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Anregungs- und Beschwerdeausschuss
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Sitzung kompakt
11.06.2026 · Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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einstimmig abgelehnt
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Anregungs- und Beschwerdeausschuss · Sitzung vom 11.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender weist auf Koordinationsdefizite bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum in Eller hin.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender regt an, den Verwaltungsaufwand bei den Quartalsmeldungen zur Beherbergungssteuer für Gelegenheitsvermieter zu vereinfachen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsender wenden sich gegen die Forderung der Stadt, die Gartenlaube in ihrer Parzelle der Kleingartenanlage Rosenhecke e.V. zwecks Sanierung einer grundstücksbegrenzenden Mauer abzureißen, und die damit verbundene Kündigung des Gartengeländes.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/023/2026 Eingabe nach § 24 GO: Geforderter Abriss von Gartenlauben im Kleingartenverein Rosenhecke e.V. Hier: Stellungnahme des Garten- Friedhof- und Forstamtes Ausgangspunkt der Eingabe des Petenten sind erforderliche Maßnahmen an einer gemauerten Grenzmauer zwischen einem städtischen Kleingartengelände und mehreren privaten Grundstücken aufgrund des baulichen Zustandes, verschiedener Schadenfälle sowie sich daraus ergebende Auswirkungen in 5 Parzellen des Kleingartenvereins „Rosenhecke" e.V.. Der Kleingartenverein „Rosenhecke" e.V. liegt eingebettet zwischen den Straßen Südring, Im Dahlacker und der Aachener Straße. Die betroffenen Parzellen 47 bis 51 grenzen rückseitig höhenversetzt an die Grundstücke bzw. Gärten der Wohnhäuser Aachener Straße 115 bis 131 an. Das Grundstücksniveau der Kleingartenanlage liegt, abhängig vom Standort, etwa 1,20 m - 1,50 m tiefer als die angrenzenden Grundstücke. Die Mauer besteht aus Ziegelsteinen, einreihig in Längsrichtung vermauert und teilweise mit einem dünnen Schlämmputz versehen sowie senkrecht verbauten Metallstützen. Der darunter liegende Mauersockel besteht ebenfalls aus Ziegelmauerwerk in nicht abschließend festzustellender Stärke. Dieser ist von der benachbarten Grundstücksseite jeweils in der o.g. Höhe mit Erdreich angeschüttet, teilweise bepflanzt oder mit kleineren Aufbauten versehen. Die Lauben sind überwiegend nur mit einem geringen räumlichen Abstand zur Grenzmauer errichtet worden. Die Mauer ist in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen ausgebrochen, so dass das Einsteinmauerwerk in Teilbereichen, in denen es technisch und nach Vorgaben der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit möglich war, oberhalb des Mauersockels abgetragen und durch Zäune ersetzt worden ist. In einigen Bereichen wölbt und neigt sich aktuell diese Mauer zum Kleingartengelände hin. Die Verkehrssicherheit ist daher in den Bereichen entlang der Mauer nicht mehr gegeben. Der Zustand einiger Mauerstücke kann nicht abschließend beurteilt werden, da sich diese unmittelbar hinter den Lauben ohne Prüf- bzw. Zugangsmöglichkeit befinden. Gleiches gilt für eine Beurteilung des Mauersockels, insbesondere in den hinter den Lauben befindlichen Teilbereichen. Daher wurde bereits mit Schreiben vom 19.04.2023, adressiert an den Generalpächter der städtischen Kleingartenanlagen, dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V., eine Empfehlung zur Räumung und Nutzungsunterlassung der betroffenen Parzellen ausgesprochen. Um weitere Schadenereignisse zum Kleingartengelände hin - wie im Bereich der Parzelle 51 bereits geschehen - zu verhindern, muss die Mauer von der Seite des Kleingartengeländes aus ggf. eingerüstet, abgestützt und evtl. zurückgebaut werden. Hierzu müssen die