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Title: Eingabe nach 24 GO
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584186.pdf
Published Time: 2026-06-02T10:59:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
ABA/023/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Abriss einer Gartenlaube
Fachbereich :
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss 11.06.2026 -
Kurzdarstellung:
Die Einsender wenden sich gegen die Forderung der Stadt, die Gartenlaube in ihrer Parzelle
der Kleingartenanlage Rosenhecke e.V. zwecks Sanierung einer grundstücksbegrenzenden
Mauer abzureißen, und die damit verbundene Kündigung des Gartengeländes.
Anlagen:
Abriss Gartenlaube_Eingabe mit Anlagen
Abriss Gartenlaube_Eingabe mit Anlagen als Text anzeigen
Title: Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW: Mauer auf städtischem Grund auf dem Gebiet eines Kleingartenvereins
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588610.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 10:57:37 GMT
Number of Pages: 14
Markdown Content:
Eingang per Mail bei Büro 01/13: 10.03.2026 Landeshauptstadt Düsseldorf Büro des Oberbürgermeisters Anregungs- und Beschwerdeaussschuss Marktplatz 2 40213 Düsseldorf -per [email protected]
Düsseldorf, den 8.02.2026
Betr.: Mauer auf städtischen Grund auf dem Gebiet des Kleingartenvereins Rosenhecke, im Dahlacker 39 d
Sehr geehrte Damen und Herren, zum oben genannten Vorgang würden wir gerne eine Eingabe über einen Sachverhalt senden, mit denen sich die beteiligten Parteien nun schon im fünften Jahr beschäftigen. Es geht in unserem Anliegen um den Kleingarten meiner Eltern und vier weiterer Parzelleninhaber im Gartenverein ,,Rosenhecke'' im Dahlacker 39 d. Hiermit möchte ich Sie bitten folgendes Schreiben den verschiedenen Mitgliedern des Aussschusses weiterzuleiten und zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen, dass ich im Namen meiner Eltern die Initiative ergreife werde ich kurz in der ,, wir''-Form schreiben: Wir sind Pächter einer Parzelle im Kleingartenverein Rosenhecke, welcher sich im Block Südring-Aachener Straße-Im Dahlacker-Merkurstraße befindet. Das Gelände des Kleingartenvereins und somit unsere Parzelle ist von der Stadt Düsseldorf gepachtet. Die Stadt verpachtet an den Stadtverband der Kleingärtner, dieser an den Gartenverein ,,Rosenhecke'' und dieser wiederrum an die jeweiligen Parzellenpächter.
Durch eine Kündigung des Pachtverhältnisses unserer und vier weiterer Parzellen und der drohenden Räumung verbunden mit dem Abriss der Lauben fühlen wir uns in der damit verbundenen Daseinsberechtigung bedroht und unerwünscht. Die betroffenen Pächter und Ihr Wunsch nach Erhalt der ökologisch wertvollen Kleingärten werden seitens der Verwaltung nicht hinreichend erst genommen und durch bürokratische Verwaltungsvorgänge zur Aufgabe Ihrer Kleingärten ge-zwungen. Anlage 1 zu Vorlage ABA/(023/2026 Anlage 1 zu Vorlage ABA/023/2026 Wir möchten Sie hiermit bitten das Vorhaben der Stadt aufgrund folgender Fakten einmal näher zu betrachten:
Zur Sachlage :
