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Ordnungs- und Verkehrsausschuss
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Sitzung kompakt
24.06.2026 · Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
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mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
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Ordnungs- und Verkehrsausschuss · Sitzung vom 24.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 08.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Düsseldorf bisher für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bau, Wartung, Reparaturen, juristische Begleitung, eingesetztes Personal zur Durchfahrtkontrolle an der Hubpolleranlage an der Mühlenstraße und weitere Ausgaben für weitere Punkte, wie z.B. mögliche Schadenersatzansprüche beschädigter Fahrzeuge bei Versuchen von Überfahrten entstanden (bitte detailliert einzeln auflisten, auch nach Kalenderjahren)?
2. Zu welchem Zeitpunkt und durch welche konkreten Maßnahmen geht die Landeshauptstadt Düsseldorf davon aus, dass die Hubpolleranlage so einwand- und störungsfrei funktioniert, wie dies 2024 angekündigt wurde?
3. Wenn die Hubpolleranlage einwand- und störungsfrei funktionieren sollte, fragen wir: Welche laufenden Kosten entstehen bzw. sind eingeplant für den Einsatz, Wartung, laufende Pflege und weitere Ausgaben für weitere Punkte je Wochenende, Monat, Jahr?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/066/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 24.06.2026: Hubpolleranlage Mühlenstraße ein Dauerdesaster? Frage 1: Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Düsseldorf bisher für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bau, Wartung, Reparaturen, juristische Begleitung, eingesetztes Personal zur Durchfahrtkontrolle an der Hubpolleranlage an der Mühlenstraße und weitere Ausgaben für weitere Punkte, wie z.B. mögliche Schadenersatzansprüche beschädigter Fahrzeuge bei Ver- suchen von Überfahrten entstanden (bitte detailliert einzeln auflisten, auch nach Kalenderjah- ren)? Antwort: Es sind bisher Kosten in Höhe von 728.237,77 € entstanden. Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Schäden wurden durch unbefugte Nutzung bzw. Missachtung geltender Ver- kehrsregeln verursacht. Zur schnellstmöglichen Schadensbehebung geht die Stadtverwaltung in solchen Fällen in Vorleistung. Parallel wird die Verursacherin / der Verursacher ermittelt und entsprechende Regressansprüche werden geltend gemacht. Jahr Beschreibung Wert 2020 Markierungen für Zwischennutzung Mühlenstraße 2.884,06 € 2023 Planungskosten 50.851,43 € 2024 Montage der Anlage 564.010,76 € 2025 Schäden in 2025 40.508,00 € Wartung jährlich 15.275,60 € Sicherheitsdienst 11.662,95 € 2026 Schäden in 2026 Stand März 3.693,52 € Wartung jährlich 15.275,60 € Sicherheitsdienst 24.075,85 € Summe 728.237,77 € Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt und durch welche konkreten Maßnahmen geht die Landeshauptstadt Düsseldorf davon aus, dass die Hubpolleranlage so einwand- und störungsfrei funktioniert, wie dies 2024 angekündigt wurde? Antwort: Aus betrieblicher Sicht läuft die Anlage störungsfrei. Die aktuellen Störungen entstehen durch Schäden, die durch unbefugte Nutzung bzw. Missachtung geltender Verkehrsregeln verur- sacht wurden. Seite 1 von 2 Frage 3: Wenn die Hubpolleranlage einwand- und störungsfrei funktionieren sollte, fragen wir: Welche laufenden Kosten entstehen bzw. sind eingeplant für den Einsatz, Wartung, laufende Pflege und weitere Ausgaben für weitere Punkte je Wochenende, Monat, Jahr? Antwort: Bei einem unfallfreien Betrieb, belaufen sich die Wartungskosten jährlich auf 15.275,60 EUR. Weitere Kosten sind für diesen Betriebsfall nicht vorgesehen. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie arbeiten Rheinbahn und die Verwaltung Unfallursachen und -abläufe im Nachgang von Unfällen im Schienenpersonennahverkehr auf?
