Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/044/2021

Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Stadtteilzentren

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotterdamer Straße 65 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Sitzung der BV 1 am 5.3.2021 Vorlage Nr. BV1/044/2021 Sofortprogramm zur Stärkung Informationsvorlage unserer Innenstädte und Stadtteilzentren Graf-Adolf-Straße / Nördliche Friedrichstraße in Stadtmitte / Friedrichstadt Gumbertstraße in Eller Südliche Heyestraße in Gerresheim Graf-Adolf-Straße / Nördliche Friedrichstraße in Stadtmitte / Friedrichstadt Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Stadtteilzentren Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen hat 2020 das "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen" initiiert. Dieses Sofortprogramm zielt darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken und Städte dabei zu unterstützen, neue Ideen gegen Leerstand in zentralen Lagen zu entwickeln. Die Zentren sind nach dem Leitbild der europäischen Stadt multifunktionale Orte, für die der stationäre Einzelhandel eine wichtige Leitfunktion übernimmt. Sie spielen als Identifikations-und Begegnungsorte für die Stadtentwicklungspolitik eine besondere Bedeutung. Seit einiger Zeit wird der Wandel im Einzelhandel durch die Zunahme der Umsätze im Onlinehandel bestimmt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben diese Entwicklung beschleunigt. Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ soll den z unehmenden Leerständen in den zentralen Lagen entgegen wirken. Dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Fördersatz des Landes beträgt 90 Prozent. Der kommunale Eigenanteil umfasst 10 Prozent. Ziel der Förderung ist es, mit Hilfe von reduzierten Mieten Raum für neue Geschäftsideen und Nutzungskonzepte zu schaffen, die zur Stärkung und Belebung der Geschäftslagen beitragen sollen. Das Förderprogramm läuft zunächst bis Dezember 2022.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00402894.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402894.pdf Published Time: Wed, 24 Feb 2021 22:23:20 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: BV1/044/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Stadtteilzentren Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.03.2021 Kenntnisnahme Seite 2 # Sitzung der BV 1 am 5.3.2021 Vorlage Nr. BV1/044/2021 # Sofortprogramm zur Stärkung Informationsvorlage # unserer Innenstädte und Stadtteilzentren Graf-Adolf-Straße / Nördliche Friedrichstraße in Stadtmitte / Friedrichstadt Gumbertstraße in Eller Südliche Heyestraße in Gerresheim Graf-Adolf-Straße / Nördliche Friedrichstraße in Stadtmitte / Friedrichstadt Seite 3 Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Stadtteilzentren Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen hat 2020 das "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen" initiiert. Dieses Sofortprogramm zielt darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken und Städte dabei zu unterstützen, neue Ideen gegen Leerstand in zentralen Lagen zu entwickeln. Die Zentren sind nach dem Leitbild der europäischen Stadt multifunktionale Orte, für die der stationäre Einzelhandel eine wichtige Leitfunktion übernimmt. Sie spielen als Identifikations-und Begegnungsorte für die Stadtentwicklungspolitik eine besondere Bedeutung. Seit einiger Zeit wird der Wandel im Einzelhandel durch die Zunahme der Umsätze im Onlinehandel bestimmt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben diese Entwicklung beschleunigt. Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ soll den z unehmenden Leerständen in den zentralen Lagen entgegen wirken. Dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Fördersatz des Landes beträgt 90 Prozent. Der kommunale Eigenanteil umfasst 10 Prozent. Ziel der Förderung ist es, mit Hilfe von reduzierten Mieten Raum für neue Geschäftsideen und Nutzungskonzepte zu schaffen, die zur Stärkung und Belebung der Geschäftslagen beitragen sollen. Das Förderprogramm läuft zunächst bis Dezember 2022. Drei Düsseldorfer zentrale Versorgungsbereiche im Sofortprogramm Die Landeshauptstadt Düsseldorf erhält aus dem Sofortprogramm eine Landesförderung in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro zur An- und Weitervermietung von leerstehenden Ladenlokalen in den drei zentralen Versorgungsbereichen Graf-Adolf-Straße / nördliche Friedrichstraße in Stadtmitte / Friedrichstadt, Gumbertstraße in Eller und südliche Heyestraße in Gerresheim. Unter Berücksichtigung der kommunalen Eigenanteile stehen  für die Graf-Adolf-Straße/Nördliche Friedrichstraße rund 117.000 Euro,  für die Gumbertstraße rund 115.000 Euro und  für die südliche Heyestraße rund 46.