Unsere Parzelle sowie vier weitere grenzt an die Höfe/Gärten der Häuser an der parallel verlaufenden Aachner Straße. Die Kleingartenparzellen werden räumlich durch eine Mauer, teils unterbrochen von Zaunabschnitten von der Wohnbebau-ung getrennt (Luftbild im Anhang). Das Gelände der Häuser auf der Aachener Straße ist gegenüber dem Gartengelände um ca. l 00 cm erhöht, welches durch einen massiven Mauersockel gehalten wird. Auf diesem Unter-/Sockel ist die eigentliche ca. 2 m hohe Mauer, um die es im Kern geht, gegründet. Die Mauer befindet nach eigener Aussage im Eigentum der Stadt Düsseldorf und sie zeigt sich dementsprechend für diese verantwortlich. In der Vergangenheit waren diese Besitzverhältnisse, auch nach Aussagen der Anlieger „Aachener Straße'', allerdings unklar, da man von verschiedenen Eigentumsverhältnissen ausgangen ist, weil es sich um eine Grenzbebauung handelt. Im Jahr 2021 wurde die Mauer im Bereich der Aachener Straße 132 bei einem Sturm beschädigt, weil ein auf dem Nachbargrundstück gegen jegliche Vorschrift zur Grenzbepflanzung ein zu dicht gepflanzter Kirschlorbeer Druck auf die Mauer ausübte. 2023 vergrößerte sich das Loch in der Mauer zum Zeitpunkt von Baumaß-nahmen auf dem Nachbargrundstück, vermutlich durch das Absetzen von Absetz-containern und versehentlichem Touchieren der Wand. Der Schaden wurde in der Folge dem Gartenamt durch den Verein bzw. an den Stadt-verband gemeldet. Das Gartenamt und das Bauamt begutachteten die Mauer und kamen zu dem Ent-schluß, dass die obere Mauer abgetragen werden und durch einen Zaun, wie schon in Teilstücken geschehen, ersetzt werden solle. Der Untersockel wurde als standhaft beschrieben. Das Abtragen der Mauer und die Ersetzung im Bereich des oben genannten, bereits beschädigten Mauerteil im Teilbereich unserer Parzelle geschah im letzten Sommer. Ein weiterer Teil der Mauer wurde vor ca. 5 Jahren überarbeitet (sieheLuftbild.) Des Weiteren wurde der Untersockel mit L-Steinen verstärkt, da das Nachbargrund-Stück den Hof /Garten gegenüber früherer Nutzung zu Parkplätzen umfunftioniert hat und nun höherer Verkehrslasten herrschen. Diese Maßnahme wurde nur „profi-laktisch'' vorgenommen. Diese Teilsanierung kostetet nach Angaben des ausführen-den Unternehmen eine mittlere fünfstellige Summe. Für diese Sanierung mussten auf unsrer Parzelle Bäume und Sträucher ausgemacht sowie eine gemauerte Kompostierungsanlage auf eigene Kosten entfernt werden. Auch dies war ein vierstelliger Aufwand, was in Anbetracht der Kündigung und Abfmdung der Gärten drei Monate später gegenüber dem Bürger eine Face darstellt. Lösungsvorschlag des Gartenamtes ist nun, die Parzellen zu räumen, die Garten-lauben abzureißen und die Gärten zu ,,entkernen'' um die Sanierungsarbeiten an der Mauer durchführen zu lassen. Die Gärten wurden bereits abgeschätzt und ein ,,Betretungsverbot'' aufgrund der ,,einsturzgefiihrdeten Mauer'' ausgesprochen. Argumentiert wird bei dieser Vorgehensweise mit Arbeitsschutz und Vergabericht-linien. Auch ein Verweis auf Grenzabstände der Lauben zur Mauer seitens des Gartenamtes ist insofern fragwürdig, dass die Lauben ja einmal so genehmigt worden sind. Den Pächtern nun daraus ,,einen Strick zu drehen" ist sicherlich nicht der richtige Weg.
> Die mitgeteilten Begründungen zum Abriss der Lauben und Entkernung der Gärten gehen weit über das Ziel einer Mauerwerkssanierung, egal in welcher Form, hinaus.
