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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588994.pdf
Published Time: 2026-06-09T13:07:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
SCHUA/032/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 23.06.2026 Kenntnisnahme
Ausgangslage:
Die Schulen bestellen beim Schulträger Busse, um Schulklassen zu außerschulischen
Lernorten zu befördern. Hierbei handelt es sich sowohl um regelmäßige Fahrten,
beispielsweise zu Sport- oder Schwimmhallen, als auch um Sonderfahrten zu Museen,
Sportveranstaltungen oder anderen außerschulischen Lernorten.
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) besteht eine Verpflichtung zur
Kostenübernahme für Fahrten zum regelmäßigen lehrplanmäßigen Unterricht sowie für
einzelne gesetzlich geregelte Ausnahmen. Ergänzend handelt der Schulträger nach einem
weitergehenden Beschluss des Schulausschusses aus dem Jahr 1981 und unterstützt die
Schulen bei Schülerfahrten zu weiteren Lernorten. An diesem Grundverständnis einer
verlässlichen Unterstützung der Schulen soll auch künftig festgehalten werden.
Dem Schulträger obliegt dabei die Entscheidung über das einzusetzende Verkehrsmittel.
Dabei sind die in der Verordnung festgelegten Zumutbarkeitsregelungen für Fußwege und
die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu berücksichtigen.
Aktuelle Entwicklung:
Die Nachfrage nach Beförderungsleistungen für Schulklassen hat in den vergangenen
Jahren deutlich zugenommen. Dabei steigt die Anzahl der beantragten Fahrten deutlich
stärker als die Zahl der Schülerinnen und Schüler. Diese Entwicklung führt zu einer
zunehmenden Belastung der verfügbaren Beförderungskapazitäten.
Parallel hierzu steigen die Kosten und Risiken für die Organisation des Schülerverkehrs
deutlich an. Ursache hierfür sind insbesondere:
der anhaltende Fachkräfte- und Busfahrermangel Seite 2
steigende Energie- und Betriebskosten
zunehmende Insolvenzen und Geschäftsaufgaben von Busunternehmen
Verknappung der verfügbaren Beförderungskapazitäten
Die Folgen dieser Entwicklung wirken sich zunehmend auf die Schulen sowie die
Schülerinnen und Schüler aus. Die Verfügbarkeit von Buskapazitäten nimmt ab, wodurch
auch Fahrten zur Erfüllung des lehrplankonformen Unterrichtes schwieriger zu organisieren
und weniger verlässlich planbar sind. Kurzfristige Absagen oder fehlende
Beförderungsmöglichkeiten können dazu führen, dass Unterricht an außerschulischen
Lernorten, sportliche Aktivitäten oder kulturelle Angebote nicht oder nur eingeschränkt
stattfinden können. Damit werden die Teilhabe- und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und
Schüler unmittelbar beeinträchtigt.
Zielsetzung:
Der Schulträger misst der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen
Lernorten weiterhin einen hohen Stellenwert bei. Regelmäßige Fahrten zu Sport- und
Schwimmstätten sowie Fahrten zu kulturellen, sportlichen und außerschulischen
Bildungsangeboten leisten einen wichtigen Beitrag zur schulischen Bildung und ermöglichen
vielfältige Lern- und Erfahrungsräume außerhalb des Klassenzimmers.
Auch künftig möchte der Schulträger deshalb ein umfangreiches Beförderungsangebot
bereitstellen. Gleichzeitig macht die Entwicklung eine transparente Darstellung der
Rahmenbedingungen erforderlich, um ein gemeinsames Verständnis über Umfang und
Grenzen der Beförderungsleistungen zu schaffen und mögliche Fehl- oder Übererwartungen
zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund wurden die beigefügten „Leitlinien Schülerverkehr“ (siehe Anlage 1)
erarbeitet und den Schulen vorgestellt. Ziel der Bestimmungen ist es, die vorhandenen
Ressourcen gezielt und verantwortungsvoll einzusetzen, um die Beförderung zu
außerschulischen Lernorten langfristig verlässlich, finanzierbar und organisatorisch leistbar
zu gestalten.
Hierzu wird die Anzahl der durch den Schulträger finanzierten Busfahrten in einem
sachgerechten Maß sichergestellt. Gleichzeitig sollen dort, wo es unter Berücksichtigung von
Alter, Schulform, Entfernung und örtlichen Gegebenheiten zumutbar ist, verstärkt alternative
Verkehrsmittel wie der öffentliche Personennahverkehr oder Fußwege genutzt werden.
Mit den Leitlinien verfolgt der Schulträger das Ziel, auch künftig ein attraktives und
verlässliches Beförderungsangebot für Schulen vorzuhalten, die verfügbaren Kapazitäten
effizient einzusetzen und zugleich einen Beitrag zu den kommunalen Klima- und
Nachhaltigkeitszielen zu leisten. Der Handlungsrahmen dient damit der langfristigen
Sicherung eines leistungsfähigen Schülerverkehrsangebots für die Schulen.
