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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581748.pdf
Published Time: 2026-04-28T14:33:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
RAT/228/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Beschlusskontrolle des Rates
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ihm
analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die Umsetzung seiner
Beschlüsse zu geben.
Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren
Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren Bearbeitung seit
der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2).
Anlagen:
Beschlusskontrolle Anlage 1
Beschlusskontrolle Anlage 2
Beschlusskontrolle Anlage 1 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 1.Halbjahr2026Beschlusskontrolle - offene Beschlüsse.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585311.pdf
Published Time: Tue, 28 Apr 2026 14:28:27 GMT
Number of Pages: 100
Markdown Content:
# 1
RAT/228/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Anlage 1
Beschlüsse des Rates der Stadt
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
1
05
Mehr Lärmschutz für die Anwohner an der Güterstrecke
Rath/Eller
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP,
Vorlage 01/ 16/2014)
10.04.2014
45 d)
09/2014
02/2015
09/2015
Ratsbeschluss
Der Deutsche Städtetag hat die Initiative der Landeshauptstadt
Düsseldorf aufgegriffen und bereitet die Einrichtung einer Arbeits-
gruppe (AG) der vom Ausbau der transeuropäischen Netze für
den Schienengüterfernverkehr betroffenen Städte vor. In dieser
AG sollen Problemlösungen bzgl. des Schienenverkehrslärms
und der Verkehrssicherheit an vorhandenen Bahnübergängen
(Eisenbahnkreuzungsgesetz) diskutiert werden.
Zurzeit bemüht sich die Geschäftsstelle des Deutschen Städteta-
ges um einen Termin beim Bundesverkehrsministerium (BMVI),
um mit den Fachleuten des BMVI die Möglichkeiten gesonderter
Regelungen für Bahnübergänge und den Lärmschutz beim Aus-
bau Transeuropäischer Korridore für den Schienengüterfernver-
kehr (die Güterzugstrecke Rath/Eller ist Bestandteil eines solchen
Korridors) zu erörtern.
Das Präsidium des DST hat am 09.06.2015 eine Resolution be-
schlossen, nach der entlang der EU-Güterverkehrskorridore
grundsätzlich ein einheitlicher Anspruch auf Lärmvorsorge statt
einer freiwilligen Lärmsanierung in den Bestandsstreckenab-
schnitten einzuräumen ist. Darüber hinaus seien die Kosten für
die Herstellung von Ersatzbauwerken für höhengleiche Bahn-
übergänge im Zusammenhang mit dem Aufbau der TEN für den 2
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
03/2016
10/2016
Schienengüterfernverkehr bei einem prognostizierten Güterver-
kehrswachstum von mehr als 30 % dort grundsätzlich vom Bund
zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des DST wird mit der vorlie-
genden Beschlussvorlage nun erneut an das BMVI herantreten,
um die Forderungen des DST durchzusetzen.
Inzwischen wurde das Thema auch auf die Tagesordnung des
nächsten Treffens der Mitglieder des Bau- und Verkehrsaus-
schusses des DST mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses
des Deutschen Bundestages am 27.04.2016 gesetzt.
Darüber hinaus ist geplant, den Forderungen des Präsidiums des
DST vom 09.06.2015 im Rahmen einer Fachtagung des DST und
der LH Düsseldorf, voraussichtlich in der 21. KW (21.05. –
28.05.2016) in Düsseldorf öffentlich Nachdruck zu verleihen.
Im Rahmen einer von der Stadt organisierten Fachtagung des
DST und der LH Düsseldorf am 25.05.2016 in Düsseldorf zu den
EU – Güterverkehrskorridoren (Rhein-Alpen-Korridor “ONE Cor-
ridor – ONE STRATEGY!“ wurde von den teilnehmenden Mitglie-
dern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages der
Einfluss der Forderungen des Präsidiums des DST vom
09.06.2015 auf den vom Bundestag am 26.01.2016 gefassten
Beschluss (Drucksache 18/7365) „Menschen- und umweltge-
rechte Realisierung europäischer Schienennetze“ bestätigt. Da-
nach sind bei der Realisierung der TEN-Verkehr-Netze, die durch
EU-Mittel (CEF) bezuschussungsfähig sind, in Fällen besonderer
regionaler Betroffenheit auch über das gesetzlich erforderliche
Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes möglich.
