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ABA/003/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Verkehrssituation Stoffeler Straße
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
22.04.2021 -
Kurzdarstellung:
Der Einsender teilt mit, dass trotz der nächtlichen Tempo30-Regelung auf der
Stoffeler Straße gerast wird. Er bittet, die Tempo30-Regelung auch auf tagsüber
auszuweiten und regelmäßig zu kontrollieren.
Außerdem bittet er, die Parksituation für Anwohner*innen zu verbessern.
Seite 2
Anlagen:
Stoffeler Straße_Eingabe
Stoffeler Straße_Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement
Stoffeler Sttraße_Stellungnahme Ordnungsamt
Stoffeler Straße_Eingabe als Text anzeigen
Eingabe: Verkehrssituation Stoffeler Straße
1. Mail an an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss vom 21.10.2020
Einsender*in: ein Anwohner
Betreff: Verkehrssituation Stoffeler Straße
Sehr geehrte Frau Kammler,
die Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr.
stehen schon seit einiger Zeit, aber leider hat sich nichts zum Besseren geändert.
Die Autos rasen immer noch die Straße hinunter, um zu versuchen, die nächste
Ampel zu überqueren, bevor sie auf Rot schaltet. Oft rasen Poser die Straße
hinunter, um ihre "Freunde" zu beeindrucken, die in der Shisha-Bar an der Ecke
sitzen. Die Taxis rasen auch so schnell die Straße hinunter, dass sie es tatsächlich
schaffen, die Ampel am Ende der Straße zu überqueren, bevor sie rot wird. Dieser
Wahnsinn ist nicht nur gefährlich, sondern auch die Ursache für viele schlaflose
Nächte wegen des verursachten Lärms. Wir fordern ein dauerhaftes Tempolimit von
30 km/h und fordern, dass es ständig kontrolliert und durchgesetzt wird. Nur
Schilder aufzustellen, scheint nicht zu funktionieren.
Ein weiteres verkehrsbedingtes Problem sind die zahlreichen Staus, die seit der
Sperrung der Fahrspuren auf der Oberbilker Allee und anderen in die Stadt
führenden Straßen entstanden sind. Auf der Oberbilker Allee, der Kölner Str. und der
Stoffeler Str. herrscht fast täglich den ganzen Tag über Stop-and-Go-Verkehr, auch
an Samstagen und Sonntagen. Nicht nur das Hupen und die Motorengeräusche
sorgen für Stress, auch das erhöhte Kohlendioxid wirkt sich spürbar auf unsere
Gesundheit aus. Die Fahrspuren müssen wieder freigegeben werden.
Das Parken, oder besser gesagt, das Fehlen von Parkplätzen, ist ein weiteres großes
Problem in diesem Bereich. Die Stadt hat großen Teilen der Stadt Anwohner-
parkplätze zugeteilt, aber leider nicht in diesem Bereich. Seit die Mitsubishi Electric
Hall ihren Parkplatz geschlossen und das Parken gebührenpflichtig gemacht hat,
nehmen viele Park-and-Ride-Pendler, Veranstaltungsbesucher und Besucher des
Parks in unserem Gebiet kostenlose Parkplätze in Anspruch. Einige lassen ihre Autos
tagelang hier stehen und blockieren die dringend benötigten Parkplätze. Viele
Handwerker parken ihre Transporter auch am Wochenende hier oder blockieren die
Plätze mit Anhängern. Es ist ungerecht, dass die Anwohner manchmal gezwungen
sind, für das Parken an der Mitsubishi- Halle zu bezahlen, weil sie keinen freien Platz
finden können. Wir fordern daher, dass in diesem Bereich Parkplätze für Anwohner
zugewiesen werden und dass Nicht-Einwohner zahlen müssen.
Besucher der Shisha-Bar in der Stoffeler Strasse parken neuerdings auf dem
Bürgersteig und sogar mitten auf der Strasse. Dies geschieht nachts, und deshalb
hat das Ordnungsamt uns gebeten, diesbezüglich mit der Polizei Kontakt
aufzunehmen. Wir haben bereits einige Male mit der Polizei Kontakt aufgenommen,
und sie waren auch schon hier, aber das hat die Verkehrssünder bisher nicht
abgeschreckt.
