Ratssitzung · Sitzung beendet
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Ratssitzung · Sitzung beendet
Historische Ratsnachlese
Ratssitzung vom 7. Mai 2026
Die Sitzung in einer Minute
Die Sitzung reichte von langfristigen Investitionen in städtische Gebäude und Verkehrsanlagen bis zu Zuschüssen für Veranstaltungsstätten. Politische Konflikte entstanden vor allem bei der Gewichtung von Verkaufserlös und Nutzungskonzept, bei den D.Live-Ausgaben sowie bei Umfang und Kosten des Brandschutzes; andere millionenschwere Vorhaben fanden dagegen einhellige Zustimmung.
Nachrichtenwert statt Reihenfolge der Tagesordnung
D.LIVE GmbH & Co. KG - Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsstätten
Der Rat beschloss für 2026 bis 2030 bis zu 18,546 Millionen Euro netto für Investitionen in die Merkur Spiel-Arena; für deren Betriebskosten waren 2026 und 2027 jeweils 2,2 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kamen einzeln ausgewiesene Zuschüsse für Special Events, das alltours Kino und das Kulturquartier. Die Regelung schuf die beihilferechtlichen Voraussetzungen, nahm aber Haushaltsentscheidungen für die Jahre ab 2027 nicht vorweg.
SPD/Volt kritisierte unter anderem vorgesehene Ausgaben von 2 Millionen Euro für Bierleitungen und 850.000 Euro für die Loge Ost. Die Vorlage wurde insgesamt mehrheitlich angenommen; die getrennt abgestimmte Ziffer zum Kulturquartier trugen Grüne, CDU, Oberbürgermeister und AfD gegen SPD/Volt, Linke, Freie Wähler Tierschutz Partei, Ratsfrau Dufhues und FDP.
Der Beschluss umfasste Investitions- und Betriebshilfen für mehrere städtische Veranstaltungsangebote. Zugleich blieb dem Rat die Entscheidung über spätere Haushaltsmittel vorbehalten.
Vorlage HFA/006/2026 · Nachweis: TOP 13, PDF-Seite 63
Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -
Der Rat beschloss die Modernisierung, den Teilumbau und die Anpassung der Gebäudestruktur an der Akademiestraße 2 mit Gesamtkosten von 16,622 Millionen Euro. Zusätzlich genehmigte er 1.509.720 Euro überplanmäßige Mittel; zur Finanzierung waren externe Investitions- oder Liquiditätskredite erforderlich.
Der Beschluss fiel ohne Debatte und einstimmig.
Damit erhielt der bestehende Standort eine verbindliche Ausführungs- und Finanzierungsperspektive. Die notwendige Kreditaufnahme belastete zugleich den Ergebnishaushalt.
Vorlage BAU/007/2026 · Nachweis: TOP 11, PDF-Seite 38
Feststellung amtliches Endergebnis Ratsbürgerentscheid vom 19.04.2026 - Beteiligung der Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044
Der Rat stellte das amtliche Ergebnis des Bürgerentscheids vom 19. April 2026 fest: Von 158.523 gültigen Stimmen entfielen 106.587 auf Ja und 51.936 auf Nein. Die Ja-Stimmen übertrafen das erforderliche Quorum von 47.177 Stimmen; damit sollte Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr für 2036, 2040 oder 2044 teilnehmen.
Die Feststellung des Ergebnisses wurde ohne Debatte einstimmig beschlossen.
Die Abstimmung entschied über Düsseldorfs Beteiligung an der Bewerbung. Sie bedeutete keine Vergabe Olympischer oder Paralympischer Spiele an die Region.
Vorlage RAT/280/2026 · Nachweis: TOP 36, PDF-Seite 45
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage APS/001/2026
Für die Ausschreibung zum Verkauf einer Grundstücksfläche beschloss der Rat ein Investorenauswahlverfahren, bei dem der Kaufpreis mit 70 und das Konzept mit 30 Punkten bewertet werden sollte. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Punktesystem für Nutzungsmischung, öffentliche Zugänglichkeit, Quartiersimpulse, Architektur, denkmalgerechte energetische Sanierung, Energieeffizienz und Dachbegrünung zu erarbeiten.
CDU und Grüne setzten ihren Änderungsantrag gegen Linke, SPD/Volt, Freie Wähler Tierschutz Partei, FDP, AfD und Ratsfrau Dufhues durch; auch die geänderte Verwaltungsvorlage wurde mehrheitlich beschlossen. Die FDP wandte sich gegen den Verkauf des historischen Schulgebäudes und wollte den Bildungsstandort erhalten; ihr Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Die Kriterien bestimmten, wie stark Verkaufserlös und künftige Nutzung bei der Auswahl eines Investors ins Gewicht fallen sollten. Der Konflikt betraf damit sowohl städtisches Eigentum als auch die Entwicklung des Quartiers zwischen Königsallee und Carlstadt.
Vorlage RAT/286/2026 · Nachweis: TOP 9.3, PDF-Seite 50
Brandschutztechnische Ertüchtigung von acht U-Bahnhöfen im Bestand bis 2044
Der Rat beschloss die Vorgehensweise für drei Maßnahmenpakete zur brandschutztechnischen Ertüchtigung von acht bestehenden U-Bahnhöfen bis 2044. Für die Vorplanung einschließlich Kostenschätzung des zweiten Pakets waren rund 3,24 Millionen Euro brutto vorgesehen; die Mittel standen bereits im Haushalt 2026 und den Folgejahren.
Die AfD stellte Dringlichkeit und Umfang der Ertüchtigung infrage; die FDP befürwortete den Brandschutz grundsätzlich, sprach aber mögliche technische Alternativen an. Linke, SPD/Volt, Grüne, CDU, FDP und Oberbürgermeister stimmten zu, Freie Wähler Tierschutz Partei, Ratsfrau Dufhues und ein AfD-Ratsmitglied enthielten sich, die übrige AfD stimmte dagegen.
Der Beschluss setzte den Planungsrahmen für ein langfristiges Sicherheitsprogramm in zentraler Verkehrsinfrastruktur. Zunächst wurde jedoch nur die Vorplanung eines Maßnahmenpakets finanziert, nicht die vollständige bauliche Umsetzung.
Vorlage OVA/053/2026 · Nachweis: TOP 23, PDF-Seite 76
Rat · Sitzung vom 07.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 12.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche ersten, konkreten Konsequenzen und Auswirkungen hat das Wahlergebnis der Betriebsratswahl bei der Rheinbahn in der Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Düsseldorf und der Rheinbahn AG, einmal insgesamt und einmal mit dem nun neu gewählten Betriebsrat?
2. Wann und wie wird die Stadtspitze Düsseldorf, entweder direkt oder über das zuständige Dezernat bzw. Fachamt oder über die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat mit allen Mitgliedern des neu gewählten Betriebsrats bei der Rheinbahn ins direkte Gespräch kommen, auch um zu erfahren, warum wahrscheinlich die Beschäftigten so abgestimmt haben und welches die größten Sorgen und Nöte sind?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/272/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wäh- ler Tierschutz PARTEI zu „Erdbeben bei Betriebsratswahl Rheinbahn - Aus- wirkungen auf Stadtverwaltung?" (Rat/272/2026) Die nachfolgenden Antworten basieren auf den Informationen und der fachlichen Be- wertung des Beteiligungsmanagements der Stadt Düsseldorf. Frage 1: Welche ersten, konkreten Konsequenzen und Auswirkungen hat das Wahlergebnis der Betriebsratswahl bei der Rheinbahn in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt- verwaltung Düsseldorf und der Rheinbahn AG, einmal insgesamt und einmal mit dem nun neu gewählten Betriebsrat? Antwort: Nach aktueller Einschätzung ergeben sich aus dem Ergebnis der Betriebsratswahl bei der Rheinbahn AG weder für die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Düssel- dorf noch für die Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Betriebsrat konkrete Än- derungen oder Auswirkungen. Frage 2: Wann und wie wird die Stadtspitze Düsseldorf, entweder direkt oder über das zu- ständige Dezernat bzw. Fachamt oder über die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat mit allen Mitgliedern des neu gewählten Betriebsrats bei der Rheinbahn ins direkte Gespräch kommen, auch um zu erfahren, warum wahrscheinlich die Beschäftigten so abgestimmt haben und welches die größten Sorgen und Nöte sind? Antwort: Die städtischen Aufsichtsratsmitglieder der Rheinbahn AG haben im Rahmen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat und in Ausschüssen Kontakt zum Betriebsrat. Im Übrigen gibt es immer wieder auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche zwischen der Stadt- verwaltung und der Rheinbahn AG. Ein darüber hinausgehender direkter Austausch zwischen der Stadtspitze Düsseldorf (bzw. den zuständigen Dezernaten oder Fachämtern) und dem neu gewählten Betriebsrat der Rheinbahn AG ist bisher nicht konkret geplant.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie hoch sind die Kosten für die Absperrungen und die Schranke rund um die rechte Spur der Rheinkniebrücke Richtung Oberkassel zur Rheinkirmes 2026?
2. Wo sind die Kosten (Antwort zur Frage 1) im Haushalt 2026 eingestellt?
3. Aus welchen Gründen wurde diese, am 29.04.2026 in der BV 4 vorgestellten verkehrlichen Auswirkungen zur Rheinkirmes 2026 nicht auch schon am 15.04.2026 in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vorgetragen, zumal die jährlich stattfindende Rheinkirmes weit über den Stadtbezirk und auch weit über die Stadt als Ganzes, auch verkehrlich, hinauswirkt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/275/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfraktion Tierschutz/Freie Wähler aus aktuellem Anlass zur Ratssitzung am 07.05.2026: Soll allgemeiner Verkehr auf der Rheinkniebrücke zur Rheinkirmes 2026 ausgebremst werden? Frage 1: Wie hoch sind die Kosten für die Absperrungen und die Schranke rund um die rechte Spur der Rhein Kniebrücke Richtung Oberkassel zur Rheinkirmes 2026? Antwort: Die Absperrungen für die Verkehrslenkung während der Rheinkirmes erfolgt mit- tels vorhandenem Sperrmaterial des Amtes für Verkehrsmanagement. Frage 2: Wo sind die Kosten (Antwort zur Frage 1) im Haushalt 2026 eingestellt? Antwort: Da es sich um vorhandenes Sperrmaterial handelt fallen keine Kosten für Miete oder Erwerb an. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde diese am 29.4.2024 in der Bezirksvertretung 4 vor- gestellten Verkehrlichen Auswirkungen zur Rheinkirmes 2026 nicht auch schon am 15.4.2026 in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vorgetragen, zumal die jährlich stattfindende Rheinkirmes weit über den Stadtbezirk und auch weit über die Stadt als Ganzes, auch verkehrlich, hinauswirkt? Antwort: Die BV 4 hatte einen Beschluss gefasst, dass die Verwaltung das Verkehrskonzept zur Rheinkirmes 2026 vorstellen soll. Bei den verkehrlichen Maßnahmen zur Rheinkirmes 2026 handelt es sich aus- schließlich um temporäre Einschränkungen im Zuge des Geschäfts der laufenden Verwaltung. Eine Beteiligung des OVA ist daher nicht vorgesehen. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen hat der Aufsichtsrat der Rheinbahn dieser Partnerschaft zugestimmt?
2. Welche personellen, finanziellen und weiteren Auswirkungen hat diese Allianz für die Rheinbahn 2026 und in den Folgejahren (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren 2026 ff.)?
