Ratssitzung · Sitzung beendet

Rat

Abgeschlossen
Dauer 6 Std. 8 Min.
Ort Rathaus - Plenarsaal
Gremium Rat

Historische Ratsnachlese

Rat beschloss bis zu 18,546 Millionen Euro netto für Investitionen in die Arena

Ratssitzung vom 7. Mai 2026

KI-Aufbereitung Am 4. August 2026 erstellt OpenAI Codex · gpt-5.6-sol

Die Sitzung in einer Minute

In der Ratssitzung vom 07.05.2026 entschied der Rat über hohe Zuschüsse für Veranstaltungsstätten, die Modernisierung eines städtischen Gebäudes und den Brandschutz in acht U-Bahnhöfen. Außerdem stellte er das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Olympia-Bewerbung fest und legte umstrittene Kriterien für einen Grundstücksverkauf fest.

  • Für Investitionen in die Merkur Spiel-Arena wurden von 2026 bis 2030 bis zu 18,546 Millionen Euro netto beschlossen.
  • Die Modernisierung und der Teilumbau der Akademiestraße 2 kosteten insgesamt 16,622 Millionen Euro.
  • 106.587 gültige Ja-Stimmen führten zur Düsseldorfer Beteiligung an der gemeinsamen Olympia-Bewerbung der Region Rhein/Ruhr.
  • Beim Investorenauswahlverfahren für eine Innenstadtfläche zählte der Kaufpreis zu 70 und das Nutzungskonzept zu 30 Punkten.
  • Für die Vorplanung eines Maßnahmenpakets zum Brandschutz in acht U-Bahnhöfen waren rund 3,24 Millionen Euro brutto vorgesehen.
Gesamtbild der damaligen Sitzung

Die Sitzung reichte von langfristigen Investitionen in städtische Gebäude und Verkehrsanlagen bis zu Zuschüssen für Veranstaltungsstätten. Politische Konflikte entstanden vor allem bei der Gewichtung von Verkaufserlös und Nutzungskonzept, bei den D.Live-Ausgaben sowie bei Umfang und Kosten des Brandschutzes; andere millionenschwere Vorhaben fanden dagegen einhellige Zustimmung.

Die fünf wichtigsten Entscheidungen

Nachrichtenwert statt Reihenfolge der Tagesordnung

TOP 13 mehrheitlich beschlossen

Millionenzuschüsse für Arena und Veranstaltungsstätten

D.LIVE GmbH & Co. KG - Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsstätten

Der Rat beschloss für 2026 bis 2030 bis zu 18,546 Millionen Euro netto für Investitionen in die Merkur Spiel-Arena; für deren Betriebskosten waren 2026 und 2027 jeweils 2,2 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kamen einzeln ausgewiesene Zuschüsse für Special Events, das alltours Kino und das Kulturquartier. Die Regelung schuf die beihilferechtlichen Voraussetzungen, nahm aber Haushaltsentscheidungen für die Jahre ab 2027 nicht vorweg.

Politische Debatte

SPD/Volt kritisierte unter anderem vorgesehene Ausgaben von 2 Millionen Euro für Bierleitungen und 850.000 Euro für die Loge Ost. Die Vorlage wurde insgesamt mehrheitlich angenommen; die getrennt abgestimmte Ziffer zum Kulturquartier trugen Grüne, CDU, Oberbürgermeister und AfD gegen SPD/Volt, Linke, Freie Wähler Tierschutz Partei, Ratsfrau Dufhues und FDP.

Warum diese Entscheidung heraussticht

Der Beschluss umfasste Investitions- und Betriebshilfen für mehrere städtische Veranstaltungsangebote. Zugleich blieb dem Rat die Entscheidung über spätere Haushaltsmittel vorbehalten.

Vorlage HFA/006/2026 · Nachweis: TOP 13, PDF-Seite 63

TOP 11 einstimmig beschlossen

16,622 Millionen Euro für die Akademiestraße 2

Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

Der Rat beschloss die Modernisierung, den Teilumbau und die Anpassung der Gebäudestruktur an der Akademiestraße 2 mit Gesamtkosten von 16,622 Millionen Euro. Zusätzlich genehmigte er 1.509.720 Euro überplanmäßige Mittel; zur Finanzierung waren externe Investitions- oder Liquiditätskredite erforderlich.

Politische Debatte

Der Beschluss fiel ohne Debatte und einstimmig.

Warum diese Entscheidung heraussticht

Damit erhielt der bestehende Standort eine verbindliche Ausführungs- und Finanzierungsperspektive. Die notwendige Kreditaufnahme belastete zugleich den Ergebnishaushalt.

Vorlage BAU/007/2026 · Nachweis: TOP 11, PDF-Seite 38

TOP 36 einstimmig beschlossen

Bürgerentscheid bestätigte Olympia-Bewerbung

Feststellung amtliches Endergebnis Ratsbürgerentscheid vom 19.04.2026 - Beteiligung der Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044

Der Rat stellte das amtliche Ergebnis des Bürgerentscheids vom 19. April 2026 fest: Von 158.523 gültigen Stimmen entfielen 106.587 auf Ja und 51.936 auf Nein. Die Ja-Stimmen übertrafen das erforderliche Quorum von 47.177 Stimmen; damit sollte Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr für 2036, 2040 oder 2044 teilnehmen.

Politische Debatte

Die Feststellung des Ergebnisses wurde ohne Debatte einstimmig beschlossen.

Warum diese Entscheidung heraussticht

Die Abstimmung entschied über Düsseldorfs Beteiligung an der Bewerbung. Sie bedeutete keine Vergabe Olympischer oder Paralympischer Spiele an die Region.

Vorlage RAT/280/2026 · Nachweis: TOP 36, PDF-Seite 45

TOP 9.3 mehrheitlich beschlossen

Kaufpreis erhielt beim Grundstücksverkauf mehr Gewicht

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage APS/001/2026

Für die Ausschreibung zum Verkauf einer Grundstücksfläche beschloss der Rat ein Investorenauswahlverfahren, bei dem der Kaufpreis mit 70 und das Konzept mit 30 Punkten bewertet werden sollte. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Punktesystem für Nutzungsmischung, öffentliche Zugänglichkeit, Quartiersimpulse, Architektur, denkmalgerechte energetische Sanierung, Energieeffizienz und Dachbegrünung zu erarbeiten.

Politische Debatte

CDU und Grüne setzten ihren Änderungsantrag gegen Linke, SPD/Volt, Freie Wähler Tierschutz Partei, FDP, AfD und Ratsfrau Dufhues durch; auch die geänderte Verwaltungsvorlage wurde mehrheitlich beschlossen. Die FDP wandte sich gegen den Verkauf des historischen Schulgebäudes und wollte den Bildungsstandort erhalten; ihr Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Warum diese Entscheidung heraussticht

Die Kriterien bestimmten, wie stark Verkaufserlös und künftige Nutzung bei der Auswahl eines Investors ins Gewicht fallen sollten. Der Konflikt betraf damit sowohl städtisches Eigentum als auch die Entwicklung des Quartiers zwischen Königsallee und Carlstadt.

Vorlage RAT/286/2026 · Nachweis: TOP 9.3, PDF-Seite 50

TOP 23 mehrheitlich beschlossen

Brandschutzplanung für acht U-Bahnhöfe

Brandschutztechnische Ertüchtigung von acht U-Bahnhöfen im Bestand bis 2044

Der Rat beschloss die Vorgehensweise für drei Maßnahmenpakete zur brandschutztechnischen Ertüchtigung von acht bestehenden U-Bahnhöfen bis 2044. Für die Vorplanung einschließlich Kostenschätzung des zweiten Pakets waren rund 3,24 Millionen Euro brutto vorgesehen; die Mittel standen bereits im Haushalt 2026 und den Folgejahren.

Politische Debatte

Die AfD stellte Dringlichkeit und Umfang der Ertüchtigung infrage; die FDP befürwortete den Brandschutz grundsätzlich, sprach aber mögliche technische Alternativen an. Linke, SPD/Volt, Grüne, CDU, FDP und Oberbürgermeister stimmten zu, Freie Wähler Tierschutz Partei, Ratsfrau Dufhues und ein AfD-Ratsmitglied enthielten sich, die übrige AfD stimmte dagegen.

Warum diese Entscheidung heraussticht

Der Beschluss setzte den Planungsrahmen für ein langfristiges Sicherheitsprogramm in zentraler Verkehrsinfrastruktur. Zunächst wurde jedoch nur die Vorplanung eines Maßnahmenpakets finanziert, nicht die vollständige bauliche Umsetzung.

Vorlage OVA/053/2026 · Nachweis: TOP 23, PDF-Seite 76

Weitere wichtige Entscheidungen

  • TOP 18.1 Ergänzungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage OVA/008/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 30 Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen einstimmig beschlossen
  • TOP 33.7 Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Endlich Wohnraum mit Perspektive – mehr bezahlbare Wohnungen durch eine aktive kommunale Ankaufspolitik mehrheitlich abgelehnt
Die vollständige Sitzung folgt direkt darunter. Alle Tagesordnungspunkte, Vorlagen, Abstimmungsergebnisse und Dokumente bleiben erhalten.
So ist diese Nachlese entstanden

Grundlage ist die amtliche Niederschrift. KI half bei Auswahl, Zusammenfassung und historischer Einordnung; diese Texte sind nicht amtlich. TOP, Titel und Abstimmungsergebnis werden aus den Sitzungsdaten und der Niederschrift übernommen.

Amtliche Niederschrift öffnen →

Rat · Sitzung vom 07.05.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

84 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 17 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 69 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 12.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 3.3 · Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Sicherheitslage und Schutzmaßnahmen beim Israel-Tag auf dem Schadowplatzbeantwortet
TOP 3.3 · RAT/274/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie stellte sich die konkrete Bedrohungslage für den Israel-Tag auf dem Schadowplatz am 3. Mai 2026 dar?

2. Welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergriffen?

3. Welches Fazit zieht die Verwaltung mit Blick auf den Einsatz von OSD- Kräften beim Israel-Tag?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Seite 1/1
Rat/274/2026
Beigeordneter Zaum
Anfrage aus aktuellem Anlass RAT/274/2026 der AfD-Ratsfraktion:
Sicherheitslage und Schutzmaßnahmen beim Israel-Tag auf dem
Schadowplatz
Frage 1:
Wie stellte sich die konkrete Bedrohungslage für den Israel-Tag auf dem
Schadowplatz am 3. Mai 2026 dar?
Frage 2:
Welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der
Veranstaltung ergriffen?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Der Verwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Entsprechende
Absprachen fanden zwischen Veranstalterin und Polizei statt.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 3.4 · Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Koordination der Arbeiten im Rheinufertunnel – Durchführung notwendiger Instandsetzungsarbeiten bei Minimierung der Tunnelsperrzeitenzurückgewiesen
TOP 3.4 · RAT/278/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Warum wurden die Arbeiten an den Axialventilatoren sowie weitere Instandsetzungsarbeiten, die Im April d. J. durchgeführt worden sind und die von Mai bis August d. J. geplanten Arbeiten zur Fortsetzung der Modernisierung der Beleuchtung nicht stärker zusammengelegt, um die Tunnelsperrzeiten zu minimieren?

2. Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass der nun umgesetzte Zeitplan für die Tunnelsperrungen festgelegt wurde, insbesondere auch im Hinblick auf die Sperrung der A44?

3. Welche Schichtmodelle wurden bzw. werden bei den Tunnelsperrungen von April bis August 2026 umgesetzt?

TOP 3.5 · Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion Die Linke: Heinrich-Heine-Platz: Dauerbaustelle seit 2023zurückgewiesen
TOP 3.6 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Israeltag am 3. Mai 2026beantwortet
TOP 3.6 · RAT/276/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche ersten Erkenntnisse(gewinne) hat die Stadtverwaltung Düsseldorf aus dem Israeltag am 3. Mai gezogen, sei es eigenständig, sei es durch Dritte wie Veranstalter, Polizei, etc. in vielen Bereichen wie beispielsweise Werbung, Vorbereitung, Durchführung, Sicherheit?

2. Aus welchen Gründen gab es weder im Vorfeld des Israeltags am 3, Mai, noch bis jetzt zum Zeitpunkt dieser Anfrage im Nachgang begleitende Pressemitteilungen der Stadt Düsseldorf?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Seite 1/1
Rat/276/2026
Oberbürgermeister Dr. Keller
Anfrage RAT/276/2026 der Ratsfraktion Des Ratsherrn Torsten
Lemmer zum Israeltag am 3. Mai
Frage 1: Welche ersten Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung Düsseldorf
aus dem Israeltag am 3. Mai gezogen, sei es eigenständig, sei es durch
Dritte wie Veranstalter, Polizei etc. in vielen Bereichen wie beispielsweise
Werbung Vorbereitung Durchführung Sicherheit?
Antwort 1: Die Frage wird mangels Zuständigkeit zurückgewiesen.
Frage 2:
Aus welchen Gründen gab es weder im Vorfeld des Israeltags am 3. Mai,
noch bis jetzt zum Zeitpunkt dieser Anfrage im Nachgang begleitende
Pressemitteilungen der Stadt Düsseldorf?
Antwort 2:
Beim Israeltag handelt es sich nicht um eine städtische Veranstaltung.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 3.7 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Wie wird die frisch entfachte Flamme der Sportbegeisterung am Brennen gehalten – bis Olympia 2036, 2040 oder 2044?zurückgewiesen
TOP 3.7 · RAT/277/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie wird die erste Begeisterung, die sowohl bei den teilnehmenden Kindern, als auch bei den Eltern und den Vereinen entstanden ist, jetzt kurzfristig zur weitergehenden Sportbeteiligung begleitet?