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der leerstehenden Ladenlokale, der geschätzten Mietpreise und der zu erwartenden Erfolgsquote bei der Anmietung zum Zeitpunkt der Antragstellung im Herbst 2020 in den jeweiligen zentralen Lagen. Seite 4 Fördermöglichkeiten Die Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Mitteln beziehen sich ausschließlich auf die Bezuschussung von Mieten (bis maximal 300 Quadratmeter Mietfläche). Kosten für Renovierung, Ausstattung, Genehmigungen, Betrieb usw. sind im Rahmen des Sofortprogramms nicht förderfähig und müssen aus Mitteln der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise der neuen Nutzerin oder des neuen Nutzers oder mit Hilfe von Fördermitteln von anderer Seite getragen werden. Förderfähig ist eine Anmietung durch die Landeshauptstadt Düsseldorf in Höhe von bis zu 70 Prozent der Altmiete (Kaltmiete). Bei der Weitervermietung der Ladenlokale darf die Altmiete durch die Landeshauptstadt Düsseldorf um bis zu 80 Prozent reduziert werden. Das bedeutet, dass die Immobilieneigentümerinnen und –eigentümer auf mindestens 30 Prozent der bisherigen Mieteinnahmen verzichten müssen. Gefragt sind im Sofortprogramm innovative Ideen aus den Bereichen Handel, (Laden-) Handwerk, Dienstleistung, Kultur- und Kreativwirtschaft, Kunst und/oder Soziales, die das Potential haben, sich über eine Zwischennutzung hinaus weiterzuentwickeln und neue Perspektiven für die Geschäftsstraßen eröffnen. Sobald die Vorgaben aus der Schutzverordnung zur Corona-Pandemie eine Betriebsaufnahme zulassen, könnten die Geschäftsstraßen um neue Angebote ergänzt werden und somit für zusätzliche Frequenz sorgen. Die Verwaltung, die in einem ressortübergreifenden Team aus Kolleginnen und Kollegen des Stadtplanungsamtes, des Wirtschaftsförderungsamtes, der Bauaufsicht und dem Amt für Gebäudemanagement zusammenarbeitet, nimmt derzeit Kontakt zu Eigentümerinnen und Eigentümern in den oben genannten Geschäftsstraßen auf, wirbt für die Teilnahme am Sofortprogramm und nimmt die Anforderungen der Eigentümerinnen und Eigentümern an eine neue Nutzung auf. Gleichzeitig besteht für alle interessierten potenziellen Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit sich bis zum 15. März 2021 mit einer Konzeptidee zu bewerben. Dafür steht unter dem Link www.duesseldorf.de/stadtzentren auf der städtischen Homepage ein Bewerbungsformular bereit. Interessierte werden gebeten, es ausgefüllt an [email protected] zu senden. Kooperationen Fachlich unterstützt wird die ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Verwaltung durch die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, den Einzelhandelsverband Rheinland, die Handwerkskammer Düsseldorf, die örtlichen Werbe- und Standortgemeinschaften beziehungsweise Heimatvereine und weiteren Netzwerkpartnerschaften. Seite 5 Sachstand zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Teilbereich Ost: Graf-Adolf-Straße / Nördliche Friedrichstraße Die Leerstandserhebung für die Graf-Adolf-Straße und nördliche Friedrichstraße wurde aktualisiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich die Anzahl der leerstehenden Ladenlokale in den letzten Monaten erhöht hat. Gleichzeitig werden einige Ladenlokale umgebaut und die Nachnutzung steht bereits fest, sodass es sich nicht um langfristige Leerstände handelt. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich der aktuelle Lockdown auf die Leerstandszahlen auswirken wird. Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung haben diese Leerstände vor Ort in enger Zusammenarbeit mit Expertise aus der Friedrichstadt und der Stadtmitte in Hinsicht auf eine mögliche Nachnutzung bewertet. Derzeit werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der leerstehenden Ladenlokale angesprochen und ermittelt, ob die Teilnahme am Sofortprogramm gewünscht und grundsätzlich möglich ist. Dabei fließen unterschiedliche Faktoren wie Zuschnitt des Ladenlokals, Ausstattung, Zustand, Mietverhältnisse und Genehmigungslage in die Bewertung ein. Mitte März steht als nächster Arbeitsschritt nach Ende der Bewerbungsfrist für neue Konzept-und Geschäftsidee, die Prüfung an, ob für die zur Verfügung leerstehenden Ladenlokale geeignete Nutzungskonzepte eingereicht worden sind. In diesem Prozess wird auch die Bewertung der Nutzungskonzepte durch die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer eine wesentliche Rolle spielen. Es ist ein wichtiges Ziel, nach Ende des Förderzeitraumes im Dezember 2022 eine Fortsetzung der Mietverhältnisse anzustreben, um die Leerstände langfristig mit neuen Nutzungen zu füllen und die Graf-Adolf-Straße und Friedrichstraße um frequenzbringende Angebote zu ergänzen. Die Bezirksvertretung 3 wird mit derselben Vorlage informiert, weil sich die nördliche Friedrichstraße und die Südseite der Graf-Adolf-Straße im Stadtbezirk 3 befinden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/044/2021