Die Verwaltung prüft z.Z., ob und wenn ja, welche durch EU-Mittel
bezuschussungsfähige Maßnahmen an der Güterzugstrecke
Rath – Eller hier in Betracht kommen. 3
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
02/2017
09/2017
03/2018
Die Verantwortlichen von Büro 01, Dez. 07, Amt 19 und Amt 66
haben sich darüber verständigt, dass Amt 19 die Federführung
für die Bearbeitung des Ratsantrages übernimmt.
Die Prüfung der Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die
Geldendmachung von über das gesetzliche Maß hinausgehen-
den Ansprüchen auf Lärmschutz (nach dem Bundestagsbe-
schluss vom 26.01.2016) vorliegen, dauert noch an. Dabei spielt
die Frage, ob und wenn ja welche durch EU-Mittel bezuschus-
sungsfähigen Maßnahmen an der Güterzugstrecke Rath-Eller
hier in Betracht kommen eine zentrale Rolle. Zu diesem Punkt
finden derzeit Gespräche mit der DB Netz statt. Sofern die Prü-
fung positiv ausfällt ist darüber zu beraten, wie die Ansprüche gel-
tend gemacht werden können. Die Verwaltung befindet sich wei-
terhin im ständigen Austausch mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm-
so nicht!“.
Bisher sind nach Aussage der DB Netz keine durch EU-Mittel be-
zuschussungsfähigen Baumaßnahmen geplant.
Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung wurde seitens eines
betroffenen Anwohners eine Petition in den Petitionsausschuss
des Bundestages eingebracht, die Lärmschutz an der Güterzug-
strecke Rath-Eller zum Ziel hat. Eine Entscheidung über die ein-
gebrachte Petition soll voraussichtlich 2017/2018 getroffen wer-
den.
Gleichzeitig wird die Verwaltung intern eine rechtliche Prüfung
des Sachverhaltes durchführen.
Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit der Bürgerinitia-
tive „Bahnlärm - so nicht!“ wurde vereinbart, das Petitionsverfah-
ren weiterhin abzuwarten, welches aufgrund der aktuellen Regie-
rungsbildung nicht weiter vorangetrieben wurde. 4
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
09/2018
03/2019
Parallel dazu sollen jedoch aufgekommene rechtliche Fragestel-
lungen, die aufgrund ihrer Tiefe nur durch FachjuristInnen beant-
wortet werden können, durch das Rechtsamt abschließend ge-
klärt werden, um Alternativstrategien zur priorisierten Vorgehens-
weise entwickeln zu können.
Das Rechtsamt prüfte auf Bitte des Umweltamtes u. a. die Frage
ob der Einbau des Zugsicherungssystems ETCS Level oder die
hohe Zahl kleinerer baulicher Maßnahmen an der Strecke "we-
sentliche Änderungen" bzw. "erhebliche bauliche Eingriffe" dar-
stellen, die einen Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner
begründen. Dies wurde vom Rechtsamt zwar verneint, allerdings
unter der Voraussetzung, dass die Angaben der DB AG zur
Streckenkapazität und Streckengeschwindigkeit in tatsächlicher
Hinsicht zutreffend sind.
Das Petitionsverfahren wird weiterhin abgewartet.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Petitionsaus-
schusses des Bundestages soll das Petitionsverfahren zur Güter-
zugstrecke Rath-Eller am 15. März 2019 im Petitionsausschuss
thematisiert werden. Detailliertere Informationen wurden unter
Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechtes des Petenten nicht
genannt. Die Umweltverwaltung wird das Petitionsverfahren wei-
terhin verfolgen und steht im engen Austausch mit der Bürgerini-
tiative "Bahnlärm-so nicht!".