Sicherstellung der technischen sowie arbeitsschutzrechtlichen Erfordernisse und auch die Schaffung des erforderlichen Arbeitsraums Berücksichtigung finden. Hier ist auch eine erforderliche Baustellenlogistik bei aktuell sehr beengten räumlichen Verhältnissen (z. B. Zufahrt, Wegeflächen, Erreichbarkeit aller 5 Parzellen) zu bedenken. Eine Bauausführung von den benachbarten Privatgrundstücken aus erscheint aufgrund der erheblich eingeschränkten Erreichbarkeit der Gärten weder realistisch, noch zielführend. Anlage 2 zu Vorlage ABA/023/2026 Nach derzeitigem Stand müssen demnach die dort bestehenden Lauben zurück gebaut werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen, deren Umfang noch nicht abschließend ermittelt werden konnten, am Mauersockel -insbesondere im Bereich der Lauben- erforderlich, die zwingend aufgrund der örtlichen Situation von der Seite des Kleingartengeländes aus ausgeführt werden müssen. Die Grundlage der kleingärtnerischen Nutzung bildet ein Stufenpachtverhältnis zwischen der Stadt / Garten-, Friedhofs- und Forstamt als Grundstückseigentümer mit dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e. V. als Generalpächter. Dieser verpachtet die städtischen Kleingartenflächen an die jeweils dort ansässigen Kleingartenvereine, in diesem Fall an den KGV „Rosenhecke" e.V. Von dort aus erfolgt ein Vertragsabschluss mit den jeweiligen Pächter*innen der Parzellen. Insofern besteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und den Pächter*innen, somit beispielsweise auch kein unmittelbares „Weisungs- oder Zugriffsrecht". In diesem Zusammenhang wurde seitens der Stadt ausdrücklich keine Kündigung ausgesprochen, weil hierzu eine gesetzliche / vertragliche Grundlage nicht gegeben ist. Vielmehr wurde zwischen dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt als Grundstückseigentümerin, dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. als Generalpächter der städtischen Kleingartenanlagen, dem Kleingartenverein „Rosenhecke" e.V. und allen betroffenen Pächter*innen einvernehmlich Pachtauflösungs- und Entschädigungsvereinbarungen auf Grundlage von Wertgutachten, die auf Kosten der Stadt durchgeführt wurden, abgeschlossen. Inhalt dieser Vereinbarungen ist unter anderem, dass die Pächter*innen nach Übergabe der Parzellen und der darauf befindlichen Lauben bis zum Beginn der tatsächlichen Baumaßnahmen die Flächen, die nicht aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen - wie z.B. die Laubenstandorte und an die Mauer angrenzenden Gartenflächen -, weiterhin pachtzinsfrei kleingärtnerisch nutzen dürfen. Die Zahlung der gemäß Wertgutachten ermittelten Entschädigung erfolgt nach Übergabe der abgesperrten Flächen. Die vertraglich vereinbarte Übergabe der Flächen an die Stadt dient der Sicherstellung der städtischen Verpflichtung als Grundstückseigentümerin im Hinblick auf die Herstellung der Verkehrssicherung. Darüber hinaus wird die Verfügungsgewalt seitens der Stadt zur Vermeidung komplexer Abstimmungen im Planungsprozess und im Rahmen einer Maßnahmenausführung angestrebt. Trotz Unterzeichnung der Vereinbarungen im Oktober 2025 wurde die Flächenübergabe seitens der Pächter*innen noch nicht vollzogen, der weitere Verfahrensprozess konnte daher durch die Stadt noch nicht angestoßen werden. Nach Rückgabe der Flächen an die Stadt können zeitnah detaillierte Untersuchungen, erforderliche Planungen sowie vorbereitende und ausführende Maßnahmen initiiert werden. Es ist beabsichtigt, die Flächen nach der Sanierung wieder als kleingärtnerisch nutzbare Fläche an den Stadtverband zu verpachten. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt eine kleingärtnerische Nutzung ermöglicht werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. (Nicole Haas)
