Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Abfallwirtschaftskonzept Düsseldorf als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - AÖE 70-61-2015_AWIKO Düsseldorf - Kopie.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00267698.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:48:35 GMT
Number of Pages: 82
Markdown Content:
# Abfallwirtschaftskonzept
# für die Landeshauptstadt Düsseldorf
> Anlage zu Vorlage Nr. 70/61/2015
Wissenschaftlicher Leiter: Prof. Dr.-Ing. K. Gellenbeck Bearbeiter: Dr.-Ing. Gabriele Becker Dr.-Ing. Heinz-Josef Dornbusch M. Sc. Bernd Ewering INFA
Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH Inhaltsverzeichnis
# Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ................................................................................................... 1
2 Strukturelle Rahmenbedingungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf ................................................................................................... 2
2.1 Lage und Gebietsstruktur ............................................................................. 2
2.2 Wirtschaft und Gewerbestruktur ................................................................... 4
2.3 Einwohnerzahl .............................................................................................. 5
2.4 Bevölkerungsprognose ................................................................................. 5
3 Abfallrechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben ............ 6
3.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht) ................................................................ 6
3.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ............................................................... 8
3.3 Weitere gesetzliche Regelungen des Bundes .............................................. 8
3.4 Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen ..................................................... 9
3.5 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen ................................................... 9
3.6 Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf................................................................................................... 11
4 Abfallwirtschaftliche Situation in der Landeshauptstadt Düsseldorf ................................................................................................. 14
4.1 Organisation der Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Düsseldorf ...... 14
4.1.1 Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf ............................................ 14
4.1.2 Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - AWISTA.................. 15
4.1.3 Gebietskörperschaften-übergreifende Kooperation .................................... 15
4.2 Erfassungssysteme in Düsseldorf .............................................................. 17
4.2.1 Holsysteme ................................................................................................. 18
4.2.2 Bringsysteme .............................................................................................. 20
4.3 Entsorgungseinrichtungen .......................................................................... 23
4.3.1 Müllverbrennungsanlage (MVA) ................................................................. 23
4.3.2 Bioabfall und Grünabfallkompostierung ...................................................... 24
4.3.3 Zentraldeponie ............................................................................................ 24
4.3.4 Biomasse-Heizkraftwerk Garath ................................................................. 26
4.4 Maßnahmen zur Abfallvermeidung / Abfallwirtschaftsberatung .................. 27
4.4.1 Abfallwirtschaftsberatung ............................................................................ 28
4.4.2 Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................... 31
4.5 Abfallgebührenstruktur ................................................................................ 34 Inhaltsverzeichnis
4.6 Abfall-/ Wertstoffmengen ............................................................................ 35
4.6.1 Abfall- / Wertstoffaufkommen in der Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 ............................................................................................................ 35
4.6.2 Entsorgungswege in der Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 .................... 40
4.7 Abfall- Wertstoffzusammensetzung ............................................................ 42
5 Entwicklung der Abfall- / Wertstoffmengen (2005 – 2014) .................... 44
5.1.1 Getrennt erfasste Wertstoffe (2005 – 2014) ............................................... 44
5.1.2 Rest-, Sperrmüll und sonstige Abfälle (2005 – 2014) ................................. 47
5.1.3 Gesamtabfallmenge .................................................................................... 49
5.1.4 Gewerbeabfälle........................................................................................... 50
5.1.5 Zusammenfassung und Vergleiche ............................................................ 53
6 Ressourcen- und Klimaschutz ................................................................ 54