Daneben hat sich aber folgender weiterer Ansatzpunkt eröffnet:
Aufgrund des Entfalls des Schienenbonusses und der Absenkung
des Auslösewertes haben Bund und DB im Rahmen des freiwilli-
gen Investitionsprogramms „Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen des Bundes“ ein neues Gesamtkonzept der 5
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
11/2019
05/2020
Lärmsanierung erarbeitet, das seit Anfang 2019 gültig ist. Hierfür
war eine Neuberechnung des Lärmsanierungsbedarfs des ge-
samten Schienennetzes inklusive bereits lärmsanierter Ab-
schnitte erforderlich. Aus dem Gesamtkonzept geht hervor, dass
die Strecke 2324 (Rath-Eller) wieder in das Lärmsanierungspro-
gramm aufgenommen wurde. Dies bedeutet, dass nach Einschät-
zung der DB-Lärmschutzexperten ein Schallgutachten beauftragt
werden kann. Eine priorisierte Bearbeitung und schnelle Vergabe
des Gutachtens wurde von Seiten der DB AG in Aussicht gestellt.
Nach Angabe der DB AG könnten erste Ergebnisse Anfang 2020
vorliegen. Auf Basis des Gutachtens könnte dann eine fachge-
rechte Aussage zu möglichen weiteren Lärmschutzmaßnahmen
zwischen Rath und Eller getroffen werden.
Die Verwaltung wartet entsprechend des o.g. Zeitplanes die Er-
stellung des Schallgutachtens an der Güterzugstrecke ab. Daraus
ergeben sich ggfs. neue Gesprächsansätze mit der DB AG. Zwi-
schenzeitlich wurden im Rahmen eines vereinbarten Informati-
onsaustausches Gesprächstermine mit der Bürgerinitiative
„Bahnlärm – so nicht“ durchgeführt.
Der o.g. Termin zum Petitionsverfahren hat stattgefunden, der
Verwaltung sind jedoch aufgrund des Datenschutzes des Peten-
ten keine Informationen zum weiteren Verfahren bekannt.
Das Schallgutachten für die Güterzugstrecke Rath - Eller wurde
fertiggestellt. Es wird seitens der Verwaltung aktuell analysiert
und ausgewertet. Auf Basis des Ergebnisses werden seitens der
Verwaltung weitere Gespräche mit der DB Netz AG für Lärm-
schutzmaßnahmen an der Strecke geführt. Erste Auswertungen
zeigen bereits, dass das Gutachterbüro weitere Lärmschutz-
maßnahmen an der Strecke empfiehlt. 6
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
11/2020
04/2021
11/2021
Bezüglich des Petitionsverfahrens zur Güterzugstrecke Rath - El-
ler liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor.
Im Rahmen der Lärmsanierungsuntersuchung und der Gesprä-
che zwischen Verwaltung und Deutsche Bahn AG liegen nun
erste Zwischenergebnisse vor. So sind entlang der Strecke im
Abschnitt Staufenplatz bis Höherweg am Heinzelmännchenweg
(stadtauswärts) und im Bereich des Gleisdreiecks zwischen Flin-
ger Broich, Siedlerweg und Höherweg neue Lärmschutzwände
vorgesehen. Der Großteil dieses Abschnittes wurde bereits im
Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes von 2003-2005 mit
Lärmschutzwänden ausgestattet.
Im Abschnitt Höherweg bis Vennhauser Allee ist eine fast voll-
ständige Ausstattung mit neuen Lärmschutzwänden vorgese-
hen. Lediglich im Bereich der Feuerwache 10 Düsseldorf –
Vennhausen zwischen Höherweg und Königsberger Straße
(stadtauswärts) ist aufgrund des gewerblichen Gebietscharak-
ters keine Lärmschutzwand vorgesehen.
Seitens der Deutsche Bahn AG wird nun in Abstimmung mit der
Verwaltung die weitere Umsetzung vorbereitet. So müssen unter
anderem im Rahmen einer Streckenbegehung die baulichen Vo-
raussetzungen für mögliche Lärmschutzwände geprüft und die
Maßnahmen letztlich durch das Eisenbahnbundesamt bestätigt
werden. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, kann über
den genauen Umfang der Maßnahmen informiert werden.
Eine Umsetzung der Maßnahmen vor dem Jahr 2025 wird ange-
strebt.