2. Welche ersten Rückschlüsse hat auch das Sportamt gezogen, um die teilgenommenen Kinder weiterhin für eine der 50 Sportarten zu begeistern, sei es in der Schule, einem der beteiligten Vereine oder/und auf andere Weise?

TOP 4.4 · Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Kosten, Organisation und religiöse Ausgestaltung des Fastenbrechens im Rathaus am 13.03.2026beantwortet
TOP 4.4 · RAT/242/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Gesamtkosten sind der Landeshauptstadt Düsseldorf durch die Durchführung der Veranstaltung am 13.03.2026 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Raumnutzung, Bewirtung, Organisation, Sicherheitsmaßnahmen etc.)?

2. Wer war für die inhaltliche bzw. organisatorische Ausgestaltung des Programms (Inklusive des Gebets) am 13.03.2026 verantwortlich?

3. Fand im Rahmen der Veranstaltung ein geschlechtergetrenntes Ramadan-Gebet im Rathaus statt?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/242/2026 
Oberbürgermeister Dr. Keller 
 
Anfrage der AfD-Ratsfraktion: 
Kosten, Organisation und religiöse Ausgestaltung des Fastenbrechens im Rathaus am 
13.03.2026 
 
Frage 1: 
Welche Gesamtkosten sind der LHD durch die Durchführung der Veranstaltung am 
13.03.2026 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Raumnutzung, Bewirtung, Organisation, 
Sicherheitsmaßnahmen etc.). 
Antwort zu Frage 1: 
Die Veranstaltung fand am 12.03.2026 statt und nicht am 13.03.2026. Die Kosten für das 
Catering beliefen sich auf 6.451,58 €. Die Blumendekoration hat 231,12 € gekostet. Weitere 
Kosten sind nicht angefallen. 
 
Frage 2: 
Wer war für die inhaltliche bzw. organisatorische Ausgestaltung des Programms (inkl. des 
Gebets) am 13.03.2026 verantwortlich? 
Antwort zu Frage 2: 
Die Veranstaltung fand immer noch am 12.03.2026 statt. Verantwortlich für die Ausgestaltung 
des Empfangs war das Büro des Oberbürgermeisters / das Protokoll. 
 
Frage 3: 
Fand im Rahmen der Veranstaltung ein geschlechtergetrenntes Ramadan-Gebet im Rathaus 
statt? Falls ja, wie wurde diese Trennung konkret umgesetzt (räumlich, organisatorisch) 
Antwort zu Frage 3: 
Nein.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.6 · Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Glasmacherviertel - Warum hat die Stadt die Chance auf den Ankauf verpasst?beantwortet
TOP 4.6 · RAT/267/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Strategie hat die Stadtverwaltung bei Ihrem Kaufangebot für das Glasmacherviertel verfolgt?

2. Welche Gründe liegen vor, dass der Ankauf durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gescheitert ist?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/267/2026 
Beigeordnete Zuschke 

Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 
(Glasmacherviertel - Warum hat die Stadt die Chance auf den Ankauf 
verpasst?) 

Frage 1: 
Welche Strategie hat die Stadtverwaltung bei Ihrem Kaufangebot für das 
Glasmacherviertel verfolgt? 
 
Antwort: 
Die Strategie Ankauf wurde gewählt, um die Fläche zu einem gutachterlich 
festgestellten Preis erwerben zu wollen und dann federführend mit Partnern zu 
entwickeln. 
 
Frage 2: 
Welche Gründe liegen vor, dass der Ankauf durch die Landeshauptstadt gescheitert 
ist? 
 
Antwort: 
Wir gehen davon aus, dass andere Bieter wesentlich mehr geboten haben, wobei für 
uns als Landeshauptstadt die Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
gelten und wir daher ein Angebot abgegeben haben, das im Rahmen einer 
gutachterlichen Wertermittlung liegt. 
 
Frage 3: 
Welche Schritte werden nun von der Stadtverwaltung mit dem neuen 
Flächeneigentümer vorbereitet, damit zeitnah die Flächenentwicklung abgeschlossen 
wird und gebaut werden kann? 
 
Antwort: 
Der Verkaufsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Zu den nächsten Schritten zählen 
die Klärung der aktuellen, konkreten Rahmenbedingungen, Abschluss einer 
Abwendungsvereinbarung, Workshops zur Weiterentwicklung und Erschließung sowie 
Neustart in das Bebauungsplanverfahren inklusive Abschluss eines städtebaulichen 
Vertrages mit der Sicherung einer dann folgenden Aktivierung. Die Stadt ist hier in 
stetem Austausch mit dem Eigentümer, bzw. dem potenziellen Erwerber und seinen 
beauftragten Fachgutachtern. 

Cornelia Zuschke 
Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort -

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.8 · Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Militärisch-zivile Zusammenarbeit zwischen Rheinmetall und der Rheinbahn AGschriftlich beantwortet
TOP 4.8 · RAT/265/2026schriftlich beantwortet

Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.

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Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Rat/265/2026 
Stadtkämmerin Schneider 
Antwort bzgl. der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Militärisch-zivile Zu-
sammenarbeit zwischen Rheinmetall und der Rheinbahn AG" 
(Rat/265/2026) 
 
Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die ersten bei-
den Fragen beantwortet. 
 
Frage 1: 
Hat die Rheinbahn AG im Vertrag mit Rheinmetall und dem Tochterunternehmen 
Mira die Nutzung der gewonnenen Daten aus dem Pilotprojekt für die militärische Er-
forschung, Entwicklung und Nutzung rechtssicher ausgeschlossen? Wenn ja, wie lau-
tet die Formulierung? Wenn Nein, warum nicht? 
 
Antwort: 
Ziel des Pilotprojekts ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung eines teleope-
rierten Probe- und Testbetriebs im öffentlichen Straßenverkehr sowie die Identifikation 
weiterer Einsatzgebiete von teleoperiertem Fahren bei der Rheinbahn. 
 
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rheinmetall Technology Center GmbH 
und der Rheinbahn AG legt den Schwerpunkt der Zusammenarbeit und der Datennut-
zung auf die Erprobung und Weiterentwicklung teleoperierten Fahrens im öffentlichen 
Straßenverkehr - konkret im Anwendungsfall ÖPNV. Damit adressiert sie ausschließ-
lich einen zivilen Anwendungsbereich. Für genau und ausschließlich diesen Anwen-
dungsbereich hat die zuständige Behörde Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 
StVZO zum teleoperierten Fahren für zwei Fahrzeuge erteilt. 
 
Die im Rahmen des Pilotprojekts durch die Beteiligung der Rheinbahn AG zusätzlich 
gewonnenen Erkenntnisse beziehen sich ausschließlich auf die Bereiche der Rhein-
bahn AG: Betrieb, Fahrpersonal und Fahrgäste, Einbindung in die bestehende Ver-
kehrsstruktur, die Identifikation weiterer Einsatzzwecke bzw. Anwendungsfälle von 
teleoperiertem Fahren bei der Rheinbahn AG sowie die Evaluation der Fahrgastak-
zeptanz. 
 
Frage 2: 
Welche Richtlinien der Rheinbahn und/oder der LHD berühren/regeln die militärisch-
zivile Zusammenarbeit des öffentlichen Nahverkehrsunternehmens Rheinbahn mit ei-
nem Rüstungskonzern; insbesondere unter den Aspekten des Gemeinwohls und der 
gesellschaftlichen Verantwortung? 
 
Antwort: 
Die Rheinbahn AG nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung zur Förderung des Ge-
meinwohls sehr ernst und hat diese sowohl in den Unternehmenszielen 
und -leitlinien, dem Wertekanon und grundlegenden Richtlinien (z.B. dem Verhaltens-
kodex) des Unternehmens fest verankert. 

Frage 3: 
Zu welchen Anlässen (mit Datumsangaben) kam es in den letzten drei Jahren zu 
Treffen von OB Keller und /oder städtischen Bediensteten mit Vertreter:innen von 
Rheinmetall und Tochterunternehmen von Rheinmetall? 
 
Antwort: 
Es gab immer mal wieder Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen mit Rheinmetall 
und deren Tochterunternehmen zu unterschiedlichen Aspekten der Zusammenarbeit. 
Eine genaue Dokumentation zu all diesen Terminen ist nicht vorhanden und kann da-
her nicht mitgeteilt werden.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.9 · Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Kosten der Olympia-Abstimmungschriftlich beantwortet
TOP 4.9 · RAT/266/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Anfrage“

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr, darunter die Stadt Düsseldorf, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bis zum 6. Juni 2026 eine Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 unterbreiten.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Rat/266/2026 
Beigeordneter Zaum 

Anfrage RAT/266/2026 der Ratsfraktion Die Linke 
Kosten der Olympia-Abstimmung 

Frage 1: 
Wie hoch waren die Kosten inkl. Gemeinkosten (insb. Arbeitskosten) für die 
Stadt Düsseldorf und deren Beteiligungsgesellschaften sowie Erstattungen 
des Landes Nordrhein-Westfalen an beide für die Bewerbung des 
Bürgerentscheids zur Olympiabewerbung? (Bitte aufschlüsseln.) 
 
Frage 2: 
Wie hoch waren die Kosten inkl. Gemeinkosten (insb. Arbeitskosten) für die 
Stadt Düsseldorf und deren Beteiligungsgesellschaften sowie Erstattungen 
des Landes Nordrhein-Westfalen an beide für die Bewerbung eines positiven 
Abstimmungsverhaltens im Bürgerentscheid? (Bitte aufschlüsseln.) 
 
Antwort zu Frage 1 und 2: 
Die Bewerbung des Ratsbürgerentscheids wurde zentral durch die 
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Gemeinsam mit 
der sogenannten Leading-City Köln, der Hauptstadt der Bewerbendenregion 
Rhein-Ruhr, wurden für sämtliche 17 beteiligte Kommunen einheitliche 
Kampagnenmotive entwickelt und verbreitet. Die Landeshauptstadt 
Düsseldorf hat diese Motive zusätzlich durch die Düsseldorf Marketing 
GmbH regionalisiert und in das Netz der lokalen Außenwerbung integriert. 
Mit Ratsbeschluss vom 11.12.2025 wurde ein Budget in Höhe von 360.000 
Euro für die lokale Bewerbung des Ratsbürgerentscheids bereitgestellt. 
 
Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die Durchführung des 
Ratsbürgerentscheides in Höhe von 1.320.000 Euro und der begleitenden 
Kommunikationskampagne in Höhe von 360.000Euro (Gesamtkosten von 
1.680.000 Euro) sowie die Kostenerstattung durch das Land NRW in Höhe 
von 85 % der Durchführungskosten (1.122.000 Euro) zur Kenntnis und 
beschließt, die Gesamtkosten sowie die Kostenerstattung des Landes NRW 
in den Haushalt 2026 einzustellen. Da die Kosten für die begleitende 
Kommunikationskampagne die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst trägt, 
liegt der städtische Eigenanteil bei voraussichtlich 558.000 Euro. Dieser 
kann durch bereits veranschlagte, aber nicht verausgabte Aufwandsmittel 
2025 sowie Mehrerträge im Produkt Wahlen gedeckt werden. 
 
Rechnungen einzelner Dienstleister liegen aktuell noch nicht vor, sodass 
eine Endabrechnung bislang nicht erfolgen konnte. 

Seite 1/2 
 
Frage 3: 
Wie hoch waren die Kosten inkl. Gemeinkosten (insb. Arbeitskosten) für die 
Stadt Düsseldorf und deren Beteiligungsgesellschaften sowie Erstattungen 
des Landes Nordrhein-Westfalen an beide für die Durchführung des 
Bürgerentscheids? (Bitte aufschlüsseln.) 
 
Antwort: 
Für die im Zusammenhang mit der Durchführung des 
Ratsbürgerentscheides angefallenen Posten liegen derzeit noch nicht alle 
Rechnungen vor. Daher kann die Verwaltung im Moment noch keine 
Aussage zu den entstandenen Kosten treffen. Dies gilt folgerechtlich auch 
für die Erstattung des Landes, welche die noch ausstehende 
Kostenberechnung voraussetzt. 

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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.11 · Anfrage des Ratsherrn Vogt: Sachstand Rheinbahn/Nutzung der Partybahn bzw. der sogenannten Oldie-Bahnen und -busseschriftlich beantwortet
TOP 4.11 · RAT/244/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

ich bitte Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 07.05.2026 zu setzen. Sachlage: Die Rheinbahn verfügt über zahlreiche Straßenbahnzüge oder auch Busse, welche von Interessenten für Sonderfahrten gemietet werden können. „Von der Hochzeit, über Geburtstage bis hin zu Betriebsfeiern“, wie es auf der Internetseite der Rheinbahn heißt. 1 Anfang April 2026 gab es zu einer solchen Nutzung einer Partybahn durch Privatpersonen eine mediale Berichterstattung, die bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Rat/244/2026 
Stadtkämmerin Schneider 
Antwort bzgl. der Anfrage des Ratsherrn Marco Vogt zum 
„Sachstand Rheinbahn/Nutzung der Partybahn bzw. der sogenannten Oldie-
Bahnen und -busse " 
(RAT/244/2026) 

Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be-
antwortet. 