> Unser Anliegen:
Da wir als Parzellenpächter nicht direkter Vertragspartner der Stadt sind war eine frühzeitige Kommunikation mit der Stadt nicht möglich. Verhandlungspartner mit der Stadt ist in diesem Fall der Stadtverband der Kleingärtner, welcher die Interessen-vertretung der einzelnen Gartenvereine darstellt. Wie oben bereits erwähnt legt die Stadt auch, dies ist natürlich auch bedingt nachzuvollziehen, großen Wert darauf, dass sie somit einen zentralen Ansprechpartner hat. Aufgrund dessen, dass wir diesen vorgeschrieben Weg eingehalten haben, kommen unseren Anliegen erst jetzt, nach Aufnahme der Privatinitiativen zum Erhalt der Gärten zum Tragen. Die Stadt Düsseldorf bzw. das Gartenamt argumentiert in erster Linie mit Arbeitsschutzbedenken aufgrund der nahen Grenzbebauung der Häuser zur Mauer, welche eine Sanierung unter Erhalt der Gärten und vor allem der Häuser nicht möglich machen würden ohne ggf. im Bereich der Lauben vom Nachbargrundstück arbeiten zu müssen. Wie würde so etwas auf Privat-grund gelöst? Des Weiteren wurden Vergaberichtlinien als Grund für die Vorgehensweise angeführt. Auf Anfragen nach Gutachten kam Seites der Ämter keine Resonanz. Zu den Lösungsvorschlägen durch von uns angefragten Firmen gff. unter Hinzunahme der angrenzenden Nachbarn, welche in Teilen schon Unterstützungs-Bereitschaft signalisiert haben, kam seitens der Verwaltung ebenfalls keine Resonanz bzw. wurde aus obengenannten Gründen abgelehnt. Bei einer Ortsbegehung mit zwe i Bauunternehmen sow ie einer Statike rin (Stellungnahme lie gt bei) in Eige ninitia tiv e durch uns wurden Machbarkeit bescheinigt und Lösungen era rb eitet. Die Statikerin hält die Ma uer nach ersten E in sc hät z un ge n auch nicht für ,,ak ut '' Einsturzgefährdet, wa s sie jedoch erst nach Entf ern un g d es te ilwei se nimmergrün en Bewuchses abschließend beurteilen könnte. Einer weite ren temporären Nutzung, gerade in den Bereit s san ierten Segmenten, würde so mit auch nicht s im Wege ste hen. Hier stellt s ich jedoch die Frage wi e die Mitarbeiter von Garten- und Bauamt zu die se n Ergebnissen kommen konnten , da die Beurteilungsmöglichkeiten die gleichen waren. Nach ersten Ko s ten schätz ungen würden die se Maßnahmen auch noch finanziell günstiger ausfallen als die von der Stadt favorisierten Abfindungen und Abrisse. Die Ideen und Lösungsvorschläge wurden dem Gartenamt vorgelegt und erörtert, jedoch unter den oben genannten, unverständlichen Gründen abgelehnt .Wie kann es se in , d ass erst 5 Jahre im bilrokrati sc hen Dschungel vergehen und dann eine Lösung gefunden wird, die im sc hlimm sten möglichen Sze nario für alle Beteiligten mündet . FUr die Stadt in finanzieller Art und für die Pächter und Bürger als Aufgabe der Naherholungszone und klimafördemder Grünfläche .Und die s alles unter dem De ckmantel de s Arbeitsschutzes und des Vergaberechtes? Warum wird nicht mit den anliegenden E igentümern eine Lösung erarbeitet bei denen die kooperieren? Zumal an diese Mauer auch noch Anbauten auf dem Gelände der Anlieger ,,Aachener Straße'' grenzen und an .gebaut sind , welche sicherlich auch in die Ko s tenübernahm e fa ll en würde. Warum wurden Bürger, welche sich vom ersten Tag der entstandenen Situation mit Lösungen einbringen wollten, nicht gehört ? Die Lösung en gingen von einer Sanierung der Mauer in Eige narbeit, wie in Teilen in den 80er Jahren des letz ten Jahrhunderts sc hon vorgekommen, und so mit verbunden mit finan z iellem Eigen-anteil bi s hin zu den oben genannten erarbeiteten Lösungsansätze. Dieses angenommenen geseJlschaft)iche Verantwortung s bewu ss te se in von Bürgern wird seitens der Behörden im Keim erstickt. Finanzielles E insparpoten zial wie auch Entlastung der Ämter durch wenig er Verwaltung sa ufwand wurden ebenso nicht berücksichtigt wie das Befinden der Bürger Alles wurde abgelehnt unter , aus un serer und der Sicht der beratenden Firmen und Sachkundigen, nicht haltbaren Gründen. Wir möcht en Sie de shalb bitten, die se n Sachverhalt einmal intern zu be spr ec hen und in Augenschein zu nehmen sow ie ggf. erneuten Prüfungsbedarf zu veranlassen. Abschließend vielleicht noch ein persönliches Statement als