2. Wie fließen Erkenntnisse aus der Unfallaufarbeitung in die Planung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung durch die Verwaltung und Rheinbahn ein?
Sehr geehrter Herr Andreas Auler, Unfälle im Schienenpersonennahverkehr lassen sich mitunter auf Grund höherer Auslastungen, Komplexität und Kreuzungsbereichen mit anderen Verkehrsformen nie gänzlich vermeiden, jedoch kann eine konsequente Aufarbeitung der Unfallursachen zur Vermeidung künftiger Unfälle beitragen. Entsprechend sollte es auch eine transparente Kommunikation zur Unfallaufarbeitung sowie daraus resultierenden Präventivmaßnahmen gegenüber der Bevölkerung geben. Auf diesem Wege kann das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und das Vertrauen in die Rheinbahn und die Verwaltung gestärkt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/072/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus- ses am 24.06.2026: Unfallaufarbeitung und -kommunikation im SPNV - Mehr Sicherheitsgefühl auf der Schiene durch eine transparente Aufarbeitung Frage 1: Wie arbeiten Rheinbahn und die Verwaltung Unfallursachen und -abläufe im Nachgang von Unfällen im Schienenpersonennahverkehr auf? Antwort: Die Aufarbeitung von Unfällen im Schienenpersonennahverkehr erfolgt durch die Rheinbahn gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Aufsichtsstellen. Hierzu gehören insbesondere die Technische Aufsichtsbehörde (TAB), die Polizei sowie bei Bedarf weitere Fachbehörden. Nach jedem relevanten Ereignis werden die technischen, betrieblichen und organisatorischen Rahmenbedingungen analysiert. Dabei werden unter anderem Fahrzeugdaten, Signal- und Weichenstellungen, betriebliche Abläufe, Infrastrukturbedingungen sowie weitere mögliche Einflussfaktoren ausgewertet. Ziel ist es, den Unfallhergang vollständig zu rekonstruieren und mögliche Ursachen sowie beitragende Faktoren zu identifizieren. Die Rheinbahn verfolgt hierbei einen systematischen Ansatz, der zwischen unmittelbaren Aus- lösern, begünstigenden Faktoren und möglichen systemischen Ursachen unterscheidet. Die Ergebnisse fließen in die fortlaufende Sicherheitsarchitektur und -steuerung des Unterneh- mens ein. Dies entspricht auch dem definierten Zielbild der gesamtorganisatorisch angelegten Sicherheitsstrategie 2030, die angemessene und wirksame Maßnahmen in den vier Säulen Prävention, Präsenz, Technologie & Prozesse sowie Verhalten & Kultur definiert und in die Umsetzung bringt. Dazu ergänzend werden die Ergebnisse der Unfalluntersuchungen zentral in der Taskforce „Sicherheitssteuerung" zusammengeführt, um eine einheitliche Bewertung und Priorisierung erforderlicher Maßnahmen auf technisch-betrieblicher und organisatorischer Ebene sowie auf der Ebene menschlicher Einflussfaktoren sicherzustellen. Frage 2: Wie fließen Erkenntnisse aus der Unfallaufarbeitung in die Planung von Maßnahmen zur Un- fallvermeidung durch die Verwaltung und Rheinbahn ein? Antwort: Erkenntnisse aus Unfalluntersuchungen werden sowohl bei der Rheinbahn als auch gemein- sam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgewertet und in konkrete Maßnahmen überführt. Bereits vor den jüngsten Ereignissen wurden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingeleitet. Dazu gehören unter anderem die Erprobung von Kollisions- warnsystemen in Straßen- und Stadtbahnen, die Optimierung von Fahrsignalanlagen gemein- sam mit der Verwaltung, bauliche Maßnahmen zur Reduzierung kritischer Abbiegesituationen, die