Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/068/2026

Düsseldorf plant nachhaltigen Mobilitätsplan

Amtlicher Titel: Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) für Düsseldorf – Sachstand

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 22. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt am 24. Juni 2026 den Sachstand zum "Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)" zur Kenntnis. Die Vorlage trägt die Referenz OVA/068/2026 und wurde am 22. Mai 2026 erstellt.

Einordnung

Der "Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)" für Düsseldorf steht zur Kenntnisnahme im Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Die Sitzung findet am 24. Juni 2026 um 16:00 Uhr statt. Der Plan soll die nachhaltige Mobilität in der Stadt fördern und umfasst verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs.

Hintergrund

Der SUMP ist Teil der städtischen Strategie zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Er soll die Lebensqualität in Düsseldorf erhöhen und den CO2-Ausstoß reduzieren. Ähnliche Pläne wurden bereits in anderen Städten erfolgreich umgesetzt.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Kenntnisnahme des Plans ist ein Schritt in Richtung nachhaltiger Verkehrspolitik in Düsseldorf. Bürger können von verbesserten Verkehrsbedingungen und einem geringeren Umweltimpact profitieren.

Nächste Schritte

Nach der Sitzung wird der Ausschuss die nächsten Schritte zur Umsetzung des Plans festlegen. Bürger können sich über die Fortschritte auf der Webseite der Stadt informieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Sitzung am 24. Juni 2026 um 16:00 Uhr
  • Vorlage OVA/068/2026 zur Kenntnisnahme
  • Ziel: Förderung nachhaltiger Mobilität in Düsseldorf
  • Plan soll CO2-Ausstoß reduzieren
  • Bürger profitieren von verbesserten Verkehrsbedingungen

Beschluss & Empfehlung

  • Leitbild für die Mobilität in Düsseldorf wurde das im Jahr 2019 beschlossene Zielkonzept,
  • für das Stadt- und Straßenbahnkonzept erarbeitet und beschlossen (OVA/116/2024).
  • eine räumliche und zeitliche Ausdehnung des flexy-Angebots beschlossen
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Dokumenttexte

