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ABA/005/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Tempo 30 für die Straße Am Röttchen
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
22.04.2021 -
Kurzdarstellung:
Der Einsender regt in Nachgang zu einer online-Peition an, auf der Straße Am
Röttchen in Unterrath Tempo 30 einzuführen.
https://www.openpetition.de/petition/blog/tempo-30-auf-der-strasse-am-roettchen-
einfuehren
Seite 2
Anlagen:
Am Röttchen_Eingabe
Am Röttchen_Stellungnahme der Verwaltung
Am Röttchen_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1
zu Vorlage ABA/005/2021
Eingabe: Tempo 30 für die Straße Am Röttchen
Mail an an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss vom 28.12.2020
Einsender*in: ein Anwohner
Thema: Straßen und Verkehr
Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Tempo 30 auf der Straße Am Röttchen
einführen
Begründung/ Schilderung der Situation: Zusammen mit 222 Unterstützenden einer
Online-Petition bitte ich die Stadt Düsseldorf, auf der Straße Am Röttchen in
Unterrath eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzurichten und die
Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine Blitzanlage zu kontrollieren.
Im Rahmen einer Online-Petition auf der Plattform Openpetition
(https://www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-auf-der-strasse-am-
roettchen-einfuehren) haben sich 222 Personen - davon 197 aus Düsseldorf - diesem
Wunsch angeschlossen. Aufgrund von Unterschriften -Sammelaktionen bei den
Anwohner*innen und entsprechenden Äußerungen im Kommentarbereich der
Petitionsseite ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Unterschreibenden sich
der Petition aufgrund von persönlicher Betroffenheit angeschlossen haben.
Die Bezirksvertretung hat sich bereits mehrfach einstimmig für die Einrichtung von
Tempo 30 ausgesprochen; die Verwaltung hat eine Umsetzung verweigert.
Meine Bitte als Anwohner im Detail:
Wir fordern die Stadt Düsseldorf auf, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
auf dem Streckenverlauf der Straße Am Röttchen in Düsseldorf-Unterrath
einzuführen und damit die Verkehrssicherheit auf der Straße zu erhöhen. Ferner ist
die Einhaltung der Begrenzung durch eine Blitzanlage zu kontrollieren.
Wir fordern die Einrichtung von Tempo 30 auf der Straße Am Röttchen, um
1. Verkehrsunfälle zu vermeiden,
2. die Sicherheit der Besucher*innen der evangelischen Kirche und des neuen
Gemeindehauses zu erhöhen,
3. insbesondere Kinder und ältere Menschen, die die Straßen queren, zu schützen,
4. Lärm für die Anwohner*innen zu reduzieren,
5. die Situation für Fahrradfahrende zu verbessern.
Der Schutz der Bürger*innen geht vor und muss kons equent gesichert werden. Es ist
inakzeptabel abzuwarten, bis tatsächlich etwas Schlimmes passiert, um erst dann zu
handeln, wenn es zu spät ist.
Begründung
Die Straße Am Röttchen ist geprägt durch einen kurvigen Verlauf. Im Anfangsbereich
Anlage 1
zu Vorlage ABA/005/2021
besteht eine Gefahrsituation durch Gehwegparken im Kurvenverlauf und eine
dadurch verengte Fahrbahn. Im weiteren Verlauf spicken Schlaglöcher die
Seitenbereiche, sodass Kraftfahrzeuge und Radfahrende teilweise weiter in die Mitte
der Fahrbahn ausweichen, was zu einem Risiko in Kurvenbereichen führt. Außerdem
befindet sich im mittleren Bereich der Straße eine Brücke, die nur einseitig befahrbar
ist und sich zwischen zwei Kurven befindet.
Erschwert wird die Situation durch eine die Straße nutzende Buslinie (729). An
Engstellen werden entgegenkommende Verkehrsteilnehmer*innen teilweise durch
die Breite des Busses an die Bordsteinkanten gedrängt.
Momentan herrscht auf der Straße die innerstädtische Standardbegrenzung von 50
km/h.
Zwar müssten Fahrer*innen in Kurvenbereichen ihre Geschwindigkeit reduzieren, um
die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, jedoch überschätzen
diese sich sehr häufig. Ebenso kommt es in Bezug auf Fahrradfahrende und haltende
Busse häufig zu gewagten Überholmanövern.
Eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 würde die Wahrscheinlichkeit
gewagter Manöver deutlich reduzieren.
Anwohner*innen berichten zudem von überhöhten Geschwindigkeiten.
Im Verlauf der Straße befindet sich außerdem der zweite Eingang zum Unterrather
Friedhof. Insbesondere in dem Bereich, in dem sich auch beidseitig Bushaltestellen
befinden, ist das Queren der Straße sehr gefährlich. Das Einschätzen des
Straßenverkehrs ist aufgrund der Kurven oft nicht richtig möglich.
Außerdem hat die Stadtverwaltung bereits öffentlich dargelegt, dass in dem Bereich
viele Kindergarten- und Schulkinder unterwegs sind. Diese sind durch die Situation
auf der Straße gefährdet.
Bereits mehrfach gab es die Initiative, Tempo 30 auf der Straße einzuführen.
Die Verwaltung entgegnete stets, dass dies nicht möglich sei, da dies die Buslinie
729 verlangsamen würde.
Allerdings gibt es zahlreiche Studien dazu, dass der Verkehrsfluss durch die
Einrichtung von Tempo 30 auf Straßen verbessert wird. Es würde demnach kein
Nachteil für die Linie entstehen. Auch ist hier eine Priorisierung der
Verkehrssicherheit klar angemessen.