7 Ziele und Konzepte der kommunalen Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Düsseldorf bis 2025 .................................................. 56
7.1 Abfallvermeidung / Vorbereitung zur Wiederverwendung .......................... 56
7.2 Entsorgung von Bio- und Grünabfällen ....................................................... 58
7.2.1 Erfassung von Bio- und Grünabfällen ......................................................... 58
7.2.2 Behandlung der Bio- und Grünabfälle ........................................................ 59
7.3 Erweiterung der Wertstofferfassung ........................................................... 59
7.4 Erfassung von Altpapier .............................................................................. 60
7.5 Erfassung von Elektroaltgeräten ................................................................. 60
7.6 Restmüllsammlung……………………………………………………………...61 7.7 Sperrmüllsammlung……………………………………………………………. 61 7.8 Schadstoffsammlung……………………………………………………………61 7.9 Altkleidersammlung……………………………………………………………..61 7.10 Altglassammlung………………………………………………………………...61 7.11 Beseitigung……………………………………………………………………….61
8 Darstellung der zu erwartenden Entwicklungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Abfallmengenprognose ...................... 62
9 Nachweis der Entsorgungssicherheit .................................................... 67
9.1.1 Vorbehandlungskapazitäten in der Landeshauptstadt Düsseldorf ............. 67
9.1.2 Ablagerungskapazitäten in der Landeshauptstadt Düsseldorf ................... 67
10 Zusammenfassung ................................................................................... 68 Inhaltsverzeichnis
10.1 Zusammenfassung der Maßnahmen bis 2025 ........................................... 68
10.2 Fortschreibung ............................................................................................ 69
11 Literatur ..................................................................................................... 70 Abbildungsverzeichnis
# Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufteilung der Landeshauptstadt Düsseldorf in ihre Stadtbezirke und Stadtteile .................................................................................................... 3
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf 2005 bis 2014 ........................................................................................................... 5
Abbildung 3: Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 bis 2025 ............................................................................................ 6
Abbildung 4: 5-stufige Abfallhierarchie ............................................................................ 7
Abbildung 5: Erfassungssysteme der Landeshauptstadt Düsseldorf ............................ 17
Abbildung 6: Standorte der Annahmestellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf ....... 20
Abbildung 7: Müllverbrennungsanlage (Foto: Stadtwerke Düsseldorf) ......................... 23
Abbildung 8: Deponierung und Basisabdichtung aktueller Deponieabschnitt ............... 25
Abbildung 9: UmweltpreisträgerInnen 2014 .................................................................. 28
Abbildung 10: Kinderkoffer „Müllwerkstatt“.................................................................... 29
Abbildung 11: Aktion „Blaue Tonne to go“..................................................................... 30
Abbildung 12: Ein Gebrauchtwarenhaus in Düsseldorf ................................................. 30
Abbildung 13: Flohmarkt für Möbel „Radschlägermarkt“ auf dem Düsseldorfer Großmarktgelände ................................................................................. 31
Abbildung 14: Düsseldorfer Abfallkalender ................................................................... 32
Abbildung 15: Abfall App ............................................................................................... 33
Abbildung 16: Getrennt gesammelte Wertstoffe 2014 .................................................. 35
Abbildung 17: Erfasste Bio- und Grünabfälle 2014 ....................................................... 36
Abbildung 18: Sonstige getrennt gesammelte Wertstoffe 2014 .................................... 37
Abbildung 19: Sonstige Abfälle 2014 ............................................................................ 38
Abbildung 20: Restmüll, Sperrmüll und schadstoffhaltige Abfälle 2014 ........................ 39
Abbildung 21: Entsorgungswege der Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 (Abfälle aus privaten Haushalten und Straßenkehricht)............................................. 40
Abbildung 22: Zusammensetzung des Restmülls in der Landeshauptstadt Düsseldorf .............................................................................................. 42
Abbildung 23: Entwicklung der Restmüllzusammensetzung in der Landeshauptstadt Düsseldorf .............................................................................................. 43
Abbildung 24: Entwicklung der getrennt gesammelten Wertstoffe 2005 – 2014 ........... 44
Abbildung 25: Entwicklung der erfassten Bio- und Grünabfallmengen 2005 - 2014 ..... 45
