Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/025/2020

Berichterstattung über die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Planfeststellungsabschnitt (PFA 2.0) Hellerhof-Reisholz hier: Sachstand Kreuzungsbauwerke Reisholz

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Trippelsberg 13 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 6Dokumente 18. Februar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Wesentliche Maßnahmen für den RRX-Ausbau im Düsseldorfer Süden (PFA 2.0) sind neben dem sechsgleisigen Ausbau zwischen Düsseldorf-Benrath und Düsseldorf Hauptbahnhof die hierfür nötige Aus- und Einfädelung der beiden neuen Gleise für den RRX in Düsseldorf-Benrath sowie ein Kreuzungsbauwerk in Düsseldorf-Reisholz. Ab Düsseldorf-Reisholz müssen die beiden neuen RRX-Gleise auf der westlichen Seite geführt werden. Hierfür ist in Düsseldorf-Reisholz die Errichtung eines Kreuzungsbauwerkes erforderlich, damit die RRX-Züge die Gleise der Fernbahn und S-Bahn auf unterschiedlichen Niveaus kreuzen können, ohne sich gegenseitig zu behindern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00372185.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372185.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2020 11:42:24 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: OVA/025/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Berichterstattung über die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Planfeststellungsabschnitt (PFA 2.0) Hellerhof-Reisholz hier: Sachstand Kreuzungsbauwerke Reisholz Fachbereich: 01/11 - Controlling, Berichtswesen, Fachausschüsse Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Thomas Geisel Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 15.05.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Umweltschutz 28.05.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 29.04.2020 Kenntnisnahme Ordnungs - und Verkehrsausschuss 08.06.2020 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Wesentliche Maßnahmen für den RRX-Ausbau im Düsseldorfer Süden (PFA 2.0) sind neben dem sechsgleisigen Ausbau zwischen Düsseldorf-Benrath und Düsseldorf Hauptbahnhof die hierfür nötige Aus- und Einfädelung der beiden neuen Gleise für den RRX in Düsseldorf-Benrath sowie ein Kreuzungsbauwerk in Düsseldorf-Reisholz. Ab Düsseldorf-Reisholz müssen die beiden neuen RRX-Gleise auf der westlichen Seite geführt werden. Hierfür ist in Düsseldorf-Reisholz die Errichtung eines Kreuzungsbauwerkes erforderlich, damit die RRX-Züge die Gleise der Fernbahn und S-Bahn auf unterschiedlichen Niveaus kreuzen können, ohne sich gegenseitig zu behindern. Der vorliegende Bericht der Verwaltung informiert über die Ergebnisse der DB-Bürgerdialogversammlung zum Planfeststellungsabschnitt 2.0 Hellerhof – Reisholz am 15.03.2019 in Reisholz, die vergleichende Bewertung der Bauvarianten Hoch-und Tieflage des Kreuzungsbauwerkes durch die Verwaltung sowie die Bauvariante, die die DB der von ihr zu erstellenden Genehmigungsplanung/Einreichungsplanung gemäß Leistungsphase 4 HOAI für das Planfeststellungsverfahren zugrunde legen wird. Im Rahmen der RRX-Vorplanung auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP 2030) wurden von der DB vier technisch umsetzbare Varianten für die Seite 2 Einrichtung des RRX-Haltes in Benrath (je 2 Varianten für einen Mittel- und einen Seitenbahnsteig) gleichwertig ausgearbeitet. Aufgrund der eindeutig gefassten Entscheidung, den RRX-Bahnsteig in Düsseldorf-Benrath als Mittelbahnsteig auszuführen (siehe Bedarfsbeschluss für den PFA 2.0 Drucksache 01/98/2019), konnte bei beiden Varianten unabhängig davon, ob sie in Hochlage oder Tieflage gebaut wird, erreicht werden, dass im Gegensatz zum Planungsstand aus dem Jahre 2015 Eingriffe in die Further Straße nicht mehr erforderlich werden. Hier liegen die RRX-Gleise und damit das Kreuzungsbauwerk nicht wie ursprünglich geplant in Außenlage, sondern das östliche Fernbahngleis, und die RRX-Gleise somit weiter entfernt vom öffentlichen Straßenraum und von den privaten Grundstücken. Variante A Kreuzungsbauwerk