Wie Sie deutlich sehen können, gibt es in diesem Bereich eine ganze Reihe
verkehrsbedingter Probleme, die angegangen, untersucht und gelöst werden
müssen. Sie stellen nicht nur eine Gefahr für unsere physische Sicherheit, sondern
auch für unsere Gesundheit dar.
Wir haben uns mit dem Ordnungsamt, Herrn Großheinrich vom Amt für Verkehrs -
management und der Polizei bezüglich der Probleme in Verbindung gesetzt, sehen
uns aber nur mit Ausreden konfrontiert und möchten die Chance haben, diese
Probleme beim nächstmöglichen Anregungs- und Beschwerdeausschuss vorzustellen
und zu diskutieren.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie uns dabei helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Aubrey Christian Kemp
2. Antwort an den Beschwerdeführer vom 21.10.2020
Sehr geehrter Herr Kemp,
herzlichen Dank für Ihre erneute Eingabe an den Anregungs- und Beschwerde-
ausschuss. Ich werde das Thema gerne mit dem oder der Ausschussvorsitzenden
besprechen, sobald der neu gewählte Rat der Stadt einen Anregungs- und
Beschwerdeausschuss gebildet hat. Der guten Ordnung halber weise ich aber jetzt
schon darauf hin, dass der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nicht zuständig ist,
wenn es sich um eine wiederholte Eingabe gleichen Inhalts handelt, mit der er sich
schon einmal befasst hat (nach § 12 Absatz 2 Ziffer 4 der Hauptsatzung). Der
Ausschuss muss also zunächst einmal entscheiden, ob er sich erneut mit der
Verkehrssituation auf der Stoffeler Straße befassen will.
Zur Anordnung und Kontrolle von Tempo 30 hat die Verwaltung im vergangenen Jahr
folgendermaßen Stellung genommen:
• Tempo 30 tagsüber darf laut StVO an Hauptverkehrsstraßen nur aus
Verkehrssicherheitsgründen angeordnet werden, z.B. an den Zugangsbereichen
zu sozialen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser);
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen wird nur nachts angeordnet.
• Geschwindigkeitsüberwachung im fließenden Verkehr ist in erster Linie Sache der
Polizei. Kommunale Messungen sind nur an Gefahrenstellen zulässig.
Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf
denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Das Vorliegen einer
Geschwindigkeitsbeschränkung reicht allein nicht aus.
Um das Ausmaß von Üb erschreitungen zu überprüfen, stellt die Stadt dort, wo es
möglich ist, Geschwindigkeitsanzeigetafeln GAT (die sogenannten "Smileys") auf
und wertet die aufgezeichneten Daten aus. Auf der Stoffeler Straße ist jedoch
das Verkehrsaufkommen zu hoch, um GAT au fstellen zu können.
In diesem Jahr stellt sich die Lage außerdem so dar, dass Polizei und Ordnungs-
amt mit der Durchsetzung der Coronaschutzverordnung erheblich ausgelastet
sind, so dass nur wenig Kapazität für Geschwindigkeitskontrollen und andere
Aufgaben verbleibt. Und wie Sie selbst festgestellt haben, lassen sich Verkehrs-
sünder von gelegentlichen Kontrollen letztendlich auch nicht abschrecken.
• Ob und wo in Düsseldorf neue Bewohnerparkgebiete ausgewiesen werden, wurde
mit dem "Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung" geregelt. Der Rat der
Stadt hat am 18.06.2020 der schrittweisen Einrichtung weiterer Bewohner -
parkgebiete zugestimmt. Zuvor sind alle Bezirksvertretungen angehört worden.
Die Stoffeler Straße liegt jedoch außerhalb der mittelfristig umzusetzenden 25
Bewohnerparkgebiete.
• Zu den Auswirkungen der ÖPNV- Beschleunigungsspur Oberbilker Allee hat es in
der Bezirksvertretung 3 am 06.10.2020 eine Berichterstattung gegeben, die ich
zu Ihrer Information beifüge.
