Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/039/2026

Düsseldorf prüft Tempo‑30 auf der Corneliusstraße

Amtlicher Titel: Tempo 30 Corneliusstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 7. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Anwohner hat beim Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss beantragt, die Corneliusstraße wegen hoher nächtlicher Lärmbelastung auf Tempo 30 zu reduzieren. Die Verkehrsverwaltung weist darauf hin, dass eine Temporeduzierung nur zulässig ist, wenn die Lärmgrenzwerte überschritten werden – eine Messung steht noch aus. Emissionswerte und sensible Einrichtungen liegen nicht vor, und ein Busverkehr auf der Straße ist wegen zu geringer Breite nicht möglich. Hinweise zu Geschwindigkeitsüberschreitungen werden an die Polizei weitergeleitet.

Warum wichtig

Bei Einführung würde der nächtliche Verkehrslärm für Anwohner deutlich sinken und die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Corneliusstraße/Fürstenwall steigen.

Die Details

  • Antrag: Tempo 30 auf der Corneliusstraße aus Lärmschutzgründen
  • Begründung: Hohe Lärmbelastung, Raserei, nächtliche Auto‑Poser, Gehupe an Kreuzung Corneliusstraße/Fürstenwall
  • Verwaltung: Keine überschrittenen Lärmgrenzwerte nach aktuellem Stand; Messung noch ausstehend; keine Emissionsüberschreitung, keine sensiblen Einrichtungen
  • Busverkehr: Linienbusse können wegen zu geringer Fahrbahnbreite nicht auf der Corneliusstraße fahren
  • Polizei: Hinweise zu Geschwindigkeitsüberschreitungen werden an die zuständige Polizei weitergeleitet
  • Verantwortlich: Katharina Metzker (Amt für Verkehrsmanagement)

Einordnung

Ein mögliches Tempolimit würde die Hauptverkehrsstraße mit regionaler Verbindungsfunktion betreffen und vor allem Anwohner sowie nächtliche Durchgangsfahrer entlasten; bislang gibt es jedoch noch keine Messdaten, sodass die Entscheidung noch aussteht.

Hintergrund

Tempo‑30 bedeutet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wird, um Lärm, Emissionen und das Unfallrisiko zu reduzieren.

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Eingabe 24GO als Text anzeigen
ABA/039/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Tempo 30 Corneliusstraße Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und 17.09.2026 - Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat sich am 01.02.2024 mit einer Eingabe befasst, in der die Anordnung von Tempo 30 für die Corneliusstraße angeregt wurde (ABA/002/2024). Die weitere Behandlung wurde aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zurückgestellt. Nunmehr wird dem Ausschuss eine aktualisierte Stellungnahme vorgelegt. Anlagen: ABA-002-2024
ABA-002-2024 als Text anzeigen
Title: 00596463.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596463.pdf Published Time: Mon, 07 Sep 2026 12:58:55 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: ABA/002/2024 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Tempo 30 für die Corneliusstraße Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 01.02.2024 - Kurzdarstellung: Der Einsender regt an, aus Lärmschutzgründen Tempo 30 auf der Corneliusstraße anzuordnen. Anlagen: Tempo 30 Corneliusstraße_Eingabe Tempo 30 Corneliusstraße_Stellungnahme der Verwaltung Anlage 1 > zu Vorlage ABA/002/2024 Eingabe nach § 24 GO: Tempo 30 für die Corneliusstraße Mail vom 28.12.2023 an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss Thema: Straßen und Verkehr Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Lärm Corneliusstr/ Tempo 30 Begründung/ Schilderung der Situation: Hallo, ich bin Anwohner auf der Corneliusstr und würde mich, mindestens nachts, über Tempo 30 auf der Corneliusstr freuen. Laut Lärmatlas ist die Belastung auf der Corneliusstr deutlich zu hoch, die Gründe sind vielfältig, bspw. Raserei und Auto Poser nachts deutlich gestiegen, tagsüber Gehupe (vor allem an der Kreuzung Corneliusstr/Fürstenwall, die andauernd von Fahrzeugen blockiert ist, die noch in den Kreuzungsbereich einfahren). Sicherlich würden auch vermehrte Kontrollen der SoKo Auto Poser helfen. Ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen warum bspw. die Merowingerstraße ganztags und die Herzogstraße nachts (Lärmschutz) bereits Tempo 30 haben und es auf der Corneliusstraße keine Regelung gibt. Bezüglich der Schnellbusse könnte man prüfen ob diese auf den Straßenbahnen-schienen fahren könnten (Bereich ist geteert, weil er auch von den Rettungsdiensten genutzt wird). Amsterdam hat zum 8.12.2023 übrigens fast flächendeckend Tempo 30 eingeführt. Ich freue mich über eine Rückmeldung. Vielen Dank, (Name des Einsenders) Anlage 2 > zu Vorlage ABA/002/2024 > Eingabe nach § 24 GO: > Tempo 30 für die Corneliusstraße > hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Bei der Corneliusstraße handelt sich um eine Hauptverkehrsstraße mit regionaler Verbindungsfunktion. Eine streckenbezogene Temporeduzierung kann laut Straßenverkehrsordnung aufgrund des Vorliegens von 1. sensiblen Einrichtungen, 2. aus Gründen des Lärmschutzes und 3. aufgrund der Luftreinhaltung geprüft werden. Die straßenverkehrsrechtliche Grundlage für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Corneliusstraße ist nur dort gegeben, wo die Lärmgrenzwerte in der Corneliusstraße überschritten werden. Sonstige straßenverkehrsrechtliche und zwingend notwendige Gründe liegen für die Corneliusstraße nicht vor, denn weder emissionsrechtliche Grenzwerte (NOx) werden überschritten noch befinden sich hier sensible Einrichtungen. Eine Untersuchung bezüglich der Lärmbelastung auf der Corneliusstraße steht noch an. Bereits durchgeführte Untersuchungen auf der Herzogstraße bzw. Merowingerstraße haben eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte (Herzogstraße) bzw. der emissionsrechtlichen Grenzwerte (Merowinger Straße) durch den Straßenverkehr ergeben, sodass hier eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zulässig ist. Das Befahren des Bahnkörpers durch Linienbusse auf der Corneliusstraße in beide Richtungen, wie vom Beschwerdeführer vorgeschlagen, ist aufgrund von nicht ausreichender Breite nicht umsetzbar. Die Hinweise des Bürgers zu Höchstgeschwindigkeitsüberschreitungen anderer Verkehrsteilnehmer*innen und des zugefahrenen Knotenpunktes Corneliusstraße/Fürstenwall werden an die zuständige Polizei weitergeleitet. Katharina Metzker

KI-gestützt aufbereitet am 8. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/039/2026