Der Zwischenbericht des Lärmschutzgutachtens zur Vorberei-
tung der Streckenbegehung an der Güterzugstrecke Rath-Eller ist
seitens der Verwaltung freigegeben worden. Die Freigabe des
Berichts durch die Deutsche Bahn AG wird zeitnah erwartet. Nach 7
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
05/2022
01/2023
der Freigabe kann eine Terminierung der Streckenbegehung zur
baulichen Prüfung erfolgen. Die notwendigen Streckenbegehung-
gen sollen planmäßig Ende 2021 abgeschlossen sein.
Der vorläufige Zwischenbericht des Lärmgutachtens zur Güter-
zugstrecke Rath-Eller ist durch die Deutsche Bahn AG freigege-
ben worden. Damit konnte der nächste Schritt, eine vorbereitende
technische Streckenbegehung, geplant werden. Die Begehung
dient der Begutachtung der technischen Machbarkeit und der Un-
tersuchung auf offensichtliche, bauliche Hindernisse für die Er-
richtung von Lärmschutzwänden. Die Begehung wurde am 19.
Oktober 2021 mit der DB Netz AG, Fachbereich Lärmsanierung,
durchgeführt.
Das zuständige Gutachterbüro überprüft nun auf Basis der Er-
kenntnisse die bisher geplanten Maßnahmen auf ihre Wirtschaft-
lichkeit.
2022 sollen die auf Basis der alten Lärmsanierungswerte (67/57
dB(A)) geplanten Maßnahmen auf die neuen Lärmsanierungs-
werte (64/54 dB(A)) aktualisiert werden. Das Ergebnis der neuer-
lichen Prüfung durch das Gutachterbüro wird zeigen, ob mit der
Absenkung der Lärmsanierungswerte ergänzende Lärmschutz-
maßnahmen erforderlich sind.
Um die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Schallgutachten von
2021 zeitnah weiter verfolgen zu können, muss nach der Mittei-
lung durch die DB Netz AG die Strecke 2324 (Staufenplatz –
Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanie-
rungsprogrammes des Bundes verschoben werden. Dies soll bis
zum Ende des 3. Quartals 2022 erfolgen. Nachfolgend wird dann
der gutachterliche Zwischenbericht auf Basis der zwischenzeitlich
geänderten Lärmsanierungswerte von 67/57 auf 64/54 dB(A)
überarbeitet. 8
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsda-
tum
beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
09/2023
04/2024
10/2024
04/2025
Die DB AG hat aktuell bestätigt, dass die Strecke 2324 (Staufen-
platz – Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsa-
nierungsprogramms des Bundes verschoben wurde. Dadurch er-
hält der Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen
sind damit erfüllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Stre-
cke erfolgen und finanziert werden können.
Auf Wunsch aus der Bürgerschaft soll außerdem im 1. Quartal
2023 eine gemeinsame Bürgerinfo-Veranstaltung mit der DB AG
für den Abschnitt in Rath durchgeführt werden. Dadurch erhält der
Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit
erfüllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen
und finanziert werden können.
Am 7.3.2023 hat ein Bürgerdialog zum Thema "Bahnlärm an der
Güterzugstrecke in Rath" mit Vertretern der DB AG stattgefunden.
Von den Vertretern der DB AG wurden u.a. das Vorgehen und die
Priorisierung im Lärmsanierungsprogramm des Bundes erläutert.
Wesentliches Ergebnis war, dass der nördliche Streckenabschnitt
(Nordausfahrt des Staufentunnels bis zur Stadtgrenze Ratingen),
im Gegensatz zum südlichen Abschnitt (Staufenplatz bis Venn-
hauser Allee), von der DB AG weiterhin in der Anlage 3 geführt
wird, also als nicht prioritär eingestuft wird. Sanierungsuntersu-
chungen und die Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahmen sind
seitens der DB AG für den nördlichen Abschnitt daher nicht vor-
gesehen.
Aus Sicht der Verwaltung ist auch für den nördlichen Abschnitt
eine Verschiebung in die Anlage 1 des Lärmsanierungspro-
gramms angezeigt. Ein entsprechendes Anschreiben hierzu an
die DB ist vorgesehen.