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender regt an, die Öffnungszeiten der Rheinkirmes auf die vor Corona üblichen Zeiten zurückzuführen und deren Einhaltung stärker zu kontrollieren.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/026/2026 Eingabe nach § 24 GO: Öffnungszeiten der Rheinkirmes Hier: Stellungnahme des Ordnungsamtes In der oben genannten Angelegenheit wird wie folgt Stellung genommen: Jährlich im Monat Juli findet auf den Rheinwiesen in Oberkassel (zwischen der Rheinkniebrücke und der Oberkasseler Brücke) das Volksfest "Rheinkirmes" statt. In diesem Jahr beginnt die Veranstaltung am 17. Juli und endet am 26. Juli. Die Rheinkirmes darf nach den entsprechenden Bestimmungen im Festsetzungsbescheid regelmäßig geöffnet sein - Freitag und Samstag Festzelte und Gastronomie von 11:00 bis 02:00 Uhr im Übrigen von 11:00 bis 02:00 Uhr - Montag bis Donnerstag Festzelte und Gastronomie von 11:00 bis 01:00 Uhr im Übrigen von 11:00 bis 24:00 Uhr Um nach Betriebsschluss einen geordneten und sicheren Abfluss der Besucherinnen und Besucher vom Veranstaltungsgelände zu gewährleisten wird eine Nachlaufzeit von 30 Minuten gewährt. In dieser Zeit dürfen Gäste in den Festzelten und an die Gastronomieständen verweilen und bereits bestellte Speisen und Getränke verzehren. Musikdarbietungen, Lautsprecherdurchsagen usw. sind nicht mehr zulässig. Am letzten Veranstaltungstag schließen alle Betriebe ungeachtet der festgesetzten Öffnungszeiten um 24:00 Uhr. Die Einhaltung der Öffnungszeiten wird durch das Ordnungsamt vor Ort streng kontrolliert und ggf. durchgesetzt. Die dargestellte Regelung der Öffnungszeiten findet seit vielen Jahren Anwendung und wurde auch aufgrund der Coronapandemie nicht geändert. Auch in diesem Jahr findet am zweiten Freitag der Rheinkirmes (24. Juli 2026) das traditionelle Feuerwerk statt. Für das Ordnungsamt besteht -wie für alle zuständigen Dienststellen und Behörden- gegenwärtig kein Anlass, von einem damit verbundenen Schadensereignis auszugehen. Dr. Veelken
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender regt ein kommunales Wohnraumprojekt für Singles an.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/028/2026 Eingabe nach § 24 GO: Match & Move Düsseldorf - Wohnraumprojekt für Singles Hier: Stellungnahme des Amtes für Wohnungswesen Zu der Eingabe nehme ich für das Wohnungsamt wie folgt Stellung: Zuständigkeit und grundsätzliche Einordnung Grundsätzlich werden innovative Ansätze zur Entlastung des Wohnungsmarktes sowie zur Förderung sozialer Kontakte und zur Bekämpfung von Einsamkeit begrüßt. Das vorgeschlagene Modell ist jedoch nicht dem Aufgabenbereich der kommunalen Daseinsvorsorge zuzuordnen. Die Stadt Düsseldorf tritt nicht selbst als Bauherrin von Wohnprojekte auf. Die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben erfolgt im Regelfall durch private Investoren oder städtische Beteiligungsgesellschaften im Rahmen klar definierter Förderkulissen. Finanzielle und förderrechtliche Rahmenbedingungen Es bestehen keine einschlägigen Förderbestimmungen auf Landes- oder Bundesebene, die ein derartiges Modell (insbesondere in Verbindung mit einer partnerschaftsbezogenen Wohnraumvergabe) abbilden oder unterstützen könnten. Auch städtische Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Wohnungsmarktpolitische Bewertung Die Annahme, durch die gezielte Zusammenführung von Einzelpersonen in Paarhaushalte eine signifikante Entlastung des Wohnungsmarktes zu erzielen, wird seitens der Verwaltung nicht geteilt. Durch die Bereitstellung der geforderten „Single-Puffer-Apartments" würde sogar bewohnbarer Wohnraum dem Wohnungsmarkt vorenthalten. Eine nachhaltige Entlastung des Wohnungsmarktes kann vorrangig nur durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums erreicht werden. Rechtliche und ethische Aspekte Das vorgeschlagene Modell sieht u. a. ein „Matching" von Personen sowie den Einsatz automatisierter psychologischer Testverfahren vor. Hier bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Gleichbehandlung und den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Zudem ist kritisch zu bewerten, dass die Förderung von Partnerschaften („Nestbautrieb") als Eingriff in die private Lebensgestaltung der Bürgerinnen und Bürger interpretiert werden könnte. Eine derartige Einflussnahme überschreitet die Grenzen kommunalen Handelns. Soziale Zielsetzungen Der Ansatz, Einsamkeit zu reduzieren und soziale Kontakte zu fördern, wird als sinnvoll erachtet. Entsprechende Maßnahmen werden von Amt für Soziales und Jugend bereits gefördert. Anlage 2 zu Vorlage ABA/028/2026 Rolle der Stadt bei zivilgesellschaftlichen Initiativen Die Agentur für Baugemeinschaften unterstützt und begleitet Projekte aus der Stadtgesellschaft. Eine aktive Entwicklung und Umsetzung eigener, in die private Lebensführung eingreifender Modelle gehört nicht zum Aufgabenprofil. Fazit Zusammenfassend ist das vorgeschlagene Pilotprojekt weder rechtlich noch organisatorisch oder finanziell umsetzbar und keine geeignete Maßnahme zur Entlastung des Wohnungsmarktes. Dr. Nesselrode Beschlussvorschlag: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Er schließt sich der Verwaltungsmeinung an.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender weist auf das störende Verhalten einer bestimmten Personengruppe hin, die sich regelmäßig auf dem Gertrudisplatz in Eller aufhält und regt diverse Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung und Sicherheit an.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/027/2026 Eingabe nach § 24 GO: Ordnung und Sicherheit am Gertrudisplatz in Eller Hier: Stellungnahme des Ordnungsamtes Mit Schreiben nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen macht der Beschwerdeführer anhaltende Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gertrudisplatz geltend. Er trägt vor, dass es seit Monaten durch eine feste Personengruppe zu regelmäßigen Beeinträchtigungen komme. Genannt werden insbesondere Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum, mutmaßlicher Drogenhandel, aggressive und bedrohliche Äußerungen, sexuelle Belästigungen, Einflussnahme auf Minderjährige sowie eine erhebliche Vermüllung. Darüber hinaus wird ein konkreter Vorfall wiederkehrender sexualisierter Zurufe gegenüber seiner Ehefrau geschildert. Insgesamt wird der Eindruck vermittelt, der Platz werde faktisch von einer störenden Personengruppe dominiert und von anderen Bürgerinnen und Bürgern gemieden. Sachstand: Seit dem 01.01.2026 wird der Gertrudisplatz täglich mehrfach zu unterschiedlichen Uhrzeiten durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes bestreift. Jede Dienstschicht sucht den Bereich mindestens einmal auf. In der überwiegenden Zahl der Kontrollen konnten keine ordnungsrechtlich relevanten Verstöße festgestellt werden. Im Einzelnen: Eine Person hielt sich unerlaubt auf dem Kinderspielplatz auf und verließ nach Ansprache und Belehrung die Örtlichkeit. Es wurden fünf Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz durchgeführt; diese verliefen ohne Beanstandungen. Insgesamt wurden drei Beschwerden in die Tagesmeldungen aufgenommen: o Am 16.01. um 20:35 Uhr erfolgte eine Meldung über das Zünden von Pyrotechnik. Trotz Nahbereichssuche konnten keine Personen festgestellt werden. o Am 28.01. um 11:52 Uhr wurde eine hilflose Person gemeldet. Auch hier blieb die Nahbereichssuche ohne Ergebnis. o Am 04.02. um 14:45 Uhr wurde eine Personengruppe mit störendem Verhalten (Lagern in Verbindung mit Alkoholkonsum und lauter Musik) gemeldet. Vor Ort konnten keine entsprechenden Feststellungen getroffen werden; es erfolgte eine Rücksprache mit dem Beschwerdeführer. Ein gesonderter Einsatzauftrag besteht derzeit nicht, da der Bereich unabhängig davon täglich und wiederholt kontrolliert wird. Es ist davon auszugehen, dass bei Erscheinen