Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV5/104/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 5
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Kenntnisnahme
1. Aufstellung eines Bücherschranks in Wittlaer, Vorlage BV5/156/2025
BV-Sitzung 28. Oktober 2025
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, in Wittlaer im Bereich Bockumer Straße /
Kalkstraße einen öffentlich zugänglichen Bücherschrank aufzustellen. Die Kosten sind aus
Mitteln der Bezirksvertretung 5 zu tragen.
Der Standort Bockumer Straße / Kalkstraße wurde im Rahmen eines Ortstermins am 28. Mai
2026 geprüft. Der Standort wurde als nicht optimal bewertet (Stichworte: Verschattung,
erhöhter Reinigungsbedarf, et cetera), wird aber wegen fehlender Alternativen im Ortskern
Wittlaer-Bockum zunächst testweise umgesetzt.
Die Herstellung und Installierung des Bücherschranks ist für Oktober 2026 avisiert.
2. Sicherstellung der Pflege, Verkehrssicherheit und Gewässerunterhaltung im
öffentlich zugänglichen Schlosspark Kalkum, Vorlage BV5/056/2026
BV-Sitzung 28. April 2026
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf den Eigentümer des Schlossparks Kalkum
einzuwirken, um eine angemessene Pflege des Parkgeländes, die Einhaltung der Verkehrs-
sicherungspflichten sowie eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässerflächen sicher-
zustellen.
Dabei wird die Verwaltung gebeten, insbesondere
den aktuellen Zustand des Schlossparks im Hinblick auf Pflege, Unterhaltung und
mögliche Gefährdungen zu bewerten,
den Eigentümer auf bestehende Missstände hinzuweisen und zur zeitnahen
Behebung aufzufordern,
die Situation der Gewässerflächen, insbesondere im Hinblick auf ökologische
Funktionen und Wasserführung, zu prüfen,
zu bewerten, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen
Zustandes erforderlich sind,
zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten sicherzustellen,
sowie der Bezirksvertretung über die Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen zu
berichten.
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:
den aktuellen Zustand des Schlossparks im Hinblick auf Pflege, Unterhaltung und
mögliche Gefährdungen zu bewerten
Der aktuelle Pflegezustand des Schlossparks ist unbefriedigend. Zwar wird ein Mindestmaß
an Grundpflege durch eine vom Schlosseigentümer beauftragte Grünpflegefirma gehalten,
jedoch umfasst diese Pflege nicht die Arbeiten am Baumbestand (mit Ausnahme des
Hainbuchen-Laubenganges an der Parkgrenze zur Feldmark) oder an den Gewässern.
Derzeit sind Grundinstandsetzungen am Wasserregulierungssystem des Parkes
(trockengefallener Teich) sowie an einem Teilabschnitt der Klinkereinfassung der
schlossumgebenden Gräfte aber auch der daran anschließenden Grundstücksmauer aus
Klinker zur Oberdorfstraße dringend erforderlich. Der Bereich wurde nach aktuellem
Kenntnisstand der Verwaltung zur Sicherung durch den Schlossbesitzer abgesperrt. Auch
wurden im Winter 2025/26 von der Verwaltung als notwendig gemeldete Baumarbeiten durch
den Schlossbesitzer veranlasst.
Ob eine regelmäßige Baumkontrolle stattfindet, kann die Verwaltung derzeit nicht
nachvollziehen, da es keine Berichtspflicht des Schlossbesitzers gegenüber der Verwaltung
gibt.
den Eigentümer auf bestehende Missstände hinzuweisen und zur zeitnahen
Behebung aufzufordern
Die der Verwaltung bekannt gewordenen notwendigen Baumarbeiten wurden nach
Aufforderung durch das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Winter 2025/26
ausgeführt. Betreffend der eingestürzten Ufermauer hat der Schlossbesitzer die Absperrung
veranlasst.
die Situation der Gewässerflächen, insbesondere im Hinblick auf ökologische
Funktionen und Wasserführung, zu prüfen
Die Unterhaltungspflicht des durch den Schlosspark Kalkum verlaufenden Schwarzbachs,
der sich in städtischem Eigentum befindet, liegt bei dem Bergisch-Rheinischen
Wasserverband (BRW) und ist somit losgelöst von den Eigentumsverhältnissen des
Schlosses Kalkum zu betrachten. Die Schlossgräfte des Wasserschlosses liegen als
Ziergewässer hingegen im privaten Eigentum des derzeitigen Eigentümers.