Weiterentwicklung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Fahrpersonal Seite 1 von 2 sowie der Einsatz KI-gestützter Systeme zur Erkennung gefährlicher Verhaltensmuster im Be- reich des Individualverkehrs. Im Zusammenhang mit den jüngsten Entgleisungs- und Unfallereignissen wurden darüber hin- aus zusätzliche Sofortmaßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem Begegnungsver- bote an bestimmten Weichenbereichen, sogenannte Vorzugslagen für ausgewählte Weichen sowie zusätzliche Kontroll- und Informationsprozesse im Störungsfall. Parallel dazu erfolgt eine unabhängige Überprüfung der Sicherheitsorganisation und der bestehenden Sicherheits- mechanismen in drei definierten Strängen (technisch-betrieblich, organisatorisch, „Human Factors"-Analyse). Neben den bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen arbeitet die Rheinbahn ergänzend an mit- telfristigen technischen Lösungen, welche in Zusammenarbeit mit der Verwaltung an signali- sierten Kreuzungen zu besseren und sichereren Abläufen führen sollen. Ziel aller Maßnahmen ist es, aus Ereignissen zu lernen, Risiken und Ereignismuster frühzeitig zu erkennen und das Sicherheitsniveau gesamtorganisatorisch kontinuierlich zu erhöhen. Frage 3: Wie werden Unfallaufarbeitung und geplante Maßnahmen zur Unfallvermeidung durch die Rheinbahn und Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert? Antwort: Die Rheinbahn informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und transparent über wesentliche Er- kenntnisse aus Unfalluntersuchungen sowie über daraus abgeleitete Sicherheitsmaßnahmen. Dies erfolgt insbesondere über Pressemitteilungen, digitale Kommunikationskanäle und öf- fentliche Gremien. Dabei gilt der Grundsatz, dass über gesicherte Erkenntnisse informiert wird. Laufende Untersuchungen werden nicht durch Spekulationen vorweggenommen. Sobald be- lastbare Ergebnisse vorliegen, werden diese transparent dargestellt und eingeordnet. Die Sicherheitsstrategie 2030 der Rheinbahn sieht ausdrücklich vor, Sicherheit nicht nur ope- rativ weiterzuentwickeln, sondern Maßnahmen, Ziele und Fortschritte auch nachvollziehbar zu kommunizieren und deren Wirkung messbar zu machen. Hierzu gehört ebenfalls die regelmä- ßige Information politischer Gremien und der Öffentlichkeit über neue Sicherheitsmaßnahmen und deren Umsetzung. Ziel ist es, das Vertrauen in den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und nachvollziehbar dar- zustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit von Fahrgästen, Mitarbei- tenden und allen Verkehrsteilnehmenden weiter zu erhöhen. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Potenzialflächen für bidirektionales Laden auf Langzeitparkflächen – insbesondere am Flughafen, an Bahnhöfen und auf Pendlerparkplätzen – hat die Stadt Düsseldorf identifiziert oder geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?
2. Welche Pilotprojekte zum bidirektionalen Laden hat die Stadt Düsseldorf bislang initiiert, unterstützt oder vorbereitet, mit welchen Partnern wird dabei zusammengearbeitet und welche weiteren Pilotvorhaben sind geplant?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadt Düsseldorf bisher ergriffen beziehungsweise plant sie, um marktfähige Modelle für Nutzerinnen und Nutzer zu fördern, regulatorische beziehungsweise administrative Hürden abzubauen und die technische Möglichkeit zum bidirektionalen Laden bei künftiger Ladeinfrastruktur frühzeitig zu berücksichtigen?