uniformierter Dienstkräfte störendes Verhalten gegebenenfalls eingestellt wird, da die rechtlichen Grundlagen bekannt sind und bei entsprechenden Feststellungen ordnungsrechtliche Maßnahmen - einschließlich Platzverweisen - geprüft und durchgesetzt werden. Weiteres Vorgehen: Unabhängig vom bisherigen Lagebild wird intern geprüft, ob ergänzend zeitweise zivile Kontrollen durchgeführt werden können, um ein unverfälschtes Bild der Situation zu erhalten. Eine Abstimmung mit den zuständigen Dienstgruppen ist vorgesehen. Anlage 2 zu Vorlage ABA/027/2026 Die angeregten Maßnahmen (u. a. zeitlich beschränktes Alkoholverbot, Videoüberwachung, zusätzliche Beschilderung, verstärkte Präsenz) unterliegen jeweils spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen und setzen eine belastbare Gefahrenprognose voraus. Eine entsprechende rechtliche Prüfung ist erforderlich. Die Situation am Gertrudisplatz wird weiterhin beobachtet. Konkrete Vorfälle sollten zeitnah gemeldet werden, um eine unmittelbare Überprüfung zu ermöglichen. gez. Dr. Veelken
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Polizeipräsidium Düsseldorf Polizeipräsidium Düsseldorf, Postfach 101110, 40002 Düsseldorf An Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Büro des Oberbürgermeisters Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Marktplatz 2 40213 Düsseldorf Eingaben und Beschwerden Dringende Beschwerde über anhaltenden Drogenkonsum, Belästigung und Ruhestörung am Gertrudisplatz in Düsseldorf-Eller a) E-Mail der Geschäftsstelle des Anregungs- und Beschwerdeaus-schusses der Stadt Düsseldorf vom 24.03.2026 an KPB Düssel-dorf, DirZA ZA 21 - Beschwerdemanagement Der Stadtverwaltung Düsseldorf liegen seit Juli 2025 Beschwerden des Anwohners, Herrn [im Original geschwärzt], über Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gertrudisplatz in Düsseldorf-Eller vor, welche auch die Begehung von Straftaten (Drogenhandel und Drogenkonsum) sowie Belästigungen auf sexueller Grundlage beinhalten. Die Geschäftsstelle des Anregungs- und Beschwerdeausschusses hat das städtische Ordnungsamt um eine Stellungnahme zu der Beschwer-delage gebeten. Ergänzend wurde mit Bezug zu a) ein Bericht aus Sicht der Polizeiinspektion Süd zu der geschilderten Situation am Gertrudis-platz erbeten. Der Leiter PI Süd, PD Baumann, als Regionalbeauftragter berichtet zu der aktuellen Kriminalitäts- und Einsatzlage, den Feststellungen des ört-lichen Bezirksdienstes sowie den polizeilichen Maßnahmen wie folgt: 1. Kriminalitätslage Bei dem Gertrudisplatz handelt es sich nicht um einen Kriminalitäts-schwerpunkt. Laut der polizeilichen Eingangsstatistik (Erfassung von Strafanzeigen) wurden vorwiegend Eigentumsdelikte, wie z.B. Diebstahl und Betrug, erfasst. Eine für diese zentral gelegene Örtlichkeit unübliche Anzahl von Gewaltdelikten und Verstößen gegen das 16 . April 2026 Seite 1 von 5 Aktenzeichen 22.58.33.01 bei Antwort bitte angeben Koch, PHKin Telefon: 0211 870-8307 Telefax: 0211 870- pi-sued-fuest.duesseldorf @polizei.nrw.de Dienstgebäude: Am Polizeipräsidium 1 Am Polizeipräsidium 1 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 870-0 Telefax: 0211 870-4104 E-Mail: poststelle.duesseldorf @polizei.nrw.de Webseite: https://duesseldorf.polizei.nrw/ Zahlungen an: Landeshauptkasse NRW Konto-Nr.: 400 4719 BLZ: 300 500 00 IBAN: DE27 3005 0000 0004 0047 19 BIC: WELADEDD Öffentliche Verkehrsmittel: 732, 708 Haltestelle: Polizeipräsidium Anlage 3 zu Vorlage ABA/027/2026 Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 2 von 5 Betäubungsmittelgesetz kann nicht festgestellt werden. Im Jahr 2025 wurden einige wenige Strafanzeigen wegen Beleidigung (auch auf sexu-eller Grundlage) gefertigt. Im 1. Quartal 2026 wurde keine Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Beleidigung polizeilich be-kannt. 