Schr
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Beschlusskontrolle Anlage 2 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 1.Halbjahr2026Beschlusskontrolle - abgeschlosse Bechlüsse.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585313.pdf
Published Time: Tue, 28 Apr 2026 14:32:34 GMT
Number of Pages: 86
Markdown Content:
# 1
RAT/228/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Anlage 2
Beschlüsse des Rates der Stadt
deren abgeschlossen ist
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
1 Düsseldorf steht zu seinem Wort – Flüchtlinge sind
willkommen
(Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD
und FDP, Vorlage 01/ 96/2018)
14.06.2018
24 c)
09/2018
03/2019
11/2019
05/2020
11/2020
Ratsbeschluss
Am 02.07.2018 wurden der Bundesinnenminister und der Minister
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
angeschrieben und über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt.
Der Bundesinnenminister hat in seiner Antwort auf die
Zuständigkeit des Landes verwiesen. Das MKFFI hat am 4.10.18
zu einem Termin eingeladen.
Es wurden bislang sieben Personen im Rahmen des UNHCR-
Resettlement aufgenommen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat bislang keine weiteren
Personen aus diesem Programm nach Düsseldorf zugewiesen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
"Sichere Häfen" aufzunehmen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister 2
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
05/2021
25/26.06.2021
09/2021
11/2021
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
„Sichere Häfen“ aufzunehmen.
Durch die mehrfache Signalisierung der Stadt Düsseldorf durch
Herrn Oberbürgermeister Geisel, Geflüchtete aus den griechischen
Lagern aufzunehmen, ist am 28.10.2020 die Zuweisung von acht
Personen nach Düsseldorf erfolgt. Dabei handelt es sich jeweils
um Mütter mit einem Kind (drei Mütter aus Somalia und eine Mutter
aus Äthiopien.
Es sind keine weiteren Zuweisungen erfolgt.
Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city“ in der
Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine
Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der
Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und
Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o.
g. Tagung teil.
Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus
Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im
Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten
griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche
Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt (vgl. lfd. Nr. 59).
Aus den genannten Lagern wurden seit Mai 2021 keine weiteren
Personen aufgenommen. 3
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
06/2022
12/2022
09/2023
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt.
2 Palermo Appell für einen Europäischen
Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge
(Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD
und FDP, Vorlage 01/ 215/2019)
29.08.2019
6.6
11/2019
06/2020
11/2020
Ratsbeschluss
Am 19.11.2019 tagte der Flüchtlingskongress des Deutschen
Städtetages in Düsseldorf. Herr Oberbürgermeister Geisel hat in
seiner Begrüßungsrede zur Unterstützung des Palermo-Appells
aufgerufen. Düsseldorf ist eine von derzeit 119 Kommunen, die die
Aktion der Seebrücke „Schafft sichere Häfen“ unterstützen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
"Sichere Häfen" aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Stadt
Düsseldorf dem Bündnis gegenüber erklärt, wie viele geflüchtete
Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen sie kurz- und
langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen auch Kapazitäten
besonders behandlungsdürftige Kinder.
Es besteht eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der NRW-
Gruppe im Bündnis und der Seebrücke.
vgl. auch Sachstand lfd. Nr. 8 (11/2020) 4
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
05/2021
25/26.06.2021
09/2021
06/2022
12/2022
08/2023
Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf dem Bündnis gegenüber
erklärt, wie viele geflüchtete Kinder und andere schutzbedürftige
Gruppen sie kurz- und langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen
auch Kapazitäten für besonders Behandlungsbedürftige Kinder. Es
besteht weiterhin eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der
NRW-Gruppe im Bündnis und der Seebrücke.
Es liegt kein neuer Sachstand vor.
Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city“ in der
Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine
Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der
Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und
Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o.
g. Tagung teil
Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus
Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im
Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten
griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche
Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. 5
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
3 Corona-Hotspots verhindern –
Gemeinschaftsunterkünfte anpassen
(Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die
Grünen, SPD und FDP, Vorlage RAT/224/2020)
18.06.2020
63.23
11/2020
05/2021
Ratsbeschluss
Die im Ratsbeschluss aufgeführten Objekte wurden einer ersten
baulichen Prüfung unterzogen, um geeignete Optionen aufgrund
der baulichen Beschaffenheit identifizieren zu können. Über das
Belegungsmanagement wurden die Objekte mit hoher
Belegungsdichte identifiziert.
In einem nächsten Schritt wird ein Architekt zur
Ausführungsplanung beauftragt.