Abbildung 26: Entwicklung der sonstigen getrennt erfassten Wertstoffe 2005 - 2014 ............................................................................................ 46 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 27: Entwicklung der erfassten Rest- und Sperrmüllmenge 2005 bis 2014......................................................................................... 47
Abbildung 28: Entwicklung der sonstigen Abfälle 2005 bis 2014 .................................. 48
Abbildung 29: Entwicklung der Bruttoabfallmenge aus Haushalten 2005 bis 2014 ...... 49
Abbildung 30: Mengen der schadstoffhaltigen Abfälle 2005 bis 2014........................... 51
Abbildung 31: Mengen der Abfälle aus dem Baubereich zur Beseitigung 2005 bis 2014......................................................................................... 51
Abbildung 32: Mengen der Siedlungsabfälle aus Gewerbe und Industrie 2005 bis 2014......................................................................................... 52
Abbildung 33: Vergleich der Abfallmengen aus Düsseldorf mit Mittelwerten aus Nordrhein-Westfalen (Großstädte, > 2.000 E/km², Vergleichsjahr 2011) .............................................................................. 53
Abbildung 34: Vergleich der spezifischen Abfallmengen der Landeshauptstadt Düsseldorf und ausgewählter Vergleichsstädte 2013 ............................ 54
Abbildung 35: Entwicklung der absoluten Abfall- und Wertstoffmengen ....................... 66 Tabellenverzeichnis
# Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Erwerbstätige nach Branchen in der Landeshauptstadt Düsseldorf 2011 ...... 4
Tabelle 2: Annahmekatalog der Recyclinghöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf ....... 21
Tabelle 3: Gebühren Restmüllentsorgung..................................................................... 34
Tabelle 4: Gebühren Bioabfallentsorgung ..................................................................... 34
Tabelle 5: Prognose spezifische Abfall- und Wertstoffmengen ..................................... 62
Tabelle 6: Geplante Maßnahmen bis 2025 ................................................................... 68 Abkürzungsverzeichnis
# Abkürzungsverzeichnis
a = Jahr ADR- Richtlinie = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße AES = Abfallentsorgungssatzung AWIKO = Abfallwirtschaftskonzept AWISTA = Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH AWP = Abfallwirtschaftsplan Bio = Bioabfall E = Einwohner EAG = Elektro- und Elektronikaltgeräte ElektroG = Elektro- und Elektronikgerätegesetz ha = Hektar (10.000 m²) IDR EG = IDR Entsorgungsgesellschaft mbH INFA = Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH KDM = KDM-Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft für Stadt Düsseldorf / Kreis Mettmann mbH kg/(E*a) = Kilogramm pro Einwohner und Jahr KrW-AbfG = Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrWG = Kreislaufwirtschaftsgesetz KWK = Kraft-Wärme-Kopplung LAbfG = Landesabfallgesetz LVP = Leichtverpackungen Mg = Megagramm MGB = Müllgroßbehälter MVA = Müllverbrennungsanlage örE = öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger StNVP = Stoffgleiche Nichtverpackungen WEEE = Waste of Electrical and Electronic Equipment ZDH = Zentraldeponie Hubbelrath AWIKO Düsseldorf 1
# 1 Einführung
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 21 KrWG) und dem Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 5a LAbfG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte (AWIKO) aufzustellen und diese alle 5 Jahre sowie bei wesentli-chen Änderungen fortzuschreiben. Die Abfallwirtschaftskonzepte sind der oberen Abfallwirt-schaftsbehörde vorzulegen. Dabei sind die Vorgaben des Abfallwirtschaftsplans (AWP) des Landes Nordrhein-Westfalen mit einzubeziehen. Der AWP soll fortgeschrieben werden. Derzeit findet die Öffentlichkeits-beteiligung statt. Nach § 5a LAbfG NW vom 21.06.1988 soll die Darstellung der Entwicklun-gen von Abfallmengen 10 Jahre im Voraus erfolgen. Um dieser Anforderung nachzukommen, beauftragte die Landeshauptstadt Düsseldorf als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infra-struktur-Management GmbH (Ahlen) mit der Erstellung eines neuen Abfallwirtschaftskonzep-tes. Als Grundlagen dienten u. a. Satzungen, Abfallbilanzen, Informationsmaterial des Um-weltamtes Düsseldorf und Statistiken des Amtes für Statistik und Wahlen Düsseldorf. Die im AWIKO dargestellten Abfallmengendaten stammen aus den Abfallbilanz
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Synopse zur Neufassung der Kapitel 7.1 und 9 als Text anzeigen
Title: AWIKO Anlage 2
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268325.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:48:33 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
# Anlage 2 zu Vorlage Nr. 70/ 61/2015 - 1: Synopse zur Neufassung der Kapitel 7.1 und 9
Ursprüngliche Fassung (Entwurf 20.11.2015) Beschlussfassung (13.6.2016)
7.1 Abfallvermeidung / Vorbereitung zur Wiederverwendung
(Absätze 1-4 unverändert) Absatz 5:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt und konzipiert in Zusammenarbeit mit der AWISTA sowie der Verbraucherzentrale NRW im Rahmen ihrer Abfallwirtschaftsberatung fortlaufend neue Maßnahmen und Aktionen für verschiedene Themenfelder.