Anlagen:
Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten
Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten als Text anzeigen
Title: Tagged Pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589094.pdf
Published Time: 2026-06-08T15:22:00.000Z
Number of Pages: 7
Markdown Content:
Leitlinien zu Fahrten an
# außerschulischen Lernorten
# Informationen für die Schulen der
# Landeshauptstadt Düsseldorf Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten
Gemeinsam Verantwortung übernehmen – für Bildung, Teilhabe und
einen verantwortungsvollen Ressourceneinsatz
Schulische Lernorte beschränken sich nicht auf das Schulgebäude. Sportstätten,
Schwimmbäder, kulturelle Einrichtungen, außerschulische Lernorte sowie Angebote der
beruflichen Orientierung sind wichtige Bestandteile schulischer Bildung und leisten einen
wertvollen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt diese Bildungsangebote in einem erheblichen
Umfang durch die Übernahme von Beförderungskosten. Dabei bewegt sie sich in einem
Spannungsfeld zwischen pädagogischen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben, den
Erwartungen der Schulen, dem verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel sowie den
Zielen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Mobilität.
Grundlage aller Entscheidungen sind die Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung
Nordrhein-Westfalen (SchfkVO) sowie ein Beschluss vom Schulausschuss aus dem Jahr
1981. Danach entscheidet der Schulträger über Art und Umfang der Schülerbeförderung.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Beförderungsart besteht nicht. Vielmehr ist stets die
wirtschaftlichste und zugleich für die Schülerinnen und Schüler zumutbare Beförderungsform
zu wählen.
Die vorliegenden Leitlinien schaffen hierfür einen einheitlichen und transparenten Rahmen.
Sie dienen der Planungssicherheit für die Schulen und gewährleisten zugleich eine gerechte
und nachvollziehbare Behandlung aller Anträge.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf versteht die Umsetzung dieser Leitlinien als gemeinsame
Aufgabe von Schulen und Schulträger. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Regelungen bei
der Unterrichts- und Veranstaltungsplanung trägt dazu bei, vorhandene Ressourcen
zielgerichtet einzusetzen und gleichzeitig die pädagogischen Ziele der Schulen bestmöglich
zu unterstützen.
Geltungsbereich
Die Leitlinien gelten grundsätzlich für alle städtischen Schulen der Landeshauptstadt
Düsseldorf. Ausgenommen sind die Schulen für geistige Entwicklung und eine Klinikschule:
>
Mosaik-Schule
>
Theodor-Andresen-Schule
>
Franz-Marc-Schule
>
Klinikschule Alfred-Adler-Schule (alle Standorte)
Für diese Schulen werden Fahrten weiterhin im Einzelfall geprüft.
Die Leitlinien sollen perspektivisch auch den Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS)
auf nehmen . Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und der damit
verbundenen Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen befindet sich der Ganztagsbereich derzeit in einem umfassenden Veränderungsprozess. Vor diesem Hintergrund sollen
zunächst Erfahrun gen mit den Schulen und Trägern aus der Umsetzung der Neukonzeption
gesammelt, ausgewertet und in die Leitlinien einbezogen werden kann.
Grundsätze der Kostenübernahme
Eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich für stadtinterne Fahrten,
>
die schulisch erforderlich sind
>
die den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung entsprechen oder als freiwillige
Leistung der Landeshauptstadt Düsseldorf festgelegt wurden
>
die innerhalb des festgelegten Förderrahmens stattfinden
>
für die keine wirtschaftlichere und zumutbare Alternative besteht
Nicht jede pädagogisch wünschenswerte Fahrt kann zugleich als erstattungsfähige
Schülerbeförderung anerkannt werden. Maßgeblich sind stets die rechtlichen
Voraussetzungen sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung.
Auswahl des Verkehrsmittels
Die Entscheidung über die Beförderungsart obliegt gemäß § 3 SchfkVO dem Schulträger.
Dabei gilt der Grundsatz der wirtschaftlichsten Beförderung gemäß § 12 SchfkVO.
Öffentliche Verkehrsmittel haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
Die Prüfung erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Fußweg
Vorrangig wird geprüft, ob das Ziel fußläufig erreichbar ist.
Als zumutbar gelten grundsätzlich:
>
bis 1 km Wegstrecke oder
>
bis etwa 15 Minuten Gehzeit
2. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Ist ein Fußweg nicht zumutbar, wird die Nutzung des ÖPNV geprüft.
