Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/057/2021

Sachstand zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Düsseldorf

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 18. Mai 2021veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus in einer Vorlage darzustellen, an welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten die Radwegebenutzungspflicht aufgrund einer konkret gegeben qualifizierten Gefahrenlage nicht aufgehoben werden soll, und ergänzend darzustellen, wie zum Beispiel durch die Einrichtung temporärer Radstreifen- etwa in Form von flexiblen Protected-Bike-Lanes- die Sicherheit von Radfahrenden sicherzustellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 die Verwaltung beauftragt, zügig die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet aufzuheben. Damit wird Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Mai 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00411735.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00411735.pdf Published Time: Mon, 23 Aug 2021 10:18:35 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: OVA/057/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Sachstand zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Düsseldorf Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs - und Verkehrsausschuss 25.08.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 die Verwaltung beauftragt, zügig die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet aufzuheben. Damit wird Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus in einer Vorlage darzustellen, an welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten die Radwegebenutzungspflicht aufgrund einer konkret gegeben qualifizierten Gefahrenlage nicht aufgehoben werden soll, und ergänzend darzustellen, wie zum Beispiel durch die Einrichtung temporärer Radstreifen- etwa in Form von flexiblen Protected-Bike-Lanes- die Sicherheit von Radfahrenden sicherzustellen. Die Verwaltung hat mit der Vorlage OVA/069/2020 im Ordnungs- und Verkehrsausschuss eine Liste von Straßen benannt, die einer aktuellen Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht unterzogen werden. Straßenverkehrsrechtliche Grundlage für eine verkehrsrechtliche Anordnung ist § 2 (4) Straßenverkehrsordnung (StVO) „Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“. Betroffen sind Verkehrswege mit Verkehrszeichen Vz237 „Radweg“, Vz240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ sowie Vz241 „Getrennter Rad - und Gehweg“. Heranzuziehen für eine straßenverkehrsrechtliche Entscheidung ist das Vorliegen einer qualifizierten Gefährdungslage unter Berücksichtigung von dem Ausbauzustand, der Verkehrsbelastung, der Unfallzahlen, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und des Radverkehrs an den signalisierten Knotenpunkten. Bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht genügt es nicht, dass der Radfahrende die Benutzung der Radverkehrsanlage subjektiv als unzumutbar empfindet. Seite 2 Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wird im Bestand nach Einzelfallprüfung entschieden. Seit 2012 wurde die Benutzungspflicht bereits auf den Straßen aufgehoben, bei denen keine Gefahrenlage bestand und die Anpassung der Räumzeiten an den signalisierten Knotenpunkten bereits erfolgt war. Für die Beurteilung der Benutzungspflicht von Radwegen wird als Grundlage die ERA 2010 (Empfehlung für die Anlage von Stadtstraßen) herangezogen. Im Folgenden eine Auflistung der in 2020/2021 geprüften Straßen-(abschnitte), in denen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde. Anbei auch die Auflistung der in 2020/2021 geprüften Straßen-(abschnitte), in denen die Radwegebenutzungspflicht bislang nicht aufgehoben wurde. Straße Verkehrs - zeichen Begründung Bemerkung Uerdinger Straße Vz240, Vz241 Verkehrsstärke, zulässige Höchstgeschwindigkeit 60km/h Eulerstraße Vz241 Verkehrsstärke Radverkehrsanlage geplant Ulmenstraße Vz241 Verkehrsstärke Kaiserswerther Straße Vz241 Verkehrsstärke Mit Abstufung und Reduzierung auf Tempo 30 Aufhebung Stadt - bezirk Straße Abschnitt Bisher Neu Begründung 1 Rather Straße gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht Keine Gefährdungslage 1 Moltkestraße gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht Keine Gefährdungslage 3 Fürstenwall gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht Keine Gefährdungslage 4 Böhlerstraße zwischen Hansaallee und Willstät-terstraße Vz240 Vz239, Radfahrer frei Nach Abschluss des Straßenaus-baus wurde die Radwegebe-nutzungspflicht in Gesamtheit überprüft. 6 Vogelsanger Weg gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht Keine Gefährdungslage 9 Bonner Straße südlich München-er Straße Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht Im Rahmen Herabsetzung der zulässigen Höchstge-schwindigkeit auf 50km/h Seite 3 angedacht Niederrhein - straße Vz241 Verkehrsstärke Münsterstraße Vz241 Verkehrsstärke Cranachstraße Vz241 Verkehrsstärke Lastring Vz241 Verkehrsstärke Grafenberger Allee Vz241 Verkehrsstärke Kleinteilige Maßnahmen geplant Oberbilker Allee Vz241 Entsprechend Radwegeausbau, Verkehrsstärke Talstraße Vz241 Bauliche Anpassungen notwendig Karl -Geusen - Straße Vz241 Verkehrsstärke, zulässige Höchst -geschwindigkeit 60km/h Heinrichstraße Vz240 Verkehrsstärke Kalkumer Straße Vz241 Verkehrsstärke Rather Broich Vz241 Nach dem die Räum - zeiten der Ampel angepasst sind, wird die Benutzungspflicht aufgehoben. Theodorstraße Vz241 Verkehrsstärke Sinnvolle Radverkehrsführung Dreherstraße Vz241 Verkehrsstärke Bernburger Straße Vz241 Verkehrsstärke Rothenberg - straße Vz240 Außerorts, Verkehrsstärke Oerschbach - straße Vz240, Vz241 Schwerverkehrsanteil Kölner Landstraße Vz241 Verkehrsstärke

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/057/2021