Frage 1: 
Wie stellt sich die jährliche Auslastung der nostalgischen Rheinbahn-Oldies durch 
Gruppen und Gesellschaften dar für die letzten fünf Jahre? 
 
Antwort: 
Im Zeitraum von 2021-2025 haben insgesamt 1.398 Fahrten mit Oldiebahnen sowie 
126 Fahrten mit Oldiebussen der Rheinbahn AG stattgefunden. 
 
Frage 2: 
Welches sind die beliebtesten Strecken im Stadtgebiet, die von Kunden jeweils ausge-
sucht und gebucht werden? 
 
Antwort: 
Der Medienhafen ist das beliebteste Ziel bei den Kundinnen und Kunden der Rhein-
bahn-Oldies. Die Königsallee, die Schadowstraße sowie Fahrten über den Rhein sind 
weitere Ziele, die besonders häufig gebucht werden. 
 
Frage 3: 
Welche politischen Parteien bzw. im Rat der Stadt Düsseldorf vertretenen Parteien 
(auch als jeweilige Ratsfraktion) haben bislang (vom Start dieser Veranstaltungsform 
bis heute) von diesem Veranstaltungsangebot der Rheinbahn als Kunden Gebrauch 
gemacht? 
 
Antwort: 
In den vergangenen fünf Jahren (2021-2025) sind nach Auskunft der Rheinbahn AG 
keine Buchungen der Rheinbahn-Oldies durch im Rat der Stadt Düsseldorf vertretene 
Parteien erfolgt.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.12 · Anfrage des Ratsherrn Maniera: Umgang der Stadt Düsseldorf mit ungeklärter Identität im Leistungsbezugschriftlich beantwortet
TOP 4.12 · RAT/246/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren haben städtische Stellen in Düsseldorf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, obwohl die Identität der leistungsberechtigten Person nicht abschließend geklärt war (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Welche konkreten Verfahrensweisen und Prüfschritte wenden die zuständigen städtischen Stellen (insbesondere Sozialamt und Ausländerbehörde) in Düsseldorf an, um bei ungeklärter Identität die Anspruchsberechtigung zu prüfen und unrechtmäßige Leistungsgewährung zu vermeiden?

3. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren durch die Stadt Düsseldorf Leistungen gekürzt oder entzogen oder ordnungsrechtliche bzw. aufenthaltsrechtlich relevante Maßnahmen angestoßen, weil Betroffene ihrer Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung nicht nachgekommen sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/246/2026 
Beigeordnete Koch 

Anfrage des Ratsherrn Maniera zur Sitzung des Rates am 
07.05.2026: 
Umgang der Stadt Düsseldorf mit ungeklärter Identität im 
Leistungsbezug. 
 
Frage 1: 
In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren haben städtische Stellen in 
Düsseldorf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, 
obwohl die Identität der leistungsberechtigten Person nicht abschließend 
geklärt war (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 
 
Antwort: 
 Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 
 
 Der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzt 
keine abschließend geklärte Identität voraus. Entsprechende Fallzahlen 
werden daher nicht gesondert erfasst. 

Frage 2: 
Welche konkreten Verfahrensweisen und Prüfschritte wenden die 
zuständigen städtischen Stellen (insbesondere Sozialamt und 
Ausländerbehörde) in Düsseldorf an, um bei ungeklärter Identität die 
Anspruchsberechtigung zu prüfen und unrechtmäßige Leistungsgewährung 
zu vermeiden. 
 
Antwort: 
 Die Leistungsgewährung erfolgt durch das Amt für Migration und 
Integration. Die Prüfung umfasst insbesondere die Feststellung der 
aufenthaltsrechtlichen Stellung, den Abgleich mit der Ausländerbehörde, die 
Prüfung von Unterlagen sowie die Einforderung gesetzlicher 
Mitwirkungspflichten 

Frage 3: 
In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren durch die Stadt 
Düsseldorf Leistungen gekürzt oder entzogen oder ordnungsrechtlich bzw. 
aufenthaltsrechtlich relevante Maßnahmen angestoßen, weil Betroffene 
ihrer Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung nicht nachgekommen sind 
(bitte nach Jahren aufschlüsseln). 
 
Antwort: 
 Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung wird nicht 
geführt. Entsprechende Maßnahmen erfolgen im Rahmen der 
Einzelfallbearbeitung und werden nicht gesondert statistisch erfasst

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.13 · Anfrage des Ratsherrn Maniera: Vandalismus und Sachbeschädigung im öffentlichen Raumschriftlich beantwortet
TOP 4.13 · RAT/247/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Düsseldorf in den letzten fünf Jahren durch Vandalismus und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum entstanden (bitte nach Jahren sowie – soweit möglich – nach betroffenen Bereichen wie Schulen, Grünanlagen, Verkehrsinfrastruktur etc. aufschlüsseln)?

2. Welche Schwerpunkte und wiederkehrenden Problembereiche sind der Verwaltung bekannt (z. B. bestimmte Stadtteile, Einrichtungen oder Arten von Schäden), und wie hat sich die Entwicklung in den letzten fünf Jahren dargestellt?

3. Welche konkreten Maßnahmen setzt die Stadt Düsseldorf derzeit ein, um Vandalismus vorzubeugen bzw. zu reduzieren (z. B. Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen, verstärkte Kontrollen, bauliche Maßnahmen, Präventionsprogramme)?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/247/2026 
Beigeordnete Zuschke 

Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 
(Anfrage des Ratsherrn Maniera: Vandalismus und Sachbeschädigung im 
öffentlichen Raum) 

Frage 1: 
Welche Gesamtkosten sind der Stadt Düsseldorf in den letzten fünf Jahren durch 
Vandalismus und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum entstanden (bitte nach 
Jahren sowie - soweit möglich - nach betroffenen Bereichen wie Schulen, 
Grünanlagen, Verkehrsinfrastruktur etc. aufschlüsseln)? 
 
Frage 2: 
Welche Schwerpunkte und wiederkehrenden Problembereiche sind der Verwaltung 
bekannt (z.B. bestimmte Stadtteile, Einrichtungen oder Arten von Schäden), und wie 
hat sich die Entwicklung in den letzten fünf Jahren dargestellt? 
 
Frage 3: 
Welche konkreten Maßnahmen setzt die Stadt Düsseldorf derzeit ein, um 
Vandalismus vorzubeugen bzw. zu reduzieren (z.B. Videoüberwachung im rechtlichen 
Rahmen, verstärkte Kontrollen, bauliche Maßnahmen, Präventionsprogramme)? 
 
Antwort zu Frage 1-3: 
Es wird keine Statistik zu Verschmutzungen und Missbrauch von Flächen geführt. In 
enger Abstimmung mit der Polizei und dem Ordnungsamt sowie den Schulgemeinden 
und Vereinen werden Angelegenheiten von missbräuchlichen Benutzungen und 
Zerstörungen im Auge behalten und entsprechende Maßnahmen eingeleitet, 
weswegen zu bestimmten Schwerpunkten und Stadtteilen keine Aussagen oder sogar 
stigmatisierende Zuweisungen gemacht werden. Konkrete Maßnahmen zur 
Prävention und Abwendung von Missbrauch und Zerstörung sind unter anderem 
konkrete Verantwortlichkeiten, multifunktionale Konzepte mit vielen Playern, robuste 
bauliche Konzepte und gemeinsame Konzept- und Umsetzungsprogramme, wie zum 
Beispiel in den Schwerpunkten der Städtebauförderung. Für eine dezidierte, objekt- 
und jahresscharfe Auflistung fehlen die Ressourcen, sodass der Fokus des Handelns 
auf Prävention und das operative Geschäft gerichtet wird. 

Cornelia Zuschke 
Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort -

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.14 · Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Rheinbahn, technischer Vorstand, gerichtliche Auseinandersetzungen und nicht zugelassene Schienenschriftlich beantwortet
TOP 4.14 · RAT/251/2026schriftlich beantwortet

Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Rat/251/2026 
Stadtkämmerin Schneider 
Antwort bzgl. der Anfrage des Ratsherrn Torsten Lemmer zum 
„technischen Vorstand, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und zu nicht 
zugelassenen Schienen " 
(RAT/251/2026) 
 
Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be-
antwortet. 
 
Frage 1: 
Wie konkret hat sich der Aufsichtsrat der Rheinbahn AG in den letzten Monaten um die 
nichtbesetzte Position des/r technischen Vorstands/Vorständin bemüht (bitte mit be-
antworten: Wann fand die Ausschreibung statt, wann der Bewerbungsprozess, zu 
wann wird der/die Nachfolger den Dienst beginnen)? 
 
Antwort: 
Das Auswahlverfahren läuft aktuell. Der Rat wird über die Bestellung eines neuen Vor-
standsmitglieds der Rheinbahn AG informiert werden. 
 
Frage 2: 
Wie konkret ist der Sachstand zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ehema-
ligen Mitgliedern des Vorstands der Rheinbahn AG (wenn erforderlich, dann die Ant-
wort bitte in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil aufteilen)? 
 
Antwort: 
Es gibt keine anhängigen Gerichtsverfahren mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands 
der Rheinbahn AG. 
 
Frage 3: 
Wie konkret ging bzw. geht die Rheinbahn AG mit der Bestellung, Lieferung und 
Montage von nicht zugelassenen Schienen um (wer ist für den Schaden verantwort-
lich; welche Folgen hat dies, etc. - wenn erforderlich, dann die Antwort bitte in einen 
öffentlichen und nichtöffentlichen Teil aufteilen)? 
 
Antwort: 
Anders als in der Frage dargestellt, hat die Rheinbahn AG keine nicht-zugelassenen 
Schienen verbaut. Hingegen war es in der Vergangenheit zum Einbau nicht-genorm-
ter Kunststoffschwellen gekommen. Schwellen tragen die Schienen, fixieren diese in 
ihrer Lage und verteilen die Lasten auf die Gleisbettung. Die Rheinbahn AG hat den 
Themenbereich umfassend aufgearbeitet und wirksame Maßnahmen ergriffen, um 
die Verwendung nicht zugelassener Bauprodukte zu verhindern: Für die meisten der 
nicht-genormten Schwellen wurden nachträglich behördliche Genehmigungen erteilt. 
Andere nicht-zugelassene Kunststoffschwellen wurden identifiziert, erfasst und aus-
gebaut (Abschluss 2024). Eine Dienstanweisung „Verwendung ungeregelter Baupro-
dukte" ist in der Endabstimmung. Die Dienstanweisung regelt den Einsatz aller Bau-
produkte und stellt durch klare Vorgaben sicher, dass ungeregelte Bauprodukte nicht 
bzw. nur nach behördlicher Zustimmung zum Einsatz kommen.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.16 · Anfrage des Ratsherrn Krüger: Theodor-Heuss-Brücke und noch heute auffindbarer Silvestermüllschriftlich beantwortet
TOP 4.16 · RAT/253/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Warum wurde der Bereich für Fußgänger auf der Theodor-Heuss-Brücke bis 10.03.2026 nicht vollständig vom Silvestermüll gereinigt?

2. Was konkret hat die Stadtverwaltung im Zusammenhang zur Frage 1 ab dem 10.03.2026 veranlasst bzw. beauftragt, um diese Zustände auf der Theodor-Heuss-Brücke wann zu beseitigen?

3. Wie konkret wird die Stadtverwaltung künftig sicherstellen und kontrollieren, dass nach großen Ereignissen, wie z.B. Jahreswechsel, Japantag, Rheinkirmes, etc. Verunreinigungen bzw. Vermüllungen zeitnah nach Ende des Ereignisses vollständig entfernt werden?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Vorlage Rat/253/2026 
Beigeordneter Jochen Kral 

Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates der 
Landeshauptstadt Düsseldorf am 07.05.2026 
Hier: " Theodor-Heuss-Brücke und noch heute auffindbarem Silvestermüll vom 
23.04.2026 " 

Frage 1: 
Warum wurde der Bereich für Fußgänger auf der Theodor-Heuss-Brücke bis 10.03.2026 
nicht vollständig vom Silvestermüll gereinigt? 
 
Antwort: 
Die beauftragte AWISTA Kommunal GmbH führt u.a. Personalwechsel in den 
Reinigungsteams als Grund für das Versäumnis an, die für die Theodor-Heuss-Brücke 
regelmäßig fälligen Reinigungen vollumfänglich vorzunehmen. 

Frage 2: 
Was konkret hat die Stadtverwaltung im Zusammenhang zur Frage 1 ab dem 10.03.2026 
veranlasst bzw. beauftragt, um diese Zustände auf der Theodor-Heuss-Brücke wann zu 
beseitigen? 
 
Antwort: 
Die Verwaltung hat die AWISTA Kommunal GmbH am 13.03.2026 aufgefordert, die 
Reinigungen nachzuholen. Die Reinigung erfolgte am 16.03.2026. 
 
Frage 3: 
Wie konkret wird die Stadtverwaltung künftig sicherstellen und kontrollieren, dass nach 
großen Ereignissen, wie z.B. Jahreswechsel, Japantag, Rheinkirmes, etc. Verunreinigungen 
und Vermüllungen zeitnah nach Ende des Ereignisses vollständig entfernt werden? 
 
