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Title: 00372551.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372551.pdf
Published Time: Thu, 11 Feb 2021 09:50:18 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV4/022/2020
X öffentlich nicht öffentlich
## Informationsvorlage
Betrifft:
Prüfungsauftrag Erhaltungssatzung im Bereich Saarwerdenstraße Bericht öffentl. Rundgang
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 13.05.2020 Kenntnisnahme Seite 2
Sitzung der BV 4 am 25.03.2020 Vorlage Nr. BV4/022/2020
Prüfungsauftrag Erhaltungssatzung Bericht öffentl. Rundgang
im Bereich Saarwerdenstraße Informationsvorlage
# Oberkassel Seite 3
Vorlage Nr. BV4/022/2019
Prüfungsauftrag Erhaltungssatzung im Bereich Saarwerdenstraße Ergebnisbericht zum öffentlichen Rundgang am 31.01.2020
Informationsvorlage
Die Möglichkeiten zum Schutz des sogenannten “Saarwerdenviertels“ durch eine
Erhaltungssatzung waren Gegenstand wiederholter BV-Anfragen (05.04.2017 und 07.03.2018). Die Verwaltung war damit aufgefordert, für die Heimstätten-Siedlung an der Saarwerdenstraße zu prüfen, ob dort Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, den Abriss, die Änderungen sowie Nutzungsänderungen baulicher Anlagen einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen.
Das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Bezirksvertretung 4 am 09.10.2019 vorgestellt. Demnach sind die Voraussetzungen zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung nicht mehr ausreichend gegeben und der externe Berater Rechtsanwalt Dr. Kapteina rät von der Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die
„Heimstätten -Siedlung“ ab.
Die von der Bezirksvertretung 4 dazu angeregte Ortsbegehung zur Vermittlung des Ergebnisses an die Anwohner*innen der Saarwerdenstraße wurde am 31.01.2020 durchgeführt.
Aus der fachlichen Einschätzung durch Herrn Dr. Kapteina und den Rückmeldungen
der Politik sowie der Anwohner*innen folgt, dass grundsätzlich „größere Überformungen“ im Bereich der „Heimstättensiedlung“, aber auch in den
Straßenzügen Niersstraße, Maasstraße und Schwalmstraße unterbunden werden sollen. Damit ist zum Beispiel die Zusammenlegung von Grundstücken für Geschosswohnungsbauten oder auch ein zu starke Abweichung von der vorherrschenden Dachform (Satteldach) gemeint.
Derartige Anträge liegen zurzeit nicht vor. Im Rahmen zukünftiger Entwicklungen wird die Bauberatung verstärkt auf die vorhandenen positiven städtebaulichen und gestalterischen Aspekte eingehen. Sollten Vorhaben beantragt werden, die eine zu starke Umformung beinhalten, kann mit den zur Verfügung stehenden Bauordnungs-und planungsrechtlichen Instrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen, Veränderungssperre) darauf reagiert werden. Die Verwaltung erwartet jedoch, dass auch aufgrund der großen Zustimmung aus der Anwohnerschaft, Bauwillige sich für eine Anpassung der Planung entscheiden werden.