Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/040/2026

Bürgerin fordert Verlegung der Sharingstation Kirchstraße in Sonnenstraße

Amtlicher Titel: Verlegung der Sharingstation Kirchstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 7. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Eine Anwohnerin der Kirchstraße hat am 24. Juli 2026 einen Bürgerantrag eingereicht, in dem sie die Verlegung der dortigen Sharingstation in die Sonnenstraße fordert. Sie begründet den Antrag mit wiederholten Beinahe‑Unfällen, nächtlicher Lärmbelästigung und fehlender Information der Anwohnerschaft. Das Amt für Verkehrsmanagement hatte den Antrag bereits am 23. Juli 2026 abgelehnt und die Kosten‑ und Haushaltssituation als Grund genannt. Der Antrag wird nun im Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss der Bezirksvertretung 3 am 17. September 2026 beraten; ein Beschluss steht noch aus.

Warum wichtig

Eine Verlegung würde Konflikte zwischen Fußgängern und Sharing‑Fahrzeugen reduzieren und nächtliche Ruhestörungen für Anwohner der Kirchstraße beseitigen.

Die Details

  • Antragstellerin: Anwohnerin der Kirchstraße, Antrag eingereicht am 24. Juli 2026.
  • Geforderte Maßnahme: Aufhebung der Sharingstation Kirchstraße und Verlegung in die Sonnenstraße; alternativ verkehrssichere Maßnahmen an der Kirchstraße.
  • Begründung: Gefahr für Fußverkehr, nächtliche Lärmbelästigung, fehlende Anwohnerinformation, minimaler Aufwand für Verlegung.
  • Verwaltungsantwort (23.07.2026): Ablehnung wegen Haushaltslage; Hinweis, dass 10‑15 m Gehwegstrecke vertretbar sei; keine Verlegung geplant.
  • Nächste Schritte: Bezirksvertretung 3 berät den Antrag im Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss am 17. September 2026.

Einordnung

Der Antrag betrifft die Verkehrssicherheit und Lebensqualität im Stadtbezirk 3 und könnte die Nutzung von E‑Scootern und Leihrädern dort grundlegend verändern.

Hintergrund

Sharingstationen sind öffentliche Haltepunkte, an denen E‑Scooter und Leihräder ausgeliehen und zurückgegeben werden können. Sie werden von der Stadtverwaltung im öffentlichen Raum aufgestellt und sollen die umweltfreundliche Mobilität fördern, können aber bei ungünstiger Platzierung den Gehweg blockieren und Lärm erzeugen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 3 wird den Antrag im Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss am 17. September 2026 diskutieren und anschließend über eine mögliche Verlegung entscheiden.