in Tieflage (Anlage 1): Hierbei wird die zweigleisige RRX-Strecke mittels Rampen in ein Bauwerk geführt, welches den RRX-Verkehr unter den Gleisen der Fern- und S-Bahn-Strecke von der Ost- auf die Westseite führt. Das Kreuzungsbauwerk wird eine Gesamtlänge von ca. 1030 m aufweisen, wobei der südliche Trogbereich ca. 350 m, der Unterfahrungsbereich ca. 440 m und der nördliche Trogbereich ca. 240 m lang ist. Variante B Kreuzungsbauwerk in Hochlage (Anlage 2): Hierbei wird die zweigleisige RRX-Strecke mittels Rampen auf ein Bauwerk geführt, welches den RRX-Verkehr über die Gleise der Fern- und S-Bahn-Strecke von der Ost- auf die Westseite führt. Das Kreuzungsbauwerk wird insgesamt ca. 1010 m lang werden, wobei der südliche Rampenbereich ca. 350 m, der Kreuzungsbereich ca. 370 m und der nördliche Rampenbereich ca. 290 m lang ist. Der südliche Rampenbereich steigt ab der Einmündung der Fürstenberger Straße in die Further Straße an. Die von der Bezirksvertretung von der DB AG geforderte Variantenuntersuchung für das erforderliche Kreuzungsbauwerk in Reisholz wurde der BV 9 am 08. März 2019 und der Öffentlichkeit in einer Bürger-Dialog-Veranstaltung am 15. März 2019 in Hassels-Nord vorgestellt. Die Planunterlagen waren auch Online einsehbar. Bis zum 15. April konnten die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Kleine Kommission RRX war eingebunden. Beschreibung der Kreuzungsbauvarianten Tieflage und Hochlage - Flächeneingriffe in private Grundstücke und öffentlichen Straßenraum Das Kreuzungsbauwerk kann in beiden Varianten vollständig auf DB-eigenem Gelände errichtet werden, ebenso bleiben der Grünstreifen entlang der Further Straße sowie die Böschungsbereiche entlang der Wohnbebauung zwischen Further Straße und Alfelder Straße erhalten. Es kommt in beiden Varianten zu keinem dauerhaften Eingriff in private Grundstücke oder in den Straßenraum. Während der Bauzeit sind bei der Tieflage (Variante A) gegenüber der Hochlage (Variante B) 3.000 Quadratmeter mehr Fläche für Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen erforderlich. Die Differenz ergibt sich aus dem vorlaufenden Bodenaushub, der für die Beprobung bis zum Abtransport zwischengelagert werden muss. Das Kreuzungsbauwerk in Tieflage erfordert im Gegensatz zur Hochlage eine Verlegung des Gewässers Hoxbach in Richtung Norden (Anlage 3). Die Verlegung des Gewässers Hoxbach beansprucht dauerhaft rund 5.000 Quadratmeter Fläche der Stadt und IDR. Bei der Variante Hochlage ist das Gewässer Hoxbach nicht vom Umbau betroffen. Die bestehende DB-Brücke über den Hoxbach kann im Bestand erhalten bleiben. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen Dritter ist in dieser Variante nicht erforderlich. - Lärmschutz Aus der Baumaßnahme resultiert in beiden Varianten die Verpflichtung zur Lärmvorsorge, also die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen auf der Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In beiden Varianten ist die Errichtung einer 4Seite 3 Meter hohen Schallschutzwand auf der Ostseite der Eisenbahntrasse geplant, in der Variante B – Hochlage ist zusätzlich die Errichtung von 2 Meter hohen Schallschutzwänden auf dem Kreuzungsbauwerk vorgesehen. Das Bauwerk für die Hochlage weist eine abschirmende Wirkung auf und minimiert somit die Schallimmissionen auf der bewohnten Ostseite der Eisenbahntrasse zusätzlich zu den geplanten Schallschutzwänden. (_Streichung) Das Resultat lässt sich so erklären, dass wegen der durch das in Hochlage verlaufende Kreuzungsbauwerk bewirkten Abschirmung der westlich davon gelegenen Gleise eine gute Minderung des Schienenlärms gegenüber der nordöstlich gelegenen Wohnbebauung von Hassels bewirkt wird. Dieser Effekt überkompensiert die Nachteile, die von den in diesem Abschnitt in Hochlage verlaufenden RRX-Gleisen ausgehen. Bei der Tieflage werden zwar die Emissionen der RRX-Gleise sehr gut abgeschirmt, der Schall der weiter westlich verlaufenden Gleise kann aber ungehinderter auf Hassels einwirken. Voraussetzung für dieses Ergebnis ist, dass das in Hochlage verlaufende