Ich habe das Amt für Verkehrsmanagement gebeten, die Situation an der Kölner
Straße/ Stoffeler Straße bei der Bewertung der Verkehrsverlagerungen
einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Kammler
Landeshauptstadt Düsseldorf
Büro Oberbürgermeister Thomas Geisel
-Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung-
Geschäftsstelle des Anregungs- und Beschwerdeausschusses
3. Reaktion des Beschwerdeführers vom 21.10.2020
Sehr geehrte Frau Kammler,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie erklären, dass der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nicht für Probleme
verantwortlich ist, wenn es sich um eine wiederholte Einreichung desselben Inhalts
handelt,die er bereits behandelt hat und, dass der Ausschuss daher zunächst
entscheiden muss, ob er sich erneut mit der Verkehrssituation auf der Stoffeler
Straße befassen will.
Ich finde diese Aussage etwas anmaßend, da die besprochenen Probleme noch nicht
richtig und zufriedenstellend gelöst sind. Es stellt sich auch die Frage, wem die
Verantwortung für die Anhörung und die Hilfe bei unseren Einsprüchen und
Problemen übertragen wird.
In Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h:
1. Eine recht große Zahl von Schülern der GGS Stoffeler Straße frequentiert die
Straße auf beiden Seiten, um zur U-Bahn und Straßenbahn an der Ecke Stoffeler
Straße/Oberbilker Allee zu gelangen. Sie nutzen die Stoffeler Straße auch, um zu
den Regionalzügen am Oberbilker S-Bahnhof zu gelangen und, um durch den
Park nach Hause zu gelangen. Es gibt nicht einmal einen Zebrastreifen auf der
Straße und Autos rasen die Straße hinunter, unabhängig davon, ob die Menschen
die Straße überqueren wollen oder nicht.
2. Sie erklären, dass der Verkehr auf der Stoffeler Straße jedoch zu stark ist, um
ein GAT einzurichten. Was ist mit den Autos, die nachts, wenn die 30km/h-
Grenze in Kraft ist, zu schnell fahren? Das GAT kann und wird sicherlich die in
unserer vorherigen E- Mail beschriebene Situation bestätigen. Sie Stoffeler Str. ist
eine Straße, auf der wegen der häufig rasenden und posierenden Autos ein
erhöhtes Unfallrisiko angenommen werden muss!
Bezüglich der Anwohnerparkplätze:
Wie kann der Stadtrat die Stoffeler Straße nicht in Betracht ziehen, wenn er all die
Probleme berücksichtigt, die in meiner letzten E-Mail geschildert wurden? Ich bitte
darum diese Entscheidung zu revidieren und neu zu überdenken, da der Mangel an
Parkplätzen, das Parken von Autos mitten auf der Straße und die andere eklatante
Missachtung der Straßenverkehrsordnung die Aufnahme dieses Bereichs in die
Anwohnerparkzone rechtfertigt.
Das Verkehrsproblem durch die ÖPNV -Beschleunigungsspur Oberbilker Allee:
Die Annahme des Amtes für Verkehrsmanagement, dass die Zahl der Fahrer
reduziert wurde, ist schlichtweg falsch. Linksabbieger aus der Siegburger Straße,
Rechtsabbieger aus der Stoffeler Straße, Doppelspuren aus der Karl-Geusen-Straße
müssen sich alle auf eine einzige Spur quetschen. Viele Autofahrer versuchen der
Situation auszuweichen, indem sie über die Stoffeler Straße und die Kölner Straße in
die Stadt fahren und dies führt zu einer Zunahme der bereits bestehenden extremen
Staus. Lastwagen, die über die Markenstraße, die Mindener Straße und die
Ronsdorfer Straße nach Lierenfeld fahren wollen, obwohl sie die Straße nicht
benutzen dürfen, verschlimmern die Situation.
Das Amt für Verkehrsmanagement gibt an, dass dieser Abschnitt vor Schadstoff -
emissionen geschützt ist, was aber falsch ist. Die Staus treten nicht nur auf dem
offenen Abschnitt der Karl-Geusen-Straße auf, sondern im gesamten Gebiet. Die
Belastung durch Schadstoffemissionen und Lärm hat drastisch zugenommen.
