Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/032/2026/1

Fußgängerüberweg Sandträger Weg

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3Dokumente 27. Juli 2026veröffentlicht

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01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Es wird angeregt, eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Zufußgehende über den Sandträgerweg in unmittelbarer Nähe zur renaturierten Düssel zu schaffen. Anlagen: FGÜ Sandträger Weg_Eingabe

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ABA/032/2026/1 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Fußgängerüberweg Sandträger Weg Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und 17.09.2026 - Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Es wird angeregt, eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Zufußgehende über den Sandträgerweg in unmittelbarer Nähe zur renaturierten Düssel zu schaffen. Anlagen: FGÜ Sandträger Weg_Eingabe FGÜ Sandträger Weg_Stellungnahme 66 Seite 2
FGÜ Sandträger Weg_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA/032/2026 Eingabe nach § 24 GO: Fußgängerüberweg Sandträgerweg Eingabe vom 30.05.2026 Thema: Straßen und Verkehr Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Fußgängerüberweg am Sandträgerweg zur Verbindung der Fußwege Düsselrenaturierung Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren der Verkehrsplanung, sehr geehrte Mitglieder des Bezirksrates, hiermit beantrage ich die Prüfung und Einrichtung einer gesicherten Fußgängerüberquerung am Sandträgerweg in unmittelbarer Nähe zur renaturierten Düssel. 1. Aktuelle Situation und Problembeschreibung: Die Renaturierung der Düssel hat sich zu einem zentralen Naherholungsgebiet für alle Altersgruppen entwickelt. Die Wege werden täglich intensiv von Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt. Leider stellt der Sandträgerweg eine kritische Trennstelle dar, die diesen zusammenhängenden Erholungsraum unterbricht. Die Überquerung ist derzeit aus mehreren Gründen hochgradig gefährlich: - Eingeschränkte Sichtverhältnisse: Durch das Parken von Fahrzeugen - insbesondere großer Fahrzeuge wie Lieferwagen und SUVs - auf beiden Seiten des Weges ist die gegenseitige Sicht zwischen Fußgängern und Kraftfahrern massiv eingeschränkt. Fußgänger können den herannahenden Verkehr oft erst in unmittelbarer Nähe erkennen, und Autofahrer sehen Fußgänger zu spät. - Hohe Frequentierung: Das Verkehrsaufkommen sowohl auf dem Sandträgerweg als auch der Fußgängerströme ist sehr hoch. Es fehlt eine klare Regelung, die den Vorrang der Fußgänger sicherstellt. - Besondere Gefährdung vulnerabler Gruppen: Besonders betroffen sind Eltern mit Kleinkindern, ältere Menschen und Kinder auf dem Schulweg, die aufgrund der Sichtbehinderung und des hohen Tempos der Fahrzeuge große Angst haben, die Straße zu überqueren. 2. Relevanz für Bildungseinrichtungen und Schulwege: Die Lage ist von besonderer Dringlichkeit, da sie direkt auf mehrere wichtige Bildungseinrichtungen trifft, deren Schüler und Personal den Weg täglich nutzen: - AVP-Kindertagesstätte - Tannenhof - Kita Sankt Reinhold - Förderungszentrum für Kinder Gothaer Weg - Volker-Rosin-Schule Für die Kinder dieser Einrichtungen ist der sichere Weg zur Schule und Kita ein zentrales Anliegen. Der aktuelle Zustand zwingt Kinder und begleitende Erwachsene zu riskanten Manövern, was im Widerspruch zu den Sicherheitsstandards für Schulwege steht. Eine gesicherte Querung wäre ein essenzieller Baustein zur Schaffung eines „Schulwegs ohne Angst". 3. Konkreter Antrag: Aufgrund der oben genannten Gefahrenlage und der hohen Frequentierung beantrage ich die Installation einer gesicherten Überquerung. Ich bitte um eine vor-Ort-Prüfung durch die Verkehrsplanung, ob hier ein Zebrastreifen (bei ausreichender Sicht und moderatem Verkehrsaufkommen) oder alternativ eine Anlage 1 zu Vorlage ABA/032/2026 Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) (bei höherem Verkehrsaufkommen oder schlechter Sicht) die geeignete Lösung ist. Sollte ein Zebrastreifen aufgrund der Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge oder des Verkehrsaufkommens nicht ausreichen, bitte ich ausdrücklich um die Prüfung einer Ampelanlage, da diese die Sicherheit für die vielen Kinder und Familien am effektivsten gewährleisten würde. 4. Fazit: Die Einrichtung einer solchen Querung würde nicht nur die Sicherheit für tausende Nutzer der Düssel-Auen erhöhen, sondern auch den Naherholungswert für die gesamte Nachbarschaft steigern und den Schulweg für die Kinder der genannten Einrichtungen nachhaltig sichern. Ich bitte um eine zeitnahe Prüfung vor Ort und um eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, (Name des Einsenders)
FGÜ Sandträger Weg_Stellungnahme 66 als Text anzeigen
Anlage 2 zu Vorlage ABA/032/2026 Eingabe nach § 24 GO: Fußgängerüberweg Sandträgerweg Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Beim Sandträgerweg handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion. Die Verkehrsbelastung liegt in der Spitzenstunde bei mehr als 800 Kfz/h je Fahrtrichtung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 50 km/h. Die Richtungsfahrbahnen des Sandträgerwegs sind im betrachteten Bereich durch einen Mittelstreifen getrennt, der im Bereich der Düssel als Querungshilfe ausgebildet ist. Die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle wurden bereits vor einigen Jahren durch die Markierung von Sperrflächen verbessert. Hierdurch entsprechen die vorhandenen Sichtbeziehungen den aktuellen technischen Regelwerken und Richtlinien. Die vorhandene Mittelinsel bzw. Querungshilfe weist eine Breite von 2,25 m auf und bietet Fußgängern eine ausreichend dimensionierte Aufstellfläche zwischen den Fahrstreifen. Für den Radverkehr sehen die einschlägigen Richtlinien jedoch eine Mindestbreite von 2,50 m vor. Insofern besteht hinsichtlich der Aufstellfläche für Radfahrer Optimierungsbedarf. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) wurde anhand der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft. Demnach darf ein Fußgängerüberweg nur bis zu einer Verkehrsbelastung von 750 Kfz/h je Fahrtrichtung eingerichtet werden. Aufgrund der Verkehrsbelastung von über 800 Kfz/h je Fahrtrichtung werden die in den Richtlinien genannten Einsatzgrenzen von bis zu 750 Kfz/h überschritten. Die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs sind somit nicht erfüllt. Die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage (Fußgänger-Lichtsignalanlage) ist nach einer ersten fachlichen Prüfung grundsätzlich möglich. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Nähe zur bestehenden Lichtsignalanlage in Höhe der Hausnummer 67. Die Kosten für die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage werden im Rahmen einer ersten Grobkostenschätzung auf rund 110.000 € geschätzt. Derzeit wird im Rahmen einer straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h untersucht. Ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation umgesetzt werden, hängt maßgeblich von der künftig zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Sandträgerweg ab. Erst nach Abschluss der laufenden Prüfung zur Geschwindigkeits- reduzierung kann abschließend bewertet werden, welche verkehrstechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zweckmäßig, erforderlich und umsetzbar sind. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist jedoch aufgrund der Verkehrsbelastung unabhängig von der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zulässig. gez. Odenthal

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/032/2026/1