Antwort: 
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz führt nach größeren Veranstaltungen bzw. 
Ereignissen Sichtungen der betroffenen Flächen durch. Nach Silvester werden neuralgische 
Flächen wie beispielsweise in der Altstadt, am Rheinufer, in der Innenstadt sowie im Umfeld 
des Hauptbahnhofs gesichtet. Die Entfernung von etwaigen Silvesterrückständen konkret im 
Bereich der Theodor-Heuss-Brücke wird im kommenden Jahr verstärkt nachgehalten. 

Beigeordneter Kral

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.17 · Anfrage des Ratsherrn Tscholl: Neukonzeption Kleine Kommissionenschriftlich beantwortet
TOP 4.17 · RAT/241/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche konkreten Änderungen und Neuerungen umfasst die Neukonzeption der Kleinen Kommission Smart City gegenüber dem bisherigen Format?

2. Weshalb liegt für die Kleine Kommission nachhaltige Entwicklung bislang noch keine finale Neukonzeption vor, obwohl beide Formate zeitgleich ausgesetzt wurden?

TOP 4.18 · Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Risiken im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Teil 2schriftlich beantwortet
TOP 4.18 · RAT/255/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Schließt die Stadt Düsseldorf rechtsverbindlich aus, im Falle eines erfolgreichen internationalen Gebots in die vom IOC zwingend geforderte gesamtschuldnerische Haftung (Joint and Several Liability) im Rahmen des ‚Olympic Host Contracts ‘einzutreten, da als Austragungsort vertragliche Bindungen unausweichlich sind?

3. Hat die Stadt Düsseldorf Mittel für die Kampagne zur Zustimmung beim Bürgerentscheid für die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele bereit gestellt und wenn ja in welcher Höhe?

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Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/255/2026 
 Stadtdirektor Hintzsche 

Anfrage der 
Ratsfrau Eva Dufhues: 
Finanzielle Risiken im Rahmen der Bewerbung um die 
Olympischen und Paralympische Spiele. Teil 2 

Frage 1: 
Schließt die Stadt Düsseldorf rechtsverbindlich aus, im Falle eines 
erfolgreichen internationalen Gebots in die vom IOC zwingend geforderte 
gesamtschuldnerische Haftung (Joint and Several Liability) im Rahmen des 
‚Olympic Host Contracts‛ einzutreten, da als Austragungsort vertragliche 
Bindungen unausweichlich sind? 
 
Antwort: 
Mit dem Ratsbürgerentscheid vom 19. April 2026 hat sich die 
Landeshauptstadt Düsseldorf mit einer breiten Zustimmung von 
67,2 Prozent für die Beteiligung an der Bewerbung um Olympische und 
Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr ausgesprochen. Mehr als 
zwei Drittel der Düsseldorfer*innen wollen, dass die Spiele auch nach 
Düsseldorf kommen. Ende September 2026 wird der DOSB entscheiden, 
welche Stadt bzw. Region in das internationale Bewerbungsverfahren für 
die Jahre 2036, 2040 oder 2044 einsteigt. Um die Austragung der Spiele 
wird sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bewerben. Etwaige 
vertragliche Konstruktionen oder Inhalte sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
bekannt. 
 
Frage 2: 
Liegt der Stadt Düsseldorf für die geplante Austragung bereits eine 
rechtsverbindliche Freistellungserklärung oder Rückbürgschaft des Landes 
NRW vor, die den städtischen Haushalt vor den finanziellen Risiken 
vollumfänglich schützt? 
 
Antwort: 
Nein, im Zusammenhang mit der Bewerbung für Olympische und 
Paralympische Spiele gibt es aktuell kein Vertragsverhältnis mit der 
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Federführung für die 
Bewerbung liegt vollständig bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-
Westfalen. Ein dort angesiedeltes, zentrales Projektteam bündelt die 
Aktivitäten für die gesamte Region. 

Seite 1 von 2 

Frage 3: 
Hat die Stadt Düsseldorf Mittel für die Kampagne zur Zustimmung beim 
Bürgerentscheid für die Bewerbung für die Olympischen und Paralympische 
Spiele bereit gestellt und wenn ja in welcher Höhe? 
 
Antwort: 
Gemäß Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2025 wurde für die 
Kommunikation im Zusammenhang mit dem Ratsbürgerentscheid vom 
19. April 2026 ein Budget in Höhe von 360.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.19 · Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Benachteiligungen bei Barzahlungschriftlich beantwortet
TOP 4.19 · RAT/256/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Bei welchen städtischen Leistungen oder Angeboten ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart?

2. Bei welchen Leistungen oder Angeboten städtischer Tochterunternehmen ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart?

3. Wo gibt es -bezogen auf städtische Leistungen/Angebote und auch bei städtischen Tochterunternehmen- überhaupt keine M öglichkeit mehr mit Bargeld zu bezahlen?

Aus „Begründung“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrates am 7.5.2026 stelle ich folgende Anfrage: Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey vom 1.September 2025 unterstützen über 80 Prozent der Bundesbürger die Forderung, der Staat solle gesetzlich garantieren, dass zentrale Dienste wie Behördengänge, Bankgeschäfte oder Fahrkartenkauf auch ohne Internet möglich bleiben.

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Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Rat/256/2026 
Stadtkämmerin Schneider 
Antwort bzgl. der Anfrage von Ratsfrau Dufhues „zur Umfrage des Mei-
nungsforschungsinstituts Civey vom 1.September 2025. Über 80 Prozent der 
Bundesbürger unterstützen die Forderung, der Staat solle gesetzlich garan-
tieren, dass zentrale Dienste wie Behördengänge, Bankgeschäfte oder Fahr-
kartenkauf auch ohne lnternet möglich bleiben." 
 
Fragen 1 und 2: 
Bei welchen städtischen Leistungen oder Angeboten ist eine Barzahlung teurer als die 
Verwendung einer anderen Zahlungsart? 
 
Bei welchen Leistungen oder Angeboten städtischer Tochterunternehmen ist eine 
Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart? 
 
Antwort Fragen 1 und 2: 
 
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Barzahlungen sind in vielen Fäl-
len nicht wirtschaftlicher als die Verwendung anderer Zahlarten. Die Vorhaltung von 
Personal, Kassengeräten, IT sowie die Kosten für die Sicherheit von Bargeld (Trans-
port und Versicherung des Bargelds) gilt es zu berücksichtigen. 

Frage 3: 
Wo gibt es -bezogen auf städtische Leistungen/Angebote und auch bei städtischen 
Tochterunternehmen- überhaupt keine Möglichkeit mehr mit Bargeld zu bezahlen? 
 
Antwort Frage 3: 
 
Die städtischen Leistungen/Angebote sowie die Leistungen/Angebote der städtischen 
Tochterunternehmen sind sehr vielfältig. Ohne eine Konkretisierung dieses Leis-
tungsspektrums ist die Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.20 · Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Keine Igeltore in Düsseldorf?schriftlich beantwortet
TOP 4.20 · RAT/260/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

Se hr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrates am 07. Mai 2026 stelle ich die folgende Anfrage, mit der Bitte, diese von der Verwaltung beantworten zu lassen. 1. Trifft es zu, dass der Vorschlag, sogenannte Igeltore (= Durchlässe in Zäunen, die es Igeln und anderen Kleintieren ermöglichen diese Barriere zu überwinden) in den Zäunen von Düsseldorfer Grünanlagen einzubauen, der beiden im RP-Artikel (Link zum Artikel am Ende der Begründung) vom 20.04.2026 namentlich gennannten Düsseldorfer Tierschützerinnen mit der dort zitierten Begründung abgelehnt wurde?

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Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Rat/260/2026 
Beigeordneter Kral 
 
Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Keine Igeltore in Düsseldorf? 
 
Frage 1: 
 
Trifft es zu, dass der Vorschlag, sogenannte Igeltore (= Durchlässe in Zäunen, die 
es Igeln und anderen Kleintieren ermöglichen diese Barriere zu überwinden) in den 
Zäunen von Düsseldorfer Grünanlagen einzubauen, der beiden im RP-Artikel (Link 
zum Artikel am Ende der Begründung) vom 20.04.2026 namentlich genannten 
Düsseldorfer Tierschützerinnen mit der dort zitierten Begründung abgelehnt 
wurde? Wenn ja, ist die zitierte Begründung vollständig und abschließend? 
 
Frage 2: 
 
Trifft es zu, dass die Stadtverwaltung das auf Antrag des Bürgermitglieds 
Christopher Schrage im Umweltausschuss im August 2024 beschlossene und im 
März 2025 durch eine Allgemeinverfügung bestätigte Nachtfahrverbot für 
Mähroboter seitens der Stadt als ausreichende Maßnahme zum Schutz des 
mittlerweile als gefährdet eingestuften europäischen Braunbrustigels im 
Stadtgebiet betrachtet? 
 
Frage 3: 
 
Wurden und werden weitere mögliche Maßnahmen für den Schutz der Igel in der 
Verwaltung erwogen und geprüft? Wenn ja, welche? 

Vorbemerkung 
Der Braunbrustigel als einzige mitteleuropäische Igelart wird auf der 
bundesdeutschen Roten Liste der Säugetiere als sogenannte „Vorwarnart" geführt 
(geringste Gefährdungskategorie). In der Roten Liste NRW wird er als 
„ungefährdet" eingestuft. 
 
Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3: 

Die Zaunanlagen der rund 830 Hektar umfassenden öffentlichen Grünflächen und 
Friedhofsflächen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind in der Regel mit einem 
Abstand zum Boden montiert, so dass Igel diese passieren können. 
 
Igeltore sind vor allem im kleinteiligeren, privaten Gartenbereich eine sinnvolle 
Ergänzung. Hier sind häufig bodentiefe Zaunsysteme installiert, die für die Igel 
unpassierbar sind. Bereits kleine Durchlässe können dazu beitragen, Gärten 
miteinander zu vernetzen und so neue Lebensräume zu erschließen und die 
notwendige Reviergröße von zwei bis fünf Hektar für einen Igel zu erreichen. Für 
dieses Thema sensibilisierte die Stadt Düsseldorferinnen und Düsseldorfer u.a. in 
dieser Pressemitteilung vom 8.4.2026: Nächtliches Fahrverbot für Mähroboter: 
Wirksamer Schutz für Igel und Co. - Landeshauptstadt Düsseldorf 
 
Darüber hinaus setzt die Stadt weitere Aktivitäten um, die zu besseren 
Lebensräumen für Igel beitragen. Bereits im Jahr 2016 ist die Landeshauptstadt 
dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt" beigetreten. Im Jahr 2025 ist es 
gelungen, im Rahmen der Rezertifizierung wieder mit der höchsten Punktzahl das 
Label „Gold" für das Engagement und die umgesetzten Maßnahmen, bezogen auf 
Maßnahmen zur Steigerung der biologischen Vielfalt, ausgezeichnet zu werden. In 
diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Blühwiesenstrategie für 
Düsseldorf entwickelt, die den Lebensraum und das Nahrungsangebot für Insekten 
- und damit auch für Igel - verbessert. Strukturreiche Grünflächen mit Totholz 
oder dichte Gehölzvegetation mit einer Laubauflage bieten unter anderem für Igel 
und anderen wildlebenden Tieren wertvolle Lebensräume. 

Beigeordneter Kral

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.21 · Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Aktive Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)schriftlich beantwortet
TOP 4.21 · RAT/262/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wurde die Ahndung von Mietwucher als Ordnungswidrigkeit durch die Zuweisung der Zuständigkeit im § 2 PreisZustVO NRW an die Kommunen auch für die Stadt Düsseldorf zur rechtsverbindlich umzusetzenden Aufgabe?

3. Welche konkreten Schritte (beispielsweise die Entwicklung eines Bußgeldkatalogs) plant die Verwaltung, um ihre Datenhoheit (Mietspiegel, Wohnungsmarktbeobachtung, Leerstandsquoten) und die genannten Möglichkeiten des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts in Verbindung mit der Strafprozessordnung systematisch zur Gewinnabschöpfung bei überhöhten Mieten einzusetzen?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/262/2026 
 Beigeordnete Zuschke 

Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Aktiven Bekämpfung von 
Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) zur 
Sitzung des Rates am 07.05.2026 

Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Frage 1: 
Wurde die Ahndung von Mietwucher als Ordnungswidrigkeit durch die 
Zuweisung der Zuständigkeit im § 2 PreisZustVO NRW an die Kommunen 
auch für die Stadt Düsseldorf zur rechtsverbindlich umzusetzenden 
Aufgabe? 
 
Antwort: 
Die Zuständigkeitszuweisung in § 2 der Preis-Zuständigkeitsverordnung Nordrhein-
Westfalen (PreisZustVO NRW) begründet grundsätzlich auch für die Stadt Düsseldorf 
die Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) zu 
verfolgen. Es handelt sich hierbei um eine kommunale Aufgabe im übertragenen 
Wirkungskreis. Die Wahrnehmung dieser Zuständigkeit erfolgt im Rahmen der 
bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie unter 
Berücksichtigung der verfügbaren personellen und organisatorischen Ressourcen. 
 
Frage 2: 
In welchem Umfang hat die Verwaltung seit der Neufassung der 
PreisZustVO NRW bereits Verfahren zur Ahndung von 
Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG eingeleitet? (Wenn nicht, dies 
bitte begründen.) 
 
Antwort: 
Seit der Neufassung der PreisZustVO NRW hat die Verwaltung insgesamt 30 erste 
Verfahren zur Prüfung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG eingeleitet. Es 
zeigt sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl dieser Verfahren mangels 
ausreichender Mitwirkung der betroffenen Mieterinnen und Mieter bislang nicht zum 
Abschluss gebracht werden kann. Insbesondere fehlen häufig die für eine rechtssichere 
Verfahrensführung erforderlichen individuellen Angaben und Nachweise, sodass eine 
belastbare Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen erschwert ist. 
 