Ich weiß, dass die Situation in diesem Jahr so ist, dass die Polizei und das Amt für
öffentliche Ordnung mit voller Kraft an der Durchsetzung der Korona- Verordnung
arbeiten, so dass wenig Kapazitäten für Geschwindigkeitskontrollen und andere
Aufgaben übrig bleiben. Aber was ist die Entschuldigung für die vergangenen Jahre?
Auch wenn Verkehrssünder nicht durch gelegentliche Kontrollen abgeschreckt
werden, ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Sicherheit und Gesundheit der Bürger
sind um jeden Preis zu schützen. Die Stadtverwaltung hat eine Verantwortung, die
nicht ignoriert oder mit einer solchen Aussage abgewehrt werden kann. Erhöhen Sie
die Häufigkeit der Kontrollen, beschäftigen Sie mehr Kontrolleure und lassen Sie die
Verkehrsüberwachung auch nach 20 Uhr kontrollieren.
Ausreden gibt es viele, aber sie lösen die Probleme nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Aubrey Christian Kemp
Stoffeler Straße_Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement als Text anzeigen
Anlage 2
Zu Vorlage ABA/003/2021
Seite 1/1
66/0
66/5 05.01.2021 gh 94623
Amt für Verkehrsmanagement
Verkehrsregelung
01/1 3
Bürgeranregung vom 21.10.20,
Stoffeler Straße
Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement
Die Stoffeler Straße ist als Hauptverkehrsstraße im Düsseldorfer Straßennetz
eingestuft. Mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 3% liegt dieser unter dem
Anteil anderer Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. Die Verkehrsstärke liegt bei
nahezu konstanten ca. 18.000 Kfz/16h.
Es liegt im genannten Bereich keine Begründung für Tempo 30 an Schulen oder
entsprechenden Einrichtungen vor, da der Zugang der Schule in der
Schmiedestraße liegt und vorhandene gesicherte Querungshilfen an den
Knotenpunkten Kölner Straße und Oberbilker Allee existieren.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen
wurde entsprechend des Ratsbeschlusses zum Lärmaktionsplan II vom 01.02.
2018 mittlerweile in Form einer Herabsetzung auf 30km/h zwischen 22 - und
06.00Uhr umgesetzt. Zur Berücksichtigung der Bedeutung der Stoffeler Straße
als Hauptverkehrsstraße sieht der LAP II von einer Tempo 30 Empfehlung für
die Tagesstunden (6 bis 22 Uhr), also zu den Zeiten eintretender
Hauptverkehrslasten, ab (siehe LAP II, S.79). Der LAP II sieht den passiven
Lärmschutz als wesentliche, sowie den Belagswechsel als perspektivisch
mögliche lärmmindernde Maßnahme für die Stoffeler Straße an.
In Bezug auf überhöhte Geschwindigkeiten werden Polizei und Ordnungsamt
entsprechend informiert. Kontrollen werden hierbei entsprechend der personellen
Möglichkeiten durchgeführt. Eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle wäre bei
Vorliegen einer Unfallhäufungsstelle zu prüfen. Grundsätzlich hängt das
Geschwindigkeitsniveau jedoch maßgeblich von der Signalschaltung der auf -
einanderfolgenden signalisierten Kreuzungen zwischen Oberbilker Markt und
Oberbilker Allee ab.
Das Wohnquartier rund um die Stoffeler Straße gehört nicht zu den 25 mittel-
fristig neu einzurichtenden Bewohnerparkgebieten in Düsseldorf
entsprechend
des Beschlusses des Rates (OVA/049/2020) vom 18.06.2020. Die Verwaltung
wird jedoch auch darüber hinaus sukzessive die Parkraumsituation in we iteren
Teilräumen der Stadt in den Fokus nehmen und dabei auch den Bereich Oberbilk
östlich des inneren Ringes auf die Vorteilhaftigkeit des Bewohnerparkens
überprüfen.
Florian Reeh
Stoffeler Sttraße_Stellungnahme Ordnungsamt als Text anzeigen
Title: SKM_36721011212480
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00397776.pdf
Published Time: Mon, 18 Jan 2021 15:44:22 GMT
Number of Pages: 1
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Anlage 3 zu Vorlage ABA/003/2021