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Title: 00411735.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00411735.pdf
Published Time: Mon, 23 Aug 2021 10:18:35 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
OVA/057/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstand zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Düsseldorf
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss
25.08.2021 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 die Verwaltung beauftragt, zügig die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet aufzuheben. Damit wird Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen.
Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus in einer Vorlage darzustellen, an welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten die Radwegebenutzungspflicht aufgrund einer konkret gegeben qualifizierten Gefahrenlage nicht aufgehoben werden soll, und ergänzend darzustellen, wie zum Beispiel durch die Einrichtung temporärer Radstreifen- etwa in Form von flexiblen Protected-Bike-Lanes- die Sicherheit von Radfahrenden sicherzustellen.
Die Verwaltung hat mit der Vorlage OVA/069/2020 im Ordnungs- und Verkehrsausschuss eine Liste von Straßen benannt, die einer aktuellen Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht unterzogen werden.
Straßenverkehrsrechtliche Grundlage für eine verkehrsrechtliche Anordnung ist § 2
(4) Straßenverkehrsordnung (StVO) „Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“. Betroffen sind Verkehrswege mit Verkehrszeichen Vz237 „Radweg“, Vz240 „Gemeinsamer
Geh- und Radweg“ sowie Vz241 „Getrennter Rad - und Gehweg“.
Heranzuziehen für eine straßenverkehrsrechtliche Entscheidung ist das Vorliegen einer qualifizierten Gefährdungslage unter Berücksichtigung von dem Ausbauzustand, der Verkehrsbelastung, der Unfallzahlen, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und des Radverkehrs an den signalisierten Knotenpunkten. Bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht genügt es nicht, dass der Radfahrende die Benutzung der Radverkehrsanlage subjektiv als unzumutbar empfindet. Seite 2
Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wird im Bestand nach Einzelfallprüfung entschieden. Seit 2012 wurde die Benutzungspflicht bereits auf den Straßen aufgehoben, bei denen keine Gefahrenlage bestand und die Anpassung der Räumzeiten an den signalisierten Knotenpunkten bereits erfolgt war.
Für die Beurteilung der Benutzungspflicht von Radwegen wird als Grundlage die ERA 2010 (Empfehlung für die Anlage von Stadtstraßen) herangezogen.
Im Folgenden eine Auflistung der in 2020/2021 geprüften Straßen-(abschnitte), in denen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde.
Anbei auch die Auflistung der in 2020/2021 geprüften Straßen-(abschnitte), in denen die Radwegebenutzungspflicht bislang nicht aufgehoben wurde.
Straße Verkehrs -
zeichen
Begründung Bemerkung
Uerdinger Straße
Vz240, Vz241
Verkehrsstärke, zulässige Höchstgeschwindigkeit 60km/h
Eulerstraße Vz241 Verkehrsstärke Radverkehrsanlage geplant
Ulmenstraße Vz241 Verkehrsstärke
Kaiserswerther Straße
Vz241 Verkehrsstärke Mit Abstufung und Reduzierung auf Tempo 30 Aufhebung
Stadt -
bezirk
Straße Abschnitt Bisher Neu Begründung
1 Rather Straße
gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht
Keine Gefährdungslage
1 Moltkestraße gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht
Keine Gefährdungslage
3 Fürstenwall gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht
Keine Gefährdungslage
4 Böhlerstraße zwischen Hansaallee und Willstät-terstraße
Vz240 Vz239, Radfahrer frei
Nach Abschluss des Straßenaus-baus wurde die Radwegebe-nutzungspflicht in Gesamtheit überprüft.
6 Vogelsanger Weg
gesamt Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht
Keine Gefährdungslage
9 Bonner Straße
südlich München-er Straße
Vz241 baulicher Radweg ohne Benutzungs-pflicht
Im Rahmen Herabsetzung der zulässigen Höchstge-schwindigkeit auf 50km/h Seite 3
angedacht
Niederrhein -
straße
Vz241 Verkehrsstärke
Münsterstraße Vz241 Verkehrsstärke
Cranachstraße Vz241 Verkehrsstärke
Lastring Vz241 Verkehrsstärke
Grafenberger
Allee
Vz241 Verkehrsstärke Kleinteilige
Maßnahmen geplant
Oberbilker Allee Vz241 Entsprechend
Radwegeausbau,
Verkehrsstärke
Talstraße Vz241 Bauliche Anpassungen
notwendig
Karl -Geusen -
Straße
Vz241 Verkehrsstärke, zulässige
Höchst -geschwindigkeit
60km/h
Heinrichstraße Vz240 Verkehrsstärke
Kalkumer
Straße
Vz241 Verkehrsstärke
Rather Broich Vz241 Nach dem die Räum -
zeiten der Ampel
angepasst sind, wird
die Benutzungspflicht
aufgehoben.
Theodorstraße Vz241 Verkehrsstärke
Sinnvolle
Radverkehrsführung
Dreherstraße Vz241 Verkehrsstärke
Bernburger
Straße
Vz241 Verkehrsstärke
Rothenberg -
straße
Vz240 Außerorts, Verkehrsstärke
Oerschbach -
straße
Vz240,
Vz241
Schwerverkehrsanteil
Kölner
Landstraße
Vz241 Verkehrsstärke