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Schulausschuss
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Sitzung kompakt
23.06.2026 · Schulausschuss
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
zurückgewiesen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Schulausschuss · Sitzung vom 23.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Lokale Statistik: Wie hoch war der durchschnittliche Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts an Düsseldorfer Schulen im abgelaufenen Schuljahr, differenziert nach Schulformen (insbesondere Grundschulen und Gymnasien)?
2. Vergleich zum Vorjahr: Inwieweit weichen die Düsseldorfer Zahlen vom Landestrend ab, der einen leichten Rückgang der Ausfälle verzeichnet?
3. Zukunftsaussichten: Welche Prognose gibt es für das laufende Schuljahr 2025/26 im Hinblick auf die Lehrerversorgung im Stadtgebiet und gibt es konkrete Maßnahmen der Stadtverwaltung, um Unterrichtsausfall entgegenzuwirken?
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/051/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 23. Juni 2026 Anfrage der AfD Ratsfraktion: Sicherung der Schwimmkompetenz an Düsseldorfer Grundschulen Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um den Mangel an Wasserflächen und die langen Anfahrtswege zu den Düsseldorfer Bädern für betroffene Schulen zu kompensieren? Antwort: Die der Frage zugrunde liegende Annahme, dass ein Mangel an Wasserflächen besteht, teilt die Bädergesellschaft Düsseldorf sowie die Verwaltung nicht. Bei der Planung der Schulbelegung berücksichtigt die Bädergesellschaft die von den Düsseldorfer Schulen gemeldeten Bedarfe an Wasserflächen einschließlich des Wunschbades und kann dabei in der Regel sowohl Wunschzeiten als auch Wunschbäder berücksichtigen. Insofern können angemessene Anfahrtswege sichergestellt werden. Die Bädergesellschaft teilte mit, sollten Wünsche in Ausnahmefällen nicht unmittelbar umgesetzt werden können, werden durch entsprechende Tauschmaßnahmen Lösungen gefunden. Vor diesem Hintergrund sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Kinder unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gleichberechtigten Zugang zu Schulplätzen erhalten, insbesondere an konfessionell gebundenen Grundschulen?
2. Wie wird gewährleistet, dass Abstimmungen über die konfessionelle Ausrichtung – wie im Fall St. Martin – transparent, rechtssicher und unter fairer Beteiligung aller Erziehungsberechtigten durchgeführt werden?
3. Welche konkreten Planungen verfolgt die Verwaltung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Bekenntnisgrundschulen im Vergleich zu Gemeinschaftsgrund- schulen in Düsseldorf?
Die Beibehaltung der konfessionellen Ausrichtung der Grundschule St. Martin wirkt wie ein Relikt aus einer Zeit, in der gesellschaftliche Vielfalt und weltanschauliche Neutralität noch keine zentrale Rolle spielten. In einer modernen, pluralen Stadt wie Düsseldorf ist es zunehmend schwer vermittelbar, dass öffentliche Schulen Kinder nach religiösen Kriterien bevorzugen oder ausschließen können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung empfiehlt, Frau Jasmin Menne zur Schriftführerin zu bestellen.
Der Schulausschuss bestellt Frau Jasmin Menne zur Schriftführerin.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umwandlung der Katholischen Grundschule Mettmanner Straße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/27.
Gemäß § 26 Abs. 1 SchulG NRW können Grundschulen als Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen geführt werden. Die Katholische Grundschule Mettmanner Straße wurde bislang als Bekenntnisschule mit katholischem Bekenntnis geführt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kartause-Hain-Schule und die GGS Unterrath bildeten bislang einen Grundschul- Doppelstandort in Unterrath mit insgesamt zwölf Klassen, von welchen sich aktuell acht Klassen an der Kartause-Hain-Schule und vier Klassen an der GGS Unterrath befinden. Beide Schulen sind bereits zum aktuellen Zeitpunkt trotz unterschiedlicher Adressen als ein zusammenhängender Schulstandort organisiert und nutzen gemeinschaftlich ausgewählte Teile der vor Ort vorhandenen Infrastruktur, wie beispielsweise die Einfeldsporthalle.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die einzügige Errichtung des Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachpraktiker*in im Gastgewerbe)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit § 66 BBIG/§ 42m HwO bei gemeinsamer Beschulung mit dem dualen Bildungsgang „Fachkraft Gastronomie – Restaurantservice und Systemgastronomie“ am Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768.
