Informationsvorlage Aktenzeichen SCHUA/032/2026

Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 16. April 2026veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Jahren deutlich zugenommen. Dabei steigt die Anzahl der beantragten Fahrten deutlich

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588994.pdf Published Time: 2026-06-09T13:07:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: SCHUA/032/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten Fachbereich:

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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588994.pdf Published Time: 2026-06-09T13:07:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: SCHUA/032/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 23.06.2026 Kenntnisnahme Ausgangslage: Die Schulen bestellen beim Schulträger Busse, um Schulklassen zu außerschulischen Lernorten zu befördern. Hierbei handelt es sich sowohl um regelmäßige Fahrten, beispielsweise zu Sport- oder Schwimmhallen, als auch um Sonderfahrten zu Museen, Sportveranstaltungen oder anderen außerschulischen Lernorten. Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) besteht eine Verpflichtung zur Kostenübernahme für Fahrten zum regelmäßigen lehrplanmäßigen Unterricht sowie für einzelne gesetzlich geregelte Ausnahmen. Ergänzend handelt der Schulträger nach einem weitergehenden Beschluss des Schulausschusses aus dem Jahr 1981 und unterstützt die Schulen bei Schülerfahrten zu weiteren Lernorten. An diesem Grundverständnis einer verlässlichen Unterstützung der Schulen soll auch künftig festgehalten werden. Dem Schulträger obliegt dabei die Entscheidung über das einzusetzende Verkehrsmittel. Dabei sind die in der Verordnung festgelegten Zumutbarkeitsregelungen für Fußwege und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu berücksichtigen. Aktuelle Entwicklung: Die Nachfrage nach Beförderungsleistungen für Schulklassen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Dabei steigt die Anzahl der beantragten Fahrten deutlich stärker als die Zahl der Schülerinnen und Schüler. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Belastung der verfügbaren Beförderungskapazitäten. Parallel hierzu steigen die Kosten und Risiken für die Organisation des Schülerverkehrs deutlich an. Ursache hierfür sind insbesondere:  der anhaltende Fachkräfte- und Busfahrermangel Seite 2  steigende Energie- und Betriebskosten  zunehmende Insolvenzen und Geschäftsaufgaben von Busunternehmen  Verknappung der verfügbaren Beförderungskapazitäten Die Folgen dieser Entwicklung wirken sich zunehmend auf die Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler aus. Die Verfügbarkeit von Buskapazitäten nimmt ab, wodurch auch Fahrten zur Erfüllung des lehrplankonformen Unterrichtes schwieriger zu organisieren und weniger verlässlich planbar sind. Kurzfristige Absagen oder fehlende Beförderungsmöglichkeiten können dazu führen, dass Unterricht an außerschulischen Lernorten, sportliche Aktivitäten oder kulturelle Angebote nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können. Damit werden die Teilhabe- und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler unmittelbar beeinträchtigt. Zielsetzung: Der Schulträger misst der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen Lernorten weiterhin einen hohen Stellenwert bei. Regelmäßige Fahrten zu Sport- und Schwimmstätten sowie Fahrten zu kulturellen, sportlichen und außerschulischen Bildungsangeboten leisten einen wichtigen Beitrag zur schulischen Bildung und ermöglichen vielfältige Lern- und Erfahrungsräume außerhalb des Klassenzimmers. Auch künftig möchte der Schulträger deshalb ein umfangreiches Beförderungsangebot bereitstellen. Gleichzeitig macht die Entwicklung eine transparente Darstellung der Rahmenbedingungen erforderlich, um ein gemeinsames Verständnis über Umfang und Grenzen der Beförderungsleistungen zu schaffen und mögliche Fehl- oder Übererwartungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wurden die beigefügten „Leitlinien Schülerverkehr“ (siehe Anlage 1) erarbeitet und den Schulen vorgestellt. Ziel der Bestimmungen ist es, die vorhandenen Ressourcen gezielt und verantwortungsvoll einzusetzen, um die Beförderung zu außerschulischen Lernorten langfristig verlässlich, finanzierbar und organisatorisch leistbar zu gestalten. Hierzu wird die Anzahl der durch den Schulträger finanzierten Busfahrten in einem sachgerechten