Informationsvorlage Aktenzeichen RAT/228/2026

Beschlusskontrolle des Rates

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 25. März 2026veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ihm

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581748.pdf Published Time: 2026-04-28T14:33:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: RAT/228/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Beschlusskontrolle des Rates Fachbereich:

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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581748.pdf Published Time: 2026-04-28T14:33:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: RAT/228/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Beschlusskontrolle des Rates Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2). Anlagen: Beschlusskontrolle Anlage 1 Beschlusskontrolle Anlage 2
Beschlusskontrolle Anlage 1 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 1.Halbjahr2026Beschlusskontrolle - offene Beschlüsse.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585311.pdf Published Time: Tue, 28 Apr 2026 14:28:27 GMT Number of Pages: 100 Markdown Content: # 1 RAT/228/2026 X öffentlich nicht öffentlich Anlage 1 Beschlüsse des Rates der Stadt deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 1 05 Mehr Lärmschutz für die Anwohner an der Güterstrecke Rath/Eller (Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP, Vorlage 01/ 16/2014) 10.04.2014 45 d) 09/2014 02/2015 09/2015 Ratsbeschluss Der Deutsche Städtetag hat die Initiative der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgegriffen und bereitet die Einrichtung einer Arbeits- gruppe (AG) der vom Ausbau der transeuropäischen Netze für den Schienengüterfernverkehr betroffenen Städte vor. In dieser AG sollen Problemlösungen bzgl. des Schienenverkehrslärms und der Verkehrssicherheit an vorhandenen Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) diskutiert werden. Zurzeit bemüht sich die Geschäftsstelle des Deutschen Städteta- ges um einen Termin beim Bundesverkehrsministerium (BMVI), um mit den Fachleuten des BMVI die Möglichkeiten gesonderter Regelungen für Bahnübergänge und den Lärmschutz beim Aus- bau Transeuropäischer Korridore für den Schienengüterfernver- kehr (die Güterzugstrecke Rath/Eller ist Bestandteil eines solchen Korridors) zu erörtern. Das Präsidium des DST hat am 09.06.2015 eine Resolution be- schlossen, nach der entlang der EU-Güterverkehrskorridore grundsätzlich ein einheitlicher Anspruch auf Lärmvorsorge statt einer freiwilligen Lärmsanierung in den Bestandsstreckenab- schnitten einzuräumen ist. Darüber hinaus seien die Kosten für die Herstellung von Ersatzbauwerken für höhengleiche Bahn- übergänge im Zusammenhang mit dem Aufbau der TEN für den 2 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 03/2016 10/2016 Schienengüterfernverkehr bei einem prognostizierten Güterver- kehrswachstum von mehr als 30 % dort grundsätzlich vom Bund zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des DST wird mit der vorlie- genden Beschlussvorlage nun erneut an das BMVI herantreten, um die Forderungen des DST durchzusetzen. Inzwischen wurde das Thema auch auf die Tagesordnung des nächsten Treffens der Mitglieder des Bau- und Verkehrsaus- schusses des DST mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 27.04.2016 gesetzt. Darüber hinaus ist geplant, den Forderungen des Präsidiums des DST vom 09.06.2015 im Rahmen einer Fachtagung des DST und der LH Düsseldorf, voraussichtlich in der 21. KW (21.05. – 28.05.2016) in Düsseldorf öffentlich Nachdruck zu verleihen. Im Rahmen einer von der Stadt organisierten Fachtagung des DST und der LH Düsseldorf am 25.05.2016 in Düsseldorf zu den EU – Güterverkehrskorridoren (Rhein-Alpen-Korridor “ONE Cor- ridor – ONE STRATEGY!