Außerdem sei die Unfalllage auf der Straßen unauffällig.
Wir meinen: Zum Handeln und Vermeiden von Unfällen muss man es nicht erst
darauf ankommen, dass es zu einem schlimmen Unfall kommt. Wir haben jetzt die
Mittel, Schlimmeres zu verhindern.
Auch seien die Gehweg ausreichend breit.
Dem ist aber nicht so. Im Bereich der Petruskirche ist zu Gottesdienstzeiten sehr viel
los, sodass der Gehweg zu eng ist. Im Bereich der Haltestelle Am Röttchen ist der
Gehweg sehr schmal. Im Bereich der nur einseitig befahrbaren Brücke ist der
Geheweg auch nicht breit genug.
Anlage 1
zu Vorlage ABA/005/2021
Ferner wolle man durch Einrichtung von Tempo 30 den KFZ -Verkehr nicht in
angrenzende Tempo- 30-Zonen (z.B. Hoferhofstraße) verlagern. Wir meinen: Das
lässt sich durch Beschränkung der Einfahrt in diesen Bereichen nur auf
Anlieger*innen o.ä. lösen.
Deshalb steht der Einrichtung von Tempo 30 nichts im Weg.
Insbesondere in letzter Zeit hat sich die Gefahrenlage weiter verstärkt. So ist an der
Petruskirche das neue Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde
entstanden. Außerdem ist ein Pflegezentrum der Graf-Recke-Stiftung auf dem
Grundstück des ehemaligen Gemeindehauses gegenüber der Petruskirche gebaut
worden. Dort sind auch Pflegetagesṕ lätze vorhanden. In dem Bereich queren also
viele Menschen die Straße und häufig halten Transporter am Fahrbahnrand. Für den
Schutz der Fußgänger*innen, Radfahrenden und Autofahrenden ist also ein
Tempolimit unerlässlich.
Auch durch die in dem Bereich bestehende Bushaltestelle (Linie 729) kommt es
häufig zu Überholmanövern durch den KFZ -Verkehr. Auch im Sinne des Schutzes der
Rheinbahn-Kund*innen wäre ein Tempolimit also vorteilhaft.
Die Verkehrsmenge hat zugenommen. Durch den stellenweise sehr schlechten
Straßenzustand entsteht für Anwohner*innen eine große Lärmbelastung. Diese ließe
sich durch geringere Geschwindigkeiten reduzieren.
Außerdem würde die Attraktivität der Straße als Durchgangsstraße reduziert werden,
wodurch der Verkehr abnehmen würde. Das würde die Straße entlasten,
Anwohner*innen zugutekommen und die Sicherheit in engen Kurvenbereichen weiter
erhöhen.
Wir bitten Sie, Tempo 30 einzurichten, um die Verkehrssicherheit für Fuß-, Fahrrad-
und Autoverkehr und für alle Generationen auf der Straße Am Röttchen zu erhöhen.
Am Röttchen_Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Anlage 2
Zu Vorlage ABA/005/2021
Seite 1/1
66/0
66/5 25.03.2021 gh 94623
Amt für Verkehrsmanagement
Verkehrsregelung
01/1 3
Bürgeranregung vom 28.12.2020,
Am Röttchen
Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement
Die Straße Am Röttchen ist als Sammelstraße im hierarchisierten Netz der Stadt
Düsseldorf eingeordnet. Die Buslinie 729 verkehrt im 20 -Minuten- Takt. Die
Unfalllage ist unauffällig und es liegen keine schutzbedürftigen Einrichtungen wie
Kindergärten und Grundschulen direkt an. A ufgrund der relativ geringen
Verkehrsstärke von 4.000Kfz/16h ist sowohl das Queren der Straße für Fußgänger
wie auch die Nutzung der Fahrbahn für den Radverkehr unproblematisch. Auf Basis
der Verkehrsstärke und Reisezeitvergleichen geht die Verwaltung nicht davon aus,
dass die Straße maßgeblich von Durchgangsverkehren betroffen ist.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen
ist straßenverkehrsrechtlich unzulässig, da die Lärmgrenzwerte in der Straße Am
Röttchen nicht überschritten werden.
Mittels Geschwindigkeitsanzeigetafel wurden in 2019 folgende
Fahrgeschwindigkeiten - getrennt nach Fahrrichtung - gemessen: v85 =47km/h
bzw. 51km/h. Auf Basis dieser Daten wird das Geschwindigkeitsniv eau als
unauffällig eingestuft.
Da sich die Fahrzeiten der Buslinie 729 auf einer Straßenlänge von ca. 850m
bedeutsam verlängern würden und Kfz- Verkehre nicht in angrenzende Tempo-30-
Zonen (z.B. Hoferhofstraße) verlagert werden sollen, kann die Verwaltung eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Straße Am
Röttchen nicht befürworten.
Um die realen Fahrgeschwindigkeiten einerseits zu reduzieren und andererseits die
nutzbaren Gehwegbreiten zu vergrößern, wurde als Sofortmaßnahme der Auftrag
erteilt, das bislang angeordnete Gehwegparken an den Fahrbahnrand zu verlegen.
In einem zeitlichen Abstand hierzu wird mittels Geschwindigkeitsanzeigetafel die
Wirkung auf die real gefahrenen Geschwindigkeiten ermittelt.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße prüft die Verwaltung zudem die
Einrichtung gesicherter Querungshilfen im Umfeld der Petruskirche sowie den
Haltestellen des ÖPNV.
Florian Reeh