1. Welche Potenzialflächen für bidirektionales Laden auf Langzeitparkflächen – insbesondere am Flughafen, an Bahnhöfen und auf Pendlerparkplätzen – hat die Stadt Düsseldorf identifiziert oder geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/076/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 24.06.2026: Netzdienliches bidirektionales Laden in Düsseldorf Frage 1: Welche Potenzialflächen für bidirektionales Laden auf Langzeitparkflächen - insbesondere am Flughafen, an Bahnhöfen und auf Pendlerparkplätzen - hat die Stadt Düsseldorf identifiziert oder geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen? Antwort: Die Verwaltung hat bisher keine Potentialflächen für bidirektionales Laden identifiziert. Dies begründet sich durch noch viele ungeklärte Sachverhalte, zum Beispiel bei der Steuerung der Einspeisung oder der Garantiegewährleistung der Fahrzeugbatterien. Grundsätzlich kommen langfristig gesehen alle Ladepunkte im öffentlichen Raum infrage, die das bidirektionale Laden umsetzen können. Frage 2: Welche Pilotprojekte zum bidirektionalen Laden hat die Stadt Düsseldorf bislang initiiert, un- terstützt oder vorbereitet, mit welchen Partnern wird dabei zusammengearbeitet und welche weiteren Pilotvorhaben sind geplant? Antwort: Die Verwaltung hat keine Pilotprojekte initiiert. Es gibt seitens des Bundesverkehrsministeri- ums Pilotprojekte. Solche Pilotprojekte werden direkt von den Ladeinfrastrukturbetreibern be- gleitet: Zum Beispiel beteiligen sich die Stadtwerke Düsseldorf an einem Projekt des Leibniz- Institutes für Wirtschaftsförderung. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadt Düsseldorf bisher ergriffen beziehungsweise plant sie, um marktfähige Modelle für Nutzerinnen und Nutzer zu fördern, regulatorische be- ziehungsweise administrative Hürden abzubauen und die technische Möglichkeit zum bidirek- tionalen Laden bei künftiger Ladeinfrastruktur frühzeitig zu berücksichtigen? Antwort: Die Verwaltung plant keine Förderung. Die regulatorischen und administrativen Vorgaben müssen erst seitens des Bundesverkehrsministeriums geschaffen werden. Die nationale Leit- stelle für Ladeinfrastruktur hat hierzu im Rahmen des Masterplan Ladeinfrastruktur eine Road- map entworfen (Titel: „Bidirektionales Laden diskriminierungsfrei ermöglichen"), die eine Um- setzung für das Jahr 2028 vorsieht. Grundsätzlich sind beim bidirektionalen Laden die Betrei- ber sowie die Netzgesellschaften maßgebend. Die Verwaltung hat die Möglichkeit steuernd einzugreifen, indem sie Vorgaben im Genehmigungsverfahren für die Ladeinfrastruktur macht. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchem Grund weist die neue Fahrbahndecke im Rheinufertunnel auf der linken Fahrspur in Fahrtrichtung Norden eine Wulst in der Fahrbahnmitte auf?
2. Wie bewertet die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Baulastträger die Gefahrenlage dieser Unebenheit, insbesondere für Kradfahrerinnen und Kradfahrer?
3. Ist vorgesehen, diese Wulst zu beseitigen oder nachzubessern, und falls ja, in welchem Zeitraum?
1. Aus welchem Grund weist die neue Fahrbahndecke im Rheinufertunnel auf der linken Fahrspur in Fahrtrichtung Norden eine Wulst in der Fahrbahnmitte auf? 2. Wie bewertet die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Baulastträger die Gefahrenlage dieser Unebenheit, insbesondere für Kradfahrerinnen und Kradfahrer?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/075/2026 Stadtkämmerin Dorothée Schneider Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 24.06.2026: Fahrbahndecke im Rheinufertunnel, Fahrtrichtung Norden Frage 1: Aus welchem Grund weist die neue Fahrbahndecke im Rheinufertunnel auf der linken Fahr- spur in Fahrtrichtung Norden eine Wulst in der Fahrbahnmitte auf? Antwort: Im Zuge des Einbaus der neuen Asphaltdeckschicht im Rheinufertunnel kam es auf einem Teilabschnitt in Fahrtrichtung Norden zwischen der Parkhauseinfahrt und dem Josef-Beys- Ufer zu einer technischen Beeinträchtigung am Einbaugerät für den Gussasphalt. Infolge der Störung entstand beim Abziehen des Asphalts in der Mitte der linken Fahrspur eine linienför- mige Vertiefung mit einer Tiefe von etwa 4 mm und einer Breite von ca. 5 cm. Diese Vertiefung war während der Ausführung durch die frisch in frisch erfolgte Absplittung zunächst nicht er- kennbar. Die Vertiefung trat erst nach dem Einfahren der