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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582498.pdf
Published Time: 2026-04-01T10:04:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/089/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Verbesserung der Parksituation Hahnenfurther Straße und Am Gallberg
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.03.2026 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.03.2026 folgenden Beschluss:
Die Anrainerstraßen Hahnenfurther Straße und Am Gallberg bieten bei weitem zu wenig
Parkmöglichkeiten für Besucher. Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen
(z.B. Kennzeichnung auf der Straße, halbhüftiges Parken, etc.) Abhilfe zu schaffen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten die Halteverbotsschilder an der Hahnenfurther Straße
wieder zu entfernen.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5,0 m ist gemäß Straßenverkehrsordnung StVO ein
einseitiges Parken am Fahrbahnrand der Hahnenfurther Straße zulässig. Das aktuell
angeordnete Halteverbot am nördlichen Fahrbahnrand dient der Klarstellung der
Parkordnung in der Straße und sichert eine größtmögliche Anzahl öffentlicher Stellplätze
auch für BesucherInnen , da ein versetztes Parken nicht möglich ist. Ein Entfernen der
Halteverbote kann von der Verwaltung -auf Basis weiterwachsenden Parkdrucks auch in der
Hahnenfurther Straße - nicht empfohlen werden. Die Mitnutzung der Gehwege zum Parken
mittels Verkehrszeichen Vz315 (Parken auf Gehwegen) ist entbehrlich und führt nicht zu
Parkraumgewinn.
Abweichend hievon besteht in der Straße Am Gallberg mit einer Fahrbahnbreite von etwa
4,20m nach Straßenverkehrsordnung kein regulärer öffentlicher Parkraum. Die Halteverbote
dort verdeutlichen die Notwendigkeit notwendiger freizuhaltender Fahrgassen für
Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge. Um ein Parken in der Straße zu ermöglichen, ist die
Mitnutzung der Gehwege mittels Verkehrszeichen Vz315 (Parken auf Gehwegen)
erforderlich. Diese sind auf Basis der geringen Breiten schon heute nur sehr eingeschränkt
nutzbar, aufgrund dessen aus Sicht der Verwaltung der private Parkraum auch zukünftig das
alleinige Potenzial für die Anlieger der Straße darstellt.