3. Welche Auswirkungen haben bzw. werden sich innerhalb der Zusammenarbeit im VRR ergeben?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/226/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI „Beitritt der Rheinbahn in die Allianz von Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Münchner Verkehrsge- sellschaft mbH (MVG)" (Rat/226/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be- antwortet. Frage 1: Aus welchen Gründen hat der Aufsichtsrat der Rheinbahn dieser Partnerschaft zuge- stimmt? Antwort: Der Aufsichtsrat der Rheinbahn AG wurde über das „Memorandum of Understanding" informiert. Das Memorandum ist nicht zustimmungspflichtig. Es handelt sich um eine strategische Absichtserklärung zur Zusammenarbeit in zentralen Zukunftsthemen des ÖPNV. Im Fokus der Zusammenarbeit zwischen Rheinbahn AG, BVG, HOCHBAHN und MVG stehen der themenbezogene Wissensaustausch sowie die Entwicklung möglicher Lösungsansätze für gleichgelagerte Herausforderungen. Ziel dieser Denkfabrik ist es, frühzeitig gemeinsame Ansätze für Themen wie Digitali- sierung, Angebotsqualität sowie die wirtschaftliche und organisatorische Weiterent- wicklung des ÖPNV zu entwickeln und damit die Zukunftsfähigkeit des Nahverkehrs in Düsseldorf und der Region weiter zu stärken. Frage 2: Welche personellen, finanziellen und weiteren Auswirkungen hat diese Allianz für die Rheinbahn 2026 und in den Folgejahren (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren 2026 ff.)? Antwort: Die strategische Absichtserklärung bildet einen kooperativen Arbeitsrahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen daraus keine personellen oder finanziellen Verpflichtun- gen. Die Zusammenarbeit erfolgt bis auf Weiteres im Rahmen bestehender Ressour- cen. Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird derzeit entwickelt. Frage 3: Welche Auswirkungen haben bzw. werden sich innerhalb der Zusammenarbeit im VRR ergeben? Antwort: Das Memorandum of Understanding ist eine strategische Absichtserklärung zur Zu- sammenarbeit in ausgewählten Zukunftsthemen des ÖPNV. Auswirkungen auf Zu- ständigkeiten oder Entscheidungsprozesse im VRR ergeben sich daraus nicht. Kon- krete Einführungsentscheidungen sind damit nicht verbunden und stehen derzeit auch nicht an. Die Rheinbahn AG steht uneingeschränkt zum VRR und versteht sich in solchen Ko- operationen als Bindeglied zwischen überregionaler Innovationsarbeit und den regio- nalen Verbundstrukturen. Der Austausch mit BVG, HOCHBAHN und MVG ergänzt die bestehende Zusammenarbeit im VRR. Relevante Ergebnisse bringt die Rheinbahn AG zudem in die zuständigen VRR-Gremien und Projektgruppen ein.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche Kosten für das Projekt RRX sind für die Jahre 2026 bis einschließlich 2030 im Haushalt bzw. der Finanzplanung eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Jahresgesamtbeträgen für die in der Anlage zur Frage 1 aufgelisteten – inkl. etc. – und ggf. neuen/weiteren Kostenstellen, z.B. rund um den neuen provisorischen Bahnhof südlich des Hauptbahnhofes)?
3. Was unternimmt die Landehauptstadt Düsseldorf in Gesprächen mit der Deutschen Bahn, um beispielsweise eine Hecke An der Lindung zu den Bahngleisen zu erhalten bzw. wieder wachsen zu lassen (bei der Antwort bitte auch weitere Stellen im Stadtgebiet angeben, die auch betroffen sind)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/227/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zum RRX und den Kosten, die die Landeshauptstadt Düsseldorf im Zeitraum 2014 bis 2030 getragen bzw. zu tragen hat Frage 1: Welche Kosten sind der Landehauptstadt Düsseldorf für das Projekt RRX in den Jahren 2014 bis 2025 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Jahresgesamtbeträgen, z.B. den Kosten für Stadt Land Bahn, der Kunstkommission, der Kleinen Kommission RRX (z.B. Verdienstausfallentschädigungen und Sitzungsgelder), dem Anteil am runden Tisch, finanzielle Unterstützungen an die Initiative Angermund e.V., externer juristischer Sachverstand, der Klage, etc.)? Antwort der Verwaltung: Die vorliegend gewünschte Aufschlüsselung der Kosten für die konkret genannten Positionen kann die Verwaltung nicht ohne erheblichen personellen Einsatz zur Verfügung stellen. Die folgenden Zahlen liegen aber vor; Die Kosten, die unter anderem für die fachliche und juristische Beratung in den Jahren 2014 bis 2025 angefallen sind, belaufen sich auf 984.865,80 EUR. In der Kunstkommission sind folgende Kosten angefallen, die zu je 50% durch die LHD und den DB-Konzern getragen wurden: Für den städtebaulichen Ideenwettbewerb: - Vorbereitung (2020-2023) 39.092,86 EUR - Verfahren (2023) 95.415,07 EUR - Honorare und Preisgelder (2023) 289.167,99 EUR Für die Fortführung des Wettbewerbs (Workshop zur Zusammenführung zum Gesamtkonzept „Biodiversitätsband") wurden in den Jahren 2023 bis 2025 12.613,16 EUR verausgabt. Frage 2: Welche Kosten für das Projekt RRX sind für die Jahre 2026 bis einschließlich 2030 im Haushalt bzw. der Finanzplanung eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Jahresgesamtbeträgen für die in der Anlage zur Frage 1 aufgelisteten - inkl. etc. - und ggf. neuen/weiteren Kostenstellen, z.B. rund um den neuen provisorischen Bahnhof südlich des Hauptbahnhofes)? Antwort der Verwaltung: Im Kalenderjahr 2026 sind derzeit unter anderem für die fachliche und juristische Beratung sowie den Abschluss der Machbarkeitsstudien zum „Biodiversitätsband" 321.664,61 EUR eingeplant. Darüber hinaus erforderliche Mittel (für die nachfolgenden Kalenderjahre) sind u. a. abhängig von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien. Derzeit prüfen Verwaltung und DB InfraGO AG die vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der Beauftragungen. Voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2026 werden die politischen Gremien der LHD hierzu ordnungsgemäß beteiligt. Frage 3: Was unternimmt die Landehauptstadt Düsseldorf in Gesprächen mit der Deutschen Bahn, um beispielsweise eine Hecke An der Lindung zu den Bahngleisen zu erhalten bzw. wieder wachsen zu lassen (bei der Antwort bitte auch weitere Stellen im Stadtgebiet angeben, die auch betroffen sind)? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung steht mit der DB InfraGO AG in Kontakt und hat diese um Erläuterung und Prüfung der Maßnahme gebeten. Die DB hat dazu insbesondere ausgeführt, dass sich die Hecke unmittelbar an den Bahnanlagen befinde und teilweise in Richtung der Bahngleise sowie in den sensiblen Bereich der Oberleitung wachse. Im Umfeld elektrifizierter Strecken bestünden sehr hohe Sicherheitsanforderungen, weshalb dauerhaft ausreichende Abstände zwischen Bewuchs und Bahninfrastruktur einzuhalten seien, um sicherheitsrelevante Situationen zu vermeiden. Zur Einhaltung dieser Sicherheitsabstände sei aktuell ein großzügiger Rückschnitt der Hecke zweimal jährlich erforderlich. Jede dieser Maßnahmen gehe mit betrieblichen Einschränkungen auf der stark frequentierten Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg einher. Gleichzeitig zeige die Erfahrung, dass auch ein regelmäßiger Rückschnitt keine nachhaltige Lösung darstelle, da der Bewuchs insbesondere während der gesetzlichen Brutschutzzeit stark nachwachse. Darüber hinaus bestehe für die DB InfraGO AG eine Verkehrssicherungspflicht sowohl gegenüber den eigenen Bahnanlagen als auch gegenüber den angrenzenden Bereichen. In der Vergangenheit sei es in diesem Zusammenhang bereits zu Beschwerden aus der Anwohnerschaft gekommen. Auf Grundlage der genannten Punkte sei aus fachlicher und betrieblicher Sicht die vollständige Entfernung der Hecke im betroffenen Abschnitt erforderlich, um den sicheren Bahnbetrieb langfristig zu gewährleisten und wiederkehrende Eingriffe sowie betriebliche Einschränkungen zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Brutschutz sei eine Umsetzung der Maßnahme frühestens ab Oktober möglich. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde darf die in Rede stehende Hecke außerhalb der gesetzlich geschützten Brut- und Nistzeit im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar - auch vollständig - entfernt werden. Sofern zu einem anderen Zeitpunkt eine Rückschnittmaßnahme erforderlich wäre, kann hierzu ein entsprechender Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Weitere Maßnahmen, die die Vegetation im Umfeld der Bahnanlagen der DB betreffen und im Rahmen des RRX durchgeführt werden, sind in der Planfeststellung geregelt. Diese sind der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Beigeordnete Cornelia Zuschke
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die rechtlichen Vorgaben der Public-Viewing-Verordnung konkret umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen vom Lärmschutz nach 22 Uhr – mit besonderem Fokus auf Public-Viewing-Angebote in gastronomischen Betrieben, Veranstaltungshallen usw.?
2. Welche Kriterien und Verfahren sollen bei der Genehmigung von Public-Viewing- Veranstaltungen – insbesondere in den Stadtteilen sowie ausdrücklich auch bei gastronomischen Angeboten auf Sportanlagen („Vereinslokalen“) – angewendet werden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter, der Fußballfans und der Anwohnerinnen und Anwohner sicherzustellen?
3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Gewährleistung von Transparenz und Rechtssicherheit für gastronomische Betriebe und andere Veranstalter im Genehmigungsprozess?
1. Wie beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die rechtlichen Vorgaben der Public-Viewing-Verordnung konkret umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen vom Lärmschutz nach 22 Uhr – mit besonderem Fokus auf Public-Viewing-Angebote in gastronomischen Betrieben, Veranstaltungshallen usw.?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/236/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/236/2026 der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung der Public-Viewing-Verordnung während der Fußball- WM 2026 Frage 1: Wie beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die rechtlichen Vorgaben der Public-Viewing-Verordnung konkret umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen vom Lärmschutz nach 22 Uhr - mit besonderem Fokus auf Public-Viewing-Angebote in gastronomischen Betrieben, Veranstaltungshallen usw.? Antwort: Der Erlass der Staatskanzlei und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zum Immissionsschutz bei Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vom 08. April 2026 hebt auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Landes- Immissionsschutzgesetzes ab, wonach in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich alle Betätigungen verboten sind, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Ausgenommen davon ist u.a. Außengastronomie zwischen 22:00 und 24:00 Uhr, sofern in bestimmten sensiblen Gebieten zum Schutz der Nachtruhe deren Beginn nicht doch schon um 22:00 Uhr geboten ist. Darüber hinaus ist auch die Benutzung von Tongeräten grundsätzlich nur in solcher Lautstärke zulässig, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Der Erlass verweist zugleich darauf, dass - wie bereits in der Vergangenheit bei vergleichbaren Veranstaltungen - auch während der Fußball- Weltmeisterschaft 2026 vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 im Einzelfall auf Antrag des Veranstaltenden Ausnahmen von den oben geltenden Vorgaben zugelassen werden können. Dabei gilt es jeweils im Einzelfall die Interessen der Veranstaltenden, der Fußballinteressierten und gesamtstädtische Interessen der Landeshauptstadt Düsseldorf einerseits und den Ruhebedarf der Anwohnerinnen und Anwohner andererseits gegeneinander abzuwägen. In diesem Sinne wird die Landeshauptstadt Düsseldorf - wie bei vergangenen Fußball-Europa- oder Weltmeisterschaften geübt - die Darbietung der Spiele mittels Fernsehübertragung insbesondere auf Flächen der Außengastronomie weitgehend unbürokratisch ermöglichen. Dies gilt mit der Einschränkung, dass der Betrieb von Außengastronomie in Wohngebieten bzw. in Gebieten mit vorherrschender Wohnbebauung aus Gründen des Anwohnerschutzes nach 24:00 Uhr nicht erlaubt werden kann. Seite 1/2 Frage 2: Welche Kriterien und Verfahren sollen bei der Genehmigung von Public- Viewing-Veranstaltungen - insbesondere in den Stadtteilen sowie ausdrücklich auch bei gastronomischen Angeboten auf Sportanlagen („Vereinslokalen") - angewendet werden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter, der Fußballfans und der Anwohnerinnen und Anwohner sicherzustellen? Antwort: Die Übertragung von Fußballspielen, die bis spätestens 24:00 Uhr enden, kann grundsätzlich im Freien erfolgen. Die Verwaltung muss sich aber eine Prüfung im Einzelfall vorbehalten. Nach 24:00 Uhr ist die Darbietung der Spiele in Wohngebieten oder Gebieten mit vorherrschender Wohnbebauung aus Gründen des Anwohnerschutzes nicht möglich. Im Übrigen erfolgt die Entscheidung über die Zulässigkeit insbesondere nach folgenden Kriterien: - Lage des Veranstaltungsortes - mögliche weitere lärmintensive Veranstaltungen in diesem Jahr - zu erwartendes Zuschaueraufkommen - besonderes öffentliches Interesse Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Gewährleistung von Transparenz und Rechtssicherheit für gastronomische Betriebe und andere Veranstalter im Genehmigungsprozess? Antwort: Infolge der Berichterstattung zu den geplanten Regelungen auf Bundes- und Landesebene sind bereits erste Anfragen eingegangen, in deren Folge die Interessenten beraten werden konnten. Aufgrund der verschiedenen einschlägigen Rechtsmaterien und der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen ist die Thematik für eine unspezifische Öffentlichkeitsarbeit nicht geeignet. Die spezielle Zielgruppe der Gastronomen in der Altstadt wurde zuletzt im Zuge der sog. Wirte-Sprechstunde am 21. April informiert. Transparenz und Rechtssicherheit für gastronomische Betriebe und andere Veranstalter sind mit den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Seite 2/2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellte sich die konkrete Bedrohungslage für den Israel-Tag auf dem Schadowplatz am 3. Mai 2026 dar?
2. Welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergriffen?
3. Welches Fazit zieht die Verwaltung mit Blick auf den Einsatz von OSD- Kräften beim Israel-Tag?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Seite 1/1 Rat/274/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage aus aktuellem Anlass RAT/274/2026 der AfD-Ratsfraktion: Sicherheitslage und Schutzmaßnahmen beim Israel-Tag auf dem Schadowplatz Frage 1: Wie stellte sich die konkrete Bedrohungslage für den Israel-Tag auf dem Schadowplatz am 3. Mai 2026 dar? Frage 2: Welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergriffen? Antwort zu Frage 1 und 2: Der Verwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Entsprechende Absprachen fanden zwischen Veranstalterin und Polizei statt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum wurden die Arbeiten an den Axialventilatoren sowie weitere Instandsetzungsarbeiten, die Im April d. J. durchgeführt worden sind und die von Mai bis August d. J. geplanten Arbeiten zur Fortsetzung der Modernisierung der Beleuchtung nicht stärker zusammengelegt, um die Tunnelsperrzeiten zu minimieren?
2. Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass der nun umgesetzte Zeitplan für die Tunnelsperrungen festgelegt wurde, insbesondere auch im Hinblick auf die Sperrung der A44?
3. Welche Schichtmodelle wurden bzw. werden bei den Tunnelsperrungen von April bis August 2026 umgesetzt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
ein massives Risiko, dass sich die Bauarbeiten weiter auf unbestimmte Zeit verzögern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche ersten Erkenntnisse(gewinne) hat die Stadtverwaltung Düsseldorf aus dem Israeltag am 3. Mai gezogen, sei es eigenständig, sei es durch Dritte wie Veranstalter, Polizei, etc. in vielen Bereichen wie beispielsweise Werbung, Vorbereitung, Durchführung, Sicherheit?
2. Aus welchen Gründen gab es weder im Vorfeld des Israeltags am 3, Mai, noch bis jetzt zum Zeitpunkt dieser Anfrage im Nachgang begleitende Pressemitteilungen der Stadt Düsseldorf?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Seite 1/1 Rat/276/2026 Oberbürgermeister Dr. Keller Anfrage RAT/276/2026 der Ratsfraktion Des Ratsherrn Torsten Lemmer zum Israeltag am 3. Mai Frage 1: Welche ersten Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung Düsseldorf aus dem Israeltag am 3. Mai gezogen, sei es eigenständig, sei es durch Dritte wie Veranstalter, Polizei etc. in vielen Bereichen wie beispielsweise Werbung Vorbereitung Durchführung Sicherheit? Antwort 1: Die Frage wird mangels Zuständigkeit zurückgewiesen. Frage 2: Aus welchen Gründen gab es weder im Vorfeld des Israeltags am 3. Mai, noch bis jetzt zum Zeitpunkt dieser Anfrage im Nachgang begleitende Pressemitteilungen der Stadt Düsseldorf? Antwort 2: Beim Israeltag handelt es sich nicht um eine städtische Veranstaltung.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie wird die erste Begeisterung, die sowohl bei den teilnehmenden Kindern, als auch bei den Eltern und den Vereinen entstanden ist, jetzt kurzfristig zur weitergehenden Sportbeteiligung begleitet?
2. Welche ersten Rückschlüsse hat auch das Sportamt gezogen, um die teilgenommenen Kinder weiterhin für eine der 50 Sportarten zu begeistern, sei es in der Schule, einem der beteiligten Vereine oder/und auf andere Weise?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Gesamtkosten sind der Landeshauptstadt Düsseldorf durch die Durchführung der Veranstaltung am 13.03.2026 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Raumnutzung, Bewirtung, Organisation, Sicherheitsmaßnahmen etc.)?
2. Wer war für die inhaltliche bzw. organisatorische Ausgestaltung des Programms (Inklusive des Gebets) am 13.03.2026 verantwortlich?
3. Fand im Rahmen der Veranstaltung ein geschlechtergetrenntes Ramadan-Gebet im Rathaus statt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/242/2026 Oberbürgermeister Dr. Keller Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Kosten, Organisation und religiöse Ausgestaltung des Fastenbrechens im Rathaus am 13.03.2026 Frage 1: Welche Gesamtkosten sind der LHD durch die Durchführung der Veranstaltung am 13.03.2026 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Raumnutzung, Bewirtung, Organisation, Sicherheitsmaßnahmen etc.). Antwort zu Frage 1: Die Veranstaltung fand am 12.03.2026 statt und nicht am 13.03.2026. Die Kosten für das Catering beliefen sich auf 6.451,58 €. Die Blumendekoration hat 231,12 € gekostet. Weitere Kosten sind nicht angefallen. Frage 2: Wer war für die inhaltliche bzw. organisatorische Ausgestaltung des Programms (inkl. des Gebets) am 13.03.2026 verantwortlich? Antwort zu Frage 2: Die Veranstaltung fand immer noch am 12.03.2026 statt. Verantwortlich für die Ausgestaltung des Empfangs war das Büro des Oberbürgermeisters / das Protokoll. Frage 3: Fand im Rahmen der Veranstaltung ein geschlechtergetrenntes Ramadan-Gebet im Rathaus statt? Falls ja, wie wurde diese Trennung konkret umgesetzt (räumlich, organisatorisch) Antwort zu Frage 3: Nein.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Strategie hat die Stadtverwaltung bei Ihrem Kaufangebot für das Glasmacherviertel verfolgt?
2. Welche Gründe liegen vor, dass der Ankauf durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gescheitert ist?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/267/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 (Glasmacherviertel - Warum hat die Stadt die Chance auf den Ankauf verpasst?) Frage 1: Welche Strategie hat die Stadtverwaltung bei Ihrem Kaufangebot für das Glasmacherviertel verfolgt? Antwort: Die Strategie Ankauf wurde gewählt, um die Fläche zu einem gutachterlich festgestellten Preis erwerben zu wollen und dann federführend mit Partnern zu entwickeln. Frage 2: Welche Gründe liegen vor, dass der Ankauf durch die Landeshauptstadt gescheitert ist? Antwort: Wir gehen davon aus, dass andere Bieter wesentlich mehr geboten haben, wobei für uns als Landeshauptstadt die Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gelten und wir daher ein Angebot abgegeben haben, das im Rahmen einer gutachterlichen Wertermittlung liegt. Frage 3: Welche Schritte werden nun von der Stadtverwaltung mit dem neuen Flächeneigentümer vorbereitet, damit zeitnah die Flächenentwicklung abgeschlossen wird und gebaut werden kann? Antwort: Der Verkaufsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Zu den nächsten Schritten zählen die Klärung der aktuellen, konkreten Rahmenbedingungen, Abschluss einer Abwendungsvereinbarung, Workshops zur Weiterentwicklung und Erschließung sowie Neustart in das Bebauungsplanverfahren inklusive Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Sicherung einer dann folgenden Aktivierung. Die Stadt ist hier in stetem Austausch mit dem Eigentümer, bzw. dem potenziellen Erwerber und seinen beauftragten Fachgutachtern. Cornelia Zuschke Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort -
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Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
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Rat/265/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Militärisch-zivile Zu- sammenarbeit zwischen Rheinmetall und der Rheinbahn AG" (Rat/265/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die ersten bei- den Fragen beantwortet. Frage 1: Hat die Rheinbahn AG im Vertrag mit Rheinmetall und dem Tochterunternehmen Mira die Nutzung der gewonnenen Daten aus dem Pilotprojekt für die militärische Er- forschung, Entwicklung und Nutzung rechtssicher ausgeschlossen? Wenn ja, wie lau- tet die Formulierung? Wenn Nein, warum nicht? Antwort: Ziel des Pilotprojekts ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung eines teleope- rierten Probe- und Testbetriebs im öffentlichen Straßenverkehr sowie die Identifikation weiterer Einsatzgebiete von teleoperiertem Fahren bei der Rheinbahn. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rheinmetall Technology Center GmbH und der Rheinbahn AG legt den Schwerpunkt der Zusammenarbeit und der Datennut- zung auf die Erprobung und Weiterentwicklung teleoperierten Fahrens im öffentlichen Straßenverkehr - konkret im Anwendungsfall ÖPNV. Damit adressiert sie ausschließ- lich einen zivilen Anwendungsbereich. Für genau und ausschließlich diesen Anwen- dungsbereich hat die zuständige Behörde Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO zum teleoperierten Fahren für zwei Fahrzeuge erteilt. Die im Rahmen des Pilotprojekts durch die Beteiligung der Rheinbahn AG zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse beziehen sich ausschließlich auf die Bereiche der Rhein- bahn AG: Betrieb, Fahrpersonal und Fahrgäste, Einbindung in die bestehende Ver- kehrsstruktur, die Identifikation weiterer Einsatzzwecke bzw. Anwendungsfälle von teleoperiertem Fahren bei der Rheinbahn AG sowie die Evaluation der Fahrgastak- zeptanz. Frage 2: Welche Richtlinien der Rheinbahn und/oder der LHD berühren/regeln die militärisch- zivile Zusammenarbeit des öffentlichen Nahverkehrsunternehmens Rheinbahn mit ei- nem Rüstungskonzern; insbesondere unter den Aspekten des Gemeinwohls und der gesellschaftlichen Verantwortung? Antwort: Die Rheinbahn AG nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung zur Förderung des Ge- meinwohls sehr ernst und hat diese sowohl in den Unternehmenszielen und -leitlinien, dem Wertekanon und grundlegenden Richtlinien (z.B. dem Verhaltens- kodex) des Unternehmens fest verankert. Frage 3: Zu welchen Anlässen (mit Datumsangaben) kam es in den letzten drei Jahren zu Treffen von OB Keller und /oder städtischen Bediensteten mit Vertreter:innen von Rheinmetall und Tochterunternehmen von Rheinmetall? Antwort: Es gab immer mal wieder Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen mit Rheinmetall und deren Tochterunternehmen zu unterschiedlichen Aspekten der Zusammenarbeit. Eine genaue Dokumentation zu all diesen Terminen ist nicht vorhanden und kann da- her nicht mitgeteilt werden.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Land Nordrhein-Westfalen möchte mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr, darunter die Stadt Düsseldorf, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bis zum 6. Juni 2026 eine Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 unterbreiten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/266/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/266/2026 der Ratsfraktion Die Linke Kosten der Olympia-Abstimmung Frage 1: Wie hoch waren die Kosten inkl. Gemeinkosten (insb. Arbeitskosten) für die Stadt Düsseldorf und deren Beteiligungsgesellschaften sowie Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen an beide für die Bewerbung des Bürgerentscheids zur Olympiabewerbung? (Bitte aufschlüsseln.) Frage 2: Wie hoch waren die Kosten inkl. Gemeinkosten (insb. Arbeitskosten) für die Stadt Düsseldorf und deren Beteiligungsgesellschaften sowie Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen an beide für die Bewerbung eines positiven Abstimmungsverhaltens im Bürgerentscheid? (Bitte aufschlüsseln.) Antwort zu Frage 1 und 2: Die Bewerbung des Ratsbürgerentscheids wurde zentral durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Gemeinsam mit der sogenannten Leading-City Köln, der Hauptstadt der Bewerbendenregion Rhein-Ruhr, wurden für sämtliche 17 beteiligte Kommunen einheitliche Kampagnenmotive entwickelt und verbreitet. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat diese Motive zusätzlich durch die Düsseldorf Marketing GmbH regionalisiert und in das Netz der lokalen Außenwerbung integriert. Mit Ratsbeschluss vom 11.12.2025 wurde ein Budget in Höhe von 360.000 Euro für die lokale Bewerbung des Ratsbürgerentscheids bereitgestellt. Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides in Höhe von 1.320.000 Euro und der begleitenden Kommunikationskampagne in Höhe von 360.000Euro (Gesamtkosten von 1.680.000 Euro) sowie die Kostenerstattung durch das Land NRW in Höhe von 85 % der Durchführungskosten (1.122.000 Euro) zur Kenntnis und beschließt, die Gesamtkosten sowie die Kostenerstattung des Landes NRW in den Haushalt 2026 einzustellen. Da die Kosten für die begleitende Kommunikationskampagne die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst trägt, liegt der städtische Eigenanteil bei voraussichtlich 558.000 Euro. Dieser kann durch bereits veranschlagte, aber nicht verausgabte Aufwandsmittel 2025 sowie Mehrerträge im Produkt Wahlen gedeckt werden. Rechnungen einzelner Dienstleister liegen aktuell noch nicht vor, sodass eine Endabrechnung bislang nicht erfolgen konnte. Seite 1/2 Frage 3: Wie hoch waren die Kosten inkl. Gemeinkosten (insb. Arbeitskosten) für die Stadt Düsseldorf und deren Beteiligungsgesellschaften sowie Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen an beide für die Durchführung des Bürgerentscheids? (Bitte aufschlüsseln.) Antwort: Für die im Zusammenhang mit der Durchführung des Ratsbürgerentscheides angefallenen Posten liegen derzeit noch nicht alle Rechnungen vor. Daher kann die Verwaltung im Moment noch keine Aussage zu den entstandenen Kosten treffen. Dies gilt folgerechtlich auch für die Erstattung des Landes, welche die noch ausstehende Kostenberechnung voraussetzt. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
ich bitte Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 07.05.2026 zu setzen. Sachlage: Die Rheinbahn verfügt über zahlreiche Straßenbahnzüge oder auch Busse, welche von Interessenten für Sonderfahrten gemietet werden können. „Von der Hochzeit, über Geburtstage bis hin zu Betriebsfeiern“, wie es auf der Internetseite der Rheinbahn heißt. 1 Anfang April 2026 gab es zu einer solchen Nutzung einer Partybahn durch Privatpersonen eine mediale Berichterstattung, die bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte.