2. Einsatzlage Die Auswertung der polizeilichen wahrgenommenen Einsätze auf dem Gertrudisplatz für das Jahr 2025 und das 1. Quartal 2026 ergab keine besonderen Auffälligkeiten für diesen Bereich. Vereinzelt wurden in diesem Zeitraum im öffentlichen Raum mehrere Streitigkeiten, Ruhestörungen durch laut pöbelnde, teils alkoholisierte Personen und dreiRandalierer gemeldet. 3. Feststellungen des Bezirksdienstes Im Rahmen der mehrmals wöchentlich zu unterschiedlichen Tageszeiten stattfindenden Präsenzstreifen des örtlich zuständigen Bezirksdienstes wurden bezüglich der von dem Beschwerdeführer genannten Straftaten, hier: Drogenhandel und Drogenkonsum, keine Hinweise von Anwohnern, Passanten sowie den Geschäftsinhabern und Marktbestellern mitgeteilt. Hinweise und eigene Feststellungen, dass auf dem Gertrudisplatz offen-sichtlich Betäubungsmittel verkauft werden, liegen nicht vor. Im Rahmen der Streifen ist jedoch festzustellen, dass an dem zentralen Sitzplatz vor der Stadtsparkasse (Baum mit mehreren Bänken) regelmä-ßig Passanten verweilen. Darunter auch eine überwiegend männliche Gruppe von bis zu fünf Personen, welche ab den Mittagsstunden dort er-kennbar Bier trinken. Diese verhalten sich nach Einschätzung der Be-zirksbeamten unauffällig. Von einer Passantin wurde vor einigen Wochen eine Beschwerde über diese Gruppe vorgetragen. Sie äußerte, dass die alkoholtrinkenden Per-sonen für die Kinder auf dem Spielplatz kein schöner Anblick seien. In dem Gespräch wurden durch den Bezirksbeamten die örtlichen Gege-benheiten erörtert. Ein direkter Blick von dem Spielplatz auf diese Sitzge-legenheiten besteht nicht, da die öffentliche Toilettenanlage den Zugang von der dem Spielplatz abgewandten Seite hat. Des Weiteren wurde der Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 3 von 5 Beschwerdeführerin die Rechtslage zu dem Konsumcannabisgesetz er-läutert und die polizeiliche Vorgehensweise bei Verstößen dargestellt. Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 4 von 5 4. Polizeiliche Maßnahmen, Doppelstreifen, Schwerpunktsetzung Im 1. Quartal 2026 wurde an drei Tagen die gemeinsame Doppelstreife mit Kräften des OSD auf und rund um den Gertrudisplatz sowie den S-Bahnhöfen Eller-Mitte und Eller Süd durchgeführt. Ziel ist es, durch die sichtbare Präsenz direkt ansprechbar zu sein, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und den Bürgerinteressen Rechnung zu tragen. Beispielsweise wird das regelmäßig bemängelte widerrechtliche Befah-ren der Fußgängerzone (VZ 242.1 / Lieferverkehr bis 11 Uhr frei) durch Kraftfahrzeuge durch Kräfte des Ordnungsamtes sowie der Polizei über-wacht und konsequent geahndet. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksdienst und den Mitarbeiten-den des OSD wird stets als sehr gut, partnerschaftlich und konstruktiv empfunden. Seit Dezember 2025 findet wöchentlich auf dem Getrudisplatz bzw. wet-terbedingt in der angrenzenden Stadtbücherei eine Bürgersprechstunde der Polizei statt. In den Sprechstunden finden - neben kriminalpräventiven Beratungen - gleichsam bilaterale Erörterungen zu aktuellen/saisonalen sozialen, ordnungs- und sicherheitsrelevanten Problemen sowie Be-schwerden statt. Einmal monatlich („Jour-Fixe“) findet ein Gesprächskreis mit den ortsan-sässigen Gewerbetreibenden, Vertretern der Bezirksverwaltungsstelle 8 und dem örtlichen Bezirksdienst statt. Auch im Rahmen dieses Austau-sches ergaben sich bislang keinerlei Hinweise auf Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz auf dem Gertrudisplatz. Unabhängig von der Arbeit des örtlichen Bezirksdienstes finden seit dem Jahr 2017 regelmäßig Sondereinsätze statt. In den besonders belasteten Stadtteilen - darunter auch in Eller - bekämpft die Polizeiinspektion Süd die Straßenkriminalität im Rahmen des Projekts „FOKUS“. Das Projekt stellt zielgerichtete präventive und repressive polizeiliche Maßnahmen si-cher. Die bekannten problematischen Bereiche werden verstärkt bestreift, Straftaten verfolgt und gefahrenabwehrende Maßnahmen durchgeführt. So wurde zuletzt Anfang März 2026 durch Konzeptkräfte (ET PRIOS) auf dem Gertrudisplatz eine auf den Bänken verweilende Personengruppe kontrolliert. Bei einer Person wurde in der mitgeführten Umhängetasche ein sog. Feuerzeugschlagring (Plastikschlagring-Etui mit Clipper- Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 5 von 5 Feuerzeug) aufgefunden und als verbotener Gegenstand sichergestellt. Eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wurde gefer-tigt. Am 21.05.2026 werde ich die Kriminalitäts- und Unfallstatistik für das Jahr 2025 für den gesamten Stadtbezirk 8 auf wiederkehrend jährliche Einla-dung in der Bezirksverwaltungsstelle vorstellen. Im Auftrag gez. Baumann, PD
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es wird angeregt, auf der Münsterstraße zwischen Jülicher Straße und Rather Straße einen Radweg einzurichten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/029/2026 Eingabe nach § 24 GO: Radweg Münsterstraße Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Auch aus Sicht der Verwaltung besteht bei der aktuellen Verkehrsführung für den Radverkehr auf der Münsterstraße noch Optimierungspotenzial. Es wurde daher in diesem Jahr direkt vor der Hochschule Düsseldorf eine kleinere Markierungsmaßnahme umgesetzt, die eine Konfliktstelle entschärft. Auch an dem Knotenpunkt zur Jülicher Straße ist es vorgesehen, den Radverkehr mit Markierungen klarer zu führen. Die Verwaltung hofft, dass damit die Verkehrssicherheit an diesen Stellen erhöht wird. Auf dem betreffende Abschnitt Jülicher Straße und Toulouser Allee ist im Rahmen des Ausbaus des Radhauptnetzes eine richtlinienkonforme Führung des Radverkehrs zu etablieren. Derzeit prüft die Verwaltung, wie unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine verträgliche Gesamtlösung erzielt werden kann. Aufgrund der laufenden Prüfung können keine Angaben zu einem Zeithorizont für eine mögliche Umsetzung gemacht werden. Beschlussvorschlag: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung, die Verbesserung der Radwegeführung auf der Münsterstraße zwischen Jülicher Straße und Yorckstraße zu prüfen und nach Kapazität der Verwaltung in die Programme aufzunehmen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender regt eine Verlängerung der Buslinie 751 von Angermund nach Kaiserswerth an, um die Anbindung an die S-Bahn zu verbessern.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/030/2026 Eingabe nach § 24 GO: Verlängerung der Buslinie 751 nach Kaiserswerth Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Die Linie 751 verkehrt bereits heute an Schultagen zu ausgewählten Zeiten bis zum Klemensplatz. Darüber hinaus wurde das Betriebsgebiet des On-Demand-Angebots „flexy" unter anderem in den Düsseldorfer Norden erweitert und bietet somit auch hier zusätzliche Fahrmöglichkeiten zum aktuellen Linienverkehr. Dennoch stimmt die Verwaltung zu, dass die Verknüpfungssituation zwischen S-Bahn und Bus - insbesondere aufgrund der fehlenden Haltemöglichkeit der Linie 728 - verbesserungswürdig ist. Im Rahmen des kürzlich begonnenen Neuaufstellungsprozesses des Nahverkehrsplans ist eine Überarbeitung des gesamten Düsseldorfer Busnetzes vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, inwiefern die Verknüpfung der S-Bahn mit den dort verkehrenden Buslinien optimiert werden kann. Begleitet wird der Prozess zu gegebener Zeit von einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger können sich dabei über den aktuellen Stand informieren sowie weitere Anliegen und Ideen zur Prüfung einbringen. Beschlussvorschlag: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet, den Einsender über den Inhalt der Stellungnahme zu informieren.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.