Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 172 90/2004

5578/40 Brehmstraße Bunker

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Brehmstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juni 2004veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Brehmstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 172 90/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage - Brehmstraße 13, 13a und 13 b und Speldorfer Straße 1,3 und 5 - Kenntnisgabe Beschlussdarstellung: Sachdarstellung: Das Grundstück Brehmstr. 13, 13a, 13b, Speldorfer Straße 1,3,5 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5578/40, der u.a. Baugrenzen festsetzt. Geplant ist die Errichtung von 6 Wohnhäusern mit einer Tiefgarage. Das Vorhaben entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5578/40. Bei der Straßenrandbebauung Speldorfer Straße 3 wird die rückwärtige Baugrenze auf einer Länge von 16,50 m und in einer Tiefe von 2,50 m überschritten und erreicht somit eine Bautiefe von 14m. Dieser Fall ist im Bebauungsplan unter Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen ausdrücklich geregelt. Danach können außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche Teile von Gebäuden mit einer Gesamtfläche von bis zu 10 % zugelassen werden. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und aus der Sicht öffentlicher Belange (Gestaltung, Umweltschutz, Sicherheit u.a.) keine Bedenken bestehen. Da die in der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird in Kürze der Bauvorbescheid erteilt. Anlage (Kopien): Lageplan Grundriss Systemplan Tiefgarage Alternativen: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernent/Dezernentin: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172 90/2004