Absplittung und Abtrag des über- schüssigen Splittanteils einige Tage nach Verkehrsfreigabe zum Vorschein. Frage 2: Wie bewertet die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Baulastträger die Gefahrenlage dieser Unebenheit, insbesondere für Kradfahrerinnen und Kradfahrer? Antwort: Gemäß der Bewertung durch die beauftragte externe Bauüberwachung handelt es sich um einen Mangel, welcher die Gebrauchstauglichkeit leicht einschränkt. Vor diesem Hintergrund wurden für den Zeitraum bis zur vorgesehenen Mangelbeseitigung entsprechende Warnhin- weise mittels Verkehrszeichen VZ 101 mit Zusatzbeschilderung aufgestellt. Frage 3: Ist vorgesehen, diese Wulst zu beseitigen oder nachzubessern, und falls ja, in welchem Zeit- raum? Antwort: Es handelt sich um einen Mangel der im Rahmen der bestehenden Gewährleistung durch das beauftragte Fachunternehmen sach- und fachgerecht zu beseitigen ist. Die Mangelbeseitigung soll hierbei im Zuge der aktuellen nächtlichen „Sowieso"-Sperrzeiten des Rheinufertunnels für die Ertüchtigung der Beleuchtung bis spätestens Mitte August erfolgen. Der genaue Zeitpunkt wird derzeit mit dem Fachunternehmen abgestimmt. Durch diese Vorgehensweise entstehen keine zusätzlichen verkehrlichen Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmenden. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkrete Qualifizierung zum Fahrer haben die jeweils betroffenen Straßenbahnfahrer der Rheinbahn durchlaufen (reguläre dreijährige Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder Schulung im Schnelldurchgang zum Beispiel im speziellen Qualifizierungs- und Integrationsprogramm „Steig ein – Lenk mit“)?
2. Welche Gemeinsamkeiten mit Blick auf Lebensalter, Ausbildungshintergrund und Erwerbsbiographie verbindet ggf. das Gros der verunfallten Straßenbahnfahrer?
3. Liegen Überlastungsanzeigen vor aus dem Bereich der Straßenbahnfahrer bzw. hatten die jeweils betroffenen Straßenbahnfahrer eine Doppelschicht gefahren und ist von einer Verletzung gesetzlicher Ruhezeiten auszugehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/079/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 24.06.2026: Klärung der Ursachen für wiederholte Verkehrsunfälle mit Rheinbahnstraßenbahnen Frage 1: Welche konkrete Qualifizierung zum Fahrer haben die jeweils betroffenen Straßenbahnfahrer der Rheinbahn durchlaufen (reguläre dreijährige Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder Schulung im Schnelldurchgang zum Beispiel im speziellen Qualifizierungs- und Integrations- programm „Steig ein - Lenk mit")? Antwort: Die Qualifizierung der Fahrerinnen und Fahrer der Rheinbahn erfolgt ausschließlich auf Grund- lage der jeweils geltenden gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen. Unabhängig vom konkreten Ausbildungsweg dürfen Mitarbeitende erst dann selbstständig im Fahrdienst einge- setzt werden, wenn sie alle vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungsbe- standteile erfolgreich abgeschlossen haben und die erforderliche Fahrberechtigung erteilt wurde. Die Dauer und die Anforderungen der Fahrerqualifizierung haben sich in den vergangenen Jahren nicht grundlegend verändert und entsprechen den in der Branche üblichen Qualifizie- rungsstandards vergleichbarer Verkehrsunternehmen. Frage 2: Welche Gemeinsamkeiten mit Blick auf Lebensalter, Ausbildungshintergrund und Erwerbsbi- ographie verbindet ggf. das Gros der verunfallten Straßenbahnfahrer? Antwort: Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Zu personenbezogenen Daten einzelner Beschäftigter werden keine Angaben gemacht. Frage 3: Liegen Überlastungsanzeigen vor aus dem Bereich der Straßenbahnfahrer bzw. hatten die jeweils betroffenen Straßenbahnfahrer eine Doppelschicht gefahren und ist von einer Verlet- zung gesetzlicher Ruhezeiten auszugehen? Antwort: Der Rheinbahn liegen keine Überlastungsanzeigen aus dem Bereich der Straßenbahnfahre- rinnen und Straßenbahnfahrer vor, die im Zusammenhang mit den in der Anfrage genannten Ereignissen stehen. Doppelschichten werden bei der Rheinbahn nicht geplant. Der Rheinbahn liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Verstöße gegen gesetzliche Ruhezei- ten im Zusammenhang mit den in der Anfrage genannten Ereignissen stehen. Seite 1 von 1
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit der Vorlage des 2 . Änderungsbeschlusses zum Bedarfsbeschluss zu rechnen?