Bereits jetzt sind für den Höher Weg vornehmlich
Einzelzimmerlösungen umgesetzt. Im III. Quartal 2021 wird die
Unterkunft Zum Märchenland aufgelöst, was gegen eine bauliche
Anpassung spricht. Die Robert-Stolz-Str. wird zunächst nur für ein
Jahr verlängert, womit eine bauliche Maßnahme ebenfalls wegfällt.
Der Gather Weg steht unter Denkmalschutz und bauliche
Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Die Planung konzentriert sich daher auf die Unterkünfte Kieshecker
Weg sowie auf den Nördlichen Zubringer.
Ergänzend zu den baulichen Planungen zum Kieshecker Weg und
Nördlichen Zubringer ist die Verwaltung dabei, insbesondere die
Flüchtlingsunterkünfte in denen viele Schulkinder leben, mit
leistungsstarkem WLAN auszustatten.
Dies ist durch Vertragsänderungen mit dem Anbieter bereits in fünf
Unterkünften realisiert. Durch die ehrenamtliche Arbeit der Frei-
funker (Förderung durch Bürgerstiftung und Amt 54) wird dieses
Signal bald in jedem Raum nutzbar sein. An den Standorten, an
denen eine bauliche Erschließung notwendig ist, wird die
Verwaltung demnächst für drei Unterkünfte (Oberlöricker Straße,
Leuchtenberger Kirchweg und Lichtenbroicher Weg) die 6
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
11/2021
06/2022
12/2022
entsprechende Beauftragung in die Wege leiten. Damit wird E-
learning und Homeschooling der dort lebenden Kinder und
Jugendlichen in vollem Umfang möglich sein.
Zwischenzeitlich sind bereits sechs Unterkünfte für Flüchtlinge mit
leistungsstarkem WLAN ausgestattet.
Bezüglich der Entzerrung der Gemeinschaftsunterkünfte sind die
Planungen abgeschlossen. Neben dem Kieshecker Weg und dem
Nördlichen Zubringer wurde die Monschauer Straße seitens der
Verwaltung in die Planungen aufgenommen, da der Gather Weg
aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes und den damit
verbundenen Problemen eines Umbaus nicht realisiert werden
kann. Es handelt sich bei allen drei Objekten um Mietobjekte,
sodass die Einwilligung des Eigentümers eingeholt werden muss.
Die Planungen sollen aufgrund von zusätzlichem Einbau von
Küchen, WC-Anlagen und Duschen eine durchschnittliche
Reduzierung der Raumnutzung durch die Bewohnerinnen und
Bewohner um 50 Prozent ermöglichen. Die Umsetzung der
Planungen setzt eine baurechtliche Nutzungsänderung voraus,
auch ein neues Brandschutzkonzept muss erstellt werden.
Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen für alle drei Unterkünfte
belaufen sich auf 535.000 Euro.
In den Monaten 11/21 bis 02/22 gab es aufgrund der
Zuweisungsaussetzungen durch die COVID-19-Pandemie die
höchsten Zuweisungszahlen seit 2017. Ab Ende 02/22 kamen
aufgrund des Kriegsausbruchs in der Ukraine Tausende von
Menschen nach Düsseldorf, so dass das Vorhaben bis dato nicht
weiterverfolgt werden konnte.
Kein neuer Sachstand. 7
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
08/2023 Kein neuer Sachstand. Aufgrund der Herausforderung in den
letzten Jahren sind die Objekte nicht angegangen worden.
Dennoch wird der Antrag für zukünftige Anmietungen mit
zugrunde gelegt.
Der Antrag ist erledigt .
4 1.000 Geflüchtete aus dem niedergebrannten Lager
Moria aufnehmen
(Antrag der Ratsfraktion Die Linke, Vorlage
RAT/280/2020 sowie mündlicher Änderungsantrag
)
08.10.2020
11/2020
05/2021
11/2021
06/2022
12/2022
08/2023
Ratsbeschluss
In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung
vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 1.553
Personen, die bereits im griechischen Asylverfahren
internationalen Schutz erhalten haben, geschaffen. Für die
Auswahl werden laut der Aufnahmeanordnung insbesondere die
Kriterien der Wahrung der Einheit der Familie sowie familiäre oder
sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
berücksichtigt. Zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem
Amt für Migration und Integration laufen bereits Abstimmungen
über die Zuweisungen im Rahmen der Aufnahmeanordnung.
