Grillen in Düsseldorfer Grünanlagen wegen Brandgefahr verboten
Die Stadt Düsseldorf verbietet ab sofort das Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen. Der Beschluss gilt ab Donnerstag, 25. Juni 2026, weil der Grasland‑Feuerindex Stufe 4 erreicht. Der Ordnungs‑ und Servicedienst (OSD) kontrolliert das Verbot. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet.
Das Wichtigste in Kürze
- Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen verboten ab 25. Juni 2026
- Verbot gilt bei Grasland‑Feuerindex Stufe 4 oder höher
- OSD überwacht Einhaltung, Bußgelder bis zu 1.000 Euro
- Einweggrills, Grillen auf Gras, Funkenflug und unsachgemäße Entsorgung verboten
- Verbot endet automatisch, wenn Index wieder Stufe 3 oder niedriger ist
Was ist passiert?
Durch anhaltende Hitze und Trockenheit steigt das Risiko von Vegetations‑ und Grasbränden. Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert, dass der Grasland‑Feuerindex am 25. Juni 2026 Stufe 4 erreicht. Die Stadt Düsseldorf reagiert mit einem sofortigen Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen. Das Verbot gilt, solange der Index Stufe 4 oder höher bleibt und endet automatisch, wenn er wieder Stufe 3 oder niedriger fällt. Der OSD überwacht die Einhaltung. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro bestraft werden, die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
Hintergrund
Der Grasland‑Feuerindex misst die Brandgefahr von Gräsern und niedrigem Bewuchs. Werte ab Stufe 4 signalisieren ein hohes Risiko für Flächenbrände. In trockenen Phasen ist offenes Feuer besonders gefährlich. Bisher war Grillen in Parks erlaubt, solange kein lokales Verbot bestand. Einweggrills, Grillen auf der Grasnarbe und das Entsorgen von Glut waren bereits untersagt. Wald‑ und Forstgebiete galten immer als Grillverbot‑Zonen.
Was bedeutet das?
Bürger dürfen nicht mehr in Parks, Spielplätzen oder anderen öffentlichen Grünflächen grillen. Sie müssen Einweggrills vermeiden, Abstand zu Bäumen und Sträuchern halten, Feuerreste vollständig löschen und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. In Wald‑ und Forstgebieten bleibt das Grillverbot bestehen. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.
Wie geht es weiter?
Das Grillverbot bleibt in Kraft, bis der Grasland‑Feuerindex wieder Stufe 3 oder niedriger erreicht. Der OSD führt Kontrollen durch und nimmt Meldungen von Bürgern entgegen. Bei Verstößen wird die Strafe individuell festgelegt. Weitere Informationen zum Feuerindex finden Sie beim Deutschen Wetterdienst.
Ort
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Quellen
Hinweis: Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.