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ABA/040/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Verlegung der Sharingstation Kirchstraße Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und 17.09.2026 - Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Die Einsenderin bittet um Verlegung der auf der Kirchstraße eingerichteten Sharingstation. Nachrichtlich: Die Eingabe ist an die Bezirksvertretung 3 gerichtet. Da die Bezirksvertretung in dieser Angelegenheit nicht entscheidungszuständig ist, wurde sie gemäß § 12 Absatz 4 der Hauptsatzung an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss weitergeleitet. Anlagen: Sharingstation Kirchstraße_Eingabe mit Anlage
Sharingstation Kirchstraße_Eingabe mit Anlage als Text anzeigen
Title: Sharingstation Kirchstraße – Eingabe mit Anlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596473.pdf Published Time: Mon, 07 Sep 2026 13:14:01 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: Absender: 40227 Düsseldorf Empfänger: Bezirksvertretung Stadtbezirk 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf – Geschäftsstelle – Landeshauptstadt Düsseldorf per Mail an: [email protected] Datum: 24. Juli 2026 Bürgerantrag / Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Betreff: Einspruch / Antrag auf Verlegung der Sharingstation Kirchstraße in die Sonnenstraße Bezug: Antwortschreiben des Amts für Verkehrsmanagement vom 23.07.2026 (AZ: 66/7-Sharingstation Kirchstraße) / Informationsvorlage BV3/076/2026 Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung 3, hiermit stelle ich als unmittelbar betroffene Anwohnerin der Kirchstraße gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Antrag: Die Bezirksvertretung 3 möge beschließen: 1. Das Amt für Verkehrsmanagement wird beauftragt, den Standort der Sharingstation Kirchstraße aufzuheben und diesen an den bereits vorgeschlagenen Alternativstandort in die Sonnenstraße zu verlegen. 2. Hilfsweise wird das Amt beauftragt, kurzfristig verkehrssichernde Maßnahmen sowie zeitliche oder nutzungsbezogene Einschränkungen für die Station an der Kirchstraße umzusetzen. Begründung: Mit Schreiben vom 23.07.2026 hat das Amt für Verkehrsmanagement meine Eingabe bezüglich der Gefahren und Belästigungen durch die Sharingstation an der Kirchstraße auf Verwaltungsebene abgelehnt. Gegen diese Entscheidung und die Begründung der Verwaltung erhebe ich aus folgenden Gründen ausdrücklich Einwände: 1. Fehlende Information der betroffenen Anwohnerschaft Als direkt betroffene Anwohnerin, vor deren Haus diese Station platziert wurde, bin ich vorab nicht explizit oder persönlich informiert worden. Der bloße Verweis auf die Veröffentlichung in einem digitalen Bürgerinformationssystem wird der tatsächlichen Einschränkung und Belastung vor Ort in keiner Weise gerecht. Eine transparente Bürgerbeteiligung sieht anders aus. Anlage 1 zu Vorlage ABA/040/2026 2. Realitätsferne Argumentation der Umsetzungskosten Die Begründung des Amts für Verkehrsmanagement, eine Verlegung sei aufgrund der aktuellen städtischen Haushaltssituation nicht vorgesehen, ist nicht nachvollziehbar. Der bauliche Aufwand für die Verlegung ist minimal: Es müssen lediglich wenige Pflastersteine aufgenommen, das Hinweisschild versetzt und die Pflasterung wieder geschlossen werden. Die Verweigerung einer Korrektur mit Verweis auf die Haushaltslage steht in keinem Verhältnis zu den dauerhaften Gefahren und Störungen für die Anwohner. 3. Konkrete Gefährdung des Fußverkehrs und verengter Gehweg Entgegen der Einschätzung der Verwaltung zeigt die Praxis vor Ort, dass Nutzer von E-Scootern und Leihrädern die Strecke über den Gehweg regelhaft befahren, anstatt die Fahrzeuge zu schieben. Durch die Platzierung der Station auf dem Gehweg kommt es kontinuierlich zu Beinahe-Unfällen mit Fußgängern, älteren Menschen, Personen mit Rollatoren sowie Kindern. Die von der Verwaltung angeführte Entfernung von 10 bis 15 Metern stellt einen dauerhaften Gefahrenschwerpunkt dar. 4. Unzumutbare Beeinträchtigung der Nachtruhe Die Aussage des Fachamts, Lärmbelästigungen durch den Akkutausch oder die Nutzung in der Nacht seien „unüblich“, entspricht nicht der Realität vor Ort. Regelmäßig kommt es in den späten Abend- und Nachtstunden durch das An- und Abfahren von Service-Fahrzeugen, das Hantieren mit den Geräten sowie die lautstarke Nutzung durch Kunden zu erheblichen Störungen der gesetzlich geschützten Nachtruhe. 5. Besserer Alternativstandort (Sonnenstraße) & Weiteres Vorgehen Der vorgeschlagene Standort in der Sonnenstraße bietet den entscheidenden Vorteil, dass er direkt von der Fahrbahn aus anfahrbar ist und Konflikte auf dem Gehweg an der Kirchstraße vermieden werden. Da die bisherige Antwort der Verwaltung in Bezug auf die Kosten-Nutzen-Abwägung völlig unzureichend ist, kündige ich hiermit an, parallel auch ein persönliches Vorsprechen beim Oberbürgermeister anzustreben, um auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam zu machen. Ich bitte Sie als gewählte Bezirksvertretung eindringlich, sich im Rahmen Ihrer politischen Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einzusetzen und den Standortbeschluss zu korrigieren. Ich bitte um eine formelle Eingangsbestätigung dieses Antrags sowie um Mitteilung der Sitzung, in der über diesen Antrag beraten wird. Mit freundlichen Grüßen Anlage 1 (Antwort Amt für Verkehrsmanagement 23.07.2026) Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 66, 40200 Düsseldorf An 40227 Düsseldorf Antwortschreiben zum Einspruch gegen den Standort der Sharingstation Kirchstraße / Antrag auf Verlegung in die Sonnenstraße vom 16. Juni 2026 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Juni 