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Rat/244/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage des Ratsherrn Marco Vogt zum „Sachstand Rheinbahn/Nutzung der Partybahn bzw. der sogenannten Oldie- Bahnen und -busse " (RAT/244/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be- antwortet. Frage 1: Wie stellt sich die jährliche Auslastung der nostalgischen Rheinbahn-Oldies durch Gruppen und Gesellschaften dar für die letzten fünf Jahre? Antwort: Im Zeitraum von 2021-2025 haben insgesamt 1.398 Fahrten mit Oldiebahnen sowie 126 Fahrten mit Oldiebussen der Rheinbahn AG stattgefunden. Frage 2: Welches sind die beliebtesten Strecken im Stadtgebiet, die von Kunden jeweils ausge- sucht und gebucht werden? Antwort: Der Medienhafen ist das beliebteste Ziel bei den Kundinnen und Kunden der Rhein- bahn-Oldies. Die Königsallee, die Schadowstraße sowie Fahrten über den Rhein sind weitere Ziele, die besonders häufig gebucht werden. Frage 3: Welche politischen Parteien bzw. im Rat der Stadt Düsseldorf vertretenen Parteien (auch als jeweilige Ratsfraktion) haben bislang (vom Start dieser Veranstaltungsform bis heute) von diesem Veranstaltungsangebot der Rheinbahn als Kunden Gebrauch gemacht? Antwort: In den vergangenen fünf Jahren (2021-2025) sind nach Auskunft der Rheinbahn AG keine Buchungen der Rheinbahn-Oldies durch im Rat der Stadt Düsseldorf vertretene Parteien erfolgt.
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1. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren haben städtische Stellen in Düsseldorf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, obwohl die Identität der leistungsberechtigten Person nicht abschließend geklärt war (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Welche konkreten Verfahrensweisen und Prüfschritte wenden die zuständigen städtischen Stellen (insbesondere Sozialamt und Ausländerbehörde) in Düsseldorf an, um bei ungeklärter Identität die Anspruchsberechtigung zu prüfen und unrechtmäßige Leistungsgewährung zu vermeiden?
3. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren durch die Stadt Düsseldorf Leistungen gekürzt oder entzogen oder ordnungsrechtliche bzw. aufenthaltsrechtlich relevante Maßnahmen angestoßen, weil Betroffene ihrer Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung nicht nachgekommen sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
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RAT/246/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Maniera zur Sitzung des Rates am 07.05.2026: Umgang der Stadt Düsseldorf mit ungeklärter Identität im Leistungsbezug. Frage 1: In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren haben städtische Stellen in Düsseldorf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, obwohl die Identität der leistungsberechtigten Person nicht abschließend geklärt war (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzt keine abschließend geklärte Identität voraus. Entsprechende Fallzahlen werden daher nicht gesondert erfasst. Frage 2: Welche konkreten Verfahrensweisen und Prüfschritte wenden die zuständigen städtischen Stellen (insbesondere Sozialamt und Ausländerbehörde) in Düsseldorf an, um bei ungeklärter Identität die Anspruchsberechtigung zu prüfen und unrechtmäßige Leistungsgewährung zu vermeiden. Antwort: Die Leistungsgewährung erfolgt durch das Amt für Migration und Integration. Die Prüfung umfasst insbesondere die Feststellung der aufenthaltsrechtlichen Stellung, den Abgleich mit der Ausländerbehörde, die Prüfung von Unterlagen sowie die Einforderung gesetzlicher Mitwirkungspflichten Frage 3: In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren durch die Stadt Düsseldorf Leistungen gekürzt oder entzogen oder ordnungsrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich relevante Maßnahmen angestoßen, weil Betroffene ihrer Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung nicht nachgekommen sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln). Antwort: Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Entsprechende Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Einzelfallbearbeitung und werden nicht gesondert statistisch erfasst
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1. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Düsseldorf in den letzten fünf Jahren durch Vandalismus und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum entstanden (bitte nach Jahren sowie – soweit möglich – nach betroffenen Bereichen wie Schulen, Grünanlagen, Verkehrsinfrastruktur etc. aufschlüsseln)?
2. Welche Schwerpunkte und wiederkehrenden Problembereiche sind der Verwaltung bekannt (z. B. bestimmte Stadtteile, Einrichtungen oder Arten von Schäden), und wie hat sich die Entwicklung in den letzten fünf Jahren dargestellt?
3. Welche konkreten Maßnahmen setzt die Stadt Düsseldorf derzeit ein, um Vandalismus vorzubeugen bzw. zu reduzieren (z. B. Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen, verstärkte Kontrollen, bauliche Maßnahmen, Präventionsprogramme)?
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RAT/247/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 (Anfrage des Ratsherrn Maniera: Vandalismus und Sachbeschädigung im öffentlichen Raum) Frage 1: Welche Gesamtkosten sind der Stadt Düsseldorf in den letzten fünf Jahren durch Vandalismus und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum entstanden (bitte nach Jahren sowie - soweit möglich - nach betroffenen Bereichen wie Schulen, Grünanlagen, Verkehrsinfrastruktur etc. aufschlüsseln)? Frage 2: Welche Schwerpunkte und wiederkehrenden Problembereiche sind der Verwaltung bekannt (z.B. bestimmte Stadtteile, Einrichtungen oder Arten von Schäden), und wie hat sich die Entwicklung in den letzten fünf Jahren dargestellt? Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen setzt die Stadt Düsseldorf derzeit ein, um Vandalismus vorzubeugen bzw. zu reduzieren (z.B. Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen, verstärkte Kontrollen, bauliche Maßnahmen, Präventionsprogramme)? Antwort zu Frage 1-3: Es wird keine Statistik zu Verschmutzungen und Missbrauch von Flächen geführt. In enger Abstimmung mit der Polizei und dem Ordnungsamt sowie den Schulgemeinden und Vereinen werden Angelegenheiten von missbräuchlichen Benutzungen und Zerstörungen im Auge behalten und entsprechende Maßnahmen eingeleitet, weswegen zu bestimmten Schwerpunkten und Stadtteilen keine Aussagen oder sogar stigmatisierende Zuweisungen gemacht werden. Konkrete Maßnahmen zur Prävention und Abwendung von Missbrauch und Zerstörung sind unter anderem konkrete Verantwortlichkeiten, multifunktionale Konzepte mit vielen Playern, robuste bauliche Konzepte und gemeinsame Konzept- und Umsetzungsprogramme, wie zum Beispiel in den Schwerpunkten der Städtebauförderung. Für eine dezidierte, objekt- und jahresscharfe Auflistung fehlen die Ressourcen, sodass der Fokus des Handelns auf Prävention und das operative Geschäft gerichtet wird. Cornelia Zuschke Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort -
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Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/251/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage des Ratsherrn Torsten Lemmer zum „technischen Vorstand, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und zu nicht zugelassenen Schienen " (RAT/251/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be- antwortet. Frage 1: Wie konkret hat sich der Aufsichtsrat der Rheinbahn AG in den letzten Monaten um die nichtbesetzte Position des/r technischen Vorstands/Vorständin bemüht (bitte mit be- antworten: Wann fand die Ausschreibung statt, wann der Bewerbungsprozess, zu wann wird der/die Nachfolger den Dienst beginnen)? Antwort: Das Auswahlverfahren läuft aktuell. Der Rat wird über die Bestellung eines neuen Vor- standsmitglieds der Rheinbahn AG informiert werden. Frage 2: Wie konkret ist der Sachstand zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ehema- ligen Mitgliedern des Vorstands der Rheinbahn AG (wenn erforderlich, dann die Ant- wort bitte in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil aufteilen)? Antwort: Es gibt keine anhängigen Gerichtsverfahren mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands der Rheinbahn AG. Frage 3: Wie konkret ging bzw. geht die Rheinbahn AG mit der Bestellung, Lieferung und Montage von nicht zugelassenen Schienen um (wer ist für den Schaden verantwort- lich; welche Folgen hat dies, etc. - wenn erforderlich, dann die Antwort bitte in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil aufteilen)? Antwort: Anders als in der Frage dargestellt, hat die Rheinbahn AG keine nicht-zugelassenen Schienen verbaut. Hingegen war es in der Vergangenheit zum Einbau nicht-genorm- ter Kunststoffschwellen gekommen. Schwellen tragen die Schienen, fixieren diese in ihrer Lage und verteilen die Lasten auf die Gleisbettung. Die Rheinbahn AG hat den Themenbereich umfassend aufgearbeitet und wirksame Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung nicht zugelassener Bauprodukte zu verhindern: Für die meisten der nicht-genormten Schwellen wurden nachträglich behördliche Genehmigungen erteilt. Andere nicht-zugelassene Kunststoffschwellen wurden identifiziert, erfasst und aus- gebaut (Abschluss 2024). Eine Dienstanweisung „Verwendung ungeregelter Baupro- dukte" ist in der Endabstimmung. Die Dienstanweisung regelt den Einsatz aller Bau- produkte und stellt durch klare Vorgaben sicher, dass ungeregelte Bauprodukte nicht bzw. nur nach behördlicher Zustimmung zum Einsatz kommen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum wurde der Bereich für Fußgänger auf der Theodor-Heuss-Brücke bis 10.03.2026 nicht vollständig vom Silvestermüll gereinigt?