Bisher sind noch keine Zuweisungen erfolgt.
Seit 05/2021 sind keine Zuweisungen erfolgt.
Insgesamt befinden sich 8 Personen aus Griechenland in
Düsseldorf. Es sind keine weiteren Zuweisungen bis dato erfolgt.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. 8
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
5 Hochwasserschutz und Schaffung ökologisch
wertvoller Auenlandschaft miteinander verbinden –
Himmelgeister Rheinbogen für kommende
Generationen und einzigartige Artenvielfalt sichern
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Vorlage 452/2021)
16.09.2021
45.9
11/2021
06/2022
01/2023
Ratsbeschluss
Der SEBD hat mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen.
Zur Prüfung, welche Maßnahmen die Bebauung des
Himmelgeister Rheinbogens dauerhaft unterbinden können, wird
ein erster Abstimmungstermin mit möglichen betroffenen
städtischen Ämtern terminiert.
Zur Vorbereitung auf ggf. mögliche Trassenvarianten zur
Rückverlegung der Hochwasserschutzdeiche wird eine Sichtung
und Bewertung der vorhandenen Unterlagen vorgenommen.
Dem Auftrag, alle Maßnahmen zu prüfen, die eine Bebauung
dauerhaft unterbinden können, ist die Verwaltung nachgekommen.
Bezüglich des Ratsbeschlusses zur Vorbereitung auf mögliche
Trassenvarianten zur Rückverlegung der
Hochwasserschutzdeiche ist die Verwaltung ebenfalls
nachgekommen und hat eine erste Einschätzung vorgenommen.
Entsprechend dem Ratsbeschluss wird durch die bereits
angegangenen Maßnahmen eine mögliche Rückverlegung weder
blockiert noch erschwert. Die Ergebnisse zu dem Ratsbeschluss
vom 16.09.2021 wurden am 03.05.2022 in einer Stellungnahme zu
BAU/019/2022 dargelegt.
Wie bereits zur Beschlusskontrolle 06/2022 beschrieben wurde die
dauerhafte Unterbindung der Bebauung geprüft und es wurde
berichtet. Desweiteren wurden keine Maßnahmen durchgeführt,
die eine Rückverlegung behinderten.
Im Betriebsausschuss wurde zu der Anfrage BAU/010/2022 zur
Deichrückverlegung sowie zu einer möglichen Förderung im
Rahmen des Blauen Bandes ausführlich Stellung genommen
(BAU/010/2022). 9
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
08/2023
Das Ziel der Ausarbeitung einer möglichen
Rückverlegungsvariante wird kontinuierlich weiterverfolgt. Die
Auswahl einer rechtssicheren Variante wird durch ein bereits
beauftragtes Fachbüro und eine ebenfalls beauftragte externe
Juristin vorbereitet und ist Voraussetzung für die anschließend zu
vergebende Planung.
Eine regelmäßige Berichterstattung erfolgt weiter im
Betriebsausschuss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.05.2023 die
Nichtzulassungsbeschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf zum
Urteil des OVG Münster bezüglich der Klage des BUND zum
Planfeststellungsbeschluss Himmelgeister Rheinbogen
zurückgewiesen. Die Feststellungen des OVG in Bezug auf den
Planfeststellungsbeschluss haben nun endgültig Bestand.
Die weitere Vorgehensweise wird unter 01/2023 berichtet. Die
Bearbeitung möglicher Rückverlegungsvarianten erfolgt und für
den Oktober ist eine Berichterstattung im Betriebsausschuss
vorgesehen. Damit ist dieser Antrag erledigt.
6 interfraktioneller Änderungsantrag zur Vorlage
RAT/406/2022: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE:
Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn-Fahrten
ohne gültigen Fahrschein (RAT430/2022)
17.11.2022
47.22.1
01/2023
08/2023
Ratsbeschluss
Die Verwaltung hat den Vorstand der Rheinbahn und die
städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat am 22.11.22 über den
Ratsbeschluss informiert
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.