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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588787.pdf Published Time: 2026-06-16T09:00:00.000Z Number of Pages: 5 Markdown Content: OVA/068/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) für Düsseldorf – Sachstand Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 24.06.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die vorliegende Informationsvorlage gibt einen Überblick über die bisher erfolgten und noch anstehenden Arbeiten der Verwaltung an einem EU-konformen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan / SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan). Notwendige Überarbeitung zwecks EU-Konformität Mit der Verordnung 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Leitlinien der Union für den Aufbau eines Transeuropäischen Netzes (TEN-V) sind verbindliche Anforderungen an SUMP der Kommunen gestellt worden. Als Knoten im transeuropäischen Verkehrsnetz ist Düsseldorf gemäß der Verordnung verpflichtet bis zum 31. Dezember 2027 einen SUMP aufzustellen und politisch beschließen zu lassen. Ziele des Transeuropäischen Netzes sind unter anderem die Schaffung eines einheitlichen unionsweiten multimodalen Verkehrsnetzes von hoher Qualität sowie die Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der Union. Insgesamt soll die Resilienz und Eigenständigkeit Europas auch durch die bessere Konnektivität im Verkehrsnetz gestärkt werden. Am 13. April 2026 hat das Bundesministerium für Verkehr nationale Kriterien veröffentlicht, die ein SUMP erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden. Die neuen bzw. verbindlichen Vorgaben seitens der Europäischen Union und des Bundes erfordern eine Überarbeitung der für Düsseldorf erarbeiteten Inhalte. In der Verordnung ist zudem festgelegt, dass die EU-Länder Daten zur städtischen Mobilität für jeden städtischen Knoten erheben und der Kommission übermitteln müssen. Zu diesem Zweck wird die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die Indikatoren festgelegt werden. Es ist zu erwarten, dass die EU-weiten Indikatoren aufgrund der kritischen Rückmeldungen der Mitgliedsländer oberflächlich und allgemein bleiben. Die Seite 2 Verwaltung hat daher bereits auf Grundlage verschiedener wissenschaftlicher Quellen ein eigenes Set an Indikatoren erarbeitet, das auf die Bedarfe in Düsseldorf zugeschnitten ist. Ein Abgleich wird zu gegebener Zeit durchgeführt. Hier schließt das Setting an den Mobilitätsplan D und seine diesbezügliche Bearbeitung an und wird auf die aktuell vorgegebene EU- Konformität gehoben. Im Sinne der Landesförderung zur 2. Stufe des Aufstellungsprozesses ist der Mobilitätsplan D in seiner bisherigen Form entsprechend abgeschlossen und wird nun in einen EU-konformen SUMP überführt. Auf Grundlage der beiden genannten Prozesse kann die Verwaltung mit dem Abgleich, der Aktualisierung und der Finalisierung der bisher erarbeiteten Inhalte schrittweise beginnen. Sachstand Seit 2018 wird in Düsseldorf ein strategischer Rahmenplan für die Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung in zwei Stufen erarbeitet. Begleitet wurde der Erstellungsprozess von zahlreichen Öffentlichkeits- und Fachgruppenbeteiligungen sowie einem politischen Steuerungskreis. Die Definition der Ziele zur Mobilitätsentwicklung erfolgt in drei Stufen. Aufbauend auf einem Leitbild für die Mobilität in Düsseldorf wurde das im Jahr 2019 beschlossene Zielkonzept, welches Zieldimensionen und Handlungsziele beschreibt, aktualisiert. Mithilfe konkreter Indikatoren und korrespondierenden Zielwerten für die Jahre 2030 und 2040 können diese qualitativen Ziele messbar gemacht werden. Ziel ist es, zukünftig eine Aussage zur Wirksamkeit der nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplanung in Düsseldorf machen zu können. Hier verschneiden sich Mobilitätsplan D und SUMP zu einer konkreten Handlungsvorgabe mit unmittelbarer Aktualisierung der Inhalte , Vorgaben und Handlungsfelder. Das Handlungskonzept besteht aus drei Ansätzen: 1. Verkehrsmittel und ihre Netze Für alle Verkehrsträger wurden entsprechende