Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/120/2020

Wiederaufstellung der Persil-Uhr am Luegplatz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Luegplatz · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 26. November 2020veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00393374.pdf Published Time: Fri, 29 Jan 2021 08:58:06 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/120/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Wiederaufstellung der Persil-Uhr am Luegplatz Amt / Institut:

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Title: 00393374.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00393374.pdf Published Time: Fri, 29 Jan 2021 08:58:06 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/120/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Wiederaufstellung der Persil-Uhr am Luegplatz Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 17.02.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 26.08.2020 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung (Stadtplanungsamt, Bauaufsichtsamt und das Amt für Verkehrsmanagement) hat gegen die Wiedererrichtung einer Persil-Uhr am Luegplatz aus verkehrlicher und stadtbildgestalterischer Sicht keine Bedenken. Der geplante Standort der Persil-Uhr liegt im Geltungsbereich des rechtsver-bindlichen Bebauungsplans Nr. 5377/029, der hier ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Nach § 10 Abs. 4 BauO NRW sind in allgemeinen Wohngebieten nur Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig. Die Verwaltung betrachtet die Persil-Uhr jedoch nicht als Werbung im engeren Sinne, sondern als einen Teil der Stadtgestaltung am geplanten Standort. Die Beantragung einer baurechtlichen Genehmigung ist somit nicht erforderlich. Der gewünschte Standort befindet sich jedoch innerhalb eines denkmalgeschützten Bereichs. Daher ist vor Errichtung der Persil-Uhr am Luegplatz vom zukünftigen Eigentümer / Betreiber der Persil-Uhr (Bezirksvertretung / Bezirksverwaltung) die Beantragung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis beim Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege notwendig. Sowohl die Antragstellung beim Institut für Denkmalschutz als auch die Errichtung der Persil-Uhr wird vom Amt für Verkehrsmanagement übernommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bezirksvertretung 4 einen entsprechenden Beschluss fasst, die Kosten für die Aufstellung und für den zukünftigen Unterhalt zu übernehmen. Nach erfolgter positiver Beschlussfassung, wird zwischen dem Amt für Verkehrsmanagement und dem Eigentümer / Betreiber der Persil-Uhr eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen. Hierzu können Sie sich dann an meine Mitarbeiterin Frau Lausberg-Reichardt, Tel. 89-98994 wenden. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/120/2020