2. Was konkret hat die Stadtverwaltung im Zusammenhang zur Frage 1 ab dem 10.03.2026 veranlasst bzw. beauftragt, um diese Zustände auf der Theodor-Heuss-Brücke wann zu beseitigen?
3. Wie konkret wird die Stadtverwaltung künftig sicherstellen und kontrollieren, dass nach großen Ereignissen, wie z.B. Jahreswechsel, Japantag, Rheinkirmes, etc. Verunreinigungen bzw. Vermüllungen zeitnah nach Ende des Ereignisses vollständig entfernt werden?
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Vorlage Rat/253/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 07.05.2026 Hier: " Theodor-Heuss-Brücke und noch heute auffindbarem Silvestermüll vom 23.04.2026 " Frage 1: Warum wurde der Bereich für Fußgänger auf der Theodor-Heuss-Brücke bis 10.03.2026 nicht vollständig vom Silvestermüll gereinigt? Antwort: Die beauftragte AWISTA Kommunal GmbH führt u.a. Personalwechsel in den Reinigungsteams als Grund für das Versäumnis an, die für die Theodor-Heuss-Brücke regelmäßig fälligen Reinigungen vollumfänglich vorzunehmen. Frage 2: Was konkret hat die Stadtverwaltung im Zusammenhang zur Frage 1 ab dem 10.03.2026 veranlasst bzw. beauftragt, um diese Zustände auf der Theodor-Heuss-Brücke wann zu beseitigen? Antwort: Die Verwaltung hat die AWISTA Kommunal GmbH am 13.03.2026 aufgefordert, die Reinigungen nachzuholen. Die Reinigung erfolgte am 16.03.2026. Frage 3: Wie konkret wird die Stadtverwaltung künftig sicherstellen und kontrollieren, dass nach großen Ereignissen, wie z.B. Jahreswechsel, Japantag, Rheinkirmes, etc. Verunreinigungen und Vermüllungen zeitnah nach Ende des Ereignisses vollständig entfernt werden? Antwort: Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz führt nach größeren Veranstaltungen bzw. Ereignissen Sichtungen der betroffenen Flächen durch. Nach Silvester werden neuralgische Flächen wie beispielsweise in der Altstadt, am Rheinufer, in der Innenstadt sowie im Umfeld des Hauptbahnhofs gesichtet. Die Entfernung von etwaigen Silvesterrückständen konkret im Bereich der Theodor-Heuss-Brücke wird im kommenden Jahr verstärkt nachgehalten. Beigeordneter Kral
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1. Welche konkreten Änderungen und Neuerungen umfasst die Neukonzeption der Kleinen Kommission Smart City gegenüber dem bisherigen Format?
2. Weshalb liegt für die Kleine Kommission nachhaltige Entwicklung bislang noch keine finale Neukonzeption vor, obwohl beide Formate zeitgleich ausgesetzt wurden?
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1. Schließt die Stadt Düsseldorf rechtsverbindlich aus, im Falle eines erfolgreichen internationalen Gebots in die vom IOC zwingend geforderte gesamtschuldnerische Haftung (Joint and Several Liability) im Rahmen des ‚Olympic Host Contracts ‘einzutreten, da als Austragungsort vertragliche Bindungen unausweichlich sind?
3. Hat die Stadt Düsseldorf Mittel für die Kampagne zur Zustimmung beim Bürgerentscheid für die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele bereit gestellt und wenn ja in welcher Höhe?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/255/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der Ratsfrau Eva Dufhues: Finanzielle Risiken im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympische Spiele. Teil 2 Frage 1: Schließt die Stadt Düsseldorf rechtsverbindlich aus, im Falle eines erfolgreichen internationalen Gebots in die vom IOC zwingend geforderte gesamtschuldnerische Haftung (Joint and Several Liability) im Rahmen des ‚Olympic Host Contracts‛ einzutreten, da als Austragungsort vertragliche Bindungen unausweichlich sind? Antwort: Mit dem Ratsbürgerentscheid vom 19. April 2026 hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf mit einer breiten Zustimmung von 67,2 Prozent für die Beteiligung an der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr ausgesprochen. Mehr als zwei Drittel der Düsseldorfer*innen wollen, dass die Spiele auch nach Düsseldorf kommen. Ende September 2026 wird der DOSB entscheiden, welche Stadt bzw. Region in das internationale Bewerbungsverfahren für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 einsteigt. Um die Austragung der Spiele wird sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bewerben. Etwaige vertragliche Konstruktionen oder Inhalte sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Frage 2: Liegt der Stadt Düsseldorf für die geplante Austragung bereits eine rechtsverbindliche Freistellungserklärung oder Rückbürgschaft des Landes NRW vor, die den städtischen Haushalt vor den finanziellen Risiken vollumfänglich schützt? Antwort: Nein, im Zusammenhang mit der Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele gibt es aktuell kein Vertragsverhältnis mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Federführung für die Bewerbung liegt vollständig bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen. Ein dort angesiedeltes, zentrales Projektteam bündelt die Aktivitäten für die gesamte Region. Seite 1 von 2 Frage 3: Hat die Stadt Düsseldorf Mittel für die Kampagne zur Zustimmung beim Bürgerentscheid für die Bewerbung für die Olympischen und Paralympische Spiele bereit gestellt und wenn ja in welcher Höhe? Antwort: Gemäß Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2025 wurde für die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Ratsbürgerentscheid vom 19. April 2026 ein Budget in Höhe von 360.000 Euro zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bei welchen städtischen Leistungen oder Angeboten ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart?
2. Bei welchen Leistungen oder Angeboten städtischer Tochterunternehmen ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart?
3. Wo gibt es -bezogen auf städtische Leistungen/Angebote und auch bei städtischen Tochterunternehmen- überhaupt keine M öglichkeit mehr mit Bargeld zu bezahlen?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrates am 7.5.2026 stelle ich folgende Anfrage: Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey vom 1.September 2025 unterstützen über 80 Prozent der Bundesbürger die Forderung, der Staat solle gesetzlich garantieren, dass zentrale Dienste wie Behördengänge, Bankgeschäfte oder Fahrkartenkauf auch ohne Internet möglich bleiben.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/256/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage von Ratsfrau Dufhues „zur Umfrage des Mei- nungsforschungsinstituts Civey vom 1.September 2025. Über 80 Prozent der Bundesbürger unterstützen die Forderung, der Staat solle gesetzlich garan- tieren, dass zentrale Dienste wie Behördengänge, Bankgeschäfte oder Fahr- kartenkauf auch ohne lnternet möglich bleiben." Fragen 1 und 2: Bei welchen städtischen Leistungen oder Angeboten ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart? Bei welchen Leistungen oder Angeboten städtischer Tochterunternehmen ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart? Antwort Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Barzahlungen sind in vielen Fäl- len nicht wirtschaftlicher als die Verwendung anderer Zahlarten. Die Vorhaltung von Personal, Kassengeräten, IT sowie die Kosten für die Sicherheit von Bargeld (Trans- port und Versicherung des Bargelds) gilt es zu berücksichtigen. Frage 3: Wo gibt es -bezogen auf städtische Leistungen/Angebote und auch bei städtischen Tochterunternehmen- überhaupt keine Möglichkeit mehr mit Bargeld zu bezahlen? Antwort Frage 3: Die städtischen Leistungen/Angebote sowie die Leistungen/Angebote der städtischen Tochterunternehmen sind sehr vielfältig. Ohne eine Konkretisierung dieses Leis- tungsspektrums ist die Beantwortung dieser Frage nicht möglich.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Se hr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrates am 07. Mai 2026 stelle ich die folgende Anfrage, mit der Bitte, diese von der Verwaltung beantworten zu lassen. 1. Trifft es zu, dass der Vorschlag, sogenannte Igeltore (= Durchlässe in Zäunen, die es Igeln und anderen Kleintieren ermöglichen diese Barriere zu überwinden) in den Zäunen von Düsseldorfer Grünanlagen einzubauen, der beiden im RP-Artikel (Link zum Artikel am Ende der Begründung) vom 20.04.2026 namentlich gennannten Düsseldorfer Tierschützerinnen mit der dort zitierten Begründung abgelehnt wurde?
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Rat/260/2026 Beigeordneter Kral Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Keine Igeltore in Düsseldorf? Frage 1: Trifft es zu, dass der Vorschlag, sogenannte Igeltore (= Durchlässe in Zäunen, die es Igeln und anderen Kleintieren ermöglichen diese Barriere zu überwinden) in den Zäunen von Düsseldorfer Grünanlagen einzubauen, der beiden im RP-Artikel (Link zum Artikel am Ende der Begründung) vom 20.04.2026 namentlich genannten Düsseldorfer Tierschützerinnen mit der dort zitierten Begründung abgelehnt wurde? Wenn ja, ist die zitierte Begründung vollständig und abschließend? Frage 2: Trifft es zu, dass die Stadtverwaltung das auf Antrag des Bürgermitglieds Christopher Schrage im Umweltausschuss im August 2024 beschlossene und im März 2025 durch eine Allgemeinverfügung bestätigte Nachtfahrverbot für Mähroboter seitens der Stadt als ausreichende Maßnahme zum Schutz des mittlerweile als gefährdet eingestuften europäischen Braunbrustigels im Stadtgebiet betrachtet? Frage 3: Wurden und werden weitere mögliche Maßnahmen für den Schutz der Igel in der Verwaltung erwogen und geprüft? Wenn ja, welche? Vorbemerkung Der Braunbrustigel als einzige mitteleuropäische Igelart wird auf der bundesdeutschen Roten Liste der Säugetiere als sogenannte „Vorwarnart" geführt (geringste Gefährdungskategorie). In der Roten Liste NRW wird er als „ungefährdet" eingestuft. Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Zaunanlagen der rund 830 Hektar umfassenden öffentlichen Grünflächen und Friedhofsflächen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind in der Regel mit einem Abstand zum Boden montiert, so dass Igel diese passieren können. Igeltore sind vor allem im kleinteiligeren, privaten Gartenbereich eine sinnvolle Ergänzung. Hier sind häufig bodentiefe Zaunsysteme installiert, die für die Igel unpassierbar sind. Bereits kleine Durchlässe können dazu beitragen, Gärten miteinander zu vernetzen und so neue Lebensräume zu erschließen und die notwendige Reviergröße von zwei bis fünf Hektar für einen Igel zu erreichen. Für dieses Thema sensibilisierte die Stadt Düsseldorferinnen und Düsseldorfer u.a. in dieser Pressemitteilung vom 8.4.2026: Nächtliches Fahrverbot für Mähroboter: Wirksamer Schutz für Igel und Co. - Landeshauptstadt Düsseldorf Darüber hinaus setzt die Stadt weitere Aktivitäten um, die zu besseren Lebensräumen für Igel beitragen. Bereits im Jahr 2016 ist die Landeshauptstadt dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt" beigetreten. Im Jahr 2025 ist es gelungen, im Rahmen der Rezertifizierung wieder mit der höchsten Punktzahl das Label „Gold" für das Engagement und die umgesetzten Maßnahmen, bezogen auf Maßnahmen zur Steigerung der biologischen Vielfalt, ausgezeichnet zu werden. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Blühwiesenstrategie für Düsseldorf entwickelt, die den Lebensraum und das Nahrungsangebot für Insekten - und damit auch für Igel - verbessert. Strukturreiche Grünflächen mit Totholz oder dichte Gehölzvegetation mit einer Laubauflage bieten unter anderem für Igel und anderen wildlebenden Tieren wertvolle Lebensräume. Beigeordneter Kral
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wurde die Ahndung von Mietwucher als Ordnungswidrigkeit durch die Zuweisung der Zuständigkeit im § 2 PreisZustVO NRW an die Kommunen auch für die Stadt Düsseldorf zur rechtsverbindlich umzusetzenden Aufgabe?