“ wurde von den teilnehmenden Mitglie- dern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages der Einfluss der Forderungen des Präsidiums des DST vom 09.06.2015 auf den vom Bundestag am 26.01.2016 gefassten Beschluss (Drucksache 18/7365) „Menschen- und umweltge- rechte Realisierung europäischer Schienennetze“ bestätigt. Da- nach sind bei der Realisierung der TEN-Verkehr-Netze, die durch EU-Mittel (CEF) bezuschussungsfähig sind, in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit auch über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes möglich. Die Verwaltung prüft z.Z., ob und wenn ja, welche durch EU-Mittel bezuschussungsfähige Maßnahmen an der Güterzugstrecke Rath – Eller hier in Betracht kommen. 3 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 02/2017 09/2017 03/2018 Die Verantwortlichen von Büro 01, Dez. 07, Amt 19 und Amt 66 haben sich darüber verständigt, dass Amt 19 die Federführung für die Bearbeitung des Ratsantrages übernimmt. Die Prüfung der Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die Geldendmachung von über das gesetzliche Maß hinausgehen- den Ansprüchen auf Lärmschutz (nach dem Bundestagsbe- schluss vom 26.01.2016) vorliegen, dauert noch an. Dabei spielt die Frage, ob und wenn ja welche durch EU-Mittel bezuschus- sungsfähigen Maßnahmen an der Güterzugstrecke Rath-Eller hier in Betracht kommen eine zentrale Rolle. Zu diesem Punkt finden derzeit Gespräche mit der DB Netz statt. Sofern die Prü- fung positiv ausfällt ist darüber zu beraten, wie die Ansprüche gel- tend gemacht werden können. Die Verwaltung befindet sich wei- terhin im ständigen Austausch mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm- so nicht!“. Bisher sind nach Aussage der DB Netz keine durch EU-Mittel be- zuschussungsfähigen Baumaßnahmen geplant. Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung wurde seitens eines betroffenen Anwohners eine Petition in den Petitionsausschuss des Bundestages eingebracht, die Lärmschutz an der Güterzug- strecke Rath-Eller zum Ziel hat. Eine Entscheidung über die ein- gebrachte Petition soll voraussichtlich 2017/2018 getroffen wer- den. Gleichzeitig wird die Verwaltung intern eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes durchführen. Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit der Bürgerinitia- tive „Bahnlärm - so nicht!“ wurde vereinbart, das Petitionsverfah- ren weiterhin abzuwarten, welches aufgrund der aktuellen Regie- rungsbildung nicht weiter vorangetrieben wurde. 4 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 09/2018 03/2019 Parallel dazu sollen jedoch aufgekommene rechtliche Fragestel- lungen, die aufgrund ihrer Tiefe nur durch FachjuristInnen beant- wortet werden können, durch das Rechtsamt abschließend ge- klärt werden, um Alternativstrategien zur priorisierten Vorgehens- weise entwickeln zu können. Das Rechtsamt prüfte auf Bitte des Umweltamtes u. a. die Frage ob der Einbau des Zugsicherungssystems ETCS Level oder die hohe Zahl kleinerer baulicher Maßnahmen an der Strecke "we- sentliche Änderungen" bzw. "erhebliche bauliche Eingriffe" dar- stellen, die einen Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner begründen. Dies wurde vom Rechtsamt zwar verneint, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Angaben der DB AG zur Streckenkapazität und Streckengeschwindigkeit in tatsächlicher Hinsicht zutreffend sind. Das Petitionsverfahren wird weiterhin abgewartet. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Petitionsaus- schusses des Bundestages soll das Petitionsverfahren zur Güter- zugstrecke Rath-Eller am 15. März 2019 im Petitionsausschuss thematisiert werden. Detailliertere Informationen wurden unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechtes des Petenten nicht genannt. Die Umweltverwaltung wird das Petitionsverfahren wei- terhin verfolgen und steht im engen Austausch mit der Bürgerini- tiative "Bahnlärm-so nicht!". Daneben hat sich aber folgender weiterer Ansatzpunkt eröffnet: Aufgrund des Entfalls des Schienenbonusses