Handwerksmeister und Bürger unter Ausschluss von Emotionen die Situation meiner Eltern betreffend. Ich kann es, gerade in meiner Funktion als Gewebesteuerzahler, nicht nachvollziehen, dass nicht mehrere Lösungsvorschläge verfolgt werden, sondern die vermeidlich teuereste, sowohl in finanzieller als auch in gesellschaftlicher Sicht. Wenn ein Baum auf dem Nachbargrundstück aufgrund von Grenzbepflanzung eine Mauer beschädigt, ist dies meiner Meinung nach ein Haftpflichtschaden. Auch, wenn das Gartenamt beteuert, die Mauer sei städtisch: Wie kann es sein, dass Anlieger Jahrzehnte lang anderer Meinung waren /sind. Wurde wirklich diesbezüglich im Katasteramt alles erforscht. Abschließend liest sich die Historie, welche sich jetzt schon fast ein halbes Jahrzehnt hinzieht, für mich als Handwerker eher wie ein Schildbürgerstreich und spiegelt im kleinen die Probleme in unserem Land wieder. Warum können wir es als Gesellschaft nicht schaffen, diesen ökologischen Kleinod als Begegnungsstätten für Jung und Alt generationenübergreifend zu erhalten. Für manche stellen diese Kleingärten Lebens-werke, Kindheitserinnerungen und Naherholungsgebiete mit ökologischen Lebens-mittelanbau dar. Deshalb möchte ich Sie bitte den Vorgang noch einmal wohlwollend auf den Prüfstand zu stellen. Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie mich unter der unten genannten Mobilnummer sowie über e-mail.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: Schreiben des Gartenamtes Schreiben an den Oberbürgermeister Antwort des Gartenamtes Statische Stellungnahme Luftbild Gartenamt Landeshauptstadt Düsseldorf
> Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Am t68,40200Düsseldorf
St adtverband Düsseldorf der Kl eingärtner e. V. St offei er Kapellenweg 295 40225 Düsseldorf
KGV "Rosenhecke" e. V. - Mauersanierung Errgebnis des Ortstermins vom 13.06.2023
Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.06 .2023, 9.30 Uhr, fand zur Prüfung des Zustandes der Grundstücksmauer (Grenzmauer zwischen KGV „Rosenhecke e.V." und Wohngebäude Aachener Str.) ein Ortstermin statt. An dem Ortstermin nahmen teil;• Herr Vossen, Herr Wolte r, Stadtverband Düssel dorf der Kleingärtner e. V. Vorstand des KGV Rosenhecke e. V. Betroffene Pächter*innen des KGV Rosenhecke e. V.
Herr Otto , Stadt Düsseldorf -Bauaufsichtsamt-Herr Mösslng, Herr Siebert, Stadt Düsseldorf -Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgende Feststellungen wurden getroffen : Das Bauwerk I st in 2 Teile einzustufen, die sich in einem unterschiedlichen baulichen Zusta nd befinden. D ie Standsicherheit der auf einen Sockel aufgesetzten Mauer, die in Teil en durch aussteifende Metallträger verstärkt wird, ist erheblich beeinträchtigt und dauerhaft nicht gewährleistet. Mauerwerksfugen si nd ausgewaschen, die Metallträger sind teils stark korrodiert, die Mauer wölbt sich in Teilen in Richtung des Kleingartengeländes. Die Mauer kann nicht san i ert werden, sondern Ist In der Folge sachgerecht abzubrechen . In der Folge ist alternativ das Setzen eines Zauns denkbar. Der Mauersockel, der In weiten Teilen in der Höhe dem aufgeschütteten Erdreich der Nachbargrundstücke entspricht, konnte aufgrund vorhandenen Bewuchses nicht vollständig geprüft werden. Die geprüften Teilbereiche befinden sich aber in einem besseren Zustand, eine Neigung, Wölbung o.ä. .konnte nicht festgestellt werden. Eine Gefährdung der Standsicherheit i st som it aktuell nicht gegeben. Allerdings sind durch Steinausbrüche, Fugenauswaschungen, etc. umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich .
> Landeshauptstadt Düsseldorf
> Der Oberbürgermeister Garten-, Friedhofs-und Forstamt
> Allg.
> Verwaltung/Organisation
> Kaiserswerther Straße
> 390 40474 Düsseldorf
> Datum
> 19.06. 2023
> AZ
> 68/10.04
Düsseldorf Nähe trifft Freiheit
> Telefonzentrale 0211.89-91 Internet
> www .duesse 1dorf. de
> gartenamt@
> duesseldorf. de
> Sprechzeiten
> Montag bis Donnerstag 8.00 bis 15.00 Uhr Fre itag 8.00 bis 13 .00 Uhr U-Bahn U78 , U 79 Nordpark/ Aquazoo
> Bankkonto
> Stadtsparkasse Düsseldorf IBAN DE61 3005
0110 00100004 95
> BIC OUSSDEDDXXX
> Gläubiger-ID
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