3. Welche konkreten Schritte (beispielsweise die Entwicklung eines Bußgeldkatalogs) plant die Verwaltung, um ihre Datenhoheit (Mietspiegel, Wohnungsmarktbeobachtung, Leerstandsquoten) und die genannten Möglichkeiten des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts in Verbindung mit der Strafprozessordnung systematisch zur Gewinnabschöpfung bei überhöhten Mieten einzusetzen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/262/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Aktiven Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1: Wurde die Ahndung von Mietwucher als Ordnungswidrigkeit durch die Zuweisung der Zuständigkeit im § 2 PreisZustVO NRW an die Kommunen auch für die Stadt Düsseldorf zur rechtsverbindlich umzusetzenden Aufgabe? Antwort: Die Zuständigkeitszuweisung in § 2 der Preis-Zuständigkeitsverordnung Nordrhein- Westfalen (PreisZustVO NRW) begründet grundsätzlich auch für die Stadt Düsseldorf die Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) zu verfolgen. Es handelt sich hierbei um eine kommunale Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Wahrnehmung dieser Zuständigkeit erfolgt im Rahmen der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der verfügbaren personellen und organisatorischen Ressourcen. Frage 2: In welchem Umfang hat die Verwaltung seit der Neufassung der PreisZustVO NRW bereits Verfahren zur Ahndung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG eingeleitet? (Wenn nicht, dies bitte begründen.) Antwort: Seit der Neufassung der PreisZustVO NRW hat die Verwaltung insgesamt 30 erste Verfahren zur Prüfung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG eingeleitet. Es zeigt sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl dieser Verfahren mangels ausreichender Mitwirkung der betroffenen Mieterinnen und Mieter bislang nicht zum Abschluss gebracht werden kann. Insbesondere fehlen häufig die für eine rechtssichere Verfahrensführung erforderlichen individuellen Angaben und Nachweise, sodass eine belastbare Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen erschwert ist. Frage 3: Welche konkreten Schritte (beispielsweise die Entwicklung eines Bußgeldkatalogs) plant die Verwaltung, um ihre Datenhoheit (Mietspiegel, Wohnungsmarktbeobachtung, Leerstandsquoten) und die genannten Möglichkeiten des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts in Verbindung mit der Strafprozessordnung systematisch zur Gewinnabschöpfung bei überhöhten Mieten einzusetzen? (Wenn keine, bitte begründen.) Antwort: Die Verwaltung arbeitet daran, die vorhandenen Instrumente im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts weiter zu operationalisieren. Ziel ist es insbesondere, Verfahren so auszugestalten, dass sie bei entsprechender Mitwirkung der Betroffenen tragfähig geführt werden können. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, geeignete Fälle im Rahmen von Bußgeldverfahren konsequent weiterzuverfolgen und - sofern Einspruch eingelegt wird - auch einer gerichtlichen Klärung vor dem Amtsgericht zuzuführen. Dadurch soll mittelfristig eine höhere Rechtssicherheit hinsichtlich der Verfahrensweise und der Anforderungen an den Nachweis von Mietpreisüberhöhungen erreicht werden. Bußgeldkataloge werden zu Verfahrensvereinfachung insbesondere bei Massenverfahren wie Verkehrsordnungswidrigkeiten angewandt. Bei Verfahren nach § 5 WiStrG hingegen ist beabsichtigt, die individuelle Schwere der Tat bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe in den Fokus zu nehmen. Cornelia Zuschke
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Konzessionsvertrag Gas läuft zum 31.12.2034 aus. Ab 2045 soll Deutschland klimaneutral sein und nicht mehr mit fossilen Energiequellen heizen. Um den Ausstieg sowohl für die Stadt als auch für die betroffenen Nutzer:innen von Gas – Wirtschaft und Verbraucher:innen – sozial verträglich umzusetzen, braucht es eine langfristige Ausstiegstrategie mit verlässlichen Daten. In Düsseldorf entfallen heute rund 92 % des jährlichen Endenergieverbrauchs für Wärme auf fossile Quellen, insbesondere Erdgas. 1 Die Bundesregierung will im Sommer dieses Jahres die Umsetzung der EU- Gasbinnenmarktrichtlinie in nationales Recht beschließen. 2 Die Richtlinie regelt den Ausstieg aus den Netzen und die Pflichten der Netzbetreiber. Als Konzessionsgeberin wird auch die Stadt Düsseldorf von diesen Regelungen betroffen sein.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anfrage RAT/263/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt Köster vom 27.04.2026 zur Sitzung des Rates am 07. Mai 2026: Konzessionsvertrag Gas Frage 1: Wie bereitet die Verwaltung den Gasausstieg in Düsseldorf vor? Bitte die konkreten dafür notwendigen Verfahrensschritte und den Zeitplan dazu darstellen. Antwort: Nach geltendem Recht ist die Stilllegung von Gasnetzen oder Teilen davon nicht möglich. Voraussetzung hierfür ist das Inkrafttreten der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welche am 25. März 2026 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde und nach Planung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Sommer durch den Bundestag verabschiedet werden wird. Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema bereits im Austausch mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, welche gemäß Gesetzentwurf als Gasnetzbetreiberin verantwortlich für die weitere Entwicklung des Gasnetzes in Düsseldorf ist. Eine konkrete Planung wird jedoch erst möglich, sobald die genauen Vorgaben durch das novellierte EnWG in geltendes Recht überführt sind. Frage 2: Plant die Verwaltung den Konzessionsvertrag Gas nach Ablauf des aktuellen Vertrags ein weiteres Mal auszuschreiben und wenn ja, mit welcher Laufzeit? Antwort: Der Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung wurde mit Wirkung zum 01.01.2015 zwischen der Landehauptstadt Düsseldorf (LHD) und der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD AG) mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen, womit dieser Vertrag am 31.12.2034 endet. Gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz besteht für die LHD grundsätzlich Raum für zwei Verfahrensmöglichkeiten für die Vertragslaufzeit nach dem 31.12.2034. Die LHD wird die bestehenden Möglichkeiten einer vorzeitigen Neuverhandlung des laufenden Wegenutzungsvertrages mit der SWD AG oder einer Neuvergabe mit einem im Wettbewerb ermittelten Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung der in § 46 Energiewirtschaftsgesetz geregelten Fristen und Vertragslaufzeiten frühzeitig prüfen. Frage 3: Wie wird die Politik an den Planungen zum Gasausstieg beteiligt? Antwort: Nach heutigem Stand soll gemäß dem noch nicht in geltendes Recht überführten Entwurf des EnWG die Zuständigkeit für die Erstellung der sogenannten Gasnetzentwicklungspläne beim Netzbetreiber liegen, der die Kommune hierüber lediglich informieren muss. Die Verwaltung hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf an Stellungnahmen von Städtetag und Klima-Bündnis mitgearbeitet, um die Rolle von Kommunen im Verfahren strukturell zu stärken. Die Politik wird vonseiten der Verwaltung über die weitere Entwicklung des EnWG kontinuierlich in den Fachausschüssen informiert. Wie die Kommunikation über die konkreten Gasnetzstilllegungen erfolgt, wird nach Beschluss des Gesetzes festgelegt. Eine fortlaufende Berichterstattung über den Umsetzungs- und Fortschreibungsstand der Kommunalen Wärmeplanung in der Kleinen Kommission Klimaneutralität in Düsseldorf ist darüber hinaus vorgesehen. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie setzt sich die Gruppe der 2025 von der kommunalen Ausländerbehörde abgeschobenen Menschen nach Alter, Ausbildungsstatus, Anstellungsverhältnis, Geschlecht, Herkunft und Abschiebezielland zusammen?
2. Wie setzt sich die Gruppe der von der kommunalen Ausländerbehörde abgeschobenen Menschen nach zuvor angestrebtem bzw. anerkanntem Rechtsstatus (einschl. Anspruchsgrund), zusammen?
3. Wie viele Abschiebungen erfolgten jeweils über den Flughafen Düsseldorf, auf dem Landweg, mit Unterstützung des OSD oder nachts?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) ab dem Jahr 2026. Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft werden durch das Amt für Migration und Integration wahrgenommen. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden aus Amtsmitteln bestritten.
1. Kurzdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zu werden, um ihre fachliche und fachpolitische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken und die Interessen der Kommunen aktiv einzubringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Verlängerung der Mitgliedschaft im WHO European Healthy Cities Network zur Teilnahme an der laufenden Phase VIII (2026- 2030).
1. Kurzdarstellung Das WHO European Healthy Cities Netzwerk ist eine zentrale Initiative der WHO, die Städte dabei unterstützt, Gesundheit, Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung systematisch in allen Politikfeldern zu verankern („Health in All Policies“).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Änderung der Satzung für Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.01.2008. Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
1. Kurzdarstellung Für ein rechtskonformes Verwaltungshandeln und zur Sicherstellung von Effizienz des Betriebs, Schutz der Infrastruktur im Rahmen der Betreiberverantwortung sowie zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte ist in begründeten Einzelfällen bei Bedarf das Betreten der privat genutzten Zimmer der Bewohnenden durch die Verwaltung erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf 2026-2030.
Einführung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 21 KrWG) und dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6 LKrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte (AWIKO) aufzustellen und diese alle 5 Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Die Abfallwirtschaftskonzepte sind der oberen Abfallwirtschaftsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücksfläche im Rahmen eines Investoren- auswahlverfahrens gem. Sachdarstellung.
Verkauf Luisen-Gymnasium, Bastionstraße 24, an die obsiegende Partei des Investorenauswahlverfahrens bzw. den jeweils nachrangigen Investor bei Ausfall der obsiegenden Partei.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das derzeit auf der Bastionstraße 24 ansässige Luisen-Gymnasium wird zum Schuljahresstart 2026/2027 in das neue Schulgebäude auf der Völklinger Straße verlagert. Der alte Standort auf der Bastionstraße wird entsprechend aufgegeben und kann anders genutzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Beschlussvorlage APS/001/2026 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 1. Aussetzung des Verkaufsverfahrens Der Verkauf des Grundstücks Bastionsstraße 24 („Luisen-Gymnasium“) wird vorläufig ausgesetzt. Das Investorenauswahlverfahren mit Höchstgebotslogik wird in der vorliegenden Form nicht durchgeführt und aufgehoben. Das Grundstück verbleibt bis zum Abschluss weiterer Prüfungen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Die FDP-Ratsfraktion lehnt einen vorschnellen Verkauf des Grundstücks Bastionsstraße 24 zu einem wirtschaftlich geringen Preis in der vorliegenden Form ab. Der diskutierte Verkaufserlö s in H öhe von rund 27 Millionen Euro stellt lediglich einen kurzfristigen Liquiditätseffekt dar, ohne zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung beizutragen. Dem gegenüber stehen langfristige Nachteile: der Verlust kommunaler Infrastruktur, potenziell steigende Kosten für Ersatzlösungen sowie negative stadtentwicklungspolitische Effekte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Zur Chronologie Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 µg/m³ pro Kalenderjahr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - mit Gesamtkosten in Höhe von 16.622.000 EUR und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.509.720 EUR durch die Stadtkämmerin zu. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.
Beschlusslage Bedarfsbeschluss Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - BAU/012/2022 vom 19.05.2022 Beschlossener Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solaroffensive - Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt, RAT/316/2021 vom 29.04.2021 Beschlossener Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klimaneutral 2035: Düsseldorf wird Klima Hauptstadt, RAT/111/2021 vom 05.02.2021 Kosten konsumtive Kosten 71.000 EUR + investive Kosten 16.551.000 EUR = Gesamtkosten 16.622.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 574.703 EUR Ausgangssituation Das Gebäude Akademiestraße 2 wurde 1967 als zentraler Technikstandort für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) errichtet. Die Bebauung gliedert sich in zwei Gebäudeteile. Der linke, flächenmäßig größere Teil erhielt in den 60er Jahren eine zeitgemäße Fassade mit vier zinkgedeckten Satteldächern. Der rechte, flächenmäßig kleinere Gebäudeteil führt die Straßenansicht der vorhandenen Bebauung der Akademiestraße fort. Dieser hat vier Geschosse und zwei schiefergedeckte Satteldächer. Die Fassade dieses Gebäudeteils besteht aus zwei denkmalgeschützten Giebelfassaden, die in der Straße Rheinort (heute Grünfläche hinter dem Marktplatz 5-6) abgebaut und an der Akademiestraße wieder aufgebaut wurden. Das restliche Grundstück ist mit einem eingeschossigen Hofanbau mit Flachdach überbaut.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA (MSA) für den Zeitraum 2026 bis 2030 in Höhe von maximal bis zu 18.546.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für die ARENA für das Jahr 2026 und das Folgejahr 2027 in Höhe von jeweils 2.200.000,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 55 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.