und der Absenkung des Auslösewertes haben Bund und DB im Rahmen des freiwilli- gen Investitionsprogramms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ ein neues Gesamtkonzept der 5 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 11/2019 05/2020 Lärmsanierung erarbeitet, das seit Anfang 2019 gültig ist. Hierfür war eine Neuberechnung des Lärmsanierungsbedarfs des ge- samten Schienennetzes inklusive bereits lärmsanierter Ab- schnitte erforderlich. Aus dem Gesamtkonzept geht hervor, dass die Strecke 2324 (Rath-Eller) wieder in das Lärmsanierungspro- gramm aufgenommen wurde. Dies bedeutet, dass nach Einschät- zung der DB-Lärmschutzexperten ein Schallgutachten beauftragt werden kann. Eine priorisierte Bearbeitung und schnelle Vergabe des Gutachtens wurde von Seiten der DB AG in Aussicht gestellt. Nach Angabe der DB AG könnten erste Ergebnisse Anfang 2020 vorliegen. Auf Basis des Gutachtens könnte dann eine fachge- rechte Aussage zu möglichen weiteren Lärmschutzmaßnahmen zwischen Rath und Eller getroffen werden. Die Verwaltung wartet entsprechend des o.g. Zeitplanes die Er- stellung des Schallgutachtens an der Güterzugstrecke ab. Daraus ergeben sich ggfs. neue Gesprächsansätze mit der DB AG. Zwi- schenzeitlich wurden im Rahmen eines vereinbarten Informati- onsaustausches Gesprächstermine mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm – so nicht“ durchgeführt. Der o.g. Termin zum Petitionsverfahren hat stattgefunden, der Verwaltung sind jedoch aufgrund des Datenschutzes des Peten- ten keine Informationen zum weiteren Verfahren bekannt. Das Schallgutachten für die Güterzugstrecke Rath - Eller wurde fertiggestellt. Es wird seitens der Verwaltung aktuell analysiert und ausgewertet. Auf Basis des Ergebnisses werden seitens der Verwaltung weitere Gespräche mit der DB Netz AG für Lärm- schutzmaßnahmen an der Strecke geführt. Erste Auswertungen zeigen bereits, dass das Gutachterbüro weitere Lärmschutz- maßnahmen an der Strecke empfiehlt. 6 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 11/2020 04/2021 11/2021 Bezüglich des Petitionsverfahrens zur Güterzugstrecke Rath - El- ler liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Lärmsanierungsuntersuchung und der Gesprä- che zwischen Verwaltung und Deutsche Bahn AG liegen nun erste Zwischenergebnisse vor. So sind entlang der Strecke im Abschnitt Staufenplatz bis Höherweg am Heinzelmännchenweg (stadtauswärts) und im Bereich des Gleisdreiecks zwischen Flin- ger Broich, Siedlerweg und Höherweg neue Lärmschutzwände vorgesehen. Der Großteil dieses Abschnittes wurde bereits im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes von 2003-2005 mit Lärmschutzwänden ausgestattet. Im Abschnitt Höherweg bis Vennhauser Allee ist eine fast voll- ständige Ausstattung mit neuen Lärmschutzwänden vorgese- hen. Lediglich im Bereich der Feuerwache 10 Düsseldorf – Vennhausen zwischen Höherweg und Königsberger Straße (stadtauswärts) ist aufgrund des gewerblichen Gebietscharak- ters keine Lärmschutzwand vorgesehen. Seitens der Deutsche Bahn AG wird nun in Abstimmung mit der Verwaltung die weitere Umsetzung vorbereitet. So müssen unter anderem im Rahmen einer Streckenbegehung die baulichen Vo- raussetzungen für mögliche Lärmschutzwände geprüft und die Maßnahmen letztlich durch das Eisenbahnbundesamt bestätigt werden. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, kann über den genauen Umfang der Maßnahmen informiert werden. Eine Umsetzung der Maßnahmen vor dem Jahr 2025 wird ange- strebt. Der Zwischenbericht des Lärmschutzgutachtens zur Vorberei- tung der Streckenbegehung an der Güterzugstrecke Rath-Eller ist seitens der Verwaltung freigegeben worden. Die Freigabe des Berichts durch die Deutsche Bahn AG wird zeitnah erwartet. Nach 7 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 05/2022 01/2023 der Freigabe kann eine Terminierung der Streckenbegehung zur baulichen Prüfung erfolgen. Die notwendigen Streckenbegehung- gen sollen planmäßig Ende 2021 abgeschlossen sein. Der vorläufige Zwischenbericht des Lärmgutachtens zur Güter- zugstrecke Rath-Eller ist durch die Deutsche Bahn AG freigege- ben worden. Damit konnte der nächste Schritt, eine vorbereitende technische Streckenbegehung, geplant werden. Die Begehung dient der Begutachtung der technischen Machbarkeit und der Un- tersuchung auf offensichtliche, bauliche Hindernisse für die Er- richtung von Lärmschutzwänden. Die Begehung wurde am 19. Oktober 2021 mit der DB Netz AG, Fachbereich Lärmsanierung, durchgeführt. Das zuständige Gutachterbüro überprüft nun auf Basis der Er- kenntnisse die bisher geplanten Maßnahmen auf ihre Wirtschaft- lichkeit. 2022 sollen die auf Basis der alten Lärmsanierungswerte (67/57 dB(A)) geplanten Maßnahmen auf die neuen Lärmsanierungs- werte (64/54 dB(A)) aktualisiert werden. Das Ergebnis der neuer- lichen Prüfung durch das Gutachterbüro wird zeigen, ob mit der Absenkung der Lärmsanierungswerte ergänzende Lärmschutz- maßnahmen erforderlich sind. Um die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Schallgutachten von 2021 zeitnah weiter verfolgen zu können, muss nach der Mittei- lung durch die DB Netz AG die Strecke 2324 (Staufenplatz – Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanie- rungsprogrammes des Bundes verschoben werden. Dies soll bis zum Ende des 3. Quartals 2022 erfolgen. Nachfolgend wird dann der gutachterliche Zwischenbericht auf Basis der zwischenzeitlich geänderten Lärmsanierungswerte von 67/57 auf 64/54 dB(A) überarbeitet. 8 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsda- tum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 09/2023 04/2024 10/2024 04/2025 Die DB AG hat aktuell bestätigt, dass die Strecke 2324 (Staufen- platz – Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsa- nierungsprogramms des Bundes verschoben wurde. Dadurch er- hält der Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit erfüllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Stre- cke erfolgen und finanziert werden können. Auf Wunsch aus der Bürgerschaft soll außerdem im 1. Quartal 2023 eine gemeinsame Bürgerinfo-Veranstaltung mit der DB AG für den Abschnitt in Rath durchgeführt werden. Dadurch erhält der Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit erfüllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen und finanziert werden können. Am 7.3.2023 hat ein Bürgerdialog zum Thema "Bahnlärm an der Güterzugstrecke in Rath" mit Vertretern der DB AG stattgefunden. Von den Vertretern der DB AG wurden u.a. das Vorgehen und die Priorisierung im Lärmsanierungsprogramm des Bundes erläutert. Wesentliches Ergebnis war, dass der nördliche Streckenabschnitt (Nordausfahrt des Staufentunnels bis zur Stadtgrenze Ratingen), im Gegensatz zum südlichen Abschnitt (Staufenplatz bis Venn- hauser Allee), von der DB AG weiterhin in der Anlage 3 geführt wird, also als nicht prioritär eingestuft wird. Sanierungsuntersu- chungen und die Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahmen sind seitens der DB AG für den nördlichen Abschnitt daher nicht vor- gesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist auch für den nördlichen Abschnitt eine Verschiebung in die Anlage 1 des Lärmsanierungspro- gramms angezeigt. Ein entsprechendes Anschreiben hierzu an die DB ist vorgesehen. Schr