2. Was sind die notwendigen Schritte bis zur Fertigstellung der Unterführung?
Sehr geehrter Herr Andreas Auler, in der Vorlage BV7/108/2025 kündigte die Verwaltung an, die Vorlage des 2. Änderungsbeschlusses zum Bedarfsbeschluss Unterführung Gerresheim im 1. Quartal 2026 in den zuständigen Gremien zu präsentieren. Dies blieb bisher aus. Die Bürger*innen wollen wissen, wann es endlich weitergeht, denn die Unterführung ist sowohl für den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Gerresheims wie auch für eine barrierefreie Verbindung des Stadtteils notwendig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten verkehrslenkenden Maßnahmen hat die Stadtverwaltung seit den Negativbilanzen der Vorjahre ergriffen, um den Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsadern spürbar zu verbessern?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um den Verkehrsfluss für die täglichen Ein- und Auspendler aus dem Umland angesichts der anhaltenden Kapazitätsengpässe im Düsseldorfer Straßennetz langfristig zu sichern?
3. Inwiefern plant die Stadtverwaltung, die Rückbaumaßnahmen von Fahrstreifen zu überdenken, um dem motorisierten Individualverkehr (MIV) wieder den notwendigen Raum für einen flüssigen Verkehrsablauf zu garantieren?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss beschließt, dass im Jahr 2026 – über die in der Sitzung am 21.01.2026 beschlossene Vorlage Nr. OVA/144/2025 hinaus – die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen auf dem Burgplatz in der dargelegten Form durchgeführt werden können.
Es ist beabsichtigt, für die bisher angemeldeten und folgend aufgeführten Veranstaltungen entsprechende Erlaubnisse zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums auf dem Burgplatz zu erteilen. Über den Burgplatz verläuft in Nord-Süd-Richtung die Radleitroute 1. Der Platz ist als für den Radverkehr freie Fußgängerzone ausgewiesen (Verkehrszeichen 242.1 mit Zusatzzeichen 1022-10). Radfahrende dürfen dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorliegenden Vorplanung die weitere Planung zur Neugestaltung des Konrad- Adenauer-Platzes als Weiterführung des kooperativen Verfahrens zur Entwicklung des Bahnhofsumfeldes mit DB InfraGO AG bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Geschätzte Kosten ab Bedarfsbeschluss bis Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (brutto) ca. 7,09 Mio. EUR Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) ca. 86,42 Mio. EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage/Bedarfsdarstellung Im Jahr 2018 wurde das seitens der Deutschen Bahn DB InfraGO AG (nachfolgend DB) und der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend LHD) gemeinsam eingeleitete Wettbewerbsverfahren „Neugestaltung Konrad-Adenauer-Platz und Revitalisierung Bahnhofsumfeld“ mit einstimmiger Entscheidung der Jury beendet (vgl. Vorlage APS 61/75/2018, Zustimmende Kenntnisnahme der Wettbewerbsergebnisse des APS und des OVA).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs-und Verkehrsausschuss beschließt den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Mintropplatz auf der Harkortstraße.