Kreuzungsbauwerk Reisholz komplett geschlossen – und nicht aufgeständert -ausgeführt wird, was dem aktuellen Planungsstand der DB entspricht. Eine mögliche zusätzliche Schallschutzwand als Mittelwand im Streckenverlauf des Kreuzungsbauwerks in Variante A (Tieflage) direkt östlich des Güterbahnhofs würde dagegen zu keinen wesentlichen Verbesserungen führen. Mit dem RRX-Bau werden in Hassels-Nord Lärmentlastungen für die angrenzenden Wohngebiete teilweise von mehr als 10 dB(A) erreicht. In der Schallschutzwirkung liegen beide Varianten nahe beieinander. Großflächige Entlastungen des vorhandenen Schienenlärms werden erreicht. Der Vergleich der 4m hohen Schallschutzwand und BüG zur 5m hohen Schallschutzwand zeigt, dass mit der 4m hohen Schallschutzwand ca. 74,4 % aller Schutzfälle aktiv durch die Schallschutzwand gelöst werden können. Bei einer 5m hohen Schallschutzwand erhöht sich die Zahl auf ca. 84,1 %. Die finalen Lärmberechnungen erfolgen auf der Grundlage der Genehmigungsplanung. Wesentliche Veränderungen zur aktuellen Lärmabschätzung werden nicht erwartet. - Städtebauliche Integration der Schallschutzwände Derzeit sind die weiträumigen Sichtbeziehungen für die östlich an die Bahntrasse grenzenden Wohnhäuser in Blickrichtung Westen durch die Bahntrasse mit deren Oberleitungen und die gegenüber gelegenen gewerblichen und industriellen Baukörper geprägt. Dabei stellt sich das Hochregallager an der Reisholzer Bahnstraße 51/Ecke Oerschbachstraße auf Grund seiner Kubatur städtebaulich als besonders prägnant dar. Diese städtebauliche Situation weist eine eher geringe stadtbildprägende Qualität auf. Auf Grund dieser geringen stadtbildprägenden Qualitäten westlich der Bahntrasse ist ein Verlust dieser weiträumigen Sichtbeziehungen für die Beurteilung der Auswirkungen des Kreuzungsbauwerkes in Hoch- oder Tieflage von untergeordneter Bedeutung und daher als Bewertungskriterium zu vernachlässigen. Die kleinräumigen Blickbeziehungen östlich der Bahntrasse zwischen den Bahngleisen und den östlich liegenden Wohngebäuden sind z.Zt. durch einen direkten Blick auf die Bahngleise einschließlich Elektrifizierung und vorbeifahrenden Zügen ohne Lärm- oder Sichtschutzwände geprägt. Lediglich die vorhandenen Grünstrukturen unterbrechen, je nach Bewuchs und Höhe, diese Sicht. Bei der Hochlage (Variante B) wird das Bauwerk am höchsten Punkt im Bereich der Straßen An der Wilkesfurth und Alfelder Straße mit ca. 8,30 m über Gelände zzgl. einer Schallschutzwand von ca. 2,0 m herausragen. Darüber hinaus werden die Züge teilweise und die Elektrifizierung über die Schallschutzwand hinausragen. Der nördliche abfallende Rampenbereich würde auf der Höhe „Einbecker Straße“ beginnen, in dessen Verlauf östlich dann Kleingärten liegen. Die Gärten an der Einbecker Straße sind nach Norden orientiert. Relevant für die Beurteilung sind Seite 4 somit der südliche Rampenbereich und das Kreuzungsbauwerk selbst auf einer Länge von ca. 720 m westlich der Further Straße. In Bezug auf die Sichtbeziehungen sind hier die Wohngebäude Alfelder Straße 1 – 19 sowie Further Straße Hausnummern 115 b-d, 121a-c und 131 – 139 auf Grund ihrer Ausrichtung nach Westen betroffen (siehe Anlage 4). Dabei handelt es sich um insgesamt 20 Wohngebäude. Alle übrigen Wohngebäude haben für ihre Aufenthaltsbereiche eine Nord-, Ost- oder Südausrüstung. In diesem Abschnitt werden sich jedoch die Sichtbeziehungen im direkten Wohnumfeld allein durch die neu zu errichtenden 4 m hohen Lärmschutz-wände entlang der Bahntrasse stark verändern. Westlich der Bahnlinie befinden sich im Ortsteil Reisholz gewerblich und industriell genutzte Flächen. Die Blickbeziehungen westlich der Bahntrasse Richtung Bahnlinie können auf Grund der gewerblichen und industriellen Nutzungen vernachlässigt werden. Auch die optische Wahrnehmung des Kreuzungsbauwerkes von den Straßen Oerschbachstraße bzw. Reisholzer Bahnstraße spielen eine untergeordnete Rolle, da sich hier aufstehende Gewerbebauten im Sichtfeld befinden und somit die Wahrnehmbarkeit des Kreuzungsbauwerkes gering sein wird. Östlich der Bahnlinie grenzt