Maß sichergestellt. Gleichzeitig sollen dort, wo es unter Berücksichtigung von Alter, Schulform, Entfernung und örtlichen Gegebenheiten zumutbar ist, verstärkt alternative Verkehrsmittel wie der öffentliche Personennahverkehr oder Fußwege genutzt werden. Mit den Leitlinien verfolgt der Schulträger das Ziel, auch künftig ein attraktives und verlässliches Beförderungsangebot für Schulen vorzuhalten, die verfügbaren Kapazitäten effizient einzusetzen und zugleich einen Beitrag zu den kommunalen Klima- und Nachhaltigkeitszielen zu leisten. Der Handlungsrahmen dient damit der langfristigen Sicherung eines leistungsfähigen Schülerverkehrsangebots für die Schulen. Anlagen: Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten
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Title: Tagged Pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589094.pdf Published Time: 2026-06-08T15:22:00.000Z Number of Pages: 7 Markdown Content: Leitlinien zu Fahrten an # außerschulischen Lernorten # Informationen für die Schulen der # Landeshauptstadt Düsseldorf Leitlinien zu Fahrten an außerschulischen Lernorten Gemeinsam Verantwortung übernehmen – für Bildung, Teilhabe und einen verantwortungsvollen Ressourceneinsatz Schulische Lernorte beschränken sich nicht auf das Schulgebäude. Sportstätten, Schwimmbäder, kulturelle Einrichtungen, außerschulische Lernorte sowie Angebote der beruflichen Orientierung sind wichtige Bestandteile schulischer Bildung und leisten einen wertvollen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt diese Bildungsangebote in einem erheblichen Umfang durch die Übernahme von Beförderungskosten. Dabei bewegt sie sich in einem Spannungsfeld zwischen pädagogischen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben, den Erwartungen der Schulen, dem verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel sowie den Zielen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Mobilität. Grundlage aller Entscheidungen sind die Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalen (SchfkVO) sowie ein Beschluss vom Schulausschuss aus dem Jahr 1981. Danach entscheidet der Schulträger über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Beförderungsart besteht nicht. Vielmehr ist stets die wirtschaftlichste und zugleich für die Schülerinnen und Schüler zumutbare Beförderungsform zu wählen. Die vorliegenden Leitlinien schaffen hierfür einen einheitlichen und transparenten Rahmen. Sie dienen der Planungssicherheit für die Schulen und gewährleisten zugleich eine gerechte und nachvollziehbare Behandlung aller Anträge. Die Landeshauptstadt Düsseldorf versteht die Umsetzung dieser Leitlinien als gemeinsame Aufgabe von Schulen und Schulträger. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Regelungen bei der Unterrichts- und Veranstaltungsplanung trägt dazu bei, vorhandene Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und gleichzeitig die pädagogischen Ziele der Schulen bestmöglich zu unterstützen. Geltungsbereich Die Leitlinien gelten grundsätzlich für alle städtischen Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ausgenommen sind die Schulen für geistige Entwicklung und eine Klinikschule: >  Mosaik-Schule >  Theodor-Andresen-Schule >  Franz-Marc-Schule >  Klinikschule Alfred-Adler-Schule (alle Standorte) Für diese Schulen werden Fahrten weiterhin im Einzelfall geprüft. Die Leitlinien sollen perspektivisch auch den Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) auf nehmen . Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und der damit verbundenen Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen befindet sich der Ganztagsbereich derzeit in einem umfassenden Veränderungsprozess. Vor diesem Hintergrund sollen zunächst Erfahrun gen mit den Schulen und Trägern aus der Umsetzung der Neukonzeption gesammelt, ausgewertet und in die Leitlinien einbezogen werden kann. Grundsätze der Kostenübernahme Eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich für stadtinterne Fahrten, >  die schulisch erforderlich sind >  die den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung entsprechen oder als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Düsseldorf festgelegt wurden >  die innerhalb des festgelegten Förderrahmens stattfinden >  für die keine wirtschaftlichere und zumutbare Alternative besteht Nicht jede pädagogisch wünschenswerte Fahrt kann zugleich als erstattungsfähige Schülerbeförderung anerkannt werden. Maßgeblich sind stets die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung. Auswahl des Verkehrsmittels Die Entscheidung über die Beförderungsart obliegt gemäß § 3 SchfkVO dem Schulträger. Dabei gilt der Grundsatz der wirtschaftlichsten Beförderung gemäß § 12 SchfkVO. Öffentliche Verkehrsmittel haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten. Die Prüfung erfolgt in folgender Reihenfolge: 1. Fußweg Vorrangig wird geprüft, ob das Ziel fußläufig erreichbar ist. Als zumutbar gelten grundsätzlich: >  bis 1 km Wegstrecke oder >  bis etwa 15 Minuten Gehzeit 2. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Ist ein Fußweg nicht zumutbar, wird die Nutzung des ÖPNV geprüft. Als zumutbar gelten grundsätzlich: >  bis 15 Minuten Gesamtwegzeit bei außerschulischem Sportunterricht der Grundschulen (hierzu zählt auch das Eislaufen und der Schwimmunterricht) >  25 Minuten Gesamtwegzeit bei regelmäßigen Fahrten >  bis 30 Minuten Gesamtwegzeit bei Sonderfahrten 3. Busbeförderung Eine Busbeförderung kommt nur dann in Betracht, wenn  weder ein Fußweg noch der ÖPNV zumutbar sind  kein gleichwertiger Lernort in zumutbarer Nähe verfügbar ist Fahrtenübersicht Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zielorte, für die eine Kostenübernahme grundsätzlich in Betracht kommen kann. Maßgeblich für die Beurteilung bleibt neben dem Zielort auch der jeweilige Zweck der Fahrt . Rubrik Zweck der Fahrt Ziele in Düsseldorf Sportstätten Regelmäßiger lehrplanmäßiger Schulsport Sportstätten Sportwettkämpfe vom Land NRW sowie der Landeshauptstadt Düsseldorf Stadtmeisterschaften bzw. Landessportfeste Grundschulen: Tanzfest, Eislaufen, Schwimmen, Jan-Wellem-Pokal, Mädchen-Cup Fußball, NRW Youngstars Weiterführende Schulen: La ndessportfest Bundesjugendspiele Berufliche Orientierung Betriebserkundungen Firmen-Besuche, berufliche Orientierung gemäß KAoA Unternehmen Berufsfelderkundungen Klassen 8 und 9 Praktika ab Klasse 9 Messen/Veranstaltungen, berufliche Orientierung außerhalb KAoA Messen/Veranstaltungen Vocatium Lust auf Handwerk Lust auf Pflege und Soziales Komm auf Tour Kulturinstitute Kulturelle Bildung Aquazoo Löbbecke Museum, Clara-Schumann-Musikschule, Deutsche Oper am Rhein Düsseldorfer Schauspielhaus Filmmuseum mit Black Box Goethe-Museum Heinrich-Heine-Institut Hetjens – Deutsches Keramikmuseum KIT – Kunst im Tunnel/Kunsthalle Kunstpalast + NRW-Forum Düsseldorf Mahn- und Gedenkstätte Restaurierungszentrum Schifffahrt Museum Schumann-Haus Stadtarchiv Stadtbüchereien Stadtmuseum Stiftung Schloss und Park Benrath Theatermuseum Tonhalle Düsseldorf gGmbH Volkshochschule Zentrale Einrichtungen Besichtigung zentraler Einrichtungen im Rahmen des Unterrichts Zentralbibliothek Landtag Rathaus Flughafen, Müllverbrennungsanlage Klärwerk Süd Feuerwache, > Sternwarte am Schloss- > Gymnasium Benrath > Gärten, Par ks, > Wälder und > Bauernhöfe > pädagogische Naturerkundung Städtischer Zentral-Schulgarten > Biogarten im Buga-Gelände > Wildpark (-schule) Grafenberg > Eller Forst Kinderbauernhof > Südpark > Kirchen Schulgottesdienste Kirchen > regelmäßig oder aus besonderen > Anlässen > Erziehung > und > Verkehrserziehung > Verkehrserziehung Jugendverkehrsschule Rather > Broich > Sonstige Erziehung > (Event, Seminar, Workshop, z. B. AWO > Anti-Gewalt-Workshop ) > Lehrplanmäßige, vom > Kultusminister vorgegebene > Erziehungsveranstaltungen > Singpausenkonzert Singpausenkonzert Tonhalle Düsseldorf Hinweise für die Planung in den Schulen Bei der Planung von Unterrichtsgängen, Exkursionen und sonstigen schulischen Veranstaltungen wird um eine frühzeitige Berücksichtigung der Leitlinien gebeten . Insbesondere sollte vor einer Antragstellung geprüft werden: ✓ Ist die Fahrt nach den Leitlinien grundsätzlich förderfähig? ✓ Gehört das Ziel zu den ausdrücklich anerkannten Einrichtungen? ✓ Ist für die betreffende Fahrt die Nutzung des ÖPNV möglich ? ✓ Besteht ein gleichwertiges Angebot näher am Schulstandort? ✓ Entspricht die Planung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit? Die konsequente Anwendung dieser Grundsätze unterstützt eine verlässliche, transparente und gerechte Umsetzung der Schülerbeförderung an allen Düsseldorfer Schulen und trägt dazu bei, die vorhandenen Ressourcen nachhaltig und verantwortungsvoll einzusetzen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Leitlinien.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/032/2026