Der BRW führt die Unterhaltung des Schwarzbaches regelmäßig und ordnungsgemäß durch.
Der unteren Wasserbehörde sind bezüglich des Schwarzbaches im Schlosspark Kalkum
keine Missstände bezüglich der Unterhaltung durch den BRW bekannt. Ebenfalls sind der
unteren Wasserbehörde keine besonderen Missstände bezüglich der ökologischen Funktion
und der Wasserführung des Schwarzbaches im Schlosspark Kalkum bekannt.
Die Unterhaltung der Schlossgräfte liegt als künstliches Ziergewässer nicht in der
Zuständigkeit des öffentlichen Gewässerunterhaltungspflichtigen. Bezüglich der
Schlossgräfte als künstliches Ziergewässer gibt es keine expliziten gesetzlichen Vorgaben
zum ökologischen Zustand. Naturgemäß kommt es zu einer entsprechenden Eutrophierung
und Sedimentation in der Schlossgräfte als Stillgewässer. Dieses künstliche Stillgewässer
befindet sich im Nebenschluss des Schwarzbaches und ist dementsprechend hydraulisch
von der Wasserführung des Schwarzbaches im Rahmen des natürlichen Wasserkreislaufs
abhängig.
Seite 2
zu bewerten, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen
Zustandes erforderlich sind
Die Schlossgräfte als künstliches Ziergewässer sind einer regelmäßigen
Ziergewässerunterhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik zu unterziehen. Dies kann
gegebenenfalls auch eine Entschlammung der Schlossgräfte beinhalten, um die
Wasserführung des künstlichen Stillgewässers im Nebenschluss des Schwarzbaches zu
optimieren. Ebenso kann beispielsweise eine regelmäßige Entfernung von eingetragenem
Falllaub im Gewässer der natürlichen Eutrophierungs- und Sedimentationstendenz
entgegenwirken.
Für die Instandsetzung der Klinkermauern ist ein restauratorisches Konzept zur
denkmalgerechten Sanierung der Mauern erforderlich. Dieses muss durch den
Schlosseigentümer beauftragt werden.
Für die Baumpflegearbeiten sollte, falls vorhanden, das Baumkataster zur Prüfung und
Sicherung der Verkehrssicherheit Auskunft geben. Grundlegend ist der Bauherr dort in
Eigenverantwortung, die Denkmalverwaltung (Gartendenkmalpflege) berät dabei in Fragen
des Umgangs mit dem kulturhistorisch bedeutsamen Baumbestand. Ein Parkpflegewerk ist
vorhanden, das allerdings dringend fortgeschrieben werden müsste.
zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten sicherzustellen,
sowie der Bezirksvertretung über die Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen zu
berichten.
Im Zuge der Weiterplanung (vom Vorbescheid zum Bauantrag) hat es ein Gespräch mit dem
Bauherrn im Bauaufsichtsamt unter Beteiligung des Instituts für Denkmalschutz und
Denkmalpflege und des Sachgebietes Gartendenkmalpflege gegeben.
In diesem Rahmen wurden auch die Verkehrssicherungspflichten und Pflegemaßnahmen für
den Park erörtert. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit und fortlaufende Baumpflegemaßnahmen sind erfolgt und wurden vom
Bauherrn weiterhin zugesagt.
Die Notwendigkeit von weiterführenden Instandsetzungsmaßnahmen im Park wird derzeit
geprüft. Hier arbeiten die zuständigen Stellen der Verwaltung mit dem Eigentümer
zusammen.
In Teilbereichen sind Wege und Uferbereiche sichtbar beschädigt beziehungsweise
unterspült, sodass konkrete Gefährdungen für Nutzerinnen und Nutzer bestehen.
Zudem zeigt sich, dass Gewässerbereiche nicht mehr in einem ordnungsgemäßen
Zustand sind, was sowohl ökologische als auch gestalterische Defizite mit sich bringt.