im Ortsteil Hassels direkt Wohnbebauung an, wobei der südliche Bereich durch Geschosswohnungsbau und der nördlich angrenzende Bereich durch kleinteiligere Baustrukturen geprägt sind. Derzeit bestehen aus Sicht der Stadtentwicklung keine Bestrebungen, diese städtebaulichen Strukturen zu verändern. In dem östlich der Bahntrasse gelegenen Wohngebiet werden sich die Blickbeziehungen für die Bewohner der Wohnhäuser in Richtung Westen teilweise stark verändern. Dies liegt an den in Zukunft – im Rahmen des RRX-Ausbaus – erforderlich werdenden Lärmschutzwänden. Unabhängig von der Frage des Kreuzungsbauwerkes in Hochlage oder Tieflage erhält der komplette Abschnitt zwischen dem Gelände der Bahn und den östlich angrenzenden Wohnbauflächen Lärmschutzwände in Höhe von ca. 4 Metern über Schienenoberkante. Aber auch die zum Tragen kommende Variante des Kreuzungsbauwerkes wird sich unterschiedlich auf die Sichtbeziehungen auswirken. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den weiträumigen und den kleinräumigen Sichtbeziehungen. Durch die neuen Lärmschutzmaßnahmen wird die Aufenthaltsqualität im Außenbereich der Wohngebäude grundsätzlich gesteigert. - Güterbahnhof Reisholz Der Güterbahnhof Reisholz bleibt vollumfänglich in seinen Funktionen erhalten. An der südlichen Ein- und Ausfahrt des Güterbahnhofs Reisholz muss die S-Bahn-Strecke verlegt werden, um Platz für ein zusätzliches, mittig zwischen den S-Bahn-Gleisen liegendes Puffergleis für den Güterverkehr zu schaffen: Hier können zukünftig Güterzüge auf die Ein- und Ausfahrt in den Güterbahnhof Reisholz warten, ohne den S-Bahn-Verkehr zu behindern. Auch nach Umsetzung der Maßnahmen werden auf dieser Strecke weiterhin lokale Güterzüge verkehren. Die umfangreichen Umbaumaßnahmen in diesem Bereich führen neben dem Neubau der Eisenbahn-überführung Henkelstraße darüber hinaus zu einem Neubau der S-Bahn-Station Düsseldorf-Reisholz. Die S-Bahn-Station erhält mit einem neuen Aufzug einen barrierefreien Zugang über die Henkelstraße. Nördlich des Bahnhofs Reisholz wird der sechsgleisige Ausbau weitergeführt. Hier muss nur ein zusätzliches Gleis für den RRX auf der Westseite der bestehenden Eisenbahntrasse errichtet werden. Für die beiden Untersuchungsvarianten Tieflage und Hochlage ergeben sich hinsichtlich des Güterbahnhofs keine Unterschiede. Seite 5 - Sicherheitsbelange/Feuerwehr Aus Sicht der Stadt müssen beide Varianten die erforderlichen Rettungswegzugänge in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten der Streckenzugänglichkeit und der einsatztaktischen Anforderungen (i.d.R. alle 200m) erhalten, die bei Tieflage und Hochlage teils an identischen Stellen angeordnet werden können. Aufgrund der Lage im Gleisfeld muss die Zugänglichkeit zum Unterführungsbauwerk (Variante A) bzw. zum Überführungsbauwerk (Variante B) in allen Strecken / Streckenabschnitten sowie die Versorgung mit Löschwasser durch eine Feuerlöschleitung sichergestellt sein. Die Sicherheitsbelange können bei beiden Varianten erfüllt werden, detaillierte Anforderungen bedürfen aber die Sichtung detaillierter Pläne. Die Erschwernisse bei Schadensereignissen im Brandfall oder mit Gasen in der Bauvariante der Tieflage sind planerisch/technisch lösbar. - Wasserbelange/Gewässerschutz Sowohl die Variante A (Tieflage, Tiefbauwerk) als auch die Variante B (Hochlage, Bohrpfähle) haben grundsätzlich Einfluss auf die Grundwasserströmungsverhältnisse. Diese sind im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens auch noch näher zu betrachten, insbesondere da sich Teilbereiche der geplanten Bauwerke im Bereich der Grundwasserverunreinigung Unterbach/Reisholz befinden. Da nach den vorliegenden Unterlagen in beiden Fällen kein vollsperrendes Bauwerk errichtet wird und keine gravierenden Eingriffe in den gesättigten Bereich vorgesehen sind, werden diese von der Unteren W

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Anlage 1 – Kreuzungsbauwerk Reisholz Variante A Tieflage als Text anzeigen
Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372196.pdf Published Time: Tue, 18 Feb 2020 12:07:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 2 – Kreuzungsbauwerk Reisholz Variante B Hochlage als Text anzeigen
Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372197.pdf Published Time: Tue, 18 Feb 2020 12:07:32 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 3 –Verlegung Hoxbach und Neubau EÜ Hoxbach in Variante A Tieflage als Text anzeigen
Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372198.pdf Published Time: Tue, 18 Feb 2020 12:07:54 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 5 – DB Bericht zum Bürgerdialog für den Planfeststellungsabschnitt Hellerhof - Reisholz als Text anzeigen
Title: 00372199.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372199.pdf Published Time: Tue, 18 Feb 2020 12:08:14 GMT Number of Pages: 19 Markdown Content: Rhein-Ruhr-Express (RRX) # PFA 2.0 Düsseldorf-Hellerhof – Düsseldorf-Reisholz # Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 VwVfG) # Bericht zur Bürgerdialogveranstaltung vom 15. März 2019 in Düsseldorf-Hassels > DB Netz AG > Großprojekte West > Rhein-Ruhr-Express (RRX) > Teilprojekt Düsseldorf # Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Projektbeschreibung 4 2.1 Kurzbeschreibung PFA 2.0 4 2.2 Bahnhof Düsseldorf-Benrath 4 2.3 Varianten Kreuzungsbauwerk Düsseldorf-Reisholz 5 3 Informationsveranstaltung 6 3.1 Konzept der Veranstaltung 6 3.2 Auswertung der Feedbackkarten 6 3.2.1 Kreuzungsbauwerk (Krbw) Reisholz 6 3.3 Fragen und Antworten 6 3.3.1 Fragen zum Projekt während der Kurzvorträge und an den Themeninseln 6 4 Fragen und Antworten der Bürgerdialogveranstaltung 7 4.1 Kreuzungsbauwerk Reisholz 7 4.2 Bahnhof Benrath 8 4.3 Schallschutz 10 4.4 Bauzeitliche Einschränkungen 11 4.5 Betriebsprogramm 12 4.6 Zeitlicher Ablauf 12 4.7 Bahnhofsumbau 12 4.8 Bürgerdialog 13 4.9 Umweltauswirkungen und Flächenverbrauch 13 5 Onlinedialog 14 5.1 Konzept 14 5.2 Nutzerzahlen 14 5.3 Abstimmung und Kommentare Kreuzungsbauwerk Reisholz 14 5.4 Dokumentation Onlinedialog 15 6 Gegenüberstellung der Varianten 16 6.1 Stadtbild 16 6.2 Schallschutz 18 6.3 Bauzeitliche Einschränkungen 18 6.4 Flächenverbrauch 18 6.5 Umwelt 18 7 Fazit 19 1 Einleitung Bei Planfeststellungsverfahren ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfah-rensgesetz (VwVfG) früh zu beteiligen. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit stellt kein behördli-ches Verfahren dar und ersetzt dieses auch nicht. Sie soll die betroffenen Anwohner und Kom-munen frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die geplante Umsetzung und die voraussichtli-chen Auswirkungen unterrichten und die Möglichkeit einräumen, sich bereits im Vorfeld des Plan-feststellungsverfahrens aktiv in die Planung einzubringen. Bereits am 05.05.2017 wurde im Ernst-Lange Haus der Diakonie Düsseldorf in der Fürstenberger Straße 16 eine Dialogveranstaltung durchgeführt, deren Ergebnisse nach Prüfung unter Einbin-dung der Fachverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der nun am 15.03.2019 an gleicher Stelle vorgestellten Planung berücksichtigt wurden. Die Veranstaltung wurde von ca. 150 Bürge-rinnen und Bürgern besucht. Die vorgestellten Planungsunterlagen der beiden o. g. Öffentlichkeitsveranstaltungen sind auf der Homepage des Projekts ( www.rheinruhrexpress.de ) zugänglich. Mit der Verabschiedung des BVWP 2030 durch das Bundeskabinett am 03.08.2016 in Verbin-dung mit der Neufassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) vom 02.12.2016 wurde der Planungsumfang des RRX (Systemhalt Düsseldorf-Benrath) geändert. Diese Entscheidung ermöglichte die Untersuchung weiterer Planungsvarianten für den Bereich Düsseldorf-Reisholz (geringere Eingriffe als die Varianten, die am 05.05.2017 vorgestellt wur-den). Die Weiterentwicklung der Varianten geschah unter enger Einbindung der Landeshaupt-stadt Düsseldorf. In einem gesonderten Termin wurden darüber hinaus die Gewerbetreibenden in Düsseldorf-Ben-rath informiert. Hintergrund ist, dass der größte Teil der Grundstücksbetroffenen gewerbliche An-lieger betrifft. In Vorbereitung des Variantenentscheids für die nächste Planungsphase (Entwurfs- und Geneh-migungsplanung) wurden Meinungsbilder zu den Varianten eingeholt und Hinweise für die weite-ren Planungsschritte aufgenommen. Dieser Austausch erfolgte im Rahmen einer Dialogveranstaltung sowie eines anschließenden vierwöchigen Onlinedialoges im Frühjahr 2019. Außerdem konnten Anregungen per E-Mail, Te-lefon oder Brief eingereicht werden. 