Frage 3: 
Welche konkreten Schritte (beispielsweise die Entwicklung eines 
Bußgeldkatalogs) plant die Verwaltung, um ihre Datenhoheit (Mietspiegel, 
Wohnungsmarktbeobachtung, Leerstandsquoten) und die genannten 
Möglichkeiten des Wirtschaftsstrafrechts und des 
Ordnungswidrigkeitsrechts in Verbindung mit der Strafprozessordnung 
systematisch zur Gewinnabschöpfung bei überhöhten Mieten einzusetzen? 
(Wenn keine, bitte begründen.) 

Antwort: 
Die Verwaltung arbeitet daran, die vorhandenen Instrumente im Rahmen des 
Ordnungswidrigkeitenrechts weiter zu operationalisieren. Ziel ist es insbesondere, 
Verfahren so auszugestalten, dass sie bei entsprechender Mitwirkung der Betroffenen 
tragfähig geführt werden können. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, 
geeignete Fälle im Rahmen von Bußgeldverfahren konsequent weiterzuverfolgen und 
- sofern Einspruch eingelegt wird - auch einer gerichtlichen Klärung vor dem 
Amtsgericht zuzuführen. Dadurch soll mittelfristig eine höhere Rechtssicherheit 
hinsichtlich der Verfahrensweise und der Anforderungen an den Nachweis von 
Mietpreisüberhöhungen erreicht werden. Bußgeldkataloge werden zu 
Verfahrensvereinfachung insbesondere bei Massenverfahren wie 
Verkehrsordnungswidrigkeiten angewandt. Bei Verfahren nach § 5 WiStrG hingegen 
ist beabsichtigt, die individuelle Schwere der Tat bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe 
in den Fokus zu nehmen. 

Cornelia Zuschke

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.22 · Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Konzessionsvertrag Gasschriftlich beantwortet
TOP 4.22 · RAT/263/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Anfrage“

Der Konzessionsvertrag Gas läuft zum 31.12.2034 aus. Ab 2045 soll Deutschland klimaneutral sein und nicht mehr mit fossilen Energiequellen heizen. Um den Ausstieg sowohl für die Stadt als auch für die betroffenen Nutzer:innen von Gas – Wirtschaft und Verbraucher:innen – sozial verträglich umzusetzen, braucht es eine langfristige Ausstiegstrategie mit verlässlichen Daten. In Düsseldorf entfallen heute rund 92 % des jährlichen Endenergieverbrauchs für Wärme auf fossile Quellen, insbesondere Erdgas. 1 Die Bundesregierung will im Sommer dieses Jahres die Umsetzung der EU- Gasbinnenmarktrichtlinie in nationales Recht beschließen. 2 Die Richtlinie regelt den Ausstieg aus den Netzen und die Pflichten der Netzbetreiber. Als Konzessionsgeberin wird auch die Stadt Düsseldorf von diesen Regelungen betroffen sein.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Anfrage RAT/263/2026 
Beigeordneter Jochen Kral 

Beantwortung der Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt Köster vom 
27.04.2026 zur Sitzung des Rates am 07. Mai 2026: Konzessionsvertrag Gas 

Frage 1: 
Wie bereitet die Verwaltung den Gasausstieg in Düsseldorf vor? Bitte die konkreten 
dafür notwendigen Verfahrensschritte und den Zeitplan dazu darstellen. 
 
Antwort: 
Nach geltendem Recht ist die Stilllegung von Gasnetzen oder Teilen davon nicht 
möglich. Voraussetzung hierfür ist das Inkrafttreten der Novellierung des 
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welche am 25. März 2026 durch das 
Bundeskabinett beschlossen wurde und nach Planung des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie im Sommer durch den Bundestag verabschiedet werden wird. 
Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema bereits im Austausch mit der 
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, welche gemäß Gesetzentwurf als Gasnetzbetreiberin 
verantwortlich für die weitere Entwicklung des Gasnetzes in Düsseldorf ist. Eine 
konkrete Planung wird jedoch erst möglich, sobald die genauen Vorgaben durch das 
novellierte EnWG in geltendes Recht überführt sind. 
 
Frage 2: 
Plant die Verwaltung den Konzessionsvertrag Gas nach Ablauf des aktuellen Vertrags 
ein weiteres Mal auszuschreiben und wenn ja, mit welcher Laufzeit? 
 
Antwort: 
Der Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung wurde mit Wirkung zum 01.01.2015 
zwischen der Landehauptstadt Düsseldorf (LHD) und der Stadtwerke Düsseldorf AG 
(SWD AG) mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen, womit dieser Vertrag am 
31.12.2034 endet. 
Gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz besteht für die LHD grundsätzlich Raum für zwei 
Verfahrensmöglichkeiten für die Vertragslaufzeit nach dem 31.12.2034. 
Die LHD wird die bestehenden Möglichkeiten einer vorzeitigen Neuverhandlung des 
laufenden Wegenutzungsvertrages mit der SWD AG oder einer Neuvergabe mit einem 
im Wettbewerb ermittelten Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung der in 
§ 46 Energiewirtschaftsgesetz geregelten Fristen und Vertragslaufzeiten frühzeitig 
prüfen. 
Frage 3: 
Wie wird die Politik an den Planungen zum Gasausstieg beteiligt? 
 
Antwort: 
Nach heutigem Stand soll gemäß dem noch nicht in geltendes Recht überführten 
Entwurf des EnWG die Zuständigkeit für die Erstellung der sogenannten 
Gasnetzentwicklungspläne beim Netzbetreiber liegen, der die Kommune hierüber 
lediglich informieren muss. Die Verwaltung hat im Rahmen der Verbändeanhörung 
zum Gesetzentwurf an Stellungnahmen von Städtetag und Klima-Bündnis 
mitgearbeitet, um die Rolle von Kommunen im Verfahren strukturell zu stärken. 
 
Die Politik wird vonseiten der Verwaltung über die weitere Entwicklung des EnWG 
kontinuierlich in den Fachausschüssen informiert. Wie die Kommunikation über die 
konkreten Gasnetzstilllegungen erfolgt, wird nach Beschluss des Gesetzes festgelegt. 
 
Eine fortlaufende Berichterstattung über den Umsetzungs- und Fortschreibungsstand 
der Kommunalen Wärmeplanung in der Kleinen Kommission Klimaneutralität in 
Düsseldorf ist darüber hinaus vorgesehen. 

Beigeordneter Jochen Kral

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.23 · Anfrage der Ratsfrau Lehmann: Abschiebungen der Düsseldorfer Ausländerbehörde 2025schriftlich beantwortet
TOP 4.23 · RAT/261/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie setzt sich die Gruppe der 2025 von der kommunalen Ausländerbehörde abgeschobenen Menschen nach Alter, Ausbildungsstatus, Anstellungsverhältnis, Geschlecht, Herkunft und Abschiebezielland zusammen?

2. Wie setzt sich die Gruppe der von der kommunalen Ausländerbehörde abgeschobenen Menschen nach zuvor angestrebtem bzw. anerkanntem Rechtsstatus (einschl. Anspruchsgrund), zusammen?

3. Wie viele Abschiebungen erfolgten jeweils über den Flughafen Düsseldorf, auf dem Landweg, mit Unterstützung des OSD oder nachts?

TOP 5 · Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W)mehrheitlich beschlossen
TOP 5 · AGS/027/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) ab dem Jahr 2026. Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft werden durch das Amt für Migration und Integration wahrgenommen. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden aus Amtsmitteln bestritten.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zu werden, um ihre fachliche und fachpolitische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken und die Interessen der Kommunen aktiv einzubringen.

TOP 6 · Verlängerung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im European Healthy Cities Network der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Teilnahme an Phase VIII (2026-2030)mehrheitlich beschlossen
TOP 6 · AGS/031/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Verlängerung der Mitgliedschaft im WHO European Healthy Cities Network zur Teilnahme an der laufenden Phase VIII (2026- 2030).

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Das WHO European Healthy Cities Netzwerk ist eine zentrale Initiative der WHO, die Städte dabei unterstützt, Gesundheit, Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung systematisch in allen Politikfeldern zu verankern („Health in All Policies“).

TOP 7 · Änderung der Satzung für Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.01.2008 - Ergänzung eines Betretungsrechteseinstimmig beschlossen
TOP 7 · AGS/032/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Änderung der Satzung für Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.01.2008. Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Für ein rechtskonformes Verwaltungshandeln und zur Sicherstellung von Effizienz des Betriebs, Schutz der Infrastruktur im Rahmen der Betreiberverantwortung sowie zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte ist in begründeten Einzelfällen bei Bedarf das Betreten der privat genutzten Zimmer der Bewohnenden durch die Verwaltung erforderlich.

TOP 8 · Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorfeinstimmig beschlossen
TOP 8 · AÖE/016/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Der Rat beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf 2026-2030.

Aus „Sachdarstellung“

Einführung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 21 KrWG) und dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6 LKrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte (AWIKO) aufzustellen und diese alle 5 Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Die Abfallwirtschaftskonzepte sind der oberen Abfallwirtschaftsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) vorzulegen.

TOP 9 · Grundstücksangelegenheitmehrheitlich beschlossen
TOP 9 · APS/001/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücksfläche im Rahmen eines Investoren- auswahlverfahrens gem. Sachdarstellung.

Aus „Sachdarstellung“

Verkauf Luisen-Gymnasium, Bastionstraße 24, an die obsiegende Partei des Investorenauswahlverfahrens bzw. den jeweils nachrangigen Investor bei Ausfall der obsiegenden Partei.

TOP 9.1 · Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD/Volt und Die Linke zur Vorlage APS/001/2026mehrheitlich abgelehnt
TOP 9.1 · RAT/259/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

Das derzeit auf der Bastionstraße 24 ansässige Luisen-Gymnasium wird zum Schuljahresstart 2026/2027 in das neue Schulgebäude auf der Völklinger Straße verlagert. Der alte Standort auf der Bastionstraße wird entsprechend aufgegeben und kann anders genutzt werden.

TOP 9.2 · Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zu Vorlage APS/001/2026mehrheitlich abgelehnt
TOP 9.2 · RAT/282/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Die Beschlussvorlage APS/001/2026 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 1. Aussetzung des Verkaufsverfahrens Der Verkauf des Grundstücks Bastionsstraße 24 („Luisen-Gymnasium“) wird vorläufig ausgesetzt. Das Investorenauswahlverfahren mit Höchstgebotslogik wird in der vorliegenden Form nicht durchgeführt und aufgehoben. Das Grundstück verbleibt bis zum Abschluss weiterer Prüfungen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Aus „Begründung“

Die FDP-Ratsfraktion lehnt einen vorschnellen Verkauf des Grundstücks Bastionsstraße 24 zu einem wirtschaftlich geringen Preis in der vorliegenden Form ab. Der diskutierte Verkaufserlö s in H öhe von rund 27 Millionen Euro stellt lediglich einen kurzfristigen Liquiditätseffekt dar, ohne zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung beizutragen. Dem gegenüber stehen langfristige Nachteile: der Verlust kommunaler Infrastruktur, potenziell steigende Kosten für Ersatzlösungen sowie negative stadtentwicklungspolitische Effekte.

TOP 10 · Sechster Bericht zum Ratsbeschluss „Saubere Luft für Düsseldorf – Reduzierung von NOx-Emissionen vorantreibenzur Kenntnis genommen
TOP 10 · AUS/049/2025zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Zur Chronologie Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 µg/m³ pro Kalenderjahr.

TOP 11 · Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -einstimmig beschlossen
TOP 11 · BAU/007/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - mit Gesamtkosten in Höhe von 16.622.000 EUR und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.509.720 EUR durch die Stadtkämmerin zu. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.

Aus „Sachdarstellung“

Beschlusslage Bedarfsbeschluss Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - BAU/012/2022 vom 19.05.2022 Beschlossener Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solaroffensive - Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt, RAT/316/2021 vom 29.04.2021 Beschlossener Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klimaneutral 2035: Düsseldorf wird Klima Hauptstadt, RAT/111/2021 vom 05.02.2021 Kosten konsumtive Kosten 71.000 EUR + investive Kosten 16.551.000 EUR = Gesamtkosten 16.622.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 574.703 EUR Ausgangssituation Das Gebäude Akademiestraße 2 wurde 1967 als zentraler Technikstandort für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) errichtet. Die Bebauung gliedert sich in zwei Gebäudeteile. Der linke, flächenmäßig größere Teil erhielt in den 60er Jahren eine zeitgemäße Fassade mit vier zinkgedeckten Satteldächern. Der rechte, flächenmäßig kleinere Gebäudeteil führt die Straßenansicht der vorhandenen Bebauung der Akademiestraße fort. Dieser hat vier Geschosse und zwei schiefergedeckte Satteldächer. Die Fassade dieses Gebäudeteils besteht aus zwei denkmalgeschützten Giebelfassaden, die in der Straße Rheinort (heute Grünfläche hinter dem Marktplatz 5-6) abgebaut und an der Akademiestraße wieder aufgebaut wurden. Das restliche Grundstück ist mit einem eingeschossigen Hofanbau mit Flachdach überbaut.

