Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/037/2026

Düsseldorf prüft Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße

Amtlicher Titel: Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 4. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Ein Bürger fordert, die ganztägige Tempo‑30‑Beschränkung auf der Kaiserswerther Straße aufzuheben und wieder Tempo 50 zu erlauben. Der Antrag bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz. Die Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss wird den Antrag am 17. September 2026 beraten. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Warum wichtig

Bürger:innen aus Stockum könnten tagsüber schneller fahren, was die Fahrzeit verkürzt und das Gefühl von ständiger Überwachung durch mobile Blitzer reduziert, während die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz von Anwohnern, Schulen und Altenheimen bestehen bleibt.

Die Details

  • Aktuelle Regelung: seit 01.04.2022 ganztägig Tempo 30 zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz, nachts 22‑6 Uhr wegen Lärmschutz.
  • Geforderte Änderung: Rückkehr zu Tempo 50 tagsüber, Beibehaltung von Tempo 30 von 22‑6 Uhr und vor Altenheimen/Schulen.
  • Begründung: Anwohner fühlen sich durch mobile Blitzer verunsichert und wünschen entspannteres Fahren.
  • Verfahren: Eingabe nach § 24 GO vom 25.06.2026, wird im Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss am 17.09.2026 beraten.
  • Hintergrund: Die Maßnahme ist Bestandteil des Lärmaktionsplans IV, der am 10.04.2025 vom Rat beschlossen wurde.

Einordnung

Eine mögliche Rückkehr zu Tempo 50 würde den Verkehrsfluss für Anwohner und Pendler in Stockum verbessern, während die nächtliche Tempo‑30‑Beschränkung zum Lärmschutz erhalten bleibt. Der Vorgang betrifft alle Fahrzeugführer im genannten Straßenabschnitt und ist Teil der lokalen Verkehrspolitik.

Hintergrund

Der Lärmaktionsplan IV ist ein städtisches Konzept, das in besonders belasteten Bereichen nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen vorsieht, um Lärmemissionen zu reduzieren.

Nächste Schritte

Der Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss berät den Antrag am 17. September 2026.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
ABA/037/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und 17.09.2026 - Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Der Einsender bittet, die ganztägige Anordnung von Tempo 30 auf der Kaiserswerther Straße zurückzunehmen. Nachrichtlich: Die Bezirksvertretung 1 hat die Verwaltung am 01.04.2022 gebeten, in Anknüpfung an die bestehenden Regelungen im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Tempo 30) auf der Kaiserswerther Straße mindestens im Bereich zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz einzuführen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Lärmaktionsplanes IV, der am 10.04.2025 vom Rat beschlossen wurde.
Tempo 50 Kaiserswerther Str._Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA//037/2026 Eingabe nach § 24 GO: Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße Eingabe vom 25.06.2026 Thema: Straßen und Verkehr Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Rückkehr zu Tempo 50 im Bereich der Kaiserswerther Straße (Rückkehr zum vorherigen Stand), damit dem Wunsch etlicher Bürger in Stockum nach einem zügigeren Verkehrsfluss Rechnung getragen wird. Viele Bewohner sind durch Blitzeranhänger in Form von Enforcement-Trailern oder mobilen Blitzeranlagen verunsichert und sehnen sich nach einem entspannteren Fahren, ohne permanent die Angst im Nacken zu haben, wenn der rote Blitz erscheint. Tempo 30 auf der Kaiserswerther Straße sorgt keinesfalls für mehr Sicherheit, sondern für mehr Ängste und Verunsicherung. Tempo 30 in der Zeit von 22 -6 Uhr soll aus Lärmschutzgründen nicht angetastet werden, des weiteren auch nicht vor Altenheimen oder Schulen. Mit freundlichen Grüssen (Name und Anschrift des Einsenders)

KI-gestützt aufbereitet am 8. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/037/2026