Übersicht über die EU-beihilferechtlichen Rahmenbeträge: Beträge in EUR netto Merkur Spiel Arena Special Events Alltours-Kino Kulturquartier Investitionen 2026 bis 2030 18.546.000 3.120.000 1.066.800 465.600 Betriebsbeihilfen 2026 bis 2027 4.400.000 3.322.180 484.655 Summe 22.946.000 6.442.180 1.551.455 465.600 Insgesamt ergibt sich somit ein EU-beihilferechtlicher Rahmenbetrag von 31.405.235 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die „Aufstellung der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2025“ ist wie folgt aufgeteilt: a) Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan b) Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan c) Haushaltsneutrale Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan d) Mittelbereitstellungen im konsumtiven Teil des Gesamtfinanzplans In der Anlage sind jene Fälle enthalten, welche nach dem 31.08.2025 über bzw.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2025 inklusive des Lageberichtes wird gemäß § 95 Absatz 5 in Verbindung mit § 80 Absatz 1 Gemeindeordnung dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeleitet. Der Rat leitet den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss (RPAu) zur Prüfung weiter.
Die Gemeinde hat gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Enthalten sein müssen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 17. Ordnung zur Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien Düsseldorf. Der Beschluss tritt zum 01.06.2026 in Kraft. Beschlusslage: Gremium Rat Datum 08.11.2012 Vorlagennummer mit Titel 41/102/2012 – 16.
1. Kurzdarstellung Die Stadtbüchereien Düsseldorf bilden einen zentralen Bestandteil der städtischen Kultur- und Bildungslandschaft. Sie sind offene Orte für Lernen, Lesen, Wissen und Begegnung. Hier treffen Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Interessen und unterschiedlicher Kulturen aufeinander. Damit ermöglichen sie Miteinander und kulturelle, soziale Teilhabe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt ab dem 01.07.2026 für das Aquazoo Löbbecke Museum die Änderung der Eintrittspreise sowie die Gewährung von Rabatten. Die Änderungen sind in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.
1. Kurzdarstellung Mit Beschluss der oben aufgeführten Eintrittspreise beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung mit der Anhebung der Ticketpreise zur Kompensation der Preissteigerungen sowie mit der Einführung von Rabatten zur Steigerung des Besucheraufkommens im Aquazoo Löbbecke Museum.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt dem in der Sachdarstellung beschriebenen Betriebskonzept zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts des Projekts "ž U81 " zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung mit der Umsetzung zum nächstmöglichen Termin nach Eröffnung der Strecke.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt seit den 1990er Jahren die Planung für eine Stadtbahnverbindung auf der Achse Ratingen - Flughafen - Messe - Lörick - Neuss (Projekt "ž U81 " ), welche für die Standortentwicklung von Messe und Flughafen und für die verkehrliche Entlastung des Düsseldorfer Nordens und der Düsseldorfer Innenstadt von großer Bedeutung ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl der Schiedsfrau: Margret Heuter Eschbachweg 1 a 40625 Düsseldorf für den Schiedsamtsbezirk 14 - Gerresheim.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl der Schiedsperson: Thomas Schmidt Am Ellerforst 18 40627 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 17 Vennhausen, Unterbach, In der Elb.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Schmidt läuft mit Wirkung zum 11.03.2026 aus. Herr Schmidt hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit von 5 Jahren auszuüben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl des Schiedsmannes: Jürgen Fallasch Kapeller Hofweg 69 40595 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 20 Garath, Hellerhof.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Jürgen Fallasch läuft mit Wirkung zum 23.09.2026 aus. Herr Fallasch hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit auszuüben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen.
Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und Auflagen zu definieren. So müssen zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, für die ein Handwerkerparkausweis beantragt wird, auf den Seiten des Fahrzeugs einen deutlich lesbaren Hinweis auf die Handwerkerfirma aufweisen. Zudem ist zu prüfen, ob das betreffende Handwerk bei der Verrichtung der Arbeit schwere Lasten zur Arbeitsstelle zu transportieren hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: Die Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken sowie Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf einheitlich 20 Euro gesenkt. Eine angedachte Expressgebühr findet keine Anwendung. Die Bearbeitung der Genehmigungen durch die städtische Verwaltung erfolgt künftig generell innerhalb von zwei Tagen.
Die geplante Einführung einer Expressgebühr ist weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Sie würde wertschöpfend tätige Mitbürger sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge zusätzlich finanziell belasten, anstatt die Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten. Ein Abkassieren und Drangsalieren bei ambulanten Pflegediensten und Handwerkern, die täglich für die Versorgungssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Stadt sorgen, ist mit einer bürgernahen und wirtschaftsfreundlichen Kommunalpolitik nicht vereinbar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Vorgehensweise zur brandschutztechnischen Ertüchtigung – Maßnahmenpakete 1-3 inkl. umsetzungsrelevanter Randbedingungen sowie die Erstellung der Vorplanung einschließlich Kostenschätzung (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI) für das Maßnahmenpaket 2 mit Kosten in Höhe von ca.
Anlass zur Planung Bereits am 06.11.2008 ist ein Grundsatzbeschluss (Anlage 2) durch den Rat herbeigeführt worden, der eine brandschutztechnische Ertüchtigung der bestehenden U-Bahnhöfe beschließt. Der Ratsbeschluss beinhaltet folgende U-Bahnhöfe für eine Ertüchtigung: 1. ERGO-Platz (vorm. Victoriaplatz)/Klever Straße 2. Düsseldorf Hauptbahnhof 3. Nordstraße 4. Oststraße 5. Heinrich-Heine-Allee 6. Steinstraße/Königsallee 7. Handelszentrum/Moskauer Straße 8. Kettwiger Straße 9. Oberbilker Markt/Warschauer Straße 10. Oberbilk S 11. Ellerstraße In dem Ratsbeschluss wurde anerkannt, dass die brandschutztechnische Ertüchtigung der U-Bahnhöfe notwendig ist, da die Stadtbahnanlagen nach § 36 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und nach § 2 Abs. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) während der gesamten Geltungsdauer der Betriebsgenehmigung gemäß dem Stand der Technik zu unterhalten sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Düsseldorf gemäß § 101 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW, Stadtinspektorin Hannah Händler und Stadtinspektor Armin Kesseler als Prüferin bzw. Prüfer zu bestellen, sowie Städtische Verwaltungsdirektorin Andrea Flabb, Verwaltungsangestellte Jutta Dobinski und Städtischer Verwaltungsrat Winfried Hemmerle als Prüfer bzw. Prüferin abzubestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt empfiehlt dem Ministerpräsidenten Frau Beigeordnete Miriam Koch erneut zum ordentlichen Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“ zu bestellen.
Die vierjährige Amtszeit von Frau Beigeordnete Koch endet am 31.05.2026. Gemäß § 6 der Stiftungssatzung wird ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied auf Vorschlag der Stadt Düsseldorf vom Ministerpräsidenten in das Kuratorium bestellt. Diese Personen müssen dem Rat der Stadt angehören oder hauptamtlich im Dienst der Stadt stehen. Stellvertretendes Mitglied ist Frau Stadtkämmerin Schneider.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich für die nachfolgend aufgeführte Neubesetzung der Gremien durch Vertreterinnen und Vertreter des Jugendrates aus.
Jugendrat hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 die Besetzung der noch ausstehenden Ausschüsse nachgeholt. Gemäß der Satzung des Düsseldorfer Jugendrats kann der Jugendrat Anträge und Anfragen an die zuständigen Gremien der Stadt beschließen. Ferner kann der Jugendrat aus den Reihen der gewählten stimmberechtigten Mitglieder für die öffentlichen Sitzungen der nachfolgend aufgeführten Gremien jeweils ein beratendes Mitglied benennen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt für das Projekt „Deutsches Tischtenniszentrum – Erweiterung Küche und Speiseraum“ Mehrkosten in Höhe von 1.370.665 EUR netto (1.631.092 EUR brutto). Beschlusslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 mit der Vorlage SPOA/042/2024 die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Deutsches Tischtenniszentrum – Erweiterung Küche und Speiseraum“ in Höhe von 2.575.322 EUR netto (3.064.633 EUR brutto) beschlossen.
Kosten Kosten netto Kosten brutto Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 2.575.322 EUR 3.064.633 EUR Änderungsbeschluss 1.370.665 EUR 1.631.092 EUR Prozentuale Abweichung 53,22 % 53,22 % Gesamtkosten gerundet 3.945.987 EUR 4.695.725 EUR Die Baumaßnahme erfolgt im Betrieb gewerblicher Art. Die Stadt ist vorsteuerabzugsberechtigt, sodass der gesamte Umsatzsteuerbetrag durch das Finanzamt erstattet wird und dem gesamtstädtischen Haushalt wieder zufließt. Daher werden die nachfolgenden Kostendarstellungen als Nettowerte dargestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.290.000 EUR (brutto).
Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 0,00 EUR + investive Kosten (gerundet) 2.290.000,00 EUR Gesamtkosten (brutto) 2.290.000,00 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer 0,00 EUR Gesamtkosten (netto) 2.290.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 160.270,00 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage Fährstraße/Völklinger Straße im Stadtbezirk 3, Stadtteil Hamm/Bilk handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein DJK Sparta Bilk e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.070.000 EUR (brutto). Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Sportausschusses vom 12.02.2025 in Höhe von 1.930.000 EUR (brutto) „Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 0,00 EUR +investive Kosten (gerundet) 2.070.000,00 EUR Gesamtkosten (brutto) 2.070.000,00 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer 0,00 EUR Gesamtkosten (netto) 2.070.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 146.555,00 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage Dechenweg/Scheideweg im Stadtbezirk 9, Stadtteil Wersten handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein Wersten 04 e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Bezirkssportanlage Windscheidstraße Modernisierung der Wettkampfanlage die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 3.240.000 EUR Standort Die Sportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Tennenrundlaufbahn, einem Groß- und einem Jugendspielfeld mit Kunstrasenbelag sowie einem Naturrasenkleinspielfeld. Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein DSC 99 e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung d ie geplante Umwandlung der Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße 49 in eine Einrichtung für Drogenabhängige zu stoppen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortentscheidung aufzuheben und alternative Standorte zu prüfen, die keine unmittelbare Nähe zu Kindergärten, Schulen oder reinen Wohngebieten aufweisen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung sind sämtliche vorbereitenden Maßnahmen für das Vorhaben auszusetzen.
