Düsseldorf prüft Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße
Amtlicher Titel: Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße
Das Wichtigste
Ein Bürger fordert, die ganztägige Tempo‑30‑Beschränkung auf der Kaiserswerther Straße aufzuheben und wieder Tempo 50 zu erlauben. Der Antrag bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz. Die Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss wird den Antrag am 17. September 2026 beraten. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
Bürger:innen aus Stockum könnten tagsüber schneller fahren, was die Fahrzeit verkürzt und das Gefühl von ständiger Überwachung durch mobile Blitzer reduziert, während die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz von Anwohnern, Schulen und Altenheimen bestehen bleibt.
Die Details
- Aktuelle Regelung: seit 01.04.2022 ganztägig Tempo 30 zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz, nachts 22‑6 Uhr wegen Lärmschutz.
- Geforderte Änderung: Rückkehr zu Tempo 50 tagsüber, Beibehaltung von Tempo 30 von 22‑6 Uhr und vor Altenheimen/Schulen.
- Begründung: Anwohner fühlen sich durch mobile Blitzer verunsichert und wünschen entspannteres Fahren.
- Verfahren: Eingabe nach § 24 GO vom 25.06.2026, wird im Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss am 17.09.2026 beraten.
- Hintergrund: Die Maßnahme ist Bestandteil des Lärmaktionsplans IV, der am 10.04.2025 vom Rat beschlossen wurde.
Einordnung
Eine mögliche Rückkehr zu Tempo 50 würde den Verkehrsfluss für Anwohner und Pendler in Stockum verbessern, während die nächtliche Tempo‑30‑Beschränkung zum Lärmschutz erhalten bleibt. Der Vorgang betrifft alle Fahrzeugführer im genannten Straßenabschnitt und ist Teil der lokalen Verkehrspolitik.
Hintergrund
Der Lärmaktionsplan IV ist ein städtisches Konzept, das in besonders belasteten Bereichen nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen vorsieht, um Lärmemissionen zu reduzieren.
Nächste Schritte
Der Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss berät den Antrag am 17. September 2026.
Themen
Beratungsweg
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
KI-gestützt aufbereitet am 8. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/037/2026