Der Bildungsgang „Fachpraktiker*in im Gastgewerbe“ bietet eine Ausbildung für Menschen mit Behinderungen. Es wird ein dauerhafter Bedarf dieses Bildungsganges gesehen. Die zweijährige Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf „Fachkraft Gastronomie – Restaurantservice und Systemgastronomie“, daher kann auch die gemeinsame Beschulung erfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Laut amtlicher Schulstatistik vom 15.10.2025 besuchen 259 Auszubildende die Unterstufe des dualen Bildungsgangs „Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“. Da die genehmigte Zügigkeit nicht ausreicht, wurde eine Mehrklasse gebildet. Es ist weiterhin von einer hohen Schülerzahl auszugehen, daher wird die Erhöhung der Zügigkeit auf neun Züge beantragt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss beschließt die Teilentlassung aus der schulischen Zweckbindung für eine Fläche von ca. 1.489 qm aus dem Grundstück Balckestraße 11/ Einsiedelstraße 25, Gemarkung Benrath (053105), Flur 940, Flurstück 667.
Unter der Anschrift Balckestraße 11 betreibt die Landeshauptstadt Düsseldorf derzeit eine dreigruppige Kindertageseinrichtung mit ca. 60 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren. Das bestehende Gebäude der Kindertageseinrichtung weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf und soll zeitnah durch einen Ersatzneubau an derselben Stelle ersetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage: Die Schulen bestellen beim Schulträger Busse, um Schulklassen zu außerschulischen Lernorten zu befördern. Hierbei handelt es sich sowohl um regelmäßige Fahrten, beispielsweise zu Sport- oder Schwimmhallen, als auch um Sonderfahrten zu Museen, Sportveranstaltungen oder anderen außerschulischen Lernorten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Grundschulen In der Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2026 hat die Verwaltung die Anmeldezahlen zu den Grundschulen für das Schuljahr 2026/27 vorgelegt. Nach dem Stand der damaligen Schnellmeldungen der Schulen wurden 5.223 (Vorjahr: 5.206) Kinder an den städtischen Grundschulen angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 623 (Vorjahr: 640) Schülerinnen und Schüler noch nicht angemeldet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Diese Informationsvorlage enthält in der Anlage eine Übersicht über den Sachstand aller abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Anträge und Beschlüsse, die im Schulausschuss beschlossen worden sind. Anträge und Beschlussvorlagen mit einer grünen Markierung sind abgeschlossen und werden im nächsten Bericht nicht mehr aufgezeigt. Der Sachstand zu den Schulbaumaßnahmen ist den halbjährlichen Controllingberichten der Hochbaumaßnahmen und -projekte ab 250.000 EUR zu entnehmen .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde- rungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Auch wenn inzwischen der gemeinsame Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ mehrerer NRW-Ministerien veröffentlicht wurde (16.04.2026), steht weiterhin eine schulgesetzliche Verankerung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs in NRW aus.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kinder- und Jugendhilfe befindet sich derzeit in einem umfassenden Entwicklungsprozess. Mit der Weiterentwicklung des SGB VIII sowie den bundespolitischen Diskussionen zur Neuordnung der Eingliederungshilfe und sozialen Leistungen zeichnet sich ein klarer Paradigmenwechsel ab: weg von ausschließlich einzelfallbezogenen Unterstützungsformen hin zu inklusiven, systemisch verankerten und nachhaltig wirksamen Ansätzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die neue Elternbeitragssatzung tritt zum 01.08.2027 in Kraft und setzt ein deutliches Zeichen für Chancengerechtigkeit und frühe Bildung im Elementar- und Primarbereich. Sie stellt Familien mit Kindern von null bis zehn Jahren in allen Einkommensstufen in den Betreuungsmodellen bis zu 35 Wochenstunden (15 Uhr-Modell Offener Ganztag) komplett beitragsfrei.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.