Als zumutbar gelten grundsätzlich:
>
bis 15 Minuten Gesamtwegzeit bei außerschulischem Sportunterricht der
Grundschulen (hierzu zählt auch das Eislaufen und der Schwimmunterricht)
>
25 Minuten Gesamtwegzeit bei regelmäßigen Fahrten
>
bis 30 Minuten Gesamtwegzeit bei Sonderfahrten 3. Busbeförderung
Eine Busbeförderung kommt nur dann in Betracht, wenn
weder ein Fußweg noch der ÖPNV zumutbar sind
kein gleichwertiger Lernort in zumutbarer Nähe verfügbar ist
Fahrtenübersicht
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zielorte, für die eine
Kostenübernahme grundsätzlich in Betracht kommen kann. Maßgeblich für die Beurteilung
bleibt neben dem Zielort auch der jeweilige Zweck der Fahrt .
Rubrik Zweck der Fahrt Ziele in Düsseldorf
Sportstätten Regelmäßiger lehrplanmäßiger Schulsport Sportstätten
Sportwettkämpfe vom Land NRW
sowie
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtmeisterschaften bzw.
Landessportfeste
Grundschulen:
Tanzfest, Eislaufen, Schwimmen,
Jan-Wellem-Pokal, Mädchen-Cup
Fußball, NRW Youngstars
Weiterführende Schulen:
La ndessportfest
Bundesjugendspiele
Berufliche
Orientierung
Betriebserkundungen
Firmen-Besuche, berufliche Orientierung
gemäß KAoA
Unternehmen
Berufsfelderkundungen
Klassen 8 und 9
Praktika ab Klasse 9
Messen/Veranstaltungen, berufliche
Orientierung außerhalb KAoA
Messen/Veranstaltungen
Vocatium
Lust auf Handwerk
Lust auf Pflege und Soziales
Komm auf Tour
Kulturinstitute Kulturelle Bildung Aquazoo Löbbecke Museum,
Clara-Schumann-Musikschule,
Deutsche Oper am Rhein
Düsseldorfer Schauspielhaus
Filmmuseum mit Black Box
Goethe-Museum
Heinrich-Heine-Institut
Hetjens – Deutsches
Keramikmuseum KIT – Kunst im
Tunnel/Kunsthalle
Kunstpalast + NRW-Forum
Düsseldorf Mahn- und
Gedenkstätte
Restaurierungszentrum
Schifffahrt Museum
Schumann-Haus
Stadtarchiv
Stadtbüchereien
Stadtmuseum
Stiftung Schloss und Park Benrath
Theatermuseum
Tonhalle Düsseldorf gGmbH
Volkshochschule
Zentrale
Einrichtungen
Besichtigung zentraler Einrichtungen im
Rahmen des Unterrichts
Zentralbibliothek
Landtag
Rathaus
Flughafen,
Müllverbrennungsanlage
Klärwerk Süd Feuerwache,
> Sternwarte am Schloss-
> Gymnasium Benrath
> Gärten, Par ks,
> Wälder und
> Bauernhöfe
> pädagogische Naturerkundung Städtischer Zentral-Schulgarten
> Biogarten im Buga-Gelände
> Wildpark (-schule) Grafenberg
> Eller Forst Kinderbauernhof
> Südpark
> Kirchen Schulgottesdienste Kirchen
> regelmäßig oder aus besonderen
> Anlässen
> Erziehung
> und
> Verkehrserziehung
> Verkehrserziehung Jugendverkehrsschule Rather
> Broich
> Sonstige Erziehung
> (Event, Seminar, Workshop, z. B. AWO
> Anti-Gewalt-Workshop )
> Lehrplanmäßige, vom
> Kultusminister vorgegebene
> Erziehungsveranstaltungen
> Singpausenkonzert Singpausenkonzert Tonhalle Düsseldorf
Hinweise für die Planung in den Schulen
Bei der Planung von Unterrichtsgängen, Exkursionen und sonstigen schulischen
Veranstaltungen wird um eine frühzeitige Berücksichtigung der Leitlinien gebeten .
Insbesondere sollte vor einer Antragstellung geprüft werden:
✓ Ist die Fahrt nach den Leitlinien grundsätzlich förderfähig?
✓ Gehört das Ziel zu den ausdrücklich anerkannten Einrichtungen?
✓ Ist für die betreffende Fahrt die Nutzung des ÖPNV möglich ?
✓ Besteht ein gleichwertiges Angebot näher am Schulstandort?
✓ Entspricht die Planung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit?
Die konsequente Anwendung dieser Grundsätze unterstützt eine verlässliche, transparente
und gerechte Umsetzung der Schülerbeförderung an allen Düsseldorfer Schulen und trägt
dazu bei, die vorhandenen Ressourcen nachhaltig und verantwortungsvoll einzusetzen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die vertrauensvolle
Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Leitlinien.