2 Projektbeschreibung 2.1 Kurzbeschreibung PFA 2.0 Der Baubereich des PFA 2.0 beginnt auf Höhe der Kreuzung zwischen der Frankfurter Straße (B 8) und der Bahnstrecke Köln–Düsseldorf. In diesem Bereich verkehrt der RRX zusammen mit dem Fernverkehr auf der Fernbahn. Um ausreichend Platz für die eigenständige RRX-Trasse zu schaffen, muss die Lage der beiden Fernbahngleise in diesem Bereich angepasst werden. Durch den Einbau von Weichen in Höhe der Hildener Straße, fädelt die RRX-Strecke kurz vor dem Bahnhof Benrath aus der Fernbahn aus. Der sechsgleisige Ausbau beginnt demnach in Höhe der Hildener Straße. Diese Gleiserweiterung erfordert den Neubau eines RRX-Bahnsteiges am Gleis 1/2 in Düsseldorf-Benrath. Damit zusammenhängend ist ein Umbau des östlichen Bahnhofsum-felds notwendig. Ab Düsseldorf-Reisholz müssen die beiden neuen RRX-Gleise auf der westlichen Seite geführt werden. Hierfür ist in Düsseldorf-Reisholz die Errichtung eines Kreuzungsbauwerkes erforderlich, damit die RRX-Züge die Gleise der Fernbahn und S-Bahn kreuzen können, ohne den Verkehr zu behindern. An der südlichen Ein- und Ausfahrt des Bahnhofs Reisholz muss die S-Bahn-Strecke verlegt wer-den, um Platz für ein zusätzliches, mittig zwischen den S-Bahn-Gleisen liegendes Puffergleis für den Güterverkehr zu schaffen. Hier können zukünftig Güterzüge auf die Ein- und Ausfahrt in den Güterbahnhof Reisholz warten, ohne den S-Bahn-Verkehr zu behindern. Auch nach Umsetzung der Maßnahmen werden auf dieser Strecke weiterhin lediglich vereinzelt lokale Güterzüge ver-kehren. Die umfangreichen Umbaumaßnahmen in diesem Bereich führen darüber hinaus zu einem Neu-bau der S-Bahn-Station Düsseldorf-Reisholz. Die S-Bahn-Station erhält mit einem neuen Aufzug einen barrierefreien Zugang über die Henkelstraße. Nördlich des Bahnhofs Reisholz wird der sechsgleisige Ausbau weitergeführt. Hier muss nur ein zusätzliches Gleis für den RRX auf der Westseite der bestehenden Eisenbahntrasse errichtet werden, da hier ein bereits bestehendes Güterzuggleis genutzt werden kann, sodass dem RRX auch hier zwei eigene Gleise zur Verfügung stehen. Durch den Umbau und die Erweiterung der Gleisanlage ist eine Erweiterung beziehungsweise der Neubau verschiedener Eisenbahnbrücken erforderlich: Weg am Krügerpark, Henkelstraße, Bamberger Straße, Paulsmühlenstraße, Itterbach, Forststraße und Hildener Straße. 2.2 Bahnhof Düsseldorf-Benrath Der RRX-Halt in Düsseldorf-Benrath kann entweder durch einen Mittelbahnsteig oder zwei Sei-tenbahnsteige realisiert werden. Beide Varianten erfordern einen Umbau des östlichen Bahnhofs-umfelds. Die Variante Mittelbahnsteig in Benrath ist klare Vorzugsvariante, da sie deutliche Vorteile und keine Nachteile gegenüber der Variante Seitenbahnsteige aufweist. Die Vorteile im Überblick: • Ausführung analog des heutigen Bestandes (heute ein Mittelbahnsteig für den RE-Ver-kehr, zukünftig ein Mittelbahnsteig für den RRX-Verkehr), so dass man sich als Fahrgast nicht „umgewöhnen“ muss. • Es wäre eine zweite Erschließung des RRX-Bahnsteiges von der Paulsmühlenstraße aus möglich. • Geringere Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter. • Positive Auswirkungen auf das Kreuzungsbauwerk Reisholz, da so im Bereich der Further Straße das Fernbahngleis in Außenlage liegt und das Bauwerk selbst eine Gleislage zu-rückversetzt errichtet wird. Im Rahmen des Bürgerdialoges sind zu dieser Vorzugsvariante keine Hinweise eingegangen, die zu anderen Erkenntnissen geführt haben. 