Eingabe nach 24GO Aktenzeichen ABA/004/2024

Einmündungsbereich Lierenfelder Straße/ Karl-Geusen-Straße

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3Dokumente 10. Januar 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Der Einsender regt bauliche Veränderungen auf der Karl -Geusen -Straße im Einmündungsbereich der Lierenfelder Straße an.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00508779.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00508779.pdf Published Time: Tue, 11 Jun 2024 07:28:48 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: ABA/004/2024 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Einmündungsbereich Lierenfelder Straße/ Karl -Geusen -Straße Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs - und Beschwerdeausschuss 20.06.2024 - Kurzdarstellung: Der Einsender regt bauliche Veränderungen auf der Karl -Geusen -Straße im Einmündungsbereich der Lierenfelder Straße an. Anlagen: Karl -Geusen -Str._Eingabe Karl -Geusen -Str._Stellungnahme der Verwaltung Seite 2
Karl-Geusen-Str._Eingabe als Text anzeigen
Title: 00508783.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00508783.pdf Published Time: Wed, 10 Jan 2024 14:35:51 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1 Zu Vorlage ABA/004/2024 Eingabe nach ß 24 GO: Umbau des Einm¸ndungsbereichs Lierenfelder Strafle in die Karl-Geusen-Strafle Zwei Mails vom 09.01.2024 an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss Thema: Straflen und Verkehr Anregung Nr. 1: Fuflg‰nger¸berweg Karl-Geusen-Strafle Begr¸ndung/ Schilderung der Situation: Wenn man mit dem Fahrrad von der Lierenfelder Strafle an den Rheinbahngleisen Richtung S¸den/Karl-Geusen-Strafle (Am Stufstock) fahren mˆchte, ist man gezwungen durch den Gegenverkehr zu fahren oder einen nicht unerheblichen Umweg zu nehmen. Hier entsteht Gef‰hrdungs- und Unfallpotential. Lˆsung: Man kˆnnte eine gesicherte Fuflg‰ngerquerung ¸ber die Karl-Geusen-Strafle bauen, sodass keine Begegnungen der Fahrradfahrer mehr mˆglich sind. zus‰tzlicher Nutzen: Fˆrderung der Fahrradfreundlichkeit zum Erreichen der Klimaziele. Auflerdem nimmt das Gef‰hrdungspotential hier ab. Anregung Nr. 2: Stauproblematik Schmiedestrafle Begr¸ndung/ Schilderung der Situation: Aufgrund der Baustelle auf der Schmiedestrafle haben sich die Kreuzung Schmiedestrafle/Kˆlner Strafle/Stoffeler Strafle/Markenstrafle zum Stauschwerpunkt entwickelt. Hier ist trotz baulicher Entsch‰rfung keine deutliche Verbesserung des Verkehrsproblems entstanden. Auflerdem entstehen hier deutliche Verzˆgerungen der Gewerbetreibende (vor allem Lierenfelder Strafle). Lˆsung: Die Straßenbahnausfahrt „Karl -Geusen-Straße“ baulich als Straße verändern, sodass man auf die Karl-Geusen-Strafle mit ggf. einer ‹berfahrung des Gleisbereiches in beide Fahrtrichtungen fahren kann. Zus‰tzlich kˆnnte die Kreuzung mit einer Ampel gesichert werden, die dem Linienverkehr Vorrang gibt.
Karl-Geusen-Str._Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Karl-Geusen-Str._ergänzte Stellungnahme der Verwaltung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00523304.pdf Published Time: Tue, 11 Jun 2024 07:41:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 2 > zu Vorlage ABA/004/2024 Eingabe nach § 24 GO: Bauliche Veränderungen im Einmündungsbereich der Lierenfelder Str. in die Karl-Geusen-Straße Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Zu Eingabe 1: Die Verwaltung erkennt den grundsätzlichen Bedarf für eine Querungsanlage an der Karl-Geusen-Straße im Bereich der Einmündung des Gehwegs bzw. des gemeinsamen Geh- und Radwegs nach der Brücke in Richtung Lierenfelder Straße. Die Realisierung einer Querungsanlage ohne umfangreiche bauliche Maßnahmen, die eine Neugestaltung des gesamten Straßenquerschnitts erfordern würden, erscheint aus Sicht der Verwaltung kurzfristig nicht realisierbar. Die vorhandenen Breiten des Seitenraums bzw. des Gleiskörpers gestatten die Schaffung der notwendigen Aufstellflächen nicht. Die Einrichtung einer Querungsanlage wäre auf Grund der zu geringen Flächenverfügbarkeit demnach nur möglich, wenn jeweils eine Fahrspur pro Richtung entfallen würde. Zudem stellt sich die Herausforderung bei einer Querungsanlage, die nicht direkt an der Einmündung zur Lierenfelder Straße platziert ist. In diesem Fall müsste der Bereich zwischen der Einmündung und der Querungsanlage für Radfahrer in beide Richtungen befahrbar sein. Dies erfordert eine zusätzliche Verbreiterung der nutzbaren Fläche des Seitenraums, was jedoch nur auf Kosten des Baumbestands möglich wäre. Zu Eingabe 2: Der rechtsgültige Bebauungsplan 5775/32 weist in Verlängerung der Lierenfeld Straße zur Karl-Geusen-Str. einen Rad- und Fußweg sowie Verkehrsflächen für den Bahnverkehr aus. Eine Verbindung für den MIV ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Somit liegt kein Baurecht für den Bau der gewünschten Straßen-verbindung vor. Eine kurzfristige Realisierung ist somit nicht möglich. Die baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schmiedestraße wird zum 31.05.2024 zurückgenommen. Danach ist die Schmiedestraße wieder in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Manuel Schmitz

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/004/2024