2026, in dem Sie Ihren Einspruch gegen den Standort der Sharingstation Kirchstraße einreichen und eine Verlegung der Station in die Sonnenstraße vorschlagen. Aufgrund einer umfänglichen Prüfung der Situation bitten wir um Verständnis, dass wir uns erst jetzt bei Ihnen zurückmelden. Gerne gehen wir im Folgenden jeweils auf die von Ihnen aufgeführten Punkte ein. Gefährdung des Fußverkehrs: Das Befahren von Gehwegen mit E-Scootern oder Fahrrädern ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nur in Bereichen, die explizit für den Radverkehr freigegeben sind, dürfen die Fahrzeuge unter Rücksicht auf an-dere Verkehrsteilnehmer auch den Gehweg befahren. Dies ist an der Kirchstraße nicht der Fall, sodass das Befahren des Gehwegs hier untersagt ist und die Fahr-zeuge geschoben werden müssen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ob-liegt dabei der Polizei. Der Standort der Sharingstation ist bereits so gewählt wor-den, dass die Fahrzeuge nur eine möglichst kurze Entfernung über den Gehweg geschoben werden müssen. Im Falle der Sharingstation auf der Kirchstraße be-trägt die Entfernung sowohl vom Kreuzungsbereich kommend als auch über den abgesenkten Bordstein jeweils nur ca. 10 bis 15 m. Dies stellt aus Sicht des Fach-amts sowie auf Grundlage der vorhandenen Erfahrungswerte eine vertretbare Ent-fernung dar, die nur geringe Konfliktpotenziale mit dem Fußverkehr mit sich bringt. Alternativstandort (Sonnenstraße): Wir bedanken uns für Ihren konstruktiven Vorschlag eines alternativen Standortes, der direkt von der Straße aus befahrbar ist. In Abwägung der Kosten für den Abbau der bestehenden Sharingstation und die Einrichtung einer neuen Sharingstation, der obenstehenden fachlichen Einschätzung sowie der aktuellen städtischen Haushaltssituation ist eine Verschiebung der Station jedoch nicht vorgesehen. Seite 1/3 > Landeshauptstadt Düsseldorf > Der Oberbürgermeister Amt für Verkehrsmanagement Strategische Mobilitätsplanung Auf'm Hennekamp 45 40225 Düsseldorf > Kontakt > Team Shared Mobility > E-Mail > [email protected] > Datum > 23.07.2026 > AZ > 66/7 – Sharingstation Kirchstraße > Internet > www.duesseldorf.de > Bus, Bahn, U-Bahn > Auf´m Hennekamp Feuerbachstraße Uni-Kliniken > Bankkonto > Stadtsparkasse Düsseldorf IBAN DE61 3005 0110 0010 0004 95 BIC DUSSDEDDXXX > Gläubiger-ID > DE15DUS00000011727 Fehlende Bürgerbeteiligung: Die Errichtung von Sharingstationen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Sie basiert auf den politischen Beschlüssen des Ordnungs- und Verkehrsaus-schusses „Strategie zum Umgang mit E-Scooter-Sharing in Düsseldorf“ (OVA/11/2021) sowie „Ausbau der Steuerungsinstrumente Zweirad-Sharing“ (OVA/014/2024). Der konkrete Standort wurde zudem im Rahmen der Informati-onsvorlage „Errichtung von Sharingstationen im Stadtbezirk 3 – Lückenschluss Friedrichstadt und Oberbilk“ (BV3/076/2026) in die öffentliche Sitzung der Bezirks-vertretung 3 am 21.04.2026 eingebracht. Die Vorlagen sind – auch bereits im Vor-feld der Sitzungen – öffentlich über das Bürgerinformationssystem der Landes-hauptstadt Düsseldorf einsehbar. Anliegen oder Hinweise von Bewohnern der Stadtbezirke können jederzeit an die zuständige Bezirksvertretung herangetragen werden. Jeder Standort wurde vorab im Rahmen des umfangreichen Planungs-prozesses im verwaltungsinternen Umlauf von mehreren Stellen geprüft und frei-gegeben. Eine darüberhinausgehende Beteiligung der Anwohner und Eigentümer ist bei der Standortfindung von Sharingstationen nicht vorgesehen, da es sich um eine kleine Maßnahme handelt, die auf kommunalen Liegenschaften im öffentli-chen Raum errichtet wird. Störung der Nachtruhe: Eine regelmäßige und massive Störung der gesetzlichen Nachtruhe kann in der Regel ausgeschlossen werden. Die Betreiber der Sharing-Angebote verwenden in Düsseldorf beim Akkutausch üblicherweise keine akustischen Signale mehr. Dar-über hinaus ist das Austauschen der Akkus aufgrund der technologischen Weiter-entwicklung sowie der damit verbundenen höheren Reichweite heute grundsätz-lich seltener notwendig. Ein Akkutausch erfolgt daher nicht regelmäßig in der Nacht bei allen Fahrzeugen, sondern lediglich nach Bedarf bei einzelnen Fahrzeu-gen mit geringem Akkustand. Durch die benannten Prozesse ist eine regelmäßige und massive Störung unüblich. Gerne weisen wir aber alle Anbieter erneut darauf hin, mögliche nächtliche Ruhestörungen in Wohngebieten – wie beispielsweise der Kirchstraße – zu vermeiden und den Akkutausch nach Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Nachtruhe vorzunehmen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Er-mittlung konkreter Ursachen oder Verursacher sind wir allerdings auf weitere Hin-weise und Informationen angewiesen. Müllansammlung und mangelnde Reinigung: Grundsätzlich sollte die Einrichtung einer Sharingstation die Reinigung sowie die Verkehrssicherung des Gehwegbereiches nicht einschränken. Gerne nehmen wir Ihren Hinweis daher auf und geben diesen zuständigkeitshalber weiter. Zusammenfassend ist nach Abwägung der Kosten für eine Verschiebung der Sta-tion sowie auf Grundlage der erläuterten fachlichen Einschätzung aktuell leider keine Verschiebung der Sharingstation an der Kirchstraße vorgesehen. Wir wer-den die Nutzung der Sharingstation jedoch verstärkt beobachten und fortlaufend evaluieren, sodass bei Bedarf erneut Anpassungen geprüft werden können. > Seite 2/3 Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und bedanken uns erneut für Ihre konstruktiven Hinweise und Anregungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Team Shared Mobility

KI-gestützt aufbereitet am 8. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/040/2026