TOP 13 · D.LIVE GmbH & Co. KG - Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsstättenmehrheitlich beschlossen
TOP 13 · HFA/006/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA (MSA) für den Zeitraum 2026 bis 2030 in Höhe von maximal bis zu 18.546.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für die ARENA für das Jahr 2026 und das Folgejahr 2027 in Höhe von jeweils 2.200.000,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 55 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.

Aus „Sachdarstellung“

Übersicht über die EU-beihilferechtlichen Rahmenbeträge: Beträge in EUR netto Merkur Spiel Arena Special Events Alltours-Kino Kulturquartier Investitionen 2026 bis 2030 18.546.000 3.120.000 1.066.800 465.600 Betriebsbeihilfen 2026 bis 2027 4.400.000 3.322.180 484.655 Summe 22.946.000 6.442.180 1.551.455 465.600 Insgesamt ergibt sich somit ein EU-beihilferechtlicher Rahmenbetrag von 31.405.235 EUR.

TOP 14 · Aufstellung der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2025zur Kenntnis genommen
TOP 14 · HFA/007/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die „Aufstellung der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2025“ ist wie folgt aufgeteilt: a) Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan b) Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan c) Haushaltsneutrale Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan d) Mittelbereitstellungen im konsumtiven Teil des Gesamtfinanzplans In der Anlage sind jene Fälle enthalten, welche nach dem 31.08.2025 über bzw.

TOP 15 · Entwurf Jahresabschluss 2025mehrheitlich beschlossen
TOP 15 · HFA/008/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2025 inklusive des Lageberichtes wird gemäß § 95 Absatz 5 in Verbindung mit § 80 Absatz 1 Gemeindeordnung dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeleitet. Der Rat leitet den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss (RPAu) zur Prüfung weiter.

Aus „Sachdarstellung“

Die Gemeinde hat gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Enthalten sein müssen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen.

TOP 16 · 17. Ordnung zur Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien Düsseldorfmehrheitlich beschlossen
TOP 16 · KUA/042/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 17. Ordnung zur Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien Düsseldorf. Der Beschluss tritt zum 01.06.2026 in Kraft. Beschlusslage: Gremium Rat Datum 08.11.2012 Vorlagennummer mit Titel 41/102/2012 – 16.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Die Stadtbüchereien Düsseldorf bilden einen zentralen Bestandteil der städtischen Kultur- und Bildungslandschaft. Sie sind offene Orte für Lernen, Lesen, Wissen und Begegnung. Hier treffen Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Interessen und unterschiedlicher Kulturen aufeinander. Damit ermöglichen sie Miteinander und kulturelle, soziale Teilhabe.

TOP 17 · Anpassung der Eintrittspreise im Aquazoo Löbbecke Museummehrheitlich beschlossen
TOP 17 · KUA/068/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt ab dem 01.07.2026 für das Aquazoo Löbbecke Museum die Änderung der Eintrittspreise sowie die Gewährung von Rabatten. Die Änderungen sind in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Mit Beschluss der oben aufgeführten Eintrittspreise beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung mit der Anhebung der Ticketpreise zur Kompensation der Preissteigerungen sowie mit der Einführung von Rabatten zur Steigerung des Besucheraufkommens im Aquazoo Löbbecke Museum.

TOP 18 · Inbetriebnahme U80/U81mehrheitlich beschlossen
TOP 18 · OVA/008/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt dem in der Sachdarstellung beschriebenen Betriebskonzept zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts des Projekts "ž U81 " zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung mit der Umsetzung zum nächstmöglichen Termin nach Eröffnung der Strecke.

Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt seit den 1990er Jahren die Planung für eine Stadtbahnverbindung auf der Achse Ratingen - Flughafen - Messe - Lörick - Neuss (Projekt "ž U81 " ), welche für die Standortentwicklung von Messe und Flughafen und für die verkehrliche Entlastung des Düsseldorfer Nordens und der Düsseldorfer Innenstadt von großer Bedeutung ist.

TOP 19 · Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 14 – Gerresheimeinstimmig beschlossen
TOP 20 · Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 17 -Vennhausen,Unterbach und In der Elbeinstimmig beschlossen
TOP 20 · OVA/023/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl der Schiedsperson: Thomas Schmidt Am Ellerforst 18 40627 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 17 Vennhausen, Unterbach, In der Elb.

Aus „Sachdarstellung“

Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Schmidt läuft mit Wirkung zum 11.03.2026 aus. Herr Schmidt hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit von 5 Jahren auszuüben.

TOP 21 · Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 20 – Garath und Hellerhofmehrheitlich beschlossen
TOP 21 · OVA/024/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl des Schiedsmannes: Jürgen Fallasch Kapeller Hofweg 69 40595 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 20 Garath, Hellerhof.

Aus „Sachdarstellung“

Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Jürgen Fallasch läuft mit Wirkung zum 23.09.2026 aus. Herr Fallasch hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit auszuüben.

TOP 22 · Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungenmehrheitlich beschlossen
TOP 22 · OVA/046/2026/1mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen.

Aus „Sachdarstellung“

Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und Auflagen zu definieren. So müssen zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, für die ein Handwerkerparkausweis beantragt wird, auf den Seiten des Fahrzeugs einen deutlich lesbaren Hinweis auf die Handwerkerfirma aufweisen. Zudem ist zu prüfen, ob das betreffende Handwerk bei der Verrichtung der Arbeit schwere Lasten zur Arbeitsstelle zu transportieren hat.

TOP 22.1 · Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage OVA/046/2026/1Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 22.1 · RAT/271/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: Die Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken sowie Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf einheitlich 20 Euro gesenkt. Eine angedachte Expressgebühr findet keine Anwendung. Die Bearbeitung der Genehmigungen durch die städtische Verwaltung erfolgt künftig generell innerhalb von zwei Tagen.

Aus „Begründung“

Die geplante Einführung einer Expressgebühr ist weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Sie würde wertschöpfend tätige Mitbürger sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge zusätzlich finanziell belasten, anstatt die Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten. Ein Abkassieren und Drangsalieren bei ambulanten Pflegediensten und Handwerkern, die täglich für die Versorgungssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Stadt sorgen, ist mit einer bürgernahen und wirtschaftsfreundlichen Kommunalpolitik nicht vereinbar.

TOP 23 · Brandschutztechnische Ertüchtigung von acht U-Bahnhöfen im Bestand bis 2044mehrheitlich beschlossen
TOP 23 · OVA/053/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Vorgehensweise zur brandschutztechnischen Ertüchtigung – Maßnahmenpakete 1-3 inkl. umsetzungsrelevanter Randbedingungen sowie die Erstellung der Vorplanung einschließlich Kostenschätzung (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI) für das Maßnahmenpaket 2 mit Kosten in Höhe von ca.

Aus „Sachdarstellung“

Anlass zur Planung Bereits am 06.11.2008 ist ein Grundsatzbeschluss (Anlage 2) durch den Rat herbeigeführt worden, der eine brandschutztechnische Ertüchtigung der bestehenden U-Bahnhöfe beschließt. Der Ratsbeschluss beinhaltet folgende U-Bahnhöfe für eine Ertüchtigung: 1. ERGO-Platz (vorm. Victoriaplatz)/Klever Straße 2. Düsseldorf Hauptbahnhof 3. Nordstraße 4. Oststraße 5. Heinrich-Heine-Allee 6. Steinstraße/Königsallee 7. Handelszentrum/Moskauer Straße 8. Kettwiger Straße 9. Oberbilker Markt/Warschauer Straße 10. Oberbilk S 11. Ellerstraße In dem Ratsbeschluss wurde anerkannt, dass die brandschutztechnische Ertüchtigung der U-Bahnhöfe notwendig ist, da die Stadtbahnanlagen nach § 36 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und nach § 2 Abs. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) während der gesamten Geltungsdauer der Betriebsgenehmigung gemäß dem Stand der Technik zu unterhalten sind.

TOP 24 · Abberufungen und Bestellungen von Prüferinnen und Prüfern für das Amt für kommunale Prüfungeinstimmig beschlossen
TOP 24 · RPAU/005/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Düsseldorf gemäß § 101 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW, Stadtinspektorin Hannah Händler und Stadtinspektor Armin Kesseler als Prüferin bzw. Prüfer zu bestellen, sowie Städtische Verwaltungsdirektorin Andrea Flabb, Verwaltungsangestellte Jutta Dobinski und Städtischer Verwaltungsrat Winfried Hemmerle als Prüfer bzw. Prüferin abzubestellen.

TOP 26 · Kuratorium der Stiftung "Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen"mehrheitlich beschlossen
TOP 26 · RAT/088/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt empfiehlt dem Ministerpräsidenten Frau Beigeordnete Miriam Koch erneut zum ordentlichen Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“ zu bestellen.

Aus „Sachdarstellung“

Die vierjährige Amtszeit von Frau Beigeordnete Koch endet am 31.05.2026. Gemäß § 6 der Stiftungssatzung wird ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied auf Vorschlag der Stadt Düsseldorf vom Ministerpräsidenten in das Kuratorium bestellt. Diese Personen müssen dem Rat der Stadt angehören oder hauptamtlich im Dienst der Stadt stehen. Stellvertretendes Mitglied ist Frau Stadtkämmerin Schneider.

TOP 27 · Beschlusskontrolle des Rateszur Kenntnis genommen
TOP 27 · RAT/228/2026/1zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2).

TOP 28 · Besetzung der Ausschüsse durch den Jugendrateinstimmig beschlossen
TOP 28 · RAT/234/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich für die nachfolgend aufgeführte Neubesetzung der Gremien durch Vertreterinnen und Vertreter des Jugendrates aus.

Aus „Sachdarstellung“

Jugendrat hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 die Besetzung der noch ausstehenden Ausschüsse nachgeholt. Gemäß der Satzung des Düsseldorfer Jugendrats kann der Jugendrat Anträge und Anfragen an die zuständigen Gremien der Stadt beschließen. Ferner kann der Jugendrat aus den Reihen der gewählten stimmberechtigten Mitglieder für die öffentlichen Sitzungen der nachfolgend aufgeführten Gremien jeweils ein beratendes Mitglied benennen.

TOP 29 · Änderungsbeschluss Deutsches Tischtenniszentrum - Erweiterung Küche und Speiseraum, Mehrkosteneinstimmig beschlossen
TOP 29 · SPOA/023/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt für das Projekt „Deutsches Tischtenniszentrum – Erweiterung Küche und Speiseraum“ Mehrkosten in Höhe von 1.370.665 EUR netto (1.631.092 EUR brutto). Beschlusslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 mit der Vorlage SPOA/042/2024 die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Deutsches Tischtenniszentrum – Erweiterung Küche und Speiseraum“ in Höhe von 2.575.322 EUR netto (3.064.633 EUR brutto) beschlossen.

Aus „Sachdarstellung“

Kosten Kosten netto Kosten brutto Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 2.575.322 EUR 3.064.633 EUR Änderungsbeschluss 1.370.665 EUR 1.631.092 EUR Prozentuale Abweichung 53,22 % 53,22 % Gesamtkosten gerundet 3.945.987 EUR 4.695.725 EUR Die Baumaßnahme erfolgt im Betrieb gewerblicher Art. Die Stadt ist vorsteuerabzugsberechtigt, sodass der gesamte Umsatzsteuerbetrag durch das Finanzamt erstattet wird und dem gesamtstädtischen Haushalt wieder zufließt. Daher werden die nachfolgenden Kostendarstellungen als Nettowerte dargestellt.

TOP 30 · Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstraseneinstimmig beschlossen
TOP 30 · SPOA/025/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.290.000 EUR (brutto).

Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 0,00 EUR + investive Kosten (gerundet) 2.290.000,00 EUR Gesamtkosten (brutto) 2.290.000,00 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer 0,00 EUR Gesamtkosten (netto) 2.290.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 160.270,00 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage Fährstraße/Völklinger Straße im Stadtbezirk 3, Stadtteil Hamm/Bilk handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein DJK Sparta Bilk e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist.

TOP 31 · Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg – Umbau Tennenspielfeld in Kunstraseneinstimmig beschlossen
TOP 31 · SPOA/026/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.070.000 EUR (brutto). Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Sportausschusses vom 12.02.2025 in Höhe von 1.930.000 EUR (brutto) „Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.

Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 0,00 EUR +investive Kosten (gerundet) 2.070.000,00 EUR Gesamtkosten (brutto) 2.070.000,00 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer 0,00 EUR Gesamtkosten (netto) 2.070.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 146.555,00 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage Dechenweg/Scheideweg im Stadtbezirk 9, Stadtteil Wersten handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein Wersten 04 e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist.

TOP 32 · Bezirkssportanlage Windscheidstraße – Modernisierung der Wettkampfanlageeinstimmig beschlossen
TOP 32 · SPOA/027/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Bezirkssportanlage Windscheidstraße Modernisierung der Wettkampfanlage die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.

Aus „Sachdarstellung“

Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 3.240.000 EUR Standort Die Sportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Tennenrundlaufbahn, einem Groß- und einem Jugendspielfeld mit Kunstrasenbelag sowie einem Naturrasenkleinspielfeld. Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein DSC 99 e.V.

TOP 33.1 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Sicherheitsbedenken ernst nehmen – Standort Eisenstraße 49 für Drogenzentrum aufgeben!mehrheitlich abgelehnt
TOP 33.1 · RAT/044/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung d ie geplante Umwandlung der Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße 49 in eine Einrichtung für Drogenabhängige zu stoppen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortentscheidung aufzuheben und alternative Standorte zu prüfen, die keine unmittelbare Nähe zu Kindergärten, Schulen oder reinen Wohngebieten aufweisen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung sind sämtliche vorbereitenden Maßnahmen für das Vorhaben auszusetzen.