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Beschlusskontrolle Anlage 2 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 1.Halbjahr2026Beschlusskontrolle - abgeschlosse Bechlüsse.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585313.pdf Published Time: Tue, 28 Apr 2026 14:32:34 GMT Number of Pages: 86 Markdown Content: # 1 RAT/228/2026 X öffentlich nicht öffentlich Anlage 2 Beschlüsse des Rates der Stadt deren abgeschlossen ist Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 1 Düsseldorf steht zu seinem Wort – Flüchtlinge sind willkommen (Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD und FDP, Vorlage 01/ 96/2018) 14.06.2018 24 c) 09/2018 03/2019 11/2019 05/2020 11/2020 Ratsbeschluss Am 02.07.2018 wurden der Bundesinnenminister und der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW angeschrieben und über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt. Der Bundesinnenminister hat in seiner Antwort auf die Zuständigkeit des Landes verwiesen. Das MKFFI hat am 4.10.18 zu einem Termin eingeladen. Es wurden bislang sieben Personen im Rahmen des UNHCR- Resettlement aufgenommen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat bislang keine weiteren Personen aus diesem Programm nach Düsseldorf zugewiesen. In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses "Sichere Häfen" aufzunehmen. In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister 2 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 05/2021 25/26.06.2021 09/2021 11/2021 Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses „Sichere Häfen“ aufzunehmen. Durch die mehrfache Signalisierung der Stadt Düsseldorf durch Herrn Oberbürgermeister Geisel, Geflüchtete aus den griechischen Lagern aufzunehmen, ist am 28.10.2020 die Zuweisung von acht Personen nach Düsseldorf erfolgt. Dabei handelt es sich jeweils um Mütter mit einem Kind (drei Mütter aus Somalia und eine Mutter aus Äthiopien. Es sind keine weiteren Zuweisungen erfolgt. Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city“ in der Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o. g. Tagung teil. Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt (vgl. lfd. Nr. 59). Aus den genannten Lagern wurden seit Mai 2021 keine weiteren Personen aufgenommen. 3 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 06/2022 12/2022 09/2023 Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. 2 Palermo Appell für einen Europäischen Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge (Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD und FDP, Vorlage 01/ 215/2019) 29.08.2019 6.6 11/2019 06/2020 11/2020 Ratsbeschluss Am 19.11.2019 tagte der Flüchtlingskongress des Deutschen Städtetages in Düsseldorf. Herr Oberbürgermeister Geisel hat in seiner Begrüßungsrede zur Unterstützung des Palermo-Appells aufgerufen. Düsseldorf ist eine von derzeit 119 Kommunen, die die Aktion der Seebrücke „Schafft sichere Häfen“ unterstützen. In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses "Sichere Häfen" aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf dem Bündnis gegenüber erklärt, wie viele geflüchtete Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen sie kurz- und langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen auch Kapazitäten besonders behandlungsdürftige Kinder. Es besteht eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der NRW- Gruppe im Bündnis und der Seebrücke. vgl. auch Sachstand lfd. Nr. 8 (11/2020) 4 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 05/2021 25/26.06.2021 09/2021 06/2022 12/2022 08/2023 Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf dem Bündnis gegenüber erklärt, wie viele geflüchtete Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen sie kurz- und langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen auch Kapazitäten für besonders Behandlungsbedürftige Kinder. Es besteht weiterhin eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der NRW-Gruppe im Bündnis und der Seebrücke. Es liegt kein neuer Sachstand vor. Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city“ in der Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o. g. Tagung teil Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. 5 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 3 Corona-Hotspots verhindern – Gemeinschaftsunterkünfte anpassen (Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP, Vorlage RAT/224/2020) 18.06.2020 63.23 11/2020 05/2021 Ratsbeschluss Die im Ratsbeschluss aufgeführten Objekte wurden einer ersten baulichen Prüfung unterzogen, um geeignete Optionen aufgrund der baulichen Beschaffenheit identifizieren zu können. Über das Belegungsmanagement wurden die Objekte mit hoher Belegungsdichte identifiziert. In einem nächsten Schritt wird ein Architekt zur Ausführungsplanung beauftragt. Bereits jetzt sind für den Höher Weg vornehmlich Einzelzimmerlösungen umgesetzt. Im III. Quartal 2021 wird die Unterkunft Zum Märchenland aufgelöst, was gegen eine bauliche Anpassung spricht. Die Robert-Stolz-Str. wird zunächst nur für ein Jahr verlängert, womit eine bauliche Maßnahme ebenfalls wegfällt. Der Gather Weg steht unter Denkmalschutz und bauliche Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Die Planung konzentriert sich daher auf die Unterkünfte Kieshecker Weg sowie auf den Nördlichen Zubringer. Ergänzend zu den baulichen Planungen zum Kieshecker Weg und Nördlichen Zubringer ist die Verwaltung dabei, insbesondere die Flüchtlingsunterkünfte in denen viele Schulkinder leben, mit leistungsstarkem WLAN auszustatten. Dies ist durch Vertragsänderungen mit dem Anbieter bereits in fünf Unterkünften realisiert. Durch die ehrenamtliche Arbeit der Frei- funker (Förderung durch Bürgerstiftung und Amt 54) wird dieses Signal bald in jedem Raum nutzbar sein. An den Standorten, an denen eine bauliche Erschließung notwendig ist, wird die Verwaltung demnächst für drei Unterkünfte (Oberlöricker Straße, Leuchtenberger Kirchweg und Lichtenbroicher Weg) die 6 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 11/2021 06/2022 12/2022 entsprechende Beauftragung in die Wege leiten. Damit wird E- learning und Homeschooling der dort lebenden Kinder und Jugendlichen in vollem Umfang möglich sein. Zwischenzeitlich sind bereits sechs Unterkünfte für Flüchtlinge mit leistungsstarkem WLAN ausgestattet. Bezüglich der Entzerrung der Gemeinschaftsunterkünfte sind die Planungen abgeschlossen. Neben dem Kieshecker Weg und dem Nördlichen Zubringer wurde die Monschauer Straße seitens der Verwaltung in die Planungen aufgenommen, da der Gather Weg aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes und den damit verbundenen Problemen eines Umbaus nicht realisiert werden kann. Es handelt sich bei allen drei Objekten um Mietobjekte, sodass die Einwilligung des Eigentümers eingeholt werden muss. Die Planungen sollen aufgrund von zusätzlichem Einbau von Küchen, WC-Anlagen und Duschen eine durchschnittliche Reduzierung der Raumnutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner um 50 Prozent ermöglichen. Die Umsetzung der Planungen setzt eine baurechtliche Nutzungsänderung voraus, auch ein neues Brandschutzkonzept muss erstellt werden. Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen für alle drei Unterkünfte belaufen sich auf 535.000 Euro. In den Monaten 11/21 bis 02/22 gab es aufgrund der Zuweisungsaussetzungen durch die COVID-19-Pandemie die höchsten Zuweisungszahlen seit 2017. Ab Ende 02/22 kamen aufgrund des Kriegsausbruchs in der Ukraine Tausende von Menschen nach Düsseldorf, so dass das Vorhaben bis dato nicht weiterverfolgt werden konnte. Kein neuer Sachstand. 7 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 08/2023 Kein neuer Sachstand. Aufgrund der Herausforderung in den letzten Jahren sind die Objekte nicht angegangen worden. Dennoch wird der Antrag für zukünftige Anmietungen mit zugrunde gelegt. Der Antrag ist erledigt . 