2.3 Varianten Kreuzungsbauwerk Düsseldorf-Reisholz Im Rahmen der Vorplanung auf Grundlage des BVWP 2030 wurden vier technisch umsetzbare Varianten ausgearbeitet. Zwei davon (Varianten C und D) waren Varianten mit Seitenbahnsteigen in Benrath, die nicht mehr weiter betrachtet werden (vgl. Kapitel 2.2). Die folgenden beiden Varianten für den Bereich Düsseldorf-Reisholz wurden der Öffentlichkeit detailliert vorgestellt: Variante A: Kreuzungsbauwerk in Tieflage. Hierbei wird die zweigleisige RRX-Strecke mittels Rampen in ein Bauwerk geführt, welches den RRX-Verkehr unter den Gleisen der Fern- und S-Bahn von der Ost- auf die Westseite führt. Variante B: Kreuzungsbauwerk in Hochlage. Hierbei wird die zweigleisige RRX-Strecke mittels Rampen auf ein Bauwerk geführt, welches den RRX-Verkehr über die Gleise der Fern- und S-Bahn von der Ost- auf die Westseite führt. Im Rahmen der Dialogveranstaltung sowie des Onlinedialogs konnte hierzu ein Meinungsbild ab-gegeben werden. 3 Informationsveranstaltung 3.1 Konzept der Veranstaltung Die erste Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung fand am Freitag, den 05.05.2017 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Hierbei gab es einen stündlich wiederkehrenden Kurzvortrag mit offener Frage-runde. Darüber hinaus standen (Teil-)Projektleiter, Planer und Gutachter an Themeninseln zur Verfügung. Die Veranstaltung am 22.03.2019 wurde aufgrund der positiven Resonanz zur ersten Veranstal-tung analog durchgeführt. An den Themeninseln der DB • Technische Planung (Gleis- und Bauwerksbau), • Grundstücksbetroffenheit, • Schall- und Erschütterungsschutz • Onlinedialog standen die entsprechenden (Teil-)Projektleiter, Planer sowie Fachgutachter der DB für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Des Weiteren waren jeweils mit einem Informationsstand zum RRX vertreten: • VRR (Fahrzeug/Betriebskonzept) • Fachverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Bürgerinnen und Bürger konnten ihre Anregungen entweder direkt verschriftlichen, wahlweise den Plänen anheften oder auch mündlich mitteilen. 3.2 Auswertung der Feedbackkarten 3.2.1 Kreuzungsbauwerk (Krbw) Reisholz Die Bürgerinnen und Bürger konnten während der Dialogveranstaltung zu den Varianten des Kreuzungsbauwerks ein Votum abgeben. Alle abgegebenen Stimmen (17 ausgefüllte Karten) sprachen sich für die Tieflage aus. 3.3 Fragen und Antworten 3.3.1 Fragen zum Projekt während der Kurzvorträge und an den Themeninseln Die Fragen und Antworten sind nachfolgend dargestellt. 4 Fragen und Antworten der Bürgerdialogveranstaltung 4.1 Kreuzungsbauwerk Reisholz 1. Wo beginnt das Kreuzungsbauwerk? Das Kreuzungsbauwerk beginnt in Höhe der Further Straße, Ecke Fürstenberger Straße und en-det vor der Brücke der Autobahn A46. 2. Gibt es einen Grund auf Seiten der Anwohner gegen die Tieflage zu sein? Die Tieflage hat eine längere Bauzeit. Entsprechend verlängern sich die Beeinträchtigungen durch Baulärm, Baustellen- und vor allem auch den Logistikverkehr (z. B. Abtransport des Aus-hubmaterials) für die Anwohner und die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des schienenge-bunden ÖPNV. Des Weiteren schirmt die Hochlage den Bereich des Gbf Reisholz schalltechnisch besser ab. 3. Wird der Hoxbach verlegt? Warum kein Düker? Lediglich in der Variante Tieflage ist das Brückenbauwerk über den Hoxbach betroffen. Die Stadt Düsseldorf fordert in diesem Fall eine Verlegung des Gewässers in Richtung Norden und den Neubau einer Eisenbahnüberführung. Der Bau eines Dükers führt laut der Unteren Wasserbe-hörde hingegen zu einer Verschlechterung des Gewässers und wäre daher nicht genehmigungs-fähig. In der Variante Hochlage kann das Brückenbauwerk im Bestand erhalten bleiben und der Hoxbach muss nicht verlegt werden. 4. Kann der Hoxbach nicht früher in den Eselsbach fließen? Ein früherer Zusammenfluss von Hoxbach und Eselsbach wäre ein deutlich größerer Eingriff in den Gewässerverlauf und Grundstücke Dritter. 5. Kann man gegen beide Varianten sein? Wie, wann und wo kann man sich gegen das Vorhaben beteiligen? Eine höhengleiche Führung des RRX von der Ost- auf die Westseite mittels Weichen und damit ein Verzicht auf das Kreuzungsbauwerk ist betrieblich nicht möglich. Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb der Einwendungsfrist zur Offenlage im Planfeststellungsverfahren vor-zubringen. Der Zeitpunkt der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen, die Einwendungsfrist und die Adresse der zuständigen Anhörungsbehörde werden rechtzeitig ortsüblich bekannt ge-macht. 6. Wie hoch ist die Trasse? Bei der Variante Hochlage hat das Bauwerk an der höchsten Stelle eine Höhe von ca. 13,90 Metern (inklusive Schallschutzwand auf dem Bauwerk). Dieser Höhenangabe bezieht sich auf ein Grundstück Further Straße 121c. Das Bauwerk befindet sich an dieser Stelle nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze, sondern mehr als 30 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Bei der Variante Tieflage muss die bestehende Gleisanlage um bis zu einem Meter angehoben werden, damit die RRX-Gleise diese unterführen kann (Zwangspunkte sind die Brückenbau-werke). Hinzu kommt die außenliegende 4,00 m hohe Schallschutzwand. Die maximale Höhe liegt hier bei insgesamt 7,60 m. Im städtebaulich relevanten Bereich der Further Straße (Hochhausbebauung) unterscheiden sich die Varianten in der Höhe nicht wahrnehmbar. Maßgebend ist hier die außenliegende 4,00 m hohe Schallschutzwand, die in beiden Varianten auf dem Damm errichtet wird. In Bezug zum angrenzenden Verkehrsraum liegt hier bei beiden Varianten eine Höhe von ca. 7,20 m bzw. ca. 7,40 m vor. 7. Inwieweit sind die Bürger von den unterschiedlichen Kosten betroffen? Der wirtschaftliche Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand – auch des Verkehrshaushaltes – liegt im Interesse aller Bürger, da der größte Teil der vom Bund bereitgestellten Mittel für den Bau dieses Bedarfsplanprojektes aus dem Steueraufkommen generiert wird. 8. Wer finanziert das Kreuzungsbauwerk? Die neue RRX-Infrastruktur wird im Wesentlichen durch Mittel des Bundes finanziert. Grundsätz-lich finanziert der Bund nur die wirtschaftlichste Lösung zur Erreichung der Projektziele. Andere Lösungen können nur weiterverfolgt werden, wenn ein Dritter die Mehrkosten finanziert. 9. Mit wem hält die DB Rücksprache? Neben der Bürgerbeteiligung bindet die DB natürlich auch die Landeshauptstadt Düsseldorf und weitere Träger öffentlicher Belange (TöB) in die Entwicklung der Planung ein. Hierbei wird ange-strebt, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahren auf eine breite, konsensuale Ba-sis stellen zu können. Die Abstimmungen erfolgen fortlaufend seit Projektbeginn. 10. Inwieweit ist die Sonneneinstrahlung auf privaten Grundstücken beeinträchtigt? Durch das Kreuzungsbauwerk wird keine Verschattung von Grundstücken Dritter hervorgerufen, da dieses innerhalb der Gleisanlage errichtet wird. 11. Wer entscheidet, ob die Hoch- oder Tieflage realisiert wird? Die DB Netz AG entscheidet (wie jede andere Vorhabenträgerin auch) mit welcher Variante schließlich der Antrag auf Einleitung des Baurechtsverfahrens (Planfeststellungsverfahrens) beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gestellt wird. In ihre Variantenentscheidung fließen die Erkennt-nisse aus der frühen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein. Wenn das EBA die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und technische Realisierbarkeit geprüft hat, leitet das EBA den vollständigen Plan der zuständigen Anhörungsbehörde zu, damit sie das Anhörungsverfahren durchführt. Im Anhörungsverfahren werden alle Unterlagen ortsüb-lich und im Inte

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Anlage 4 - Variantenvergleich, städtebauliche Integration als Text anzeigen
Title: PowerPoint-Präsentation URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372236.pdf Published Time: Tue, 18 Feb 2020 13:55:16 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Variantenvergleich Städtebauliche Integration (Bereich Further Straße/Fürstenberger Str.) Tieflage Hochlage Variantenvergleich Städtebauliche Integration (Bereich Further Straße Nr. 121c) Tieflage Hochlage Variantenvergleich Städtebauliche Integration (Bereich Alfelder Str. Nr. 11) Tieflage Hochlage

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/025/2020