Aus „Begründung“

Die Stadt plant, die Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße 49 in eine Einrichtung für Drogenabhängige umzuwandeln. Der geplante Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe mehrerer Kindergärten und Schulen, 1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/oberbilk/duesseldorf-protest- gegen-obdachlosenheime-in-oberbilk-und-gerresheim_aid- 141737823?share=855f591eaf11ddb3a6631a04378352dc&utm_source=user&utm_medi um=referral&utm_campaign=plusshare (abgerufen am 23.01.26) 2 https://www1.wdr.de/mediathek/drogenzentrum-in-der-eisenstrasse-100.html Zeitangabe: 2:04-2:17 (abgerufen am 23.01.26) 3 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/oberbilk/duesseldorf-protest- gegen-obdachlosenheime-in-oberbilk-und-gerresheim_aid- 141737823?share=855f591eaf11ddb3a6631a04378352dc&utm_source=user&utm_medi um=referral&utm_campaign=plusshare (abgerufen am 23.01.26) 4 https://www1.wdr.de/mediathek/drogenzentrum-in-der-eisenstrasse-100.html Zeitangabe: 1:19 (abgerufen am 23.01.26) weshalb erhebliche Sicherheitsrisiken befürchtet werden. 1 Die zuständige Dezernentin Miriam Koch erklärte in einer Sendung der Lokalzeit Düsseldorf, dass das geplante Drogenzentrum neben Suchthilfeangeboten auch Räume vorsehen solle, in denen mittel- bis kurzfristig Konsum und Handel zugelassen werden. 2 Die Leitung und die Schulpflegschaft des benachbarten Lessing- Gymnasiusm und des Berufskollegs wandten sich mit einem Brief an Herrn Oberbürgermeister Stephan Keller. Darin bewerten sie den Standort als „ völlig inakzeptabel " und sprechen von einer „ massiven Gefährdung der Sicherheit " . 3 Die Eisenstraße ist derzeit als reines Wohngebiet geprägt, in dem zahlreiche Familien mit Kindern leben. Infolge der Planungen wurde eine Petition gegen das geplante Drogenzentrum an der Eisenstraße gestartet, die laut einem Bericht der Lokalzeit Düsseldorf inzwischen über 500 Unterstützerinnen und Unterstützer verzeichnet. 4 Die AfD-Ratsfraktion teilt die Sicherheitsbedenken der Petenten. Das geplante „ Drogenzentrum " auf der Eisenstraße 49 ist aus Sicht der AfD- Ratsfraktion nicht verantwortbar. Selbstverständlich müssen Drogenabhängige Zugang zu professionellen Suchthilfeangeboten erhalten.

TOP 33.2 · Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Prüfung der Einrichtung einer Städtepartnerschaft mit einer palästinensischen Kommunemehrheitlich abgelehnt
TOP 33.2 · RAT/033/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

wir bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 11. Februar 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Verwaltung auf, die Möglichkeit zur Einrichtung einer Städtepartnerschaft mit einer palästinensischen Kommune zu prüfen.

TOP 33.4 · Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Vorrangschaltung für Busse über die Theodor- Heuss - Brückezurückgezogen
TOP 33.4 · RAT/048/2026zurückgezogen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

Zurzeit queren rund 6.000 Pendler:innen sowie 500 Schüler:innen täglich die Theodor-Heuss-Brücke mit dem ÖPNV. Nach der Sperrung der Brücke für den Schwerverkehr können die Busse M2, SB51, 834 und 863 sie nicht mehr befahren. Als Alternative wird den Nutzer:innen die Busfahrt über die stark befahrene Oberkasseler Brücke mit einem Umstieg vorgeschlagen oder der Umstieg auf Flexy- Fahrzeuge der Rheinbahn.

TOP 33.7 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Endlich Wohnraum mit Perspektive – mehr bezahlbare Wohnungen durch eine aktive kommunale Ankaufspolitikmehrheitlich abgelehnt
TOP 33.7 · RAT/238/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zum Ankauf von bestehenden Wohnungen zu erarbeiten, welche an die städtische Wohnungsgesellschaft sowie Genossenschaften weitergegeben und durch diese vermietet werden. Die Verwaltung wird beauftragt dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung halbjährlich über die vorgenommenen Ankäufe je nach Stadtbezirk und Flächengröße zu berichten.

Aus „Begründung“

Neben dem Neubau ist der kontinuierliche Ankauf von bestehenden Wohnungen essentiell für eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie, um langfristig Mieten stabil zu halten und somit für bezahlbares Wohnen zu sorgen. Der so entstehende Wohnungsbestand in Hand der städtischen Wohnungsgesellschaft sowie der Genossenschaften stellt einen direkten Einfluss auf den lokalen Mietwohnungsmarkt dar, womit heute bestehende Mietverhältnisse dauerhaft gesichert und mögliche Umgehungen bundesrechtlicher Regelungen wie der Mietpreisbremse dauerhaft unterbunden werden können.

TOP 33.8 · Antrag der FDP-Ratsfraktion: Beendigung der Städtepartnerschaft mit Moskaumehrheitlich abgelehnt
TOP 33.8 · RAT/239/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die derzeit ruhende Städtepartnerschaft mit Moskau mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Aus „Begründung“

Die Städtepartnerschaft zwischen Düsseldorf und Moskau ist seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ausgesetzt und somit inaktiv. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die offiziell geschlos sene Städtepartnerschaft weiter besteht. Eine lediglich ruhende Partnerschaft lässt weiterhin eine formale Verbindung bestehen, die in der öffentlichen Wahrnehmung als fortbestehende Kooperation interpretiert werden kann. Zudem sendet eine eingefrorene Partnerschaft ein falsches Signal: eine Bereitschaft zur problemlosen Rückkehr zur alten Normalität.

TOP 33.9 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Rückerstattung Kosten Deutschlandticket im Falle von mehrtägigen Streiks der Rheinbahnmehrheitlich abgelehnt
TOP 33.9 · RAT/248/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Aufsichtsrat der Rheinbahn beschließt, ab dem 2. Streiktag innerhalb eines Monats, den Abonnenten (Selbstzahlern) des Deutschlandtickets eine Gutschrift in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen .

Aus „Begründung“

Im Jahr 2026 gab es bisher mindestens 4 separate Streikaufrufe der Rheinbahn Düsseldorf, die sich über insgesamt 10 einzelne Kalendertage erstreckten. Kunden der Rheinbahn wurde durch den Ausfall von Bus, Strassenbahn und U-Bahn massiv geschadet. Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass die Verwaltung, vertreten durch Frau Dorothée Schneider, Stadtkämmerin, in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Rheinbahn den o.g. Antrag auf die Tagesordnung setzt und diesen abstimmen lässt.

TOP 33.10 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für konsequentes Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement / Remigrationmehrheitlich abgelehnt
TOP 33.10 · RAT/250/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

1. Die Stadtverwaltung richtet innerhalb der zuständigen Ausländerbehörde eine zentrale Koordinierungsstelle für Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement ein. 2. Die Koordinierungsstelle wird beauftragt, im Rahmen der geltenden Rechtslage Maßnahmen zur Beschleunigung aufenthaltsrechtlicher Verfahren, zur Reduzierung der Zahl ausreisepflichtiger Personen sowie zum Abbau bestehender Vollzugsdefizite umzusetzen und zu koordinieren.

Aus „Begründung“

In der Landeshauptstadt Düsseldorf leben derzeit rund 1.600 ausreisepflichtige Personen mit Duldungsstatus. Diese Zahl verdeutlicht den erheblichen Handlungsbedarf im Bereich des Rückkehr- und Aufenthaltsmanagements. Die konsequente Durchsetzung des geltenden Aufenthaltsrechts ist eine wesentliche Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates und die Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen. Gleichzeitig bestehen organisatorische Herausforderungen, insbesondere bei Verfahrensdauer, Fallkoordination und behördenübergreifender Abstimmung. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten in einer zentralen Koordinierungsstelle können Verfahren effizienter gesteuert, bestehende Vollzugsdefizite gezielter abgebaut und vorhandene rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten konsequenter genutzt werden. Zugleich wird durch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem zuständigen Fachausschuss die notwendige Transparenz über die Entwicklung der Fallzahlen und den Stand der Maßnahmen geschaffen. Die Maßnahme erfolgt ausdrücklich im Rahmen der geltenden Rechtslage und der kommunalen Zuständigkeiten.

TOP 33.11 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Mehr Wahlmöglichkeiten und digitale Souveränität: Europäischen Bezahldienst Wero für städtische Dienstleistungen prüfenverwiesen
TOP 33.11 · RAT/237/2026verwiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, 1. die bestehenden digitalen Bezahlmöglichkeiten bei städtischen Dienstleistungen systematisch zu erweitern und hierbei insbesondere die Integration des europäischen Bezahldienstes Wero zu prüfen und, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, umzusetzen, 2. das digitale Zahlungsangebot der Verwaltung weiterzuentwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern eine breite Auswahl an sicheren, komfortablen und datenschutzkonformen Zahlungsmethoden anzubieten, 3. darauf hinzuwirken, dass auch städtische Beteiligungen und verbundene Unternehmen ebenfalls moderne europäische Zahlungslösungen einsetzen, 4. und dem Rat bis zum 12. November 2026 über den Umsetzungsstand und weitere Entwicklungsmöglichkeiten im digitalen Zahlungsverkehr zu berichten.

Aus „Begründung“

Digitales Bezahlen ist heute auch bei städtischen Dienstleistungen Standard. In Düsseldorf können Bürgerinnen und Bürger Forderungen der Verwaltung bereits digital begleichen, insbesondere per PayPal, Kreditkarte und Lastschrift. 1 Diese Entwicklung verbessert zwar die Nutzerfreundlichkeit, erhöht aber zugleich die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsanbietern und die damit verbundenen Risiken. Fragen der Datensouveränität, des Datenschutzes und der strategischen Unabhängigkeit gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.

TOP 33.12 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einführung eines regelmäßigen kommunalen Abwasserscreenings auf illegale Drogen und deren Metaboliten in Düsseldorfmehrheitlich abgelehnt
TOP 33.12 · RAT/249/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort ein regelmäßiges (mindestens wöchentliches) Abwasserscreening auf ausgewählte illegale Drogen und deren Metaboliten (insbesondere Crack/Kokain, Amphetamine, Opioide/Fentanyl, Ketamin) an den relevanten Kläranlagen der Stadt durchzuführen.

Aus „Begründung“

Am 27. Januar 2026 wurde der Antrag der AfD-Fraktion auf Einführung eines Abwasserscreenings auf Drogen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales ohne jede Diskussion abgelehnt . Dieses Vorgehen im Sinne einer Vogel-Strauß-Politik ist angesichts der dramatischen Entwicklung der offenen Drogenszene in Düsseldorf nicht geeignet, zu einem Lösungsansatz zu gelangen. Das Thema ist, sogar in einem europäischen Maßstab, zu wichtig, um als politischer Spielball geeignet zu sein: Während die europäische Drogenagentur EUDA im März 2026 die Ergebnisse des größten Abwassermonitorings aller Zeiten veröffentlicht hat (115 Städte in 25 Ländern, darunter Berlin, Frankfurt und Hamburg), verweigert sich Düsseldorf weiterhin einem eigenen, regelmäßigen Screening.

TOP 33.13 · Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Krüger und Ratsherrn Lemmer: Brandschutz nicht überbewerten, früher hat‘s auch gebrannt!mehrheitlich abgelehnt
TOP 33.13 · RAT/235/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 07. Mai 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Verwaltung auf, als Alternative für Düsseldorf, ein Konzept für den Brandschutz für U-Bahnhöfe von einem qualifizierten Ingenieurbüro entwickeln zu lassen, dass ohne sehr kostenintensive Umbaumaßnahmen und vor allem ohne Sperrungen dieser Haltepunkte auskommt.

TOP 33.14 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Sicherung des Papierfabrik-Areals in Bilk als Gewerbestandort – Maßnahmen gegen Bodenspekulationverwiesen
TOP 33.14 · RAT/269/2026verwiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt fest, dass das Gelände der Papierfabrik an der Fruchtstraße im Stadtteil Bilk dauerhaft gewerblich genutzt werden soll und beauftragt daher die Verwaltung, 1. für das Gelände der Papierfabrik an der Fruchtstraße im Stadtteil Bilk die Anwendung städtebaulicher Instrumente zur Sicherung einer gewerblichen Nutzung vorzubereiten, insbesondere  Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß Baugesetzbuch,  sowie die Sicherung einer wohnverträglichen gewerblichen Nutzung über Bauleitplanung in Form eines Aufstellungsbeschlusses gemäß Baugesetzbuch, 2. den Erwerb der Fläche aktiv anzugehen, um einen direkten Zugriff der Stadt auf die Fläche zu ermöglichen und spekulativen Preisentwicklungen aktiv entgegenzuwirken, 3. den Kernzonenplan Gewerbe und Industrie dahingehend weiterzuentwickeln, dass auch in den innenstadtnahen Stadtteilen Bereiche für bezahlbare Gewerbeflächen für Handwerk und kleinteiliges Gewerbe dauerhaft gesichert werden.