Die Stadt plant, die Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße 49 in eine Einrichtung für Drogenabhängige umzuwandeln. Der geplante Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe mehrerer Kindergärten und Schulen, 1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/oberbilk/duesseldorf-protest- gegen-obdachlosenheime-in-oberbilk-und-gerresheim_aid- 141737823?share=855f591eaf11ddb3a6631a04378352dc&utm_source=user&utm_medi um=referral&utm_campaign=plusshare (abgerufen am 23.01.26) 2 https://www1.wdr.de/mediathek/drogenzentrum-in-der-eisenstrasse-100.html Zeitangabe: 2:04-2:17 (abgerufen am 23.01.26) 3 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/oberbilk/duesseldorf-protest- gegen-obdachlosenheime-in-oberbilk-und-gerresheim_aid- 141737823?share=855f591eaf11ddb3a6631a04378352dc&utm_source=user&utm_medi um=referral&utm_campaign=plusshare (abgerufen am 23.01.26) 4 https://www1.wdr.de/mediathek/drogenzentrum-in-der-eisenstrasse-100.html Zeitangabe: 1:19 (abgerufen am 23.01.26) weshalb erhebliche Sicherheitsrisiken befürchtet werden. 1 Die zuständige Dezernentin Miriam Koch erklärte in einer Sendung der Lokalzeit Düsseldorf, dass das geplante Drogenzentrum neben Suchthilfeangeboten auch Räume vorsehen solle, in denen mittel- bis kurzfristig Konsum und Handel zugelassen werden. 2 Die Leitung und die Schulpflegschaft des benachbarten Lessing- Gymnasiusm und des Berufskollegs wandten sich mit einem Brief an Herrn Oberbürgermeister Stephan Keller. Darin bewerten sie den Standort als „ völlig inakzeptabel " und sprechen von einer „ massiven Gefährdung der Sicherheit " . 3 Die Eisenstraße ist derzeit als reines Wohngebiet geprägt, in dem zahlreiche Familien mit Kindern leben. Infolge der Planungen wurde eine Petition gegen das geplante Drogenzentrum an der Eisenstraße gestartet, die laut einem Bericht der Lokalzeit Düsseldorf inzwischen über 500 Unterstützerinnen und Unterstützer verzeichnet. 4 Die AfD-Ratsfraktion teilt die Sicherheitsbedenken der Petenten. Das geplante „ Drogenzentrum " auf der Eisenstraße 49 ist aus Sicht der AfD- Ratsfraktion nicht verantwortbar. Selbstverständlich müssen Drogenabhängige Zugang zu professionellen Suchthilfeangeboten erhalten.
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wir bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 11. Februar 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Verwaltung auf, die Möglichkeit zur Einrichtung einer Städtepartnerschaft mit einer palästinensischen Kommune zu prüfen.
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Zurzeit queren rund 6.000 Pendler:innen sowie 500 Schüler:innen täglich die Theodor-Heuss-Brücke mit dem ÖPNV. Nach der Sperrung der Brücke für den Schwerverkehr können die Busse M2, SB51, 834 und 863 sie nicht mehr befahren. Als Alternative wird den Nutzer:innen die Busfahrt über die stark befahrene Oberkasseler Brücke mit einem Umstieg vorgeschlagen oder der Umstieg auf Flexy- Fahrzeuge der Rheinbahn.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zum Ankauf von bestehenden Wohnungen zu erarbeiten, welche an die städtische Wohnungsgesellschaft sowie Genossenschaften weitergegeben und durch diese vermietet werden. Die Verwaltung wird beauftragt dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung halbjährlich über die vorgenommenen Ankäufe je nach Stadtbezirk und Flächengröße zu berichten.
Neben dem Neubau ist der kontinuierliche Ankauf von bestehenden Wohnungen essentiell für eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie, um langfristig Mieten stabil zu halten und somit für bezahlbares Wohnen zu sorgen. Der so entstehende Wohnungsbestand in Hand der städtischen Wohnungsgesellschaft sowie der Genossenschaften stellt einen direkten Einfluss auf den lokalen Mietwohnungsmarkt dar, womit heute bestehende Mietverhältnisse dauerhaft gesichert und mögliche Umgehungen bundesrechtlicher Regelungen wie der Mietpreisbremse dauerhaft unterbunden werden können.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die derzeit ruhende Städtepartnerschaft mit Moskau mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Die Städtepartnerschaft zwischen Düsseldorf und Moskau ist seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ausgesetzt und somit inaktiv. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die offiziell geschlos sene Städtepartnerschaft weiter besteht. Eine lediglich ruhende Partnerschaft lässt weiterhin eine formale Verbindung bestehen, die in der öffentlichen Wahrnehmung als fortbestehende Kooperation interpretiert werden kann. Zudem sendet eine eingefrorene Partnerschaft ein falsches Signal: eine Bereitschaft zur problemlosen Rückkehr zur alten Normalität.
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Der Aufsichtsrat der Rheinbahn beschließt, ab dem 2. Streiktag innerhalb eines Monats, den Abonnenten (Selbstzahlern) des Deutschlandtickets eine Gutschrift in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen .
Im Jahr 2026 gab es bisher mindestens 4 separate Streikaufrufe der Rheinbahn Düsseldorf, die sich über insgesamt 10 einzelne Kalendertage erstreckten. Kunden der Rheinbahn wurde durch den Ausfall von Bus, Strassenbahn und U-Bahn massiv geschadet. Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass die Verwaltung, vertreten durch Frau Dorothée Schneider, Stadtkämmerin, in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Rheinbahn den o.g. Antrag auf die Tagesordnung setzt und diesen abstimmen lässt.
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1. Die Stadtverwaltung richtet innerhalb der zuständigen Ausländerbehörde eine zentrale Koordinierungsstelle für Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement ein. 2. Die Koordinierungsstelle wird beauftragt, im Rahmen der geltenden Rechtslage Maßnahmen zur Beschleunigung aufenthaltsrechtlicher Verfahren, zur Reduzierung der Zahl ausreisepflichtiger Personen sowie zum Abbau bestehender Vollzugsdefizite umzusetzen und zu koordinieren.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf leben derzeit rund 1.600 ausreisepflichtige Personen mit Duldungsstatus. Diese Zahl verdeutlicht den erheblichen Handlungsbedarf im Bereich des Rückkehr- und Aufenthaltsmanagements. Die konsequente Durchsetzung des geltenden Aufenthaltsrechts ist eine wesentliche Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates und die Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen. Gleichzeitig bestehen organisatorische Herausforderungen, insbesondere bei Verfahrensdauer, Fallkoordination und behördenübergreifender Abstimmung. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten in einer zentralen Koordinierungsstelle können Verfahren effizienter gesteuert, bestehende Vollzugsdefizite gezielter abgebaut und vorhandene rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten konsequenter genutzt werden. Zugleich wird durch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem zuständigen Fachausschuss die notwendige Transparenz über die Entwicklung der Fallzahlen und den Stand der Maßnahmen geschaffen. Die Maßnahme erfolgt ausdrücklich im Rahmen der geltenden Rechtslage und der kommunalen Zuständigkeiten.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, 1. die bestehenden digitalen Bezahlmöglichkeiten bei städtischen Dienstleistungen systematisch zu erweitern und hierbei insbesondere die Integration des europäischen Bezahldienstes Wero zu prüfen und, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, umzusetzen, 2. das digitale Zahlungsangebot der Verwaltung weiterzuentwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern eine breite Auswahl an sicheren, komfortablen und datenschutzkonformen Zahlungsmethoden anzubieten, 3. darauf hinzuwirken, dass auch städtische Beteiligungen und verbundene Unternehmen ebenfalls moderne europäische Zahlungslösungen einsetzen, 4. und dem Rat bis zum 12. November 2026 über den Umsetzungsstand und weitere Entwicklungsmöglichkeiten im digitalen Zahlungsverkehr zu berichten.
Digitales Bezahlen ist heute auch bei städtischen Dienstleistungen Standard. In Düsseldorf können Bürgerinnen und Bürger Forderungen der Verwaltung bereits digital begleichen, insbesondere per PayPal, Kreditkarte und Lastschrift. 1 Diese Entwicklung verbessert zwar die Nutzerfreundlichkeit, erhöht aber zugleich die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsanbietern und die damit verbundenen Risiken. Fragen der Datensouveränität, des Datenschutzes und der strategischen Unabhängigkeit gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.
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1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort ein regelmäßiges (mindestens wöchentliches) Abwasserscreening auf ausgewählte illegale Drogen und deren Metaboliten (insbesondere Crack/Kokain, Amphetamine, Opioide/Fentanyl, Ketamin) an den relevanten Kläranlagen der Stadt durchzuführen.
Am 27. Januar 2026 wurde der Antrag der AfD-Fraktion auf Einführung eines Abwasserscreenings auf Drogen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales ohne jede Diskussion abgelehnt . Dieses Vorgehen im Sinne einer Vogel-Strauß-Politik ist angesichts der dramatischen Entwicklung der offenen Drogenszene in Düsseldorf nicht geeignet, zu einem Lösungsansatz zu gelangen. Das Thema ist, sogar in einem europäischen Maßstab, zu wichtig, um als politischer Spielball geeignet zu sein: Während die europäische Drogenagentur EUDA im März 2026 die Ergebnisse des größten Abwassermonitorings aller Zeiten veröffentlicht hat (115 Städte in 25 Ländern, darunter Berlin, Frankfurt und Hamburg), verweigert sich Düsseldorf weiterhin einem eigenen, regelmäßigen Screening.
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wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 07. Mai 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Verwaltung auf, als Alternative für Düsseldorf, ein Konzept für den Brandschutz für U-Bahnhöfe von einem qualifizierten Ingenieurbüro entwickeln zu lassen, dass ohne sehr kostenintensive Umbaumaßnahmen und vor allem ohne Sperrungen dieser Haltepunkte auskommt.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt fest, dass das Gelände der Papierfabrik an der Fruchtstraße im Stadtteil Bilk dauerhaft gewerblich genutzt werden soll und beauftragt daher die Verwaltung, 1. für das Gelände der Papierfabrik an der Fruchtstraße im Stadtteil Bilk die Anwendung städtebaulicher Instrumente zur Sicherung einer gewerblichen Nutzung vorzubereiten, insbesondere Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß Baugesetzbuch, sowie die Sicherung einer wohnverträglichen gewerblichen Nutzung über Bauleitplanung in Form eines Aufstellungsbeschlusses gemäß Baugesetzbuch, 2. den Erwerb der Fläche aktiv anzugehen, um einen direkten Zugriff der Stadt auf die Fläche zu ermöglichen und spekulativen Preisentwicklungen aktiv entgegenzuwirken, 3. den Kernzonenplan Gewerbe und Industrie dahingehend weiterzuentwickeln, dass auch in den innenstadtnahen Stadtteilen Bereiche für bezahlbare Gewerbeflächen für Handwerk und kleinteiliges Gewerbe dauerhaft gesichert werden.
Mit der absehbaren Aufgabe der Nutzung der Papierfabrik in Bilk entsteht eine der wenigen größeren, innenstadtnahen gewerblichen Entwicklungsflächen in Düsseldorf. Gleichzeitig besteht die konkrete Gefahr, dass das Areal Gegenstand spekulativer Entwicklungen wird, die zu erheblichen Preissteigerungen führen und eine an städtischen Zielsetzungen orientierte Entwicklung erschweren oder verhindern.
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Die Kleine Kommission Stadtbahn U81 trat am 12.03.2026 zu ihrer 37. Sitzung zusammen. In der Sitzung wurde der Sachstand des Projektes U81/1. BA und der Bauarbeiten vorgestellt. Des Weiteren wurde der Stand des Zuwendungsverfahrens, der Planung und der Ausschreibungen vorgestellt. Schließlich wurde über den Stand der Planungen zu den Folgeprojekten U81 / West (Rheinquerung), U81 / Ost (Flughafen- Terminal bis Flughafen-Fernbahnhof) und dem 4. Bauabschnitt der U81 (Flughafen- Fernbahnhof bis Ratingen-West) berichtet.
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Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 05.05.2026 zu ihrer konstituierenden 32. Sitzung zusammen. Die Dezernentin, Frau Zuschke, eröffnete die Sitzung in ihren Räumlichkeiten im Dezernat um 14.00 Uhr. Die Mitglieder trafen sich in Präsenz.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt gemäß § 22 Absatz 1 und 2 der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Verbindung mit § 26 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) das amtliche Endergebnis des Ratsbürgerentscheides vom 19. April 2026 gemäß den beigefügten Anlagen fest: 1. Von insgesamt 158.523 gültigen Stimmen entfielen 106.587 Stimmen auf „Ja“ und 51.936 Stimmen auf „Nein“. Die Mehrheit der gültigen Stimmen hat die Abstimmungsfrage mit „Ja“ beantwortet.
Der Rat der Landeshauptstadt hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 gemäß § 26 Absatz 1 GO NRW die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“ beschlossen (RAT/444/2025).
11 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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