Am 14. April 2026 fand am Schwarzbach die öffentliche Gewässerschau durch die untere
Wasserbehörde mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen (BRW) statt. Es wurde auch der
durch den Schlosspark Kalkum verlaufende Abschnitt des Schwarzbaches gemeinsam mit
der Öffentlichkeit begangen. Hierbei konnten am Schwarzbach im Schlosspark Kalkum
grundsätzlich keine entsprechenden Missstände wie sichtbar beschädigte respektive
unterspülte Uferbereiche des Schwarzbaches beobachtet werden. Ebenso wurden keine
besonderen ökologischen Defizite des Schwarzbaches vorgefunden, die im Zusammenhang
mit der Unterhaltung des Gewässers stehen. Insgesamt befand sich der Schwarzbach im
Schlosspark Kalkum grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Die Unterhaltung der Schlossgräfte liegt als künstliches Ziergewässer nicht in der
Zuständigkeit des öffentlichen Gewässerunterhaltungspflichtigen. Dementsprechend waren
diese nicht Bestandteil der öffentlichen Gewässerschau am 14. April 2026.
3. Neubau Brücke Annostraße in Kaiserswerth, Vorlage BV5/064/2026
BV-Sitzung 26. Mai 2026
Seite 3
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt:
Wie gedenkt die Verwaltung Anliegerinnen und Anlieger sowie Passanten zu informieren?
Die Verwaltung antwortet hierzu wie folgt:
Die Verwaltung hat am 28. Mai 2026 eine ergänzende Anwohnerinformation an die
Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen „Annostraße" und „Im Luftfeld" sowie an die
nahegelegene „International School Düsseldorf" verteilt.
4. Instandsetzung der Unterflurstation Angermunder Straße/Bahnhofstraße, Vorlage
BV5/067/2026
BV-Sitzung 26. Mai 2026
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um
1. Instandsetzung der Unterflurstation für Papier an der Kreuzung Angermunder
Straße/ Bahnhofstraße.
2. Entfernung des überirdischen Papiercontainers
Sollte die o.g. Maßnahme nicht umsetzbar sein, wird um alternative Maßnahmen gebeten.
Zunächst wird auf die Stellungnahme zur BV-Sitzung am 30. Juni 2026 verwiesen.
Ergänzend hierzu wurde inzwischen festgestellt, dass auch der zweite Unterflurcontainer
derart beschädigt ist, dass er nicht mehr repariert werden kann. Da die Wohngrundstücke in
Angermund praktisch vollständig an die blaue Tonne zur Erfassung von Altpapier
angeschlossen sind, besteht kein Bedarf mehr, die Sammlung von Altpapier an dem
Standort Angermunder Straße/Bahnhofstraße fortzuführen.
Die AWISTA Kommunal GmbH wird daher beauftragt, die Sammlung von Altpapier an dem
vorgenannten Containerstandort einzustellen, den Papiercontainer abzuziehen und die
Schächte der Unterflurcontainer abzudecken.
5. Wann kommen die Markierungen der Parkstände in der Straße Zum Hohen Bröhl?,
Vorlage BV5/084/2026
BV-Sitzung 30. Juni 2026
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurden folgende Zusatzfragen gestellt:
1.Wie kann die Bezirksvertretung 5 die Umsetzung der Parkstandsmarkierung
beschleunigen?
2.Wie hoch sind die Kosten der Maßnahme?
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
1.Die Mittel für die Markierung der Parkstände wurden zwischenzeitlich freigegeben.
Seitens der Verwaltung wird die Markierung beauftragt.
2.Die Kosten der Maßnahme betragen circa 1.000,00 Euro.
6. Information der Bezirksvertretung über den Straßenrückbau der B8 -alt, Vorlage
BV5/080/2026
BV-Sitzung 30. Juni 2026
1. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf die für den Rückbau der B8 zuständige
Stelle / Autobahn GmbH des Bundes zuzugehen und zusätzliche unfallverhütende
Maßnahmen an den bereits eingerichteten Straßenverengungen einzurichten.
2. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung die für den Rückbau der B8 zuständige Stelle
Autobahn GmbH zu einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung einzuladen und
diese um einen Bericht zum Stand des Rückbaus zu bitten.
