schlägt vor, die Bezirksvertretung im Herbst auf die Baustelle einzuladen, um die Gegebenheiten vor Ort zu klären. Die Bezirksverwaltungsstelle 5 wird einen Termin für Herbst 2026 abstimmen und zeitnah mitteilen. 7. Parksituation in der Carl-Sonnenschein-Straße / Areal Deiker Höfe, Vorlage BV5/090/2026 BV-Sitzung 30. Juni 2026 Die Verwaltung wird gebeten, 1.im Bereich der Deiker Höfe sowie in den umliegenden Straßen, insbesondere in der Carl- Sonnenschein-Straße, verstärkte Schwerpunktkontrollen des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt durchzuführen, 2.festgestellte Verstöße gegen das dort bestehende Halteverbot konsequent zu ahnden, 3.den Wendehammer am Ende der Carl-Sonnenschein-Straße (CSS 18-22) kurzfristig wieder als Feuerwehrzone auszuweisen und 4.für den Bereich der Deiker Höfe und die angrenzenden Straßen zu prüfen, welche ordnenden Maßnahmen die Parkraumsituation dauerhaft verbessern können. Zu den Punkten 1 und 2 des Antrags teilt das Ordnungsamt folgendes mit: Im Bereich der Deiker Höfe sowie in den umliegenden Straßen erfolgen bereits verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs. Im Bereich der Carl-Sonnenschein-Straße 18-20 wird das dort aufgestellte Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) bereits seit Beginn der Bauarbeiten für die „Deiker Höfe" verstärkt kontrolliert. Im weiteren Verlauf der Carl-Sonnenschein-Straße zwischen Hausnummer 20 und der Ein- mündung Deiker Straße wurden in der Kalenderwoche 33 die Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) aufgestellt. Seit deren Aufstellung wird der Bereich ebenfalls kontrolliert. Festgestellte Verstöße werden entsprechend den geltenden Vorschriften geahndet. Der Parkplatz an der Carl-Sonnenschein-Straße ist mit Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen „Quartiersparken" beschildert. Da dieser Bereich von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen ist, sind dort insbesondere Verstöße wie das Zuparken von Ein- und Ausfahrten Gegenstand der Kontrollen. Darüber hinaus ist die Deiker Straße in Teilbereichen mit Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit Verkehrszeichen 318 (Parkscheibe, Höchstparkdauer zwei Stunden) beschildert. Die Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung wurden gebeten, auch in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchzuführen. Festgestellte ordnungswidrige Zustände werden im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten entsprechend verfolgt. Seite 5 Zu den Punkten 3 und 4 des Antrags teilt das Amt für Verkehrsmanagement folgendes mit: Bei der Fläche am Wendehammer bei der Carl-Sonnenschein-Straße 18-22 handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, weshalb nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Im Wendehammer selbst sind keine Parkflächen gekennzeichnet, so dass auch hier die Verkehrsüberwachung bei Falschparkern tätig werden kann, da das Par

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/104/2026