Im Zuge des gesetzlich vorgeschriebenen barrierefreien Ausbaus soll die Haltestelle Mintropplatz in der Harkortstraße umgebaut und barrierefrei ausgestaltet werden. Ziel ist ein optimierter Verkehrsablauf des ÖPNV und die konsequent flächendeckende Umsetzung des barrierefreien Ausbaus.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das Projekt „Neugestaltung östliche Königsallee“ die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die Planung enthält neben der Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Radweg in zwei Richtungen.
Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 10.010.400,- EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee zwischen den Knotenpunkten Hans- Sachs-Straße / Cranachstraße und Sohnstraße / Lichtstraße in Fahtrichtung Lichtstraße.
Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Grafenberger Allee ist Bestandteil des Radhauptnetzes der Landeshauptstadt Düsseldorf und stellt eine bedeutende Ost-West-Verbindung für den Radverkehr dar. Im Zuge des Ausbaus des Radhauptnetzes sollen die bestehenden Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee im Abschnitt Hans-Sachs-Straße / Cranachstraße bis zur Sohnstraße / Lichtstraße erneuert und qualitativ verbessert werden. Kurz vor dem Knotenpunkt Cranachstraße / Grafenberger Allee schließt die Maßnahme an die Radleitroute 2 an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt den in der Sachdarstellung beschriebenen Fahrplanmaßnahmen für die Linie SB57 zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung, das Angebot zwischen Südpark und Eichsfelder Straße auf die Abendstunden und das Wochenende auszudehnen.
Die Schnellbuslinie SB57 verbindet die Städte Langenfeld und Düsseldorf und stellt eine leistungsfähige, schnelle und direkte ÖPNV-Verbindung zwischen dem Langenfelder Stadtzentrum, Düsseldorf-Hellerhof, Düsseldorf-Garath und der Heinrich-Heine-Universität dar. Von der Endhaltestelle Südpark bestehen gute Umsteigemöglichkeiten auf das Düsseldorfer Bus- und Stadtbahnnetz. Die Düsseldorfer Innenstadt (Heinrich-Heine-Allee) ist von dort mit verschiedenen Stadtbahnlinien in 13 bis 15 Minuten zu erreichen. Dass die Linie SB57 nicht nur für Fahrgäste mit dem Ziel Universität von großer Bedeutung ist, sondern auch für die Umsteigeverbindungen über die Haltestelle Südpark, darauf weist die hohe Zahl an Ein- und Aussteigern an dieser Haltestelle hin. Die Linie SB57 ergänzt auch das Angebot der S-Bahn-Linien S6 und S68. Während der baustellenbedingten Sperrung der S-Bahn zwischen August und Dezember 2026 wird ihr voraussichtlich eine besondere Bedeutung als Alternativverbindung zukommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die vorliegende Informationsvorlage gibt einen Überblick über die bisher erfolgten und noch anstehenden Arbeiten der Verwaltung an einem EU-konformen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan / SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan). Notwendige Überarbeitung zwecks EU-Konformität Mit der Verordnung 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Leitlinien der Union für den Aufbau eines Transeuropäischen Netzes (TEN-V) sind verbindliche Anforderungen an SUMP der Kommunen gestellt worden. Als Knoten im transeuropäischen Verkehrsnetz ist Düsseldorf gemäß der Verordnung verpflichtet bis zum 31. Dezember 2027 einen SUMP aufzustellen und politisch beschließen zu lassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der OVA beschließt, den flexy-Pilotbetrieb bis einschließlich August 2027 zu verlängern.
Nachdem der Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) am 17.08.2022 die Einführung des On Demand-Angebots flexy für den Düsseldorfer Osten beschlossen (OVA/072/2022/1) hatte, folgte durch den Beschluss am 15.01.2025 (OVA/002/2025) dessen Ausweitung auf den Düsseldorf Norden und die Innenstadt sowie die Verlängerung bis September 2025.
8 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.