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BV6/042/2021
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Informationsvorlage
Betrifft:
Tempo 30 auf dem Volkardeyer Weg - Vorlage 176/101/2019
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 10.03.2021 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 22.05.2019 folgenden Beschluss
gefasst:
Die Verwaltung wird einstimmig gebeten zu prüfen, ob auf dem Volkardeyer Weg
zwischen Buchholzer Weg und Sermer Weg Tempo 30 eingerichtet werden kann.
Außerdem wäre ein Verkehrsschild mit dem Hinweis auf Straßenschäden (dies
zumindest bis zur Instandsetzung der Straße nach Bauarbeiten) dringend nötig.
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt wie folgt Stellung:
Die Straße Volkardeyer Weg ist als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher
Verbindungsfunktion eingestuft. Die Voraussetzungen für eine Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h liegen auch streckenbezogen nicht vor
(keine Unfalllage, keine sozialen Einrichtungen, minimale Lärmgrenzwert-
Überschreitungen).
Da die Grundlagen für eine Reduzierung auf Tempo 30 entsprechend der
Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen, sich die Fahrzeiten der fünf dort
verkehrenden Buslinien verlängern würden kann die Verwaltung eine Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h nicht befürworten.
Auch liegen keine außerordentlichen Schäden im Fahrbahnbereich vor, die eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfordern.