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Neue Elternbeitragssatzung: Bis zu 35 Betreuungsstunden in Kitas beitragsfrei

Stadt Duesseldorf Relevanz 9/10 Altstadt Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) Altstadt 16.07.2026 18:16

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschloss am 16. Juli 2026 eine neue Elternbeitragssatzung. Sie gilt ab dem 1. August 2027. Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen bis 60 000 € zahlen nichts für bis zu 35 Wochenstunden Kita‑ oder Kindertagespflege und für den Offenen Ganztag bis 15 Uhr. Kinder im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung erhalten bis zu 45 Wochenstunden kostenfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beitragsfrei bis 35 Wochenstunden Kita/Kindertagespflege und OGS bis 15 Uhr
  • Beitragsfrei bis 45 Wochenstunden im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung
  • Beitragspflicht erst ab 60.000 € Bruttoeinkommen und >35 Stunden
  • 50 % Ermäßigung für jedes weitere Geschwisterkind ab dem zweiten Kind
  • Inkrafttreten am 1. August 2027

Was ist passiert?

Der Stadtrat beschloss am Donnerstag, den 16. Juli 2026, die neue Elternbeitragssatzung. Die Regelung tritt am 1. August 2027 in Kraft. Kernpunkt ist die Beitragsfreiheit für bis zu 35 Wochenstunden wöchentliche Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und im Offenen Ganztag, unabhängig vom Einkommen. Im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung bleibt die Betreuung bis zu 45 Wochenstunden kostenfrei. Beiträge fallen erst an, wenn das jährliche Bruttohaushaltseinkommen über 60.000 Euro liegt und mehr als 35 Betreuungsstunden pro Woche genutzt werden. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Eine Geschwisterregelung gewährt für jedes weitere Kind ab dem zweiten Kind 50 % Ermäßigung, wenn die wöchentliche Betreuungszeit 35 Stunden überschreitet.

Hintergrund

Bisher buchten rund 80 % der Eltern pauschal das 45‑Stunden‑Modell, obwohl die tatsächliche Betreuungsdauer häufig niedriger liegt. Die Stadt will Anreize für eine bedarfsgerechte Buchung setzen, das System vor Überlastung schützen und Fachkräfte gezielter einsetzen. Familien mit geringen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden. Die Reform soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und die pädagogische Qualität sichern.

Was bedeutet das?

Ab dem 1. August 2027 zahlen Familien ohne Einkommensüberschreitung keine Beiträge für bis zu 35 Wochenstunden Kita‑ oder Kindertagespflege sowie OGS bis 15 Uhr. Für Kinder im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung gilt die Beitragsfreiheit bis zu 45 Wochenstunden. Wer mehr als 35 Stunden nutzt und ein Einkommen über 60.000 € hat, zahlt nach einer einkommensabhängigen Staffelung. Die Geschwisterregelung reduziert den Beitrag für jedes weitere Kind um 50 %. Die Änderungen sollen die Wahlfreiheit erhöhen und die Belastung für Familien senken.

Wie geht es weiter?

Die Stadt veröffentlicht die Beitragstabelle und Einkommensstufen auf www.duesseldorf.de/elternbeitrag. Familien können dort prüfen, ob sie beitragsfrei bleiben. Die Verwaltung bereitet die Umsetzung bis zum 1. August 2027 vor. Bei Fragen oder Unklarheiten können Bürger das Bürgerbüro kontaktieren. Die Stadt wird die Auswirkung der neuen Satzung regelmäßig evaluieren.

Ort

Altstadt · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)

ElternbeitragKinderbetreuungBildungsgerechtigkeitDüsseldorfFamilienförderung

Hinweis: Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.