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ABA/032/2026/1
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Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Fußgängerüberweg Sandträger Weg
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Anregungs- und
17.09.2026 -
Beschwerdeausschuss
Kurzdarstellung:
Es wird angeregt, eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Zufußgehende über den
Sandträgerweg in unmittelbarer Nähe zur renaturierten Düssel zu schaffen.
Anlagen:
FGÜ Sandträger Weg_Eingabe
FGÜ Sandträger Weg_Stellungnahme 66
Seite 2
FGÜ Sandträger Weg_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1
zu Vorlage ABA/032/2026
Eingabe nach § 24 GO:
Fußgängerüberweg Sandträgerweg
Eingabe vom 30.05.2026
Thema: Straßen und Verkehr
Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung):
Fußgängerüberweg am Sandträgerweg zur Verbindung der Fußwege Düsselrenaturierung
Begründung/ Schilderung der Situation:
Sehr geehrte Damen und Herren der Verkehrsplanung, sehr geehrte Mitglieder des
Bezirksrates,
hiermit beantrage ich die Prüfung und Einrichtung einer gesicherten Fußgängerüberquerung
am Sandträgerweg in unmittelbarer Nähe zur renaturierten Düssel.
1. Aktuelle Situation und Problembeschreibung: Die Renaturierung der Düssel hat sich zu
einem zentralen Naherholungsgebiet für alle Altersgruppen entwickelt. Die Wege werden
täglich intensiv von Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt. Leider stellt der
Sandträgerweg eine kritische Trennstelle dar, die diesen zusammenhängenden
Erholungsraum unterbricht.
Die Überquerung ist derzeit aus mehreren Gründen hochgradig gefährlich:
- Eingeschränkte Sichtverhältnisse: Durch das Parken von Fahrzeugen - insbesondere
großer Fahrzeuge wie Lieferwagen und SUVs - auf beiden Seiten des Weges ist die
gegenseitige Sicht zwischen Fußgängern und Kraftfahrern massiv eingeschränkt.
Fußgänger können den herannahenden Verkehr oft erst in unmittelbarer Nähe erkennen,
und Autofahrer sehen Fußgänger zu spät.
- Hohe Frequentierung: Das Verkehrsaufkommen sowohl auf dem Sandträgerweg als auch
der Fußgängerströme ist sehr hoch. Es fehlt eine klare Regelung, die den Vorrang der
Fußgänger sicherstellt.
- Besondere Gefährdung vulnerabler Gruppen: Besonders betroffen sind Eltern mit
Kleinkindern, ältere Menschen und Kinder auf dem Schulweg, die aufgrund der
Sichtbehinderung und des hohen Tempos der Fahrzeuge große Angst haben, die Straße zu
überqueren.
2. Relevanz für Bildungseinrichtungen und Schulwege: Die Lage ist von besonderer
Dringlichkeit, da sie direkt auf mehrere wichtige Bildungseinrichtungen trifft, deren Schüler
und Personal den Weg täglich nutzen:
- AVP-Kindertagesstätte - Tannenhof
- Kita Sankt Reinhold
- Förderungszentrum für Kinder Gothaer Weg
- Volker-Rosin-Schule
Für die Kinder dieser Einrichtungen ist der sichere Weg zur Schule und Kita ein zentrales
Anliegen. Der aktuelle Zustand zwingt Kinder und begleitende Erwachsene zu riskanten
Manövern, was im Widerspruch zu den Sicherheitsstandards für Schulwege steht. Eine
gesicherte Querung wäre ein essenzieller Baustein zur Schaffung eines „Schulwegs ohne
Angst".
3. Konkreter Antrag: Aufgrund der oben genannten Gefahrenlage und der hohen
Frequentierung beantrage ich die Installation einer gesicherten Überquerung. Ich bitte um
eine vor-Ort-Prüfung durch die Verkehrsplanung, ob hier ein Zebrastreifen (bei
ausreichender Sicht und moderatem Verkehrsaufkommen) oder alternativ eine
Anlage 1
zu Vorlage ABA/032/2026
Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) (bei höherem Verkehrsaufkommen oder schlechter
Sicht) die geeignete Lösung ist.
Sollte ein Zebrastreifen aufgrund der Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge oder des
Verkehrsaufkommens nicht ausreichen, bitte ich ausdrücklich um die Prüfung einer
Ampelanlage, da diese die Sicherheit für die vielen Kinder und Familien am effektivsten
gewährleisten würde.
4. Fazit: Die Einrichtung einer solchen Querung würde nicht nur die Sicherheit für tausende
Nutzer der Düssel-Auen erhöhen, sondern auch den Naherholungswert für die gesamte
Nachbarschaft steigern und den Schulweg für die Kinder der genannten Einrichtungen
nachhaltig sichern.
Ich bitte um eine zeitnahe Prüfung vor Ort und um eine Rückmeldung zum weiteren
Vorgehen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
(Name des Einsenders)
FGÜ Sandträger Weg_Stellungnahme 66 als Text anzeigen
Anlage 2
zu Vorlage ABA/032/2026
Eingabe nach § 24 GO:
Fußgängerüberweg Sandträgerweg
Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement
Beim Sandträgerweg handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher
Verbindungsfunktion. Die Verkehrsbelastung liegt in der Spitzenstunde bei mehr als 800
Kfz/h je Fahrtrichtung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 50 km/h. Die
Richtungsfahrbahnen des Sandträgerwegs sind im betrachteten Bereich durch einen
Mittelstreifen getrennt, der im Bereich der Düssel als Querungshilfe ausgebildet ist.
Die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle wurden bereits vor einigen Jahren durch die
Markierung von Sperrflächen verbessert. Hierdurch entsprechen die vorhandenen
Sichtbeziehungen den aktuellen technischen Regelwerken und Richtlinien.
Die vorhandene Mittelinsel bzw. Querungshilfe weist eine Breite von 2,25 m auf und bietet
Fußgängern eine ausreichend dimensionierte Aufstellfläche zwischen den Fahrstreifen. Für
den Radverkehr sehen die einschlägigen Richtlinien jedoch eine Mindestbreite von 2,50 m
vor. Insofern besteht hinsichtlich der Aufstellfläche für Radfahrer Optimierungsbedarf.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) wurde anhand der Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft. Demnach darf
ein Fußgängerüberweg nur bis zu einer Verkehrsbelastung von 750 Kfz/h je Fahrtrichtung
eingerichtet werden. Aufgrund der Verkehrsbelastung von über 800 Kfz/h je Fahrtrichtung
werden die in den Richtlinien genannten Einsatzgrenzen von bis zu 750 Kfz/h überschritten.
Die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs sind somit nicht erfüllt.
Die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage (Fußgänger-Lichtsignalanlage) ist nach einer
ersten fachlichen Prüfung grundsätzlich möglich. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der
Nähe zur bestehenden Lichtsignalanlage in Höhe der Hausnummer 67. Die Kosten für die
Errichtung einer Fußgängerschutzanlage werden im Rahmen einer ersten
Grobkostenschätzung auf rund 110.000 € geschätzt.
Derzeit wird im Rahmen einer straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung die Einführung
einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h untersucht.
Ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation
umgesetzt werden, hängt maßgeblich von der künftig zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
dem Sandträgerweg ab. Erst nach Abschluss der laufenden Prüfung zur Geschwindigkeits-
reduzierung kann abschließend bewertet werden, welche verkehrstechnischen und
straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zweckmäßig, erforderlich und umsetzbar sind. Die
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist jedoch aufgrund der
Verkehrsbelastung unabhängig von der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zulässig.
gez. Odenthal