7.1 Abfallvermeidung / Vorbereitung zur Wiederverwendung
(Absätze 1-4 unverändert) Absatz 5 und Ergänzung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt und konzipiert in Zusammenarbeit mit der AWISTA sowie der Verbraucherzentrale NRW (VZ) im Rahmen ihrer Abfallwirtschaftsberatung fortlaufend neue Maßnahmen und Aktionen für verschiedene Themenfelder. Arbeitsschwerpunkte werden zwischen Stadt und VZ in jährlichen Gesprächen abgestimmt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Maßnahmen zur Förderung der Abfallvermeidung gelegt, wie z.B. die gemeinsame Infoaktion zur Förderung von Mehrweg-„To-go“-Bechern auf dem Weihnachtsmarkt 2015 in der Fußgängerzone Benrath. Private bzw. ehrenamtliche Initiativen zur Abfallvermeidung können für geeignete Projekte im Rahmen der bestehenden Umweltprojektförderung städtische Fördermittel beantragen. Darüber hinaus erfolgte eine Förderung der Initiative „Düsseldorf – zu schön für Plastik“ für ihr Projekt zur Förderung von Mehrwegtaschen aus Mitteln des Produkthaushaltes Abfallwirtschaft. § 5 Abs. 2 der städtischen Abfallentsorgungssatzung gibt vor: „Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden.“
Die Umsetzung dieser Vorgabe ist in Bezug auf Mehrwegbecher in den städtischen Hallen (Arena/ISS Dome/Mitsubishi-Electric-Halle) etabliert und funktioniert gut. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum besteht in dieser Hinsicht noch Optimierungspotential. In der anstehenden Neufassung der verwaltungsinternen Geschäftsanweisung Abfallmanagement werden die entsprechenden Regeln für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Veranstaltungen auf städtischem Grund entsprechend aktualisiert. Anlage 2 zu Vorlage Nr. 70/ 61/2015 - 1: Synopse zur Neufassung der Kapitel 7.1 und 9
9 Nachweis der Entsorgungssicherheit
Die Frage der Entsorgungssicherheit stellt sich grundsätzlich für die Bereiche Vorbehandlungs- und Ablagerungskapazitäten.
9.1.1 Vorbehandlungskapazitäten in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Entsorgung des Rest- und Sperrmülls erfolgt derzeit über die MVA der Stadtwerke Düsseldorf AG. Durch die vertragliche Regelung zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der AWISTA ist derzeit eine Übernahme des erfassten Restmüll-und Sperrmülls und damit die fachgerechte Entsorgung ohne eine feste Ober- und Untergrenze garantiert. Am Markt sind derzeit ausreichend Verbrennungskapazitäten vorhanden, sodass eine problemlose Vergabe der energetischen Abfallverwertung, insbesondere von Rest- und Sperrmüll, auch über den 31.12.2018 sichergestellt bleibt.
9.1.2 Ablagerungskapazitäten in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt über keine eigenen Deponiekapazitäten. Die Zentraldeponie Hubbelrath ist gemäß Abfallentsorgungssatzung Abfallentsorgungsanlage für Düsseldorf. Auf der Deponie erfolgt die Entsorgung der nicht brennbaren Abfälle aus der Landeshauptstadt Düsseldorf.
9 Nachweis der Entsorgungssicherheit
Nach § 5a LAbfG Nordrhein-Westfalen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, die Entsorgungssicherheit für die im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle für einen Zeitraum von 10 Jahren nachzuweisen. Für die Landeshauptstadt Düsseldorf besteht die Entsorgungspflicht derzeit für Abfälle aus privaten Haushalten (vgl. Kap. 3.6). Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt über keine eigenen Behandlungsanlagen und keine eigenen Deponiekapazitäten. Die Entsorgung des Rest- und Sperrmülls erfolgt derzeit über die MVA der Stadtwerke Düsseldorf AG. Durch die vertragliche Regelung zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der AWISTA ist derzeit eine Übernahme des erfassten Restmüll- und Sperrmülls und damit die fachgerechte Entsorgung ohne eine feste Ober- und Untergrenze garantiert. Unabhängig von den geltenden vertraglichen Regelungen ist die Entsorgungssicherheit durch die im Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen (Teilplan Siedlungsabfälle) – kurz AWP - aufgeführten Entsorgungsanlagen gewährleistet: Der AWP definiert eine Entsorgungsregion I, in der auch Düsseldorf liegt, mit sieben Hausmüllverbrennungsanlagen, deren Auslastung mit behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen insgesamt bei 75 % liegt. Damit stehen auch langfristig mehr als ausreichende Entsorgungskapazitäten zur Verfügung. Die Behandlungsanlagen für Bio- und Grünabfälle der KDM GmbH in Düsseldorf-Hamm und Ratingen-Lintorf sowