Informationsvorlage Aktenzeichen INTR/014/2021

Sachstandsbericht zur Kinderbetreuung in Kursen für neu Eingewanderte

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 389 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 8Dokumente 30. März 2021veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Ein zentrales Ergebnis der in Kooperation ermittelten Informationen ist, dass es einer validen Datenlage - insbesondere im Hinblick auf die Versorgungslage für Kinder im Regelbereich, aber auch bezüglich kursbegleitender Angebote - bedarf, um den Ausbau von kursbegleitenden Betreuungsplätzen evidenzbasiert eruieren zu können. Die hierfür erforderlichen statistischen Daten werden jedoch aktuell in Düsseldorf entweder nicht erhoben, oder sie sind einer Recherche nicht zugänglich. 2
  • Dass neben der Vermittlung über Jobcenter oder andere Integrationskursträger dabei vor allem eine gute Beratung und das Engagement im Familien- und Bekanntenkreis eine Rolle spielen, zeigen z. B. die Erfahrungen von Studyon, wo viele Teilnehmerinnen auf Empfehlung zufriedener Ehemaliger einen Integrationskurs aufnehmen.
  • Das Jugendamt unterstützt diesen Prozess. Eltern, die beim Schulamt einer Kontaktaufnahme durch das Jugendamt zugestimmt haben, werden kontaktiert und bei der Kita-Suche unterstützt. Eltern werden bereits in den Einladungen zur Sprachstandsfeststellung darauf hingewiesen, dass sie sich im i-Punkt-Navigator für einen Kitaplatz vormerken lassen können. Die Zustimmungserklärung erhalten Familien nach dem Test, wenn bei ihrem Kind ein Sprachförderbedarf festgestellt worden ist.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00407292.pdf Published Time: Wed, 07 Apr 2021 07:02:45 GMT Number of Pages: 11 Markdown Content: Anlage 0 Sachstandsbericht zur Kinderbetreuung in Kurse für neu Eingewanderte (INTRA/024/2020) 1. Vorgehensweise zur Beantwortung des Antrags ................................ ............................. 1 2. Ausgangslage ................................................................................................ ................. 2 3. Sachstand kursbegleitende Kinderbetreuung in Düsseldorf ................................ ............ 3 3.1 Betreuungsangebote ................................................................................................ 3

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
INTR/014/2021 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sachstandsbericht zur Kinderbetreuung in Kursen für neu Eingewanderte Fachbereich: 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Integrationsrat 19.05.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: In der Sitzung des Integrationsrates am 30.09.2020 lag der Antrag „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein!" von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD -Internationale Liste und Grüne internationale offene Liste zur Beratung vor. Der Integr ationsrat fasste folgenden Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen den möglichen Bedarf an Kinderbetreuung sowie das vorhandene Angebot vorzustellen. Gleichzeitig soll ein Konzept vorgestellt werden, wie die Vermittlung in die Kinderbetreuung erfolgreich umgesetzt werden kann." In die Bearbeitung des Antrags wurde unter Federführung des Kommunalen Integrationszentrums das BAMF einbezogen, zusätzlich diejenigen im Auftrag des BAMF tätigen Kursanbieter, die eine begleitende K inderbetreuung zur Verfügung stellen (AWO Familienglobus gGmBH, Sputnik - Bildung und Integration e.V., Studyon Institut). Als Kursanbieter innerhalb der Verwaltung wurde die VHS auf ihre Erfahrungen mit begleitender Kinderbetreuung angesprochen. Das Jobce nter sowie die Industrie- und Handelskammer wurden in ihrer Funktion als Anbieter von Maßnahmen mit dem Ziel der beruflichen Eingliederung neu Eingewanderter befragt. Im Hinblick auf die Kinderbetreuungssituation im Regelsystem wurde seitens der Verwaltung zunächst das Jugendamt einbezogen (hier die Jugendhilfeplanung und die damalige Stabsstelle aus dem mittlerweile ausgelaufenen Bundesprojekt „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte"), im nächsten Schritt zusätzlich die Schulverwaltung im Hinblick auf Betreuungsangebote im Bereich des schulischen Ganztags sowie das Schulamt als verantwortlicher Akteur im Bereich der Versorgung von Kindern mit Sprachförderbedarf, aber ohne Platz in einer Kindertageseinrichtung. Auf Grundlage der Rückmeldun gen aller Beteiligten wurde vom Kommunalen Integrationszentrum der Sachstandsbericht zur kursbegleitenden Kinderbetreuung Seite 2 erstellt und in einem beteiligungsorientierten Verfahren mit allen Kooperationspartner*innen abgestimmt. In Ergänzung dazu sind in den weiteren Anlagen die vertieften Sachstandsberichte des BAMF (Anlage 1) und des Schulverwaltungsamtes (Anlage 2) beigefügt, die Ausführungen zum „Konzept Elterncafé und internationale Ausbildungsbotschafter*innen" der Industrie - und Handelskammer Düsseld orf (Anlage 3), Hintergrundinformationen zur Situation neuzugewanderter Frauen im Bereich der beruflichen Eingliederung, in denen auf der Grundlage aktueller Forschungsstände erläutert wird, wieso die Partizipationschancen von neu eingewanderten Frauen nic ht ausschließlich durch Betreuungsangebote erhöht werden können (Anlage 4), Statistiken zu Alleinerziehenden und Familien mit Fluchthintergrund in Unterkünften (Anlage 5) sowie die Stellungnahme des Jugendamtes (Anlage 6). Anlagen: Anlage 0 - Sachstandsbericht zum Antrag INTRA/024/2020, Kommunales Integrationszentrum Anlage 1 - Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung, BAMF Anlage 2 - Angebote im Ganztag, Schulverwaltungsamt Anlage 3 - Konzept Elterncafé und internationale AusbildungsbotschafterInnen, IHK Düsseldorf Anlage 4 - Situation neuzugewanderter Frauen im Bereich der beruflichen Eingliederung, Kommunales Integrationszentrum Anlage 5 - Alleinerziehende und Familien mit Fluchthintergrund in Unterkünften, Amt für Migration und Integration Anlage 6 - Hinweise des Jugendamtes auf konkrete Nachfragen des Amtes für Migration und Integration
Anlage 1 - Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung, BAMF als Text anzeigen
Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung Überblick über das Verfahren und Umsetzung in Düsseldorf Die Förderung für integrationskursbegleitende Kinderbetreuung wurde zum 20.03.2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeführt. Das Bundesamt möchte hierdurch ins- besondere Familien mit Kleinkindern ohne Betreuungsangebot den Besuch eines Integrati- onskurses ermöglichen und erleichtern. Darüber hinaus fördert das Bundesamt seit dem 26.01.2017 die Beratung der Integrations- kursberechtigten durch die Kursträger und deren Vermittlungsbemühungen mit dem Ziel, die Integrationskursberechtigten bei der Inanspruchnahme eines örtlichen Regelangebots zu unterstützen. Der Integrationskursträger hat damit die Möglichkeit, nach Feststellung eines Kinderbetreu- ungsbedarfs, die Integrationskursberechtigten mit einem privaten Betreuungsangebot zu unterstützen. Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung Allgemeine Hinweise: • Die Kinderbetreuung wird auf Antrag gefördert. Antragsberechtigt sind vom Bundes- amt zugelassene Kursträger. • Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Kinderbetreuung beim Bundesamt zu stellen. Eine Förderung erfolgt frühestens ab dem Tag der Entscheidung über den Förderantrag. Der Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. • Die Kinderbetreuung wird nur dann gefördert, wenn ein örtliches Regelangebot nicht vorhanden ist (Grundsatz der Subsidiarität) und das Fehlen eines Betreuungsplatzes nachgewiesen wird. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Kursträger und der Teil- nehmer am Integrationskurs (Erziehungsberechtigte/r) mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag bestätigen, dass ein kommunales Regelangebot zur Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht. • Das Betreuungsangebot der Kursträger soll mit zur Kinderbetreuung qualifizierten Be- treuungskräften sichergestellt werden. Hier erfolgt der Austausch mit dem örtlichen Jugendamt • Die Betreuung kann sowohl in den Räumen der Betreuungskraft als auch in anderen Räumen, auch in den Räumen des Kursträgers stattfinden, solange diese vom Ju- gendamt abgenommen worden sind. • Der Kursträger muss zusammen mit dem Antrag eine Bescheinigung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vorlegen, die bestätigt, dass die Betreuungsmaßnahme den Anforderungen einer adäquaten Kinderbetreuung entspricht. • Eine Förderung kann bis zum Erreichen der Schulpflicht erfolgen. • Für die Bewilligung einer Förderung müssen die Voraussetzungen am Tag des Kurs- beginns der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. • Die Dauer der Kinderbetreuung ist grundsätzlich an die Dauer der Teilnahme an ei- nem Integrationskurs der/des Erziehungsberechtigten gekoppelt. Nimmt der Teilneh- mer nicht ordnungsgemäß am Integrationskurs teil, entfällt der Betreuungsbedarf. • Eine Doppelförderung von Kinderbetreuungsmaßnahmen ist ausgeschlossen. Der Kursträger ist verpflichtet, bei der Antragstellung, spätestens aber im Rahmen der Ab- rechnung anzugeben, ob und in welcher Höhe Beiträge bzw. Zuschüsse von Dritten für die Kinderbetreuungsmaßnahme geleistet wurden. Höhe der Förderung der Kinderbetreuung: • Jede nachgewiesene Betreuungsstunde wird mit 6 € pro Betreuungsplatz gefördert. Dieser Betrag wird an den Kursträger ausgezahlt. Der Kursträger soll mit dieser För- derung das Angebot der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung organisieren und umsetzen. Mit der Pauschale von 6 € ist auch der Verwaltungsaufwand des Kursträgers abgegolten. Es wird anteilig in 15 Minuten-Schritten abgerechnet. • Pro Kurstag werden pauschal 30 Minuten Übergabezeit gefördert. In gesondert be- gründeten Einzelfällen kann das Bundesamt auf Antrag zusätzliche Betreuungszeiten in angemessenem Umfang fördern. Ergänzende Hinweise: • Das Antragsformular kann per Post oder als Scan per Mail an die folgende Mailadresse: [email protected] übersandt werden. • Die Anträge werden zentral durch Referat 83E (Bearbeitungszentrum Integration) in Nürnberg bearbeitet. Die Regionalstelle Düsseldorf bzw. Regionalkoordinatorin Fr. Mühlhausen ist nicht direkt in das Antragsverfahren miteingebunden. Aktuelle Kooperationen in Düsseldorf für integrationskursbegleitende Kinderbetreuung (siehe auch im Anhang):  AWO Familienglobus gGmbH  Pinocchio e.V.  SOS-Kinderdorf e.V. Beratungspauschale Der Integrationskursträger kann nach Feststellung des Kinderbetreuungsbedarfs die Integra- tionskursberechtigten bei der Inanspruchnahme eines örtlichen Regelangebotes (Kinderta- gesstätte, Kindergarten, Tagespflegepersonal) unterstützen. Dies kann zum einen durch Be- ratung der Integrationskursberechtigten bei Kontaktaufnahme mit dem Träger der öffentli- chen Jugendhilfe, Jugendmigrationsdiensten oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer erfolgen. Zum anderen kann der Integrationskursträger durch eine enge Zu- sammenarbeit mit den kommunalen Trägern der Jugendhilfe sowie Trägern von Kindergär- ten und Kindertagesstätten zu bestehenden Regelangeboten informieren. Damit können Kursträger neben der Ermöglichung der Kursteilnahme für die Berechtigten auch einen Bei- trag zur Integration von Kindern in das Regelsystem der Kinderbetreuung leisten und im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit eine trägernahe Kinderbetreuung im örtlichen Regelsystem unterstützen. Für die Gewährung der Beratungspauschale gelten folgende Voraussetzungen:  Antragsberechtigt sind vom Bundesamt zugelassene Kursträger.  Beraten werden Integrationskursberechtigte, die sich unter Vorlage ihrer Teilnahme- berechtigung im Original beim Kursträger förmlich anmelden (§ 7 Abs. 1 Integrations- kursverordnung).  Die Beratung der Teilnehmer ist persönlich und einzelfallbezogen.  Die Beratungspauschale wird an den jeweiligen Träger einmalig pro beratenem Integ- rationskursberechtigten gewährt - unabhängig davon, für wie viele Kinder Betreu- ungsbedarf besteht - und beträgt 30€. Träger und Teilnehmender bestätigen durch ihre Unterschrift im vorgesehenen Antragsfor- mular die Richtigkeit ihrer Angaben, insbesondere, dass ein Betreuungsbedarf besteht. Die Beratung erfolgt nur für nicht schulpflichtige Kinder (in der Regel von 0 bis 6 Jahren). Der Teilnehmende muss die zu betreuenden Kinder benennen und deren Identität nachweisen. Ergänzende Hinweise: • Das Antragsformular kann per Post oder als Scan per Mail an die folgende Mailadresse: [email protected] übersandt werden. • Die Anträge werden zentral durch Referat 83E (Bearbeitungszentrum Integration) in Nürnberg bearbeitet. • Im Antragsformular ist kurz zu dokumentieren, welche Schritte unternommen wurden, insbesondere welche Stellen kontaktiert wurden; ferner ist für statistische Zwecke festzuhalten, ob die Beratung Erfolg hatte, also tatsächlich ein Betreuungsangebot gefunden werden konnte. Auf die Gewährung der Pauschale hat dies jedoch keinen Einfluss. • Wechselt der beratene Teilnehmer den Kursträger, so kann bei Bedarf der neu ge- wählte Kursträger ihn erneut beraten und seinerseits die Gewährung der Pauschale beantragen. Die Vorlage des Berechtigungsscheins im Original ist notwendig. Besonderheiten: Kinder von Asylbewerbern mit unklarer Bleibeperspektive: Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine Anschlussunterkunft kommt der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege zum Tragen, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat (vgl. § 24 SGB VIII). Für den zeitlichen Umfang dieses Anspruchs gelten für Asylbewerberkinder dieselben Grundsätze wie für an- dere Kinder, d.h., die tägliche Besuchszeit richtet sich individuell nach dem Bedarf des Kin- des nach Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung und dem Bedarf der Erziehungsberechtigten nach Unterbringung des Kindes (§ 24 SGB VIII). Die Bleibeperspek- tive spielt dabei keine Rolle. Alle benötigten Formulare sind auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu finden: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/integration_node.html Kontakt Regionalkoordinatorin Integrationskurse Düsseldorf: Vanessa Mühlhausen 42D / Regionalstelle Düsseldorf Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Erkrather Str. 389, 40231 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Internet: www.bamf.de; www.wir-sind-bund.de Aktuelle Herausforderungen:  Frühzeitige Beratung über Betreuungsangebot und -möglichkeiten;  Vertrauensschaffung bei den Eltern auch für Privatangebote;  Knappheit des Regelangebotes im Düsseldorfer Raum;  Räumlichkeitenbeschaffung bzw. rentable Kooperationsverträge für Integrationkursträger. Stand: 06.01.2020 Quelle: www.bamf.de
Anlage 2 - Angebote im Ganztag, Schulverwaltungsamt als Text anzeigen
Anlage 2 Betreuung im offenen und gebundenen Ganztag Laut Ganztagserlass des Landes Nordrhein Westfalen (NRW) 1 können schulpflichtige Kinder über die Unterrichtszeit hinaus im offenen oder gebundenen Ganztag oder in außerunterrichtlichen Ganztags - und Betreuungsangeboten aufgenommen werden. Während im gebundenen Ganztag alle Schüler*innen ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme an der Schule verpflichtend das dort vorgehaltene Ganztagsangebot nutzen, können Eltern ihre Kinder an Schulen mit offenem Ganztag für die Dauer eines Schuljahres für diese Form der Betreuung anmelden. Darüber hinaus können an Schulen weitere außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Absatz 2 SchulG) eingerichtet werden. Die Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I sind alle Gebundene Ganztagsschulen. Damit stehen allen Schüler *innen dieser Schulen die vorhandenen Ganztagsangebote zur Verfügu ng. Dagegen gibt es in Offenen Ganztagsschulen sowohl Schüler *innen, die zu den Angeboten des Ganztags angemeldet sind, als auch solche, die die Schule nur halbtags besuchen. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich daher ausschließlich auf den Bereich der Primarstufe. In Düsseldorf werden alle 87 Grund- sowie 4 Förderschulen im Primarbereich als Offene Ganztagsschulen (OGS) geführt. Im laufenden Schuljahr 2020/21 stehen insgesamt 15.825 OGS-Plätze zur Verfügung. Dabei wurde das Ganztagsangebot in Düsseldorf stetig ausgebaut und die gesamtstädtische OGS-Versorgungsquote auf inzwischen 68% erhöht. Allein zum Schuljahr 2020/21 wurden 23 zusätzliche OGS-Gruppen (575 Plätze) eingerichtet. Entwicklung OGS -Plätze Entwicklung OGS -Versorgungsquote Zusätzlich werden an rund zwei Drittel aller Grundschulen Plätze in anderen Betreuungsformen angeboten. Dazu gehören neben einer Frühbetreuung, Silentien, Spätbetreuung und Ferienangeboten auch die Vor - und Übermittagsbetreuung bis 14 Uhr. Dieses Angebot bietet eine 1 Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe IRdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) Anlage 2 Betreuungsalternative für gesamtstädtisch rund 2.200 Kinder. Zum Beginn des Schuljahres 2019/20 konnte außerdem erstmalig ein außerschulisches Betreuungsangebot für Grundschulkinder im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Schulverwaltungsamt Düsseldorf, dem Stadtsportbund Düsseldorf und einem Sportverein angeboten werden. Zum Schuljahr 2020/21 wurde dieses Angebot um vier zusätzliche Gruppen bzw. Kooperationen erweitert. Inklusive der Betreuungsplätze in Jugendfreizeitstätten kann gesamtstädtisch für rund 80% der Schüler*innen im Primarbereich ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe der OGS-Plätze liegt in der Verantwortung der Schule und erfolgt üblicherweise mit der Zusage der Schulplätze. Ein OGS Platz setzt zwingend einen Schulplatz voraus. Die Kriterien für die Platzvergabe werden jeweils individuell über einen Schulkonferenzbeschluss festgelegt. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt der eigentliche Fokus der außerunterrichtlichen Angebote der OGS gemäß Ganztagserlass vorrangig auf dem Bereich Bildungsförderung. Hierzu ist auch zu beachten, dass der Elternvertrag jeweils für ein vollständiges Schuljahr bindet und mit einer täglichen Teilnahmepflicht des Kindes verbunden ist. Mehrere Faktoren führen dazu, dass die bereitgestellten OGS-Plätze spätestens zum Schuljahresbeginn durch die Schulleitung vollständig zu vergeben sind und aktuell nicht flexibel auf den Betreuungsbedarf eingegangen werden kann, der unterjährig und unerwartet aufkommt, z.B. durch Migration, Umzüge oder familiäre Veränderungen. Die Offenen Ganztagsschule (OGS) finanziert sich über Zuwendungen des Landes, einen kommunalen Eigenanteil und Elternbeiträge. Die Festsetzung der Landeszuwendungen bemisst sich dabei nach der gemeldeten Zahl der Schüler*innen zum Stichtag (15.10.) des jeweiligen Schuljahres. Eine unterjährige Nachmeldung von zusätzlichen Kindern ist nicht möglich. Infolge dieser Regelung würden zu diesem Zeitpunkt nicht belegte bzw. freigehaltene OGS-Plätze dazu führen, dass für das gesamte Schuljahr für diese keine Landesmittel abgerufen werden können. Darüber hinaus besteht trotz des stetigen Ausbaus des Ganztagsangebots und einer Belegungsquote von aktuell 101% eine zusätzliche Nachfrage, weshalb zum Teil Kinder auf Wartelisten geführt werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist ein Zurückhalten von Reserveplätzen gegenüber den Eltern, deren Kinder nicht berücksichtigt werden konnten, nicht zu rechtfertigen. Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf mit den Jugendhilfeträgern im Bereich OGS geschlossenen Kooperationsvereinbarungen sehen eine Gruppengröße von jeweils 25 Kindern vor. Eine Überbelegung der Gruppen führt dazu, dass die zusätzlichen Kinder nicht durch die vereinbarten Zuwendungen abgedeckt werden. Eine Überbelegung ist somit stets im Hinblick auf die standortbezogenen Gegebenheiten zu prüfen und nur als kurzeitige Einzelfalllösung in Abstimmung mit dem jeweiligen Jugendhilfeträger denkbar. Zudem führt jede Überbelegung zu einem schlechteren Personalschlüssel und damit tendenziell zu einer geringen Betreuungsqualität. Anlage 2 Über den gemeldeten Betreuungsbedarf hinaus kann noch eine weitere Zielgruppe definiert werden, nämlich Familien ohne Betreuungsproblematik, die ihr Kind bislang nicht zur OGS anmelden. Für diese Familien stellt sich die Frage nach einem Betreuungsplatz im Ganztag oft nicht, solange die Betreuung ihrer Kinder gesichert ist. Dass über die Betreuung hinaus der Ganztag einen wertvollen Beitrag zur Förderung in Sprache und Bildung leisten kann, zur Persönlichkeitsentwicklung und Horizonterweiterung der Kinder und er damit für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen führen kann, wird dabei oft verkannt. Im Rahmen der jährlichen Bedarfsabfrage werden die Schulleitungen auch nach einer Einschätzung gebeten, welche zusätzliche Zahl von Kindern rein unter diesem Aspekt von einer Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS profitieren würde. Zum aktuellen Schuljahr 2020/21 wurde hierzu ein zusätzlicher OGS-Bedarf von rund 580 Plätzen gemeldet. Entsprechend wichtig ist es also auch Strategien zu entwickeln, bildungsbenachteiligte Kinder aus Haushalten ohne Betreuungsproblematik für den Ganztag zu gewinnen. Bei der Erfassung der Teilnahmezahlen der OGS wird keine Unterscheidung von Kindern mit oder ohne ausländischem Pass vorgenommen, weshalb dahingehend keine statistischen Angaben gemacht werden könne n. Lediglich die Gruppe der Kinder aus Flüchtlingsfamilien oder ähnlichen Lebenslagen hat bei der Stichtagsmeldung gegenüber der Bezirksregierung eine Relevanz . Hier werden laut der vorgegebenen Definition Kinder erfasst, die aus Kriegs- oder Krisengebieten flüchten mussten oder potenziell traumatisierende Erlebnisse wie Verfolgung und Diskriminierung in ihren Herkunftsländern aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts etc. erleiden oder fürchten mussten. Zudem sind jährlich davon nur die Kinder zu melden, die bis dahin nicht an den Angeboten der OGS teilgenommen haben und im Halbjahr vor Beginn des Schuljahres neu z ugewandert sind. Unter Berücksichtigung dieser eng gefassten Kriterien wurde beispielsweise für das laufende Schuljahr 2020/21 hier gesamtstädtische eine Zahl von 31 Kindern ermittelt und gemeldet. Bezugnehmend auf den interfraktionellen Antrag vom 14.09.2020 (INTR/024/2020) ist abschließend festzustellen, dass insbesondere bei kurzfristigen und/ oder vorrübergehenden Betreuungsbedarfen (z.B. infolge der Teilnahme an befristeten Kursen) über die für die Primarstufe bestehenden Regelangebote hinaus weitere flexiblere Betreuungsalternativen notwendig erscheinen.
Anlage 3 - Konzept Elterncafé und internationale AusbildungsbotschafterInnen, IHK Düsseldorf als Text anzeigen
Elterncafé & internationale Ausbildungsbotschafter/-innen Ausgangslage Im Januar 2018 lebten in Düsseldorf und im Kreis Mettmann ca. 14.000 Menschen mit Fluchthintergrund. Die Gesamtzahl der jungen Geflüchteten im Alter von 19 - 35 Jahren ist durchschnittlich groß - allerdings müssen sie für eine betriebliche Ausbildung mehrheitlich sensibilisiert und qualifiziert werden. Diese Personen erfüllen meist nicht die Anforderungen, die an eine Eingliederung in die hiesige Ausbildungslandschaft gestellt werden. Sowohl sprachliche Defizite als auch häufig nicht ausreichende „schulische" Kenntnisse machen den Einstieg auf dem Ausbildungsmarkt zu einer schwer überwindbaren Hürde. Die Schulpflicht ist in der Regel jedoch erfüllt, eine Aufnahme in ein Berufskolleg erfolgt nicht mehr, so dass derzeit kein institutioneller Rahmen besteht, in dem die noch fehlenden Kompetenzen erworben werden können. Ziel des Elterncafé ist die Erhöhung der Bildungsbeteiligung von jungen Menschen mit Fluchthintergrund in der beruflichen Bildung . Zielgruppe Das Beratungsangebot richtet sich an alle interessierten Eltern, Erziehungsberechtigten, ehrenamtliche Begleiter/-innen sowie junge Geflüchtete, Frauen und findet in den Räumlichkeiten der IHK spätnachmittags statt. In einer offenen und entspannten Atmosphäre wird mehrsprachig über die duale Ausbildung und das entsprechende Bildungsangebot der Stadt Düsseldorf und Mettmann beraten. Das Bewusstsein für die betriebliche Bildung als berufliche Alternative wird geschärft, um mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen, die Vorzüge und Attraktivität durch „zusätzliche Bildungsmöglichkeiten (z. B. Erasmus+) innerhalb der Ausbildung" zu verdeutlichen und letztlich auch die Durchlässigkeit des Systems aufzuzeigen. Umsetzung In einer vertrauten Gesprächsatmosphäre sollen die Teilnehmenden durch Experten der Arbeitsmarktintegration (BA, HWK, KAUSA etc.) - aber auch durch Auszubildende mit Fluchthintergrund (internationale Ausbildungsbotschafter) - in sogenannten „Beratungsinseln" über die Themen der beruflichen Bildung informiert und beraten werden und sich untereinander austauschen. Individuelle Ausbildungsberatung und Infoveranstaltungen zum dualen Ausbildungssystem werden das Beratungsformat ergänzen. Zu den Kernaufgaben des Beratungsangebots im Hinblick auf die unter- schiedlichen Zielgruppen zählen: ➢ Hinführung, Beratung und ggf. Begleitung von Jugendlichen, die eine Ausbildung anstreben ➢ mehrsprachige Präsentation von Ausbildungsberufen durch intern. Ausbildungsbotschafter ➢ Vorstellung des Azubi-Speed-Datings sowie der richtigen Vorbereitung ➢ Infoveranstaltungen für Eltern zum dualen Ausbildungssystem und seiner Aufstiegsperspektiven (Durchlässigkeit des Bildungssystems vorstellen) ➢ Informationen zu Förder- und Unterstützungsinstrumenten wie Einstiegqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder Berufsvorbereitende Maßnahmen ➢ Infos zur Arbeitsmarktintegration für junge Menschen an der „zweiten Schwelle" nach abgeschlossener Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis ➢ Stärkung des Frauenanteils in der beruflichen Bildung. Die Beratungen und Veranstaltungen werden in der Zeit von 17:00 bis 19 Uhr in den Räumlichkeiten (4. Etage Raum 4.02 und Cafeteria) der IHK zu Düsseldorf zunächst alle zwei Monate durchgeführt. Das Beratungsformat wird über die Homepage der IHK, in den sozialen Medien sowie Marketingkanälen der Kooperationspartner veröffentlicht. In Kooperation mit:
Anlage 4 - Situation neuzugewanderter Frauen im Bereich der beruflichen Eingliederung, Kommunales Integrationszentrum als Text anzeigen
1 Hintergründe zur Arbeitsmarktintegration neueingewanderter Frauen in Deutschland In der Gruppe der Menschen, die in den vergangenen fünf Jahren nach Deutschland neu eingereist sind, war der Anteil männlicher Einwanderer gegenüber Frauen zunächst merklich höher. So standen sie häufig auch im Fokus bei der Entwicklung und Durchführung von Programmen zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. 1 Bis in das Jahr 2018 reisten, vermutlich auch infolge von Familienzusammenführungen, immer mehr Frauen nach Deutschland ein. 2018 machten Frauen bereits 43% der Antragsstellenden im Asylverfahren aus. 2 Mehr als die Hälfte sei über 16 Jahre alt gewesen und stand „damit dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt potentiell zur Verfügung." 3 Zwar ist für das Jahr 2020 ein rückläufiger Trend zu beobachten gewesen - hinsichtlich der Zuzugszahlen insgesamt und in Bezug auf neu eingereiste Frauen 4 -, dennoch bleibe der Frauenanteil unter den neu Eingereisten hoch: „Bezüglich des Geschlechts der volljährigen Asylerstantragstellenden zeigen die Auswertungen aus der Asylgeschäftsstatistik, dass - wie schon in den letzten Jahren - die Mehrheit der Antragstellenden männlich war. Dabei ist der Anteil der Männer in den letzten Jahren zunächst gesunken: Waren im Jahr 2017 noch 64,3 % männlich, so waren es 2018 nur noch 59,7 %. Mit 60,1 % lag der Anteil der Männer im Jahr 2019 aber wieder etwas höher als im Vorjahr; das erste Halbjahr 2020 zeigt einen weiteren Anstieg auf 61,6 % [...]. Somit scheint sich die in den letzten Jahren zu beobachtende Entwicklung eines steigenden Anteils an weiblichen Asylerstantragstellenden nicht fortzusetzen." 5 Gegenüber Männern sind neu eingereiste Frauen auf dem deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich unterrepräsentiert, ein Umstand, der in den letzten fünf Jahren auch in verschiedenen Studien zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter und neu eingereister Frauen untersucht wurde. Dabei ging es vor allem um die Wirksamkeit der auf Bund- und Länderebene aufgelegten Programme zur Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Migrations- bzw. 1 Fendel, Tanja (2020): Geflüchtete Frauen werden auf dem Arbeitsmarkt kaum als Zielgruppe erkannt. http://library.fes.de/pdf-files/wiso/15115.pdf [26.10.2020] 2 Eine ähnliche Verteilung der Geschlechter wurde auch für die Vorjahre beobachtet, so waren 2015 30,8 %, 2016 34,3 % und 2017 37% der Antragsstellenden weiblich. Vgl. dazu Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung" (2017): Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen: Zahlen, Fakten und internationale Erfahrungen. Working Paper 04/2017, S.3. 3 Fendel, Tanja (2019): Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen. In: Friedrich- Ebert-Stiftung. Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik. https://www.fes.de/themenportal- flucht-migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/gefluechtete-frauen- werden-auf-dem-arbeitsmarkt-kaum-als-zielgruppe-erkannt/ [26.10.2020] 4 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2020): Migrationsbericht der Bundesregierung. Migrationsbericht 2019. Im Migrationsbericht 2019 wird dargestellt, dass der im Jahr 2015 insbesondere aufgrund des hohen Zuzugs von Asylsuchenden mit rund 2,1 Millionen Zuzügen und einer Nettomigration von 1,1 Millionen Personen erreichte Höchststand in den darauffolgenden Jahren sukzessive zurückgegangen sei und inzwischen mit 66,6% auch größtenteils Menschen aus EU und sonstigen europäischen Staaten einreisten. Sowohl die Zuwanderung aus humanitären oder familiären Gründen habe abgenommen, und zwar um 12% und 0,5%, während die Erwerbsmigration aus nicht EU-Staaten erneut gestiegen sei, und zwar um 5,5% im Vergleich zum Vorjahr (vgl. S. 7-10). https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Migrationsberichte/migrationsber icht-2019.html?nn=282388 [11.12.2020] 5 Heß, Barbara (2020): Berichtsreihen zu Migration und Integration - Reihe 3. Potenziale von Asylantragstellenden: Analyse der „SoKo"-Sozialstrukturdaten. Halbjahresbericht 2020, S.7. Frauenanteil 2 Fluchthintergrund, z.B. orientiert an der Datenlage. 6 Andere Studien sind interviewbasiert und hinterfragen die Problematik aus der Sicht der betroffenen Frauen selbst und der am Prozess der Arbeitsmarktintegration beteiligten Akteur*innen. Neu eingereiste Frauen unterscheiden sich u. a. hinsichtlich ihres Alters, Herkunft, Sprachkenntnisse, Alphabetisierung, Fluchthintergründe, Bildungsbiografien, Familienstand und Erwartungen an das Leben in Deutschland, allerdings gebe es ungeachtet dessen „Trendbefunde" (Worbs, Baraulina 2017: 12), die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schon in einer Kurzanalyse aus dem Jahr 2017 darstellt und in einer Folgestudie 2020 7 erneut bestätigt. So würden geflüchtete Frauen Qualifikationsnachteile hinsichtlich ihrer schulischen und beruflichen Bildung mitbringen, für die vermutlich erschwerte Zugangsmöglichkeiten in den Herkunftsländern ursächlich seien. Oft habe eine Schulbildung nicht stattgefunden bzw. sei über eine Grundschulbildung nicht hinausgegangen. Gleiches gelte für die Arbeitsmarkterfahrungen, die sie gegenüber Männern deutlich seltener mitbringen würden. Dass Frauen, denen der Einstieg in Sprachangebote oder in den hiesigen Arbeitsmarkt jedoch gelinge, ungeachtet ihres Bildungsstands vergleichbare Erfolge erzielten wie Männer, konnte ebenfalls in der BAMF-Kurzanalyse belegt werden (vgl. Worbs, Baraulina 2017: 8f., 12). Im Unterschied zu Männern verfügten Frauen, die qualifiziert einreisen, viel häufiger über einen akademischen Grad, einen Fachhochschulabschluss oder sogar einen Doktortitel. 8 Die Fachstelle Einwanderung im Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung" (IQ) setzt seit 2015 einen Schwerpunkt auf die arbeitsmarktspezifische Situation geflüchteter Frauen und untersuchte 2019 in einer interviewbasierten Fallstudie, warum Frauen gegenüber Männern bislang zu wenig von arbeitsmarktfördernden Maßnahmen profitieren konnten und welche Bedingungen ihre Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern würden. 9 Unter den Teilnehmerinnen dieser Fallstudie zeichnete sich durchweg eine hohe Erwerbsmotivation ab, hinter der vor allem auch der Wunsch stehe, an der Gesellschaft zu partizipieren, von der sie sich bislang ausgeschlossen 6 Worbs, Susanne und Baraulina, Tatjana (2017): Geflüchtete Frauen in Deutschland: Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt. BAMF-Kurzanalyse, Ausgabe 1/2017 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 3. Die BAMF-Kurzanalyse greift die Problematik der Datenerfassung auf und stellt dar, dass die Zahl der Frauen, die nicht im Rahmen des Asylverfahrens, sondern mit anderen Programmen einreisen, nur annähernd erfasst werden könne, da sie oft „temporäre Aufenthaltsperspektiven" haben, aber gegenüber Geflüchteten mit ähnlichen Herausforderungen befasst seien. So heißt es in der Studie des IQ-Netzwerkes, dass einzelne Statistiken lediglich „Tendenzen" aufweisen könnten und nur „eingeschränkt für die Herleitung der Bedarfe und Erwartungen geflüchteter Frauen" herangezogen werden könnten. Vgl. dazu auch Pallmann, Ildikó, Ziegler, Janine, Pfeffer-Hoffmann, Christian (2019): Geflüchtete Frauen als Zielgruppe der Arbeitsmarktförderung. Mensch und Buch Verlag, S.13ff. 7 Baier, Andrea u.a. (2020): Fluchtspezifische Faktoren im Kontext des Deutscherwerbs bei Geflüchteten. Familienkonstellation, Gesundheitsstand und Wohnsituation. BAMF Kurzanalyse Ausgabe 4/2020 der Kurzanalysen des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 8 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018): So gelingt der Berufseinstieg von geflüchteten Müttern. Erkenntnisse aus dem ESF-Bundesprogramm ‚Stark im Beruf" - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein', S. 5. Aus der Publikation geht allerdings nicht hervor, ob es sich bei den Abschlüssen um Übersetzungen ins Deutsche handelt oder um mit deutschen Abschlüssen vergleichbare Bildungsgrade als Ergebnis eines durchlaufenen Anerkennungsverfahrens. 9 Pallmann, Ildikó, Ziegler, Janine, Pfeffer-Hoffmann, Christian (2019): Geflüchtete Frauen als Zielgruppe der Arbeitsmarktförderung. Mensch und Buch Verlag. Zielgruppe Bildungs- biografien Erwerbs- motivation 3 fühlten. 10 Hinzu komme eine ausgeprägte Bildungsaspiration, die sich in dem Wunsch vieler Frauen äußere, einen Schul- oder Berufsabschluss zu erreichen. 11 Diese hohe Erwerbs- und Bildungsmotivation „spiegelt sich jedoch nicht in den Beschäftigungsquoten und der Geschlechtervergleich lässt vermuten, dass für Frauen höhere Barrieren des Arbeitsmarktzugangs existieren" (Fendel 2019:1). In einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) konnte herausgefunden werden, dass unter den zwischen 2013 und 2018 nach Deutschland geflüchteten Menschen fast jede*r zweite nach fünf Jahren Aufenthalt in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden habe, und zwar in Teilzeit oder Vollzeit (68%), in Ausbildung (17%), in geringfügiger Beschäftigung (12%) oder in bezahlten Praktika (3%). Allerdings seien „[g]eflüchtete Frauen [...] fünf Jahre nach ihrem Zuzug deutlich seltener (29 Prozent) erwerbstätig [gewesen] als männliche Geflüchtete (57 Prozent)". 12 Diese Erkenntnisse über geschlechterspezifische Unterschiede in der Arbeitsmarktintegration sind nicht neu. So ergab schon die BAMF -Studie „Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen" aus dem Jahr 2014, dass im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit das Geschlecht eine ausgeprägte Rolle spiele: „Über alle Herkunftsländer hinweg sind 49,8 % der Männer, aber nur 11,5 % der Frauen erwerbstätig, mit fast spiegelbildlichem Verhältnis bei der Nichterwerbstätigkeit (49,9 % der weiblichen und 7,0 % der männlichen Flüchtlinge)" 13 . Dass die Arbeitsmarktchancen geflüchteter Frauen in besonderem Maße eingeschränkt seien, lasse sich auf eine „Kumulation verschiedener Faktoren" zurückführen: „Hierzu zählen z. B. die Art und Dauer der Erwerbserfahrung aus dem Herkunftsland, der Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten, der Prozess der Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Herkunftsland, unzureichende Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweise des deutschen Arbeitsmarkts, eine unsichere aufenthaltsrechtliche Perspektive oder familiäre Verpflichtungen. Dazu kommt nicht selten der Aspekt der Mehrfachdiskriminierung, von der geflüchtete Frauen in Deutschland und anderen europäischen Ländern besonders betroffen sind, z. B. die Diskriminierung als Frau, die zusätzlich durch die Diskriminierung als Migrantin und/oder Geflüchtete verstärkt wird. Diese Verkettung verschiedener Herausforderungen führt dazu, dass geflüchtete Frauen auf dem Arbeitsmarkt eine besonders vulnerable Gruppe darstellen." 14 10 Pallmann u.a. (2019): 27f. Diese Beobachtung wird ebenso in der BAMF-Kurzanalyse zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen mit über 5.500 befragten volljährigen Geflüchteten geteilt, die zwischen 2012 und 2016 nach Deutschland eingereist sind, und wird auch in einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2019 bestätigt. Fendel, Tanja (2019): Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen. In: Friedrich-Ebert- Stiftung. Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik. https://www.fes.de/themenportal-flucht- migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/gefluechtete-frauen-werden- auf-dem-arbeitsmarkt-kaum-als-zielgruppe-erkannt/ [26.10.2020] 11 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018): „So gelingt der Berufseinstieg von geflüchteten Müttern. Erkenntnisse aus dem ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf" - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein", S. 6. 12 https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/monatsrueckblick/306273/migrationspolit ik-februar-2020 [12.10.2020] 13 Worbs, Susanne und Bund, Eva (2016): „Asylberechtige und anerkannte Flüchtlinge in Deutschland. Qualifikationsstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Zukunftsorientierungen. BAMF-Kurzanalyse, Ausgabe 1/2017 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S.6. 14 https://www.fes.de/themenportal-die-welt-gerecht-gestalten/artikel-in-die-welt-gerecht- gestalten/gefluechtete-frauen-werden-auf-dem-arbeitsmarkt-kaum-als-zielgruppe-erkannt [09.11.2020] Geschlechter- vergleich Zugangs- barrieren 4 Hinzu würden fehlende Sprachkenntnisse und „kulturspezifische Muster der Arbeitsteilung in den Familien" (ebd.) kommen, aber auch die Erreichbarkeit der Frauen wird als problematisch dargestellt, was auf die „Komm-Struktur der Behörden" 15 zurückgeführt werde. Es gibt unterschiedliche Aussagen darüber, ob die Frauenquote dadurch erhöht werden könnte, dass auf Bundes- oder Länderebene aufgelegte Programme und Angebote der Arbeitsmarktintegration enger auf die Zielgruppe zugeschnitten werden würden. Während einerseits kritisiert wird, dass kaum auf Frauen ausgerichtete Förderprogramme aufgelegt würden 16 und „die gender-neutrale Arbeitsmarktpolitik den spezifischen Problemen geflüchteter Frauen bei der Arbeitsmarktintegration nicht gerecht werden kann" (ebd. S. 10), zeigen andere Studien, dass es nicht allein darum gehe, neue spezifische Programme für Frauen aufzulegen, sondern vielmehr darum, Frauen bei bestehenden zu berücksichtigen, mögliche Zugangsbeschränkungen durch Begleitangebote abzubauen und z. B. auch durch aufsuchende Beratung die Zielgruppe insgesamt besser zu erreichen. 17 Im Rahmen der Fallstudie des IQ-Netzwerkes zur Wirksamkeit der von Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit angebotenen Maßnahmen zur Integration geflüchteter Frauen in den Arbeitsmarkt aus dem Jahr 2019 konnten Faktoren herausgearbeitet werden, die eine gelingende und langfristige Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begünstigen sollen (vgl. Pallmann, Ziegler, Pfeffer- Hoffmann (2019): 43-51). Eine zentrale Rolle spiele die Qualität der Beratung, die „an den individuellen Bedarfen und Interessen der jeweiligen Frau in Bezug auf Thematik, Inhalte und Dauer ausgerichtet sein [solle] und dabei ihre gesamte Lebenssituation" einbeziehe. Im Vordergrund stehe dabei die Entwicklung langfristiger beruflicher Ziele, die an den Kompetenzen, Vorerfahrungen und Interessen der Frauen ausgerichtet sein sollten. Indem professionelle Dolmetscher*innen einbezogen würden, könnten sprachliche Hürden abgebaut werden, traumatisierte Frauen müssten zudem psychologisch begleitet werden. Parallel dazu solle das Informationsangebot mehrsprachig und in einfacher Sprache ausgebaut werden. Online-Angebote müssten so aufbereitet sein, dass sie mit dem Smartphone abgerufen werden könnten. Gehe es um rechtliche Sachverhalte, die in einer anderen Sprache nicht korrekt dargestellt werden könnten, müssten Dolmetscher*innen das Verständnis absichern (vgl. Pallmann, Ziegler, Pfeffer-Hoffmann (2019): 43

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Anlage 5 - Alleinerziehende und Familien mit Fluchthintergrund in Unterkünften, Amt für Migration und Integration als Text anzeigen
Anlage 5 Alter der Kinder Anzahl unter 1 Jahr 30 1 und 2 Jahre 68 3 bis 5 Jahre 123 6 bis 10 Jahre 168 Summe bis 10 Jahre 389 Alter der Kinder Anzahl unter 1 Jahr 31 1 und 2 Jahre 92 3 bis 5 Jahre 93 6 bis 10 Jahre 108 Summe bis 10 324 Auswertung Familien mit Kindern mit Fluchthintergrund Auswertung Alleinstehende mit Kindern mit Fluchthintergrund Stand 10/2020 Stand 01/2021
Anlage 0 - Sachstandsbericht zum Antrag INTRA/024/2020, Kommunales Integrationszentrum als Text anzeigen
Title: 00407292.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00407292.pdf Published Time: Wed, 07 Apr 2021 07:02:45 GMT Number of Pages: 11 Markdown Content: 1 Anlage 0 Sachstandsbericht zur Kinderbetreuung in Kurse für neu Eingewanderte (INTRA/024/2020) 1. Vorgehensweise zur Beantwortung des Antrags ................................ ............................. 1 2. Ausgangslage ................................................................................................ ................. 2 3. Sachstand kursbegleitende Kinderbetreuung in Düsseldorf ................................ ............ 3 3.1 Betreuungsangebote ................................................................................................ 3 3.2 Beratungsangebote für Teilnehmer*innen von Kursen ................................ .............. 4 4. Sachstand Regelangebote der Kinderbetreuung im Elementarbereich (0 Jahre bis zur Einschulung) ................................................................ ......................... 5 4.1 Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege .......... 6 4.2 Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ................................ 7 4.3 Kinderbetreuung in besonderen Fällen ................................................................ ..... 9 5. Sachstand Betreuung im Offenen Ganztag der Primarstufe (Grundschule) ...................10 6. Fazit ..............................................................................................................................11 # 1. Vorgehensweise zur Beantwortung des Antrags Der Integrationsrat fasste folgenden Beschluss: „ Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen den möglichen Bedarf an Kinderbetreuung sowie das vorhandene Angebot vorzustellen. Gleichzeitig soll ein Konzept vorgestellt werden, wie die Vermittlung in die Kinderbetreuung erfolgreich umgesetzt werden kann. “. Parallel zur Anfrage des Integrationsrates 024/2020 wurde die Broschüre des Arbeitskreises (AK) Ü18 „Angebote für neu eingereiste Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahren“ aktualisiert, so dass in diesem Kontext auch die Betreuungssituation neu eingereister Frauen mit Kindern als Fokus in den AK Ü18 eingebracht werden konnte. Die eingegangenen Rückmeldungen der Anbieter von Sprach- und Integrationskursen, aus dem Bereich schulische Weiterbildung, aus dem Jobcenter und der Industrie- und Handelskammer wurden mit den Überlegungen zusammengeführt, die im ämterübergreifenden Austausch des Kommunalen Integrationszentrums mit dem Schulverwaltungsamt und dem Jugendamt erfolgt sind. Aus der Kooperation mit der Regionalkoordinatorin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, ergab sich der Kontakt zu den drei in Düsseldorf angesiedelten Maßnahmenträgern für Integrationskurse mit kursbegleitender Kinderbetreuung, die einen vertieften Einblick in die Praxis vermitteln konnten. Eine Ergänzung der aus den Fachämtern eingebrachten Statistiken konnte vor allem durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur*innen aus dem Amt für Migration und Integration erfolgen. Zur Beurteilung der Sachlage ist zudem der aktuelle Forschungsstand berücksichtigt worden. Ein zentrales Ergebnis der in Kooperation ermittelten Informationen ist, dass es einer validen Datenlage - insbesondere im Hinblick auf die Versorgungslage für Kinder im Regelbereich, aber auch bezüglich kursbegleitender Angebote - bedarf, um den Ausbau von kursbegleitenden Betreuungsplätzen evidenzbasiert eruieren zu können. Die hierfür erforderlichen statistischen Daten werden jedoch aktuell in Düsseldorf entweder nicht erhoben, oder sie sind einer Recherche nicht zugänglich. 2 # 2. Ausgangslage Allein im Jahr 2019 sind 15.157 Menschen aus dem Ausland nach Düsseldorf eingereist, die meisten von ihnen im Alter von 18 bis 30 Jahren. Ihre Perspektiven und ihre Chancen auf eine Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt unterscheiden sich z. B. je nach Aufenthaltsstatus, Einreisealter, Alphabetisierungsgrad, Schulbiografie, beruflichen Erfahrungen, Sprachkenntnissen, Geschlecht und Familiensituation stark voneinander. Damit alle Eingewanderten trotz ungleicher Ausgangsbedingungen ihre individuellen Potenziale in die Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft einbringen können, existiert in der Landeshauptstadt Düsseldorf ein Netz von Unterstützungs- und Kooperationsstrukturen – darunter der Arbeitskreis Ü18 oder das Netzwerk der Düsseldorfer Integrationskursträger und beteiligter Behörden des BAMF –, um neu Eingereisten Maßnahmen zum Spracherwerb und zur beruflichen Qualifizierung anbieten zu können und den bedarfsgerechten Ausbau der Angebotsstruktur zu koordinieren. Hier konnte in den vergangenen Jahren vor allem das Informationsmanagement im Hinblick auf vorhandene Angebote deutlich verbessert werden; auch die Angebotsstruktur selbst wurde für bestimmte Zielgruppen ausgebaut, z. B. für Menschen mit Fluchthintergrund und mit unklarer Bleibeperspektive. Für Schulabgänger*innen Internationaler Förderklassen sowie neu Eingereiste, die schulische Abschlüsse erreichen oder nachholen möchten, konnten Anschlussperspektiven für ihren bisherigen schulischen und beruflichen Bildungsweg dargelegt werden. Bundesweit ist zu beobachten, dass bis zum Jahr 2018 immer mehr Frauen nach Deutschland eingereist sind, von denen mehr als die Hälfte über 16 Jahre alt sind und die „damit dem Ausbildungs - und Arbeitsmarkt potenziell zur Verfüg ung“ stehen 1. Viele dieser Frauen, so Studien zur Arbeitsmarktintegration neu eingewanderter Frauen, zeigten durchweg eine hohe Erwerbsmotivation 2 . Diese hohe Erwerbs- und Bildungsmotivation „spiegelt sich jedoch nicht in den Beschäftigungsquoten und der Geschlechtervergleich lässt vermuten, dass für Frauen höhere Barrieren des Ar beitsmarktzugangs existieren“ .3 Auch die Wirksamkeit auf Länder- und Bundesebene aufgelegter Programme konnte sich nicht wie erwartet entfalten. Dahinter steht eine komplexe Problemlage (vgl. Anlage 4). Ein Ansatzpunkt zur Lösung dieser komplexen Problemlage umfasst die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung für Frauen mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter. Im Regelbereich erfolgen Betreuung und Bildung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und im schulischen Ganztag, ergänzend durch Brückenangebote (beispielsweise in Unterkünften für geflüchtete Personen) und durch Maßnahmen wie kursbegleitende Kinderbetreuung. Der Sachstand zur Angebotsstruktur in Düsseldorf ist in den folgenden Abschnitten dargestellt. > 1Eine ähnliche Verteilung der Geschlechter wurde auch für die Vorjahre beobachtet, so waren 2015 30,8 %, 2016 34,3 % und 2017 37% der Antragsstellenden weiblich. Vgl. dazu Förderprogramm > „Integration durch Qualifizierung“ (2017): Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen: Zahlen, > Fakten und internationale Erfahrungen. Working Paper 04/2017, S.3. > 2Pallmann, Ildikó, Ziegler, Janine, Pfeffer-Hoffmann, Christian (2019): Geflüchtete Frauen als Zielgruppe der Arbeitsmarktförderung. Mensch und Buch Verlag, S.27f. > Diese Beobachtung wird ebenso in der BAMF-Kurzanalyse zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen mit über 5.500 befragten volljährigen Geflüchteten geteilt, die zwischen 2012 und 2016 nach Deutschland eingereist sind, und wird auch in einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2019 bestätigt. Fendel, Tanja (2019): Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen. In: Friedrich-Ebert-Stiftung. Abteilung Wirtschafts-und Sozialpolitik. https://www.fes.de/themenportal-flucht-migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/gefluechtete-frauen-werden-auf-dem-arbeitsmarkt-kaum-als-zielgruppe-erkannt/ [26.10.2020] > 3Fendel, Tanja (2019): Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen. In: Friedrich-Ebert-Stiftung. Abteilung Wirtschafts-und Sozialpolitik. https://www.fes.de/themenportal-flucht-migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/gefluechtete-frauen-werden-auf-dem-arbeitsmarkt-kaum-als-zielgruppe-erkannt/ [26.10.2020] 3 # 3. Sachstand kursbegleitende Kinderbetreuung in Düsseldorf ## 3.1 Betreuungsangebote Seit 2017 fördert das BAMF für die Dauer der Kursteilnahme eine integrationskursbegleitende Kinderbetreuung für Kinder von 0 bis 6 Jahren. Die Kinderbetreuung wird nur dann gefördert, wenn ein örtliches Regelangebot nicht vorhanden ist (Grundsatz der Subsidiarität) und das Fehlen eines Betreuungsplatzes nachgewiesen wird. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Kursträger und die teilnehmende Person am Integrationskurs (Erziehungsberechtigte/r) mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag bestätigen, dass ein kommunales Regelangebot zur Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht. In Düsseldorf sind die drei BAMF-Integrationskursanbietenden AWO Familienglobus gGmbH, Studyon Institut und Sputnik – Bildung und Integration e.V. zur Umsetzung ihrer Kinderbetreuungsangebote Kooperationen mit erfahrenen Betreuungseinrichtungen eingegangen, die zum Teil bereits über räumliche und personelle Ressourcen verfügen – gerade Raum und Personal stellen zwei zentrale Faktoren dar, die neben den Modalitäten der Finanzierung für die Möglichkeit, Betreuungsangebote einzurichten, entscheidend sind. Einige Kursanbietende halten begleitende Kinderbetreuungsangebote für Erziehungsberechtigte weiter vor, andere möchten ihre Betreuungsangebote ausbauen, ein Anbieter in der Phase der Genehmigung als Träger von Integrationskursen plant ebenfalls Angebote mit kursbegleitender Kinderbetreuung. Für die kursbegleitende Kinderbetreuung setzt z. B. die AWO Familienglobus gGmbH Tagesmütter, Kinderbetreuer*innen oder Student*innen der Fachrichtungen Pädagogik der frühen Kindheit oder Sozialpädagogik ein. Insgesamt stelle es eine Herausforderung dar, geeignetes Personal zu finden, das noch nicht in Anstellung sei. Einzelne Anbietende scheitern vor Einrichtung von Betreuungsangeboten an den Mindestvorgaben des Landes und der Kommune, da sie die entsprechenden Vorgaben für eine kindgerechte und sichere Gestaltung von Räumen nicht erfüllen können. Das Zustandekommen einer Betreuungsgruppe kann zudem dadurch erschwert werden, dass eingerichtete Plätze nicht abgerufen werden. Werde die Mindestteilnehmendenanzahl nicht erreicht, erweise sich die Aufrechterhaltung des Angebots mit den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln als schwierig, wie der Integrationskursanbieter Studyon Institut berichtet. Die Beantragung der Fördergelder muss bereits vor Kursbeginn erfolgt sein, die Fördersumme bemisst sich dann nach Betreuungsplatz und Betreuungsstunde (vgl. Anlage 1). Sind Kurse nicht voll ausgelastet, sei die Fördersumme insgesamt zu gering, um davon eine Fachkraft vergüten zu können und auch langfristig zu halten. Vergleichbaren Herausforderungen in der Entwicklung und Durchführung von kursbegleitenden Betreuungskonzepten sehen sich auch andere Kursanbieter gegenübergestellt. Aktuell könne in bestimmten Stadtteilen beobachtet werden, dass die Nachfrage im Hinblick auf kursbegleitende Kinderbetreuung gegenüber den Vorjahren rückläufig sei. So seien bei der AWO Familienglobus gGmbH in den letzten Durchläufen die Kinder aller angemeldeter Kursteilnehmer*innen in das begleitende Betreuungsangebot zum Modul 1 aufgenommen worden; Schwierigkeiten hätten sich diesbezüglich lediglich bei Quereinsteiger*innen ergeben, die aufgrund fehlender Plätze selten zu einem späteren Zeitpunkt in laufende Kurse integriert werden könnten. Bei Sputnik sei die Nachfrage größer als das vorhandene Platzangebot gewesen, allerdings verfügt die Einrichtung, die mit einem örtlichen Kindergarten kooperiert, mit insgesamt vier Betreuungsplätzen über ein vergleichbar geringes Kontingent. Studyon habe bis Oktober 2019 23 Mütter mit 25 Kindern ein Betreuungsangebot machen können und plane, sobald eine Rückkehr zum Präsenzunterricht möglich sei, auch an einem zweiten Standort Kinderbetreuung einzurichten. 4 Bis zum Umzug an den Campus Golzheim, eine Interimslösung, bot die VHS in der Franklinstraße Kinderbetreuung im Bereich Schulische Weiterbildung an, die auch von den Teilnehmenden gut angenommen wurde. Dort wurden bis zu 12 Kinder von mindestens drei Betreuer*innen während der Unterrichtszeiten betreut. Eine insgesamt familienfreundliche Ausrichtung des Kursangebotes, z. B. durch eine reduzierte Wochenstundenzahl, ermöglichte es Frauen so, Bildungsabschlüsse nachzuholen. Da der Bedarf weiterhin bestehe, werde die Konzipierung eines Kinderbetreuungsangebotes derzeit geprüft und befinde sich in den Vorüberlegungen. Für den neuen Standort am Bertha-von-Suttner-Platz würden beim Umbau bereits entsprechende Räume für die Kinderbetreuung eingeplant. Schlussfolgerung  Kursbegleitende Betreuungsangebote haben nicht das Ziel, Eltern an Regelangebote heranzuführen, sondern Eltern bei fehlenden Kapazitäten im Regelbereich eine zeitlich begrenzte Betreuungsmöglichkeit einzuräumen. In der Kommune vorhandene Angebote der kursbegleitenden Kinderbetreuung werden weiterhin nachgefragt. Temporäre Betreuungsangebote begrenzen jedoch den Handlungsspielraum von Frauen, die eine schnelle Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt wünschen. Eine dauerhafte Regelbetreuung ist im Hinblick auf eine erfolgreiche Teilnahme an Maßnahmen zur sprachlichen und beruflichen Qualifizierung einem zeitlich begrenzten Betreuungsangebot vorzuziehen.  Um das Zustandekommen einer Betreuungsgruppe zu gewährleisten und das Angebot zu halten, müssen diese Angebote transparenter gemacht bzw. stärker beworben werden. Hierzu bräuchte es eine mehrsprachige Beratungsdatenbank für die Zielgruppe der (Neu)Eingewanderten, in die auch Integrationskurse mit kursbegleitender Kinderbetreuung aufgenommen werden können.  Für Träger ohne kinderbetreuungsgeeignete Räumlichkeiten ist eine Kooperation mit Regeleinrichtungen im Umfeld, etwa Familienzentren, aber auch Stadtteil- und Familientreffs hilfreich.  Neben dem Angebot einer kursbegleitenden Kinderbetreuung kann eine insgesamt familienfreundliche Ausrichtung des Kursangebotes dazu beitragen, eine Maßnahme erfolgreich abzuschließen. Wie eine familienfreundliche Ausrichtung von Aus- und Weiterbildungsangeboten aussehen bzw. umgesetzt werden kann, zeigt beispielsweise die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die mit besonderen Angeboten auf die Herausforderungen studierender Eltern eingeht. 4 ## 3.2 Beratungsangebote für Teilnehmer*innen von Kursen Neben der Betreuung finanziert das BAMF seit 2017 auch die Beratung der Integrationskursberechtigten durch die Kursträger und deren Vermittlungsbemühungen bei der Inanspruchnahme des lokalen Regelangebots im Bereich der Kinderbetreuung. Gerade Müttern mit guter Vorbildung, die einen schnellen Einstieg ins Berufsleben anstreben, werde im Rahmen des Beratungsangebots der AWO Familienglobus gGmbH oft die Inanspruchnahme von Plätzen

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Anlage 6 - Hinweise des Jugendamtes auf konkrete Nachfragen des Amtes für Migration und Integration als Text anzeigen
Rückmeldung Jugendamt an das Amt für Migration und Integration zum Antrag aus dem Integrationsrat: „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein" 1 Hinweise des Jugendamtes auf konkrete Einzelfragen des Amtes für Migration und Integration zur Unterstützung der Beantwortung des oben bezeichneten Antrages: 1. Rechtliche, räumliche, personelle und finanzielle Grundlagen des Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und Kinderbetreuung in besonderen Fällen. In wessen Verantwortung liegen Finanzierung, Einrichtung und Ausbau von Plätzen im Ganztag? Seit 2007 werden die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) geregelt. Nach einer Reformierung im Jahr 2019 ist das neue KiBiz seit dem 01. August 2020 gültig. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz bildet die Grundlage der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Zu den Kernelementen des Gesetzes gehören:  der Bildungs- und Erziehungsauftrag im frühen Kindesalter,  die Sicherung einer vielfältigen und bedarfsgerechten Angebotsstruktur,  die Sicherung der pädagogischen Qualität und der personellen Mindestausstattung in den Kindertageseinrichtungen,  das auf Pauschalen beruhende Finanzierungssystem,  die alltagsintegrierte Sprachbildung aller Kinder von Anfang an als gesetzliche Regelaufgabe,  die gesetzliche Verankerung der Familienzentren, der Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (plusKITAs oder bei Sprachförderung)  die Flexibilisierung von Öffnungs- und Betreuungszeiten  die Sicherung der Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot. Die finanzielle Förderung beispielsweise der Kindertageseinrichtungen erfolgt pro Kindergartenjahr. Sie setzt die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Zur Orientierung werden in der Anlage zum Kinderbildungsgesetz Gruppenformen dargestellt, die als Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen dienen. Gruppenform 1 - 20 Plätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt mit einer Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden Gruppenform 2 - 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren mit einer Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden Rückmeldung Jugendamt an das Amt für Migration und Integration zum Antrag aus dem Integrationsrat: „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein" 2 Gruppenform 3 - 20/25 Plätze für Kinder im Alter ab 3 Jahren mit einer Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget). Die Finanzierung der Tageseinrichtung wird anteilig je nach Platzart durch Landeszuschüsse, kommunale Förderung, Trägeranteile und Elternbeiträge gesichert. Die Förderung setzt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII voraus. Für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist das Landesjugendamt zuständig. Es gibt genaue Vorgaben bezüglich der Raumanforderungen, des Außengeländes, des Personals oder konzeptionelle Inhalte. Abweichende Zuständigkeiten bei den Genehmigungsverfahren, personelle, räumliche und konzeptionelle Vorgaben und Bedingungen gibt es in der Kindertagespflege. Darüber hinaus fördert das Land NRW seit 2015 die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen. Dabei handelt es sich um eine Förderung niederschwelliger Betreuungsangebote, durch die Kinder einen erleichterten Zugang zur institutionellen Kinderbetreuung erhalten sollen. Gefördert werden bspw. Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen, Kindertagespflegeangebote und mobile Angebote. Die Angebote richten sich an Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren. In Düsseldorf werden überwiegend mobile Angebote in Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt. 2. Darstellung der Versorgungslage in der Kommune in den Jahren 2018-2020 2.1 vorhandene Plätze und Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, gestaffelt nach Alter U3 und Ü3 und nach deutschem/ausländischem Pass (sofern statistisch erhoben - mit/ohne Fluchthintergrund/neu eingereist) Wir betrachten im Folgenden zunächst ausschließlich die Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen, geförderten Spielgruppen und Tagespflege. Kinderbetreuung in besonderen Fällen ist gesondert zu betrachten. Platzentwicklung: Insgesamt stehen am 31.12.2020 rund 28.100 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt zur Verfügung, davon 9.361 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 18.803 Plätze für Kinder über drei Jahren. Am Ende des neuen Kita-Jahres 2020/2021 sollen es bereits 9.789 U3-Pätze und 19.318 Ü3-Plätze sein. Es stehen dann insgesamt rund 29.000 Plätze zur Verfügung. Damit ist die Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Kinderbetreuung gut positioniert und würde eine Versorgungsquote von rund 51 % bei U3-Kindern und von rund 102 % bei Ü3-Kindern erreichen. Dennoch liegt der Bedarf in einer Großstadt wie Düsseldorf höher. Deshalb ist es weiterhin ein klares Ziel, mittelfristig eine bedarfsgerechte Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren von mindestens 56 Prozent zu erreichen. Um diese Quote sicherzustellen wären bei gleichbleibender Kinderzahl rund 10.750 Plätze für Kinder erforderlich. Rückmeldung Jugendamt an das Amt für Migration und Integration zum Antrag aus dem Integrationsrat: „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein" 3 Diese Platzzahl soll spätestens im Kindergartenjahr 2023/2024 und vornehmlich durch Plätze in Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Da im Regelfall keine reinen U3- Kitas geplant werden sollen, damit alle Kinder bis zum Schuleintritt in einer einmal gewählten Einrichtung verbleiben können, sind nicht nur neue Kitas erforderlich. Bestehende Einrichtungen müssen in ihren Strukturen angepasst, teilweise durch Ersatzbauten auch ersetzt werden. Abbildung 1: Entwicklung der Platzzahlen für Kinder unter drei Jahren Abbildung 2: Entwicklung der Platzzahlen für Kinder ab 3 Jahren Weitere Entwicklung: Derzeit finden die Gespräche mit den Trägern der Düsseldorfer Tageseinrichtungen zur Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 statt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Planung wird im Februar 2021 abgeschlossen und dann dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu beachten ist: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können auf nicht allen vorhandenen Plätzen tatsächlich auch Kinder betreut werden. Vorhandenes Personal muss zudem sehr flexibel eingesetzt werden. Rückmeldung Jugendamt an das Amt für Migration und Integration zum Antrag aus dem Integrationsrat: „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein" 4 Dies kann dazu führen, dass gerade fertiggestellte Tageseinrichtungen verzögert den tatsächlichen Betrieb aufnehmen. Auch die Vergabe von freien Platzkapazitäten kann sich verzögern, da Eltern sich kurzfristig entscheiden einen zugewiesenen Betreuungsplatz doch nicht in Anspruch zu nehmen. Zum 31.12.2020 liegen Daten zu den betreuten Kindern in geförderten Tageseinrichtungen: Tageseinrichtungen: (Angaben Beitragsverfahren) Kinder unter 3 Jahren 5136 Kinder ab 3 Jahren 17682 Kinder mit Fluchthintergrund (Auswertung KiBizweb Monatsdaten) Kinder unter 6 Jahren 642 Anteil Kinder in Tageseinrichtungen, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen (Auswertung KiBizweb Meldebogen 03.2020) Kinder unter 3 Jahren 28% Kinder ab 3 Jahren 40% 2.2 vorhandene Plätze und Zahl der Kinder in Kindertagespflege, gestaffelt U3 und Ü3 und deutscher bzw. ausländischer Pass (sofern statistisch erhoben - mit/ohne Fluchthintergrund/neu eingereist Zum 31.12.2020 liegen folgende Daten zu den betreuten Kindern in der Tagespflege vor: Kindertagespflege (Angaben Beitragsverfahren) Kinder unter 3 Jahren 2523 Hinweis zum Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und Tagespflege insgesamt: Obwohl in Düsseldorf im Vergleich zu den anderen nordrheinwestfälischen Kommunen ein überdurchschnittliches Platzangebot besteht, ist es derzeit noch nicht möglich, jedem Betreuungswunsch zu entsprechen. Das Ausbauprogramm „U3" ist wegen der hohen Nachfrage nach Betreuungsangeboten und auch der gestiegenen Zahl von Kindern unter 6 Jahren noch nicht abgeschlossen und muss fortgeführt werden. Rückmeldung Jugendamt an das Amt für Migration und Integration zum Antrag aus dem Integrationsrat: „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein" 5 Abbildung 3: Umgesetzte Maßnahmen in Düsseldorf 2020 Abbildung 4: Weitere Maßnahmen bis Ende April 2020 2.3 Vorhandene Plätze und Zahl der Kinder in Kinderbetreuung in besonderen Fällen Wie bereits oben beschrieben wird die Kinderbetreuung in besonderen Fällen größtenteils im Rahmen mobiler Angebote in Unterkünften für Geflüchtete angeboten. Im Vergleich zum Jahr 2017 konnte die Anzahl an Betreuungsplätzen teilweise um mehr als das Doppelte erhöht werden. Neben den mobilen Angeboten wurden von Beginn an auch Betreuungsplätze in Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen geschaffen. Abbildung 5: Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Anzahl Plätze) 2.4 Zahl der Kinder in Sprachförderangeboten in Familienzentren, Statistik zur anschließenden Einmündung in Regelangebote Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, werden vom Schulverwaltungsamt ein Jahr („Delfin 4") und/oder 2 Jahre („Delfin 5") vor der Einschulung verpflichtend zu einer Sprachstandsfeststellung eingeladen. Wird ein Förderbedarf im Rahmen der Testung festgestellt, werden die Kinder einem Sprachförderangebot in einem Familienzentrum zugewiesen. Durch eine Kooperation mit dem Jugendamt wird (sofern die Rückmeldung Jugendamt an das Amt für Migration und Integration zum Antrag aus dem Integrationsrat: „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein" 6 Eltern einverstanden sind) bereits seit 2019 alternativ versucht, einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zu vermitteln, so dass die Kinder ggf. direkt in ein Regelangebot gehen oder nach möglichst kurzer "externer Förderzeit" in einem Familienzentrum in ein Regelangebot wechseln können. Dieses Verfahren war 2019 sehr erfolgreich. 2020 konnten coronabedingt nur wenige Kinder und dann verspätet vom Schulverwaltungsamt getestet werden. Eine aussagekräftige Statistik zum neuen Verfahren ist deshalb nicht möglich. 2.5 Möglichkeiten der Betreuung für unterjährig einreisende Familien und Erziehungsberechtigte mit schulpflichtigen Kindern ohne Fluchthintergrund Auch bei einem unterjährigen Zuzug der Familien nach Düsseldorf erfolgt die Suche nach einem Kita- Platz über den Kita-Navigator. Der Bedarf muss mindestens sechs Monate, bevor der Platz benötigt wird, angekündigt werden. Das weitere Verfahren ist identisch wie auch zu Beginn des neuen Kita- Jahres. Ob letztendlich ein Platz auch früher vermittelt werden kann, ist von dem Angebot in der Nähe des Wohnorts und von der Flexibilität der Eltern (Abweichung von der Wunschkita, Fahrwege etc.) abhängig. 3. Darstellung des Zugangs zum Betreuungsangebot Die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erfolgt in Düsseldorf über den Kita-Navigator. Dabei handelt es sich um ein zentrales Vormerksystem an dem sich alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf beteiligen. Hier werden alle Kinder erfasst, die registriert wurden und einen Kita-Platz suchen und an die vorgemerkten Einrichtungen weitergeleitet. Damit ein Kind für das kommende Kita-Jahr berücksichtigt werden kann, muss der Bedarf 6 Monate vor Beginn des neuen Kita-Jahres angezeigt werden. Das heißt eine Registrierung muss vor dem 1. Februar erfolgen. Darüber hinaus erhalten die Familien bei Bedarf eine persönliche Beratung und Informationen zum Kita-Navigator durch den i-Punkt Familie. Das Angebot von Betreuungsplätzen in einer Kindertagesbetreuung richtet sich an Kinder im Alter unter sechs Jahren. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren gibt es zudem das Angebot der Tagespflege. Das Team des i-Punkt Familie unterstützt auch bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson. In der Servicestelle erhalten die Familien erste Informationen zu Fragen wie Kontaktaufnahme, Vermittlungswege und Kosten. Eine weitergehende Beratung und Vermittlung erfolgt durch die Fachberatungsstellen der freien Träger des Verbundes. Neben der persönlichen Beratung können sich die Familien im Info-System Tagespflege über die Angebote der Tagespflege in Düsseldorf informieren. Zukünftig wird es zudem einen Tagespflege-Navigator geben über den die Familien, ähnlich wie beim Kita-Navigator, einen Platz suchen können. 4. Bewerbung des Betreuungsangebotes und Begleitstrukturen Es gibt regelmäßig Pressekonferenzen, wie bspw. zu Beginn des neuen Kita-Jahres, in dem über die aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung in Düsseldorf informiert wird. Der i-Punkt Familie stellt eine zentrale Anlaufstelle für Familien bei der Suche nach einem Betreuungsplatz dar. Neben der individuellen Beratung der Familien werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Betreuung unter dreijähriger Kinder für Eltern angeboten. Rückmeldung Jugendamt an das Amt für Migration und Integration zum Antrag aus dem Integrationsrat: „Zugewanderte junge Frauen brauchen eine Betreuung ihrer Kinder um schulisch und beruflich erfolgreich zu sein" 7 Benachteiligte Familien erhalten im Rahmen der Beratungen durch den Bezirkssozialdienst Unterstützung im Hinblick auf die Kita-Platz-Suche. In jedem Stadtbezirk befindet sich eine Anlaufstelle vor Ort. Auch in den Stadtteil- und Familientreffs werden die Familien auf entsprechende Angebote hingewiesen. Zur Unterstützung der Familien mit Fluchthintergrund wurde im Jugendamt eine Stelle zur Koordination der Betreuung für Kinder mit Fluchthintergrund und deren Familien eingerichtet. Durch diese Stelle wird in den Unterkünften für G

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen INTR/014/2021