Aus „Begründung“

Mit der absehbaren Aufgabe der Nutzung der Papierfabrik in Bilk entsteht eine der wenigen größeren, innenstadtnahen gewerblichen Entwicklungsflächen in Düsseldorf. Gleichzeitig besteht die konkrete Gefahr, dass das Areal Gegenstand spekulativer Entwicklungen wird, die zu erheblichen Preissteigerungen führen und eine an städtischen Zielsetzungen orientierte Entwicklung erschweren oder verhindern.

TOP 34 · Bericht aus der Kleinen Kommission Stadtbahnbau U 81zur Kenntnis genommen
TOP 34 · RAT/279/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Kleine Kommission Stadtbahn U81 trat am 12.03.2026 zu ihrer 37. Sitzung zusammen. In der Sitzung wurde der Sachstand des Projektes U81/1. BA und der Bauarbeiten vorgestellt. Des Weiteren wurde der Stand des Zuwendungsverfahrens, der Planung und der Ausschreibungen vorgestellt. Schließlich wurde über den Stand der Planungen zu den Folgeprojekten U81 / West (Rheinquerung), U81 / Ost (Flughafen- Terminal bis Flughafen-Fernbahnhof) und dem 4. Bauabschnitt der U81 (Flughafen- Fernbahnhof bis Ratingen-West) berichtet.

TOP 35 · Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehrzur Kenntnis genommen
TOP 35 · RAT/285/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 05.05.2026 zu ihrer konstituierenden 32. Sitzung zusammen. Die Dezernentin, Frau Zuschke, eröffnete die Sitzung in ihren Räumlichkeiten im Dezernat um 14.00 Uhr. Die Mitglieder trafen sich in Präsenz.

TOP 36 · Feststellung amtliches Endergebnis Ratsbürgerentscheid vom 19.04.2026 - Beteiligung der Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044einstimmig beschlossen
TOP 36 · RAT/280/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt gemäß § 22 Absatz 1 und 2 der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Verbindung mit § 26 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) das amtliche Endergebnis des Ratsbürgerentscheides vom 19. April 2026 gemäß den beigefügten Anlagen fest: 1. Von insgesamt 158.523 gültigen Stimmen entfielen 106.587 Stimmen auf „Ja“ und 51.936 Stimmen auf „Nein“. Die Mehrheit der gültigen Stimmen hat die Abstimmungsfrage mit „Ja“ beantwortet.

Aus „Sachdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 gemäß § 26 Absatz 1 GO NRW die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“ beschlossen (RAT/444/2025).

11 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Themen dieser Sitzung

+9 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Offizielle Niederschrift Niederschrift Rat 07-05-2026 - öffentlich Das amtliche Wortprotokoll der Sitzung — PDF öffnen PDF →

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 92 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung einstimmig beschlossen
  • TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.02.2026 (SI-RAT/001/2026) einstimmig beschlossen
  • TOP 3.1: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Erdbeben bei Betriebsratswahl Rheinbahn - Auswirkungen auf Stadtverwaltung? beantwortet
  • TOP 3.2: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Soll allgemeiner Verkehr auf der Rheinkniebrücke zur Rheinkirmes 2026 ausgebremst werden? beantwortet
  • TOP 3.3: Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Sicherheitslage und Schutzmaßnahmen beim Israel-Tag auf dem Schadowplatz beantwortet
  • TOP 3.4: Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Koordination der Arbeiten im Rheinufertunnel – Durchführung notwendiger Instandsetzungsarbeiten bei Minimierung der Tunnelsperrzeiten zurückgewiesen
  • TOP 3.5: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion Die Linke: Heinrich-Heine-Platz: Dauerbaustelle seit 2023 zurückgewiesen
  • TOP 3.6: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Israeltag am 3. Mai 2026 beantwortet
  • TOP 3.7: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Wie wird die frisch entfachte Flamme der Sportbegeisterung am Brennen gehalten – bis Olympia 2036, 2040 oder 2044? zurückgewiesen
  • TOP 4: Anfragen
  • TOP 4.1: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Beitritt der Rheinbahn in die Allianz von Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) beantwortet
  • TOP 4.2: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: RRX und die Kosten, die die Landehauptstadt Düsseldorf im Zeitraum 2014 bis 2030 getragen bzw. zu tragen hat beantwortet
  • TOP 4.3: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der Public-Viewing-Verordnung während der Fußball-WM 2026 beantwortet
  • TOP 4.4: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Kosten, Organisation und religiöse Ausgestaltung des Fastenbrechens im Rathaus am 13.03.2026 beantwortet
  • TOP 4.5: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Hygienische Zustände in den Toilettenanlagen des Rathauses während Rats- und Ausschusssitzungen beantwortet
  • TOP 4.6: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Glasmacherviertel - Warum hat die Stadt die Chance auf den Ankauf verpasst? beantwortet
  • TOP 4.7: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Düsseldorf - Ein Platz zum Altwerden in Gemeinschaft? beantwortet
  • TOP 4.8: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Militärisch-zivile Zusammenarbeit zwischen Rheinmetall und der Rheinbahn AG schriftlich beantwortet
  • TOP 4.9: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Kosten der Olympia-Abstimmung schriftlich beantwortet
  • TOP 4.10: Anfrage des Ratsherrn Tscholl: Förderung des Düsseldorfer Reiter- und Rennvereins: Transparenz, Steuerung und Zielsetzung schriftlich beantwortet
  • TOP 4.11: Anfrage des Ratsherrn Vogt: Sachstand Rheinbahn/Nutzung der Partybahn bzw. der sogenannten Oldie-Bahnen und -busse schriftlich beantwortet
  • TOP 4.12: Anfrage des Ratsherrn Maniera: Umgang der Stadt Düsseldorf mit ungeklärter Identität im Leistungsbezug schriftlich beantwortet
  • TOP 4.13: Anfrage des Ratsherrn Maniera: Vandalismus und Sachbeschädigung im öffentlichen Raum schriftlich beantwortet
  • TOP 4.14: Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Rheinbahn, technischer Vorstand, gerichtliche Auseinandersetzungen und nicht zugelassene Schienen schriftlich beantwortet
  • TOP 4.15: Anfrage des Ratsherrn Krüger: Rheinbahn Sammelschließanlagen für Fahrräder und E-Bikes inklusive der insbesondere in Kaiserswerth sich ergebenden Verschärfungen und Verschlechterungen im direktem Umfeld schriftlich beantwortet
  • TOP 4.16: Anfrage des Ratsherrn Krüger: Theodor-Heuss-Brücke und noch heute auffindbarer Silvestermüll schriftlich beantwortet
  • TOP 4.17: Anfrage des Ratsherrn Tscholl: Neukonzeption Kleine Kommissionen schriftlich beantwortet
  • TOP 4.18: Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Risiken im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Teil 2 schriftlich beantwortet
  • TOP 4.19: Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Benachteiligungen bei Barzahlung schriftlich beantwortet
  • TOP 4.20: Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Keine Igeltore in Düsseldorf? schriftlich beantwortet
  • TOP 4.21: Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Aktive Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) schriftlich beantwortet
  • TOP 4.22: Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Konzessionsvertrag Gas schriftlich beantwortet
  • TOP 4.23: Anfrage der Ratsfrau Lehmann: Abschiebungen der Düsseldorfer Ausländerbehörde 2025 schriftlich beantwortet
  • TOP 5: Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) mehrheitlich beschlossen
  • TOP 6: Verlängerung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im European Healthy Cities Network der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Teilnahme an Phase VIII (2026-2030) mehrheitlich beschlossen
  • TOP 7: Änderung der Satzung für Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.01.2008 - Ergänzung eines Betretungsrechtes einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf einstimmig beschlossen
  • TOP 8.1: Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage AÖE/016/2026 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 9: Grundstücksangelegenheit mehrheitlich beschlossen
  • TOP 9.1: Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD/Volt und Die Linke zur Vorlage APS/001/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 9.2: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zu Vorlage APS/001/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 9.3: Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage APS/001/2026 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 10: Sechster Bericht zum Ratsbeschluss „Saubere Luft für Düsseldorf – Reduzierung von NOx-Emissionen vorantreiben zur Kenntnis genommen
  • TOP 11: Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss - einstimmig beschlossen
  • TOP 12: Benennung von Mitgliedern des Behindertenrates zur Entsendung in die Ausschüsse des Rates einstimmig beschlossen
  • TOP 13: D.LIVE GmbH & Co. KG - Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsstätten mehrheitlich beschlossen
  • TOP 14: Aufstellung der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2025 zur Kenntnis genommen
  • TOP 15: Entwurf Jahresabschluss 2025 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 16: 17. Ordnung zur Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien Düsseldorf mehrheitlich beschlossen
  • TOP 17: Anpassung der Eintrittspreise im Aquazoo Löbbecke Museum mehrheitlich beschlossen
  • TOP 18: Inbetriebnahme U80/U81 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 18.1: Ergänzungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage OVA/008/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 19: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 14 – Gerresheim einstimmig beschlossen
  • TOP 20: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 17 -Vennhausen,Unterbach und In der Elb einstimmig beschlossen
  • TOP 21: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 20 – Garath und Hellerhof mehrheitlich beschlossen
  • TOP 22: Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen mehrheitlich beschlossen
  • TOP 22.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage OVA/046/2026/1
  • TOP 23: Brandschutztechnische Ertüchtigung von acht U-Bahnhöfen im Bestand bis 2044 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 24: Abberufungen und Bestellungen von Prüferinnen und Prüfern für das Amt für kommunale Prüfung einstimmig beschlossen
  • TOP 25: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2022 - Bestätigung des Gesamtabschlusses - einstimmig beschlossen
  • TOP 26: Kuratorium der Stiftung "Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen" mehrheitlich beschlossen
  • TOP 27: Beschlusskontrolle des Rates zur Kenntnis genommen
  • TOP 27: Beschlusskontrolle des Rates
  • TOP 28: Besetzung der Ausschüsse durch den Jugendrat einstimmig beschlossen
  • TOP 29: Änderungsbeschluss Deutsches Tischtenniszentrum - Erweiterung Küche und Speiseraum, Mehrkosten einstimmig beschlossen
  • TOP 30: Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen einstimmig beschlossen
  • TOP 31: Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen einstimmig beschlossen
  • TOP 32: Bezirkssportanlage Windscheidstraße – Modernisierung der Wettkampfanlage einstimmig beschlossen
  • TOP 33: Anträge
  • TOP 33.1: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Sicherheitsbedenken ernst nehmen – Standort Eisenstraße 49 für Drogenzentrum aufgeben! mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.2: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Prüfung der Einrichtung einer Städtepartnerschaft mit einer palästinensischen Kommune mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.3: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Jahreswechsel – Prüfung und Umsetzung eines stadtweiten Verbots von pyrotech. Gegenständen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.4: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Vorrangschaltung für Busse über die Theodor- Heuss - Brücke zurückgezogen
  • TOP 33.5: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwischennutzung des ehemaligen Kaufhofs am Wehrhahn als Kulturraum mehrheitlich beschlossen
  • TOP 33.5.1: Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Vorlage RAT/054/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.6: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Durchführung eines Ratsbürgerentscheids gemäß § 26 I 2 GO NRW mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.7: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Endlich Wohnraum mit Perspektive – mehr bezahlbare Wohnungen durch eine aktive kommunale Ankaufspolitik mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.8: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Beendigung der Städtepartnerschaft mit Moskau mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.8.1: mündlicher Änderungsantrag des Ratsherrn Lemmer mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.9: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Rückerstattung Kosten Deutschlandticket im Falle von mehrtägigen Streiks der Rheinbahn mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.10: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für konsequentes Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement / Remigration mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.11: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Mehr Wahlmöglichkeiten und digitale Souveränität: Europäischen Bezahldienst Wero für städtische Dienstleistungen prüfen verwiesen
  • TOP 33.12: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einführung eines regelmäßigen kommunalen Abwasserscreenings auf illegale Drogen und deren Metaboliten in Düsseldorf mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.13: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Krüger und Ratsherrn Lemmer: Brandschutz nicht überbewerten, früher hat‘s auch gebrannt! mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33.14: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Sicherung des Papierfabrik-Areals in Bilk als Gewerbestandort – Maßnahmen gegen Bodenspekulation verwiesen
  • TOP 33.15: Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Dreijähriges Moratorium für die weitere Planung und Realisierung eines Neubaus der Düsseldorfer Oper / DOR
  • TOP 33.15.1: Änderungsantrag der Ratsfrau Mirus zur Vorlage RAT/257/2026
  • TOP 33.16: Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Keine Uran- und Castor-Transporte durch Düsseldorf
  • TOP 33.17: Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Düsselferien kostenfrei für Düsselpass-Kinder
  • TOP 34: Bericht aus der Kleinen Kommission Stadtbahnbau U 81 zur Kenntnis genommen
  • TOP 35: Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr zur Kenntnis genommen
  • TOP 36: Feststellung amtliches Endergebnis Ratsbürgerentscheid vom 19.04.2026 - Beteiligung der Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 einstimmig beschlossen
Anwesenheit Teilnehmende Personen 89 Personen
Weiterlesen im Portal Behandelte Vorlagen 20 Vorlagen

Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.

Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr

RAT/285/2026 zur Kenntnis Endgültig

Beschlusskontrolle des Rates

RAT/228/2026/1 zur Kenntnis Endgültig

Bericht aus der Kleinen Kommission Stadtbahnbau U 81

RAT/279/2026 zur Kenntnis Endgültig

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