Netze definiert und Anforderungen an deren Qualität formuliert. Während für den Radverkehr und den ÖPNV auf bereits bestehende Netze zurückgegriffen werden kann, wurden für den Kfz-Verkehr und den Fußverkehr erstmals Netze entwickelt. Für den Kfz-Verkehr wird unter Berücksichtigung verschiedener Studien ein Kernstraßennetz mit Straßenzügen definiert, auf denen der Kfz-Verkehr mit einer hohen Priorität unter Anwendung intelligenter Verkehrstechnik abgewickelt werden soll. Somit werden die Leistungsfähigkeit der Düsseldorfer Straßen und die Erreichbarkeit der zentralen Versorgungsgebiete sowie Gewerbe- und Industriestandorte zukünftig gesichert. Der Kfz-Verkehr soll auf diesen Straßen gebündelt werden, sodass sich für Straßen außerhalb des Kfz-Netzes neue Möglichkeiten ergeben, den Umweltverbund zu fördern und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Für den Fußverkehr werden die wichtigsten Routen unter dem Begriff eines Flanierkonzepts definiert. Dabei werden Verbindungen innerhalb der Stadtteile, aber auch zwischen räumlich eng vernetzten Stadtteilen aufgezeigt. 2. Maßnahmenempfehlungen Für ausgewählte Handlungsfelder, die neben den Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Kfz-Verkehr) weitere für die Mobilität relevante Themen (Verkehrssicherheit, Digitalisierung, Mobilitätsmanagement, Marketing etc.) berücksichtigen, wurden Maßnahmen entwickelt und in Form von Steckbriefen ausgearbeitet. Die in den Steckbriefen enthaltenen Angaben zur Priorisierung und zu Zusammenhängen mit anderen Maßnahmen sind wichtige Hilfestellungen für die Auswahl der Maßnahmen. Ortsspezifische Maßnahmen oder Detailplanungen sind hierin nicht enthalten. Diese werden, wie die Radleitrouten, Bewohnerparkgebiete, ÖPNV-Maßnahmen, Mobilitätsstationen, Fußverkehrsmaßnahme etc. in eigene Beschlussfassungen delegiert. Seite 3 3. Monitoring, Evaluation und Fortschreibung Um die Wirkung der Maßnahmen zu überwachen, werden Vorgaben für Monitoring, Evaluation und eine zielgerichtete Fortschreibung des nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplans festgelegt. Abbildung 1: Ziele und Handlungskonzept des SUMP Als strategisches Rahmenwerk sind die Inhalte des SUMP bereits heute fest in der Arbeit der Verwaltung verankert und erzielen damit Wirkungskraft. Folgend wird eine Auswahl von wesentlichen Maßnahmen wiedergegeben, die auf dieser Basis in den vergangenen Jahren angegangen und umgesetzt wurden.  Bau von Mobilitätsstationen und Sharingstationen Auf Grundlage der Vorlage OVA/072/2021 wurden bereits 33 Mobilitätsstationen umgesetzt. Weiterhin ist es geplant circa 10 Mobilitätsstationen pro Jahr zu bauen. Hinzu kommen circa 300 Sharingstationen auf Grundlage der Vorlagen OVA/118/2021 und OVA/014/2024.  Einstellung von zwei Fußverkehrsbeauftragten Zur stärkeren Berücksichtigung von Fußverkehrsbelangen in Planungs- und Entscheidungsprozessen wurde innerhalb der Verwaltung eine organisatorische Zuständigkeit für den Fußverkehr aufgebaut. Seit 2023 gibt es in Düsseldorf eine Fußverkehrsbeauftragte, die seit 2025 durch eine weitere Kollegin unterstützt wird. Ziel ist es, Belange der Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität frühzeitig und systematisch in Planungsprozesse einzubringen.  Bau von Radleitrouten Aufbauend auf den Zielsetzungen des SUMP verfolgt die Landeshauptstadt Düsseldorf den sukzessiven Ausbau eines stadtweiten, hierarchisierten Radverkehrsnetzes. Neben der kontinuierlichen Umsetzung von Maßnahmen im Radhauptnetz werden insbesondere die sogenannten Radleitrouten entwickelt, die als neue Kategorie leistungsfähiger Radverkehrsachsen oberhalb des Radhauptnetzes definiert wurden. Mit den Radleitrouten sollen wichtige Quell- und Zielbereiche über mehrere Stadtbezirke hinweg verbunden und attraktive, direkte sowie sichere Verbindungen für den Alltagsradverkehr geschaffen werden. Die Radleitrouten 1 und 2 befinden sich bereits in der Umsetzung. Für die Radleitroute 3 wird derzeit eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Perspektivisch sollen weitere Radleitrouten entsprechend der Beschlusslage OVA/145/2024 