Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/102/2020

Verdeckte Geschwindigkeitsmessung am Mannesmannufer die 3., Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2019

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Mannesmannufer · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2020veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00374343.pdf Published Time: Wed, 11 Mar 2020 13:46:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/102/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Verdeckte Geschwindigkeitsmessung am Mannesmannufer die 3., Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2019; BV1/021/2019 Amt / Institut:

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Title: 00374343.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00374343.pdf Published Time: Wed, 11 Mar 2020 13:46:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/102/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Verdeckte Geschwindigkeitsmessung am Mannesmannufer die 3., Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2019; BV1/021/2019 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.03.2020 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die BV1 bittet die Verwaltung, am Mannesmannufer eine verdeckte Dauergeschwindigkeitsmessung für die Dauer von 6-8 Wochen durchzuführen. Stellungnahme der Verwaltung: Bereits in der Vergangenheit wurde die Geschwindigkeitsanzeigetafel, sogenannter Smiley, im Stadtbezirk 1 des Öfteren als "verdeckte Messung" eingesetzt. Dem Fahrzeugführer wird in solchen Fällen nicht wie üblich die gefahrene Geschwindigkeit angezeigt, sondern das Anzeigefeld wird mittels einer Abdeckung für den Fahrzeugführer nicht sichtbar. Eine verdeckte Messung mit einer Geschwindigkeitsanzeigetafel oder sonstigen technischen Anlagen des Amtes für Verkehrsmanagement am Mannesmannufer ist nicht realisierbar, da für die Installation der Geschwindigkeitsanzeigetafel auf dem Mannesmannufer zum einen die Anbringung der Tafel am Beleuchtungsmast aus statischen Gründen nicht gestattet und zum anderen kein Schildermast vorhanden ist. Aufgrund eines gleichlautenden Beschlusses der Bezirksvertretung 1 am 22.09.2017 wurde dieser Sachverhalt bereits von der Verwaltung mitgeteilt.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/102/2020