4 1.000 Geflüchtete aus dem niedergebrannten Lager Moria aufnehmen (Antrag der Ratsfraktion Die Linke, Vorlage RAT/280/2020 sowie mündlicher Änderungsantrag ) 08.10.2020 11/2020 05/2021 11/2021 06/2022 12/2022 08/2023 Ratsbeschluss In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 1.553 Personen, die bereits im griechischen Asylverfahren internationalen Schutz erhalten haben, geschaffen. Für die Auswahl werden laut der Aufnahmeanordnung insbesondere die Kriterien der Wahrung der Einheit der Familie sowie familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland berücksichtigt. Zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem Amt für Migration und Integration laufen bereits Abstimmungen über die Zuweisungen im Rahmen der Aufnahmeanordnung. Bisher sind noch keine Zuweisungen erfolgt. Seit 05/2021 sind keine Zuweisungen erfolgt. Insgesamt befinden sich 8 Personen aus Griechenland in Düsseldorf. Es sind keine weiteren Zuweisungen bis dato erfolgt. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. 8 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 5 Hochwasserschutz und Schaffung ökologisch wertvoller Auenlandschaft miteinander verbinden – Himmelgeister Rheinbogen für kommende Generationen und einzigartige Artenvielfalt sichern (Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorlage 452/2021) 16.09.2021 45.9 11/2021 06/2022 01/2023 Ratsbeschluss Der SEBD hat mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen. Zur Prüfung, welche Maßnahmen die Bebauung des Himmelgeister Rheinbogens dauerhaft unterbinden können, wird ein erster Abstimmungstermin mit möglichen betroffenen städtischen Ämtern terminiert. Zur Vorbereitung auf ggf. mögliche Trassenvarianten zur Rückverlegung der Hochwasserschutzdeiche wird eine Sichtung und Bewertung der vorhandenen Unterlagen vorgenommen. Dem Auftrag, alle Maßnahmen zu prüfen, die eine Bebauung dauerhaft unterbinden können, ist die Verwaltung nachgekommen. Bezüglich des Ratsbeschlusses zur Vorbereitung auf mögliche Trassenvarianten zur Rückverlegung der Hochwasserschutzdeiche ist die Verwaltung ebenfalls nachgekommen und hat eine erste Einschätzung vorgenommen. Entsprechend dem Ratsbeschluss wird durch die bereits angegangenen Maßnahmen eine mögliche Rückverlegung weder blockiert noch erschwert. Die Ergebnisse zu dem Ratsbeschluss vom 16.09.2021 wurden am 03.05.2022 in einer Stellungnahme zu BAU/019/2022 dargelegt. Wie bereits zur Beschlusskontrolle 06/2022 beschrieben wurde die dauerhafte Unterbindung der Bebauung geprüft und es wurde berichtet. Desweiteren wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die eine Rückverlegung behinderten. Im Betriebsausschuss wurde zu der Anfrage BAU/010/2022 zur Deichrückverlegung sowie zu einer möglichen Förderung im Rahmen des Blauen Bandes ausführlich Stellung genommen (BAU/010/2022). 9 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 08/2023 Das Ziel der Ausarbeitung einer möglichen Rückverlegungsvariante wird kontinuierlich weiterverfolgt. Die Auswahl einer rechtssicheren Variante wird durch ein bereits beauftragtes Fachbüro und eine ebenfalls beauftragte externe Juristin vorbereitet und ist Voraussetzung für die anschließend zu vergebende Planung. Eine regelmäßige Berichterstattung erfolgt weiter im Betriebsausschuss. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.05.2023 die Nichtzulassungsbeschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf zum Urteil des OVG Münster bezüglich der Klage des BUND zum Planfeststellungsbeschluss Himmelgeister Rheinbogen zurückgewiesen. Die Feststellungen des OVG in Bezug auf den Planfeststellungsbeschluss haben nun endgültig Bestand. Die weitere Vorgehensweise wird unter 01/2023 berichtet. Die Bearbeitung möglicher Rückverlegungsvarianten erfolgt und für den Oktober ist eine Berichterstattung im Betriebsausschuss vorgesehen. Damit ist dieser Antrag erledigt. 6 interfraktioneller Änderungsantrag zur Vorlage RAT/406/2022: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn-Fahrten ohne gültigen Fahrschein (RAT430/2022) 17.11.2022 47.22.1 01/2023 08/2023 Ratsbeschluss Die Verwaltung hat den Vorstand der Rheinbahn und die städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat am 22.11.22 über den Ratsbeschluss informiert

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Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/228/2026