entwickelt werden. Seite 4  Bau von Fahrradstationen Mit dem Aufbau von Fahrradstationen wird ein weiterer Baustein zur Förderung der inter- und multimodalen Mobilität umgesetzt. Auf Grundlage der Vorlage OVA/072/2021 wurden sichere und digital buchbare Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Pedelecs entwickelt. Die Fahrradstationen ergänzen sowohl Mobilitätsstationen als auch bestehende ÖPNV-Angebote und verbessern insbesondere in dicht besiedelten Wohnquartieren die Alltagstauglichkeit des Radverkehrs. Insgesamt gibt es mittlerweile 43 Standorte mit Sammelschließanlagen und Fahrradboxen in Düsseldorf.  Kommunikationskampagne „Wege für alle“ Auf Basis der Ausarbeitung im SUMP wurde die Kommunikationskampagne „Wege für alle“ entwickelt (OVA/139/2024). Dieser gemeinsame Slogan für alle Mobilitätsprodukte der Stadtverwaltung als auch der Stadttöchter findet sich als Branding z. B. auf Bussen, Fahrradstationen und Bauschildern wieder.  Zielkonzept Stadtbahn-/Straßenbahn Ausgelöst durch die Erarbeitung des ÖPNV-Netzes im SUMP wurde ein Zielkonzept für das Stadt- und Straßenbahnkonzept erarbeitet und beschlossen (OVA/116/2024). In diesem Zusammenhang wurden zunächst sechs Untersuchungsinhalte festgelegt, welche sukzessive auf ihre Umsetzbarkeit untersucht werden.  Nahverkehrsplan Die Untersuchungen zum SUMP sind in die Ausschreibung der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans eingeflossen. Die Vergabe des Nahverkehrsplans konnte erfolgreich abgeschlossen werden und der interne Kick-Off hat stattgefunden.  Strategie zum Parkraummanagement Die Strategie zum Parkraummanagement war als Teil des SUMP angelegt. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Strategie durch den Beschluss OVA/070/2023 beauftragt. Eine der zentralen Maßnahmen ist die Mehrfachnutzung von vorhandenen Stellplätzen im privaten Raum (Supermärkte, Gewerbeimmobilien etc.) und auf Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf mittels des Angebots Feierabend-Parken.  On Demand – Flexy Im Jahr 2023 wurde, veranlasst durch den Aufgabenträger, von der Rheinbahn in Düsseldorf das On Demand-Angebot flexy eingeführt. Das Bediengebiet wurde auf Grundlage der ÖPNV-Netzplanung im SUMP festgelegt. Der OVA hat am 15.01.2025 eine räumliche und zeitliche Ausdehnung des flexy-Angebots beschlossen (OVA/002/2025). Zum 01.02.2026 hat die Rheinbahn das Bediengebiet über den Rhein ausgedehnt, um so einen Ersatz für die durch die Ablastung der Theodor- Heuss-Brücke entfallenden Busverbindungen zu schaffen.  Verkehrssystemmanagement Im Rahmen des Verkehrssystemmanagements werden verschiedene Verkehrsdaten gebündelt und zur Bewertung der aktuellen Verkehrslage genutzt. Störungen im Verkehr lösen automatisch Strategien zur Anpassung der Lichtsignalsteuerung, Veröffentlichung von Verkehrsmeldungen (über Mobilithek des Bundes, nationaler Zugangspunkt für Mobilitätsdaten, Zugang zu Navigationsdienstleistern) und Schaltung auf LED-Informationstafeln aus. Ziel ist eine möglichst störungsarme Abwicklung des Kfz-Verkehrs. Derzeit werden 13 Standorte des Parkleitsystems modernisiert und auf LED-Tafeln umgerüstet, die neben Parkhausbelegungen auch Verkehrsinformationen anzeigen. Seite 5 Fazit und weitere Vorgehensweise Die beispielhafte Auflistung zeigt, dass der SUMP bereits heute einen Schirm über alle Planungen und Konzepte innerhalb der Mobilitäts- und Verkehrsplanung der Landeshauptstadt spannt und diese strategisch steuert. Das Leitbild und die Ziele sind durch einen breiten, öffentlichen Diskurs abgestimmt und geben eine klare Richtung für die Mobilität in Düsseldorf vor. Mit der anstehenden Überarbeitung des SUMP werden die Inhalte auf den aktuellsten Stand gebracht und situativ mit relevanten Stakeholdern abgestimmt. Der Beschluss des SUMP wird für den Sommer 2027 angestrebt und soll durch eine Öffentlichkeitsinformation begleitet werden. Damit werden die Vorgaben der EU erfüllt und der SUMP zu einem verbindlichen Planungsinstrument für die Landeshauptstadt Düsseldorf.

KI-gestützt aufbereitet am 16. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/068/2026