Seite 4
Die Verwaltung hat Kontakt mit der zuständigen Autobahn GmbH aufgenommen. Die
Arbeiten zum Rückbau der B8 alt sind noch nicht abgeschlossen. Die bisherige Verengung
der Fahrbahn diente dazu, einen Entwässerungsmissstand vorzeitig zu beseitigen. Der
weitere Umbau entsprechend der im Jahr 2021 vorgestellten Pläne wird weiterhin
durchgeführt. Geplant ist, die Umbauarbeiten im September dieses Jahres zu beginnen. Dies
erfolgt in Absprache mit den Landwirten nach der Ernteperiode.
Seit der Vorstellung der Pläne im Jahr 2021 hat es keine Änderungen gegeben. Neu ist
lediglich, dass der Umbau der Kreuzung Froschenteich durch StraßenNRW erfolgt und die
Autobahn GmbH die B 8 alt zurückbaut.
Die Autobahn GmbH schlägt vor, die Bezirksvertretung im Herbst auf die Baustelle
einzuladen, um die Gegebenheiten vor Ort zu klären. Die Bezirksverwaltungsstelle 5 wird
einen Termin für Herbst 2026 abstimmen und zeitnah mitteilen.
7. Parksituation in der Carl-Sonnenschein-Straße / Areal Deiker Höfe, Vorlage
BV5/090/2026
BV-Sitzung 30. Juni 2026
Die Verwaltung wird gebeten,
1.im Bereich der Deiker Höfe sowie in den umliegenden Straßen, insbesondere in der Carl-
Sonnenschein-Straße, verstärkte Schwerpunktkontrollen des ruhenden Verkehrs durch
das Ordnungsamt durchzuführen,
2.festgestellte Verstöße gegen das dort bestehende Halteverbot konsequent zu ahnden,
3.den Wendehammer am Ende der Carl-Sonnenschein-Straße (CSS 18-22) kurzfristig
wieder als Feuerwehrzone auszuweisen und
4.für den Bereich der Deiker Höfe und die angrenzenden Straßen zu prüfen, welche
ordnenden Maßnahmen die Parkraumsituation dauerhaft verbessern können.
Zu den Punkten 1 und 2 des Antrags teilt das Ordnungsamt folgendes mit:
Im Bereich der Deiker Höfe sowie in den umliegenden Straßen erfolgen bereits verstärkte
Kontrollen des ruhenden Verkehrs.
Im Bereich der Carl-Sonnenschein-Straße 18-20 wird das dort aufgestellte Verkehrszeichen
325 (verkehrsberuhigter Bereich) bereits seit Beginn der Bauarbeiten für die „Deiker Höfe"
verstärkt kontrolliert.
Im weiteren Verlauf der Carl-Sonnenschein-Straße zwischen Hausnummer 20 und der Ein-
mündung Deiker Straße wurden in der Kalenderwoche 33 die Verkehrszeichen 283
(absolutes Haltverbot) aufgestellt. Seit deren Aufstellung wird der Bereich ebenfalls
kontrolliert. Festgestellte Verstöße werden entsprechend den geltenden Vorschriften
geahndet.
Der Parkplatz an der Carl-Sonnenschein-Straße ist mit Verkehrszeichen 314 und dem
Zusatzzeichen „Quartiersparken" beschildert. Da dieser Bereich von der
Parkraumbewirtschaftung ausgenommen ist, sind dort insbesondere Verstöße wie das
Zuparken von Ein- und Ausfahrten Gegenstand der Kontrollen.
Darüber hinaus ist die Deiker Straße in Teilbereichen mit Verkehrszeichen 314 in
Verbindung mit Verkehrszeichen 318 (Parkscheibe, Höchstparkdauer zwei Stunden)
beschildert. Die Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung wurden gebeten, auch in
diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchzuführen.
Festgestellte ordnungswidrige Zustände werden im Rahmen der bestehenden rechtlichen
Möglichkeiten entsprechend verfolgt.
Seite 5
Zu den Punkten 3 und 4 des Antrags teilt das Amt für Verkehrsmanagement folgendes mit:
Bei der Fläche am Wendehammer bei der Carl-Sonnenschein-Straße 18-22 handelt es sich
um einen verkehrsberuhigten Bereich, weshalb nur in gekennzeichneten Flächen geparkt
werden darf. Im Wendehammer selbst sind keine Parkflächen gekennzeichnet, so dass auch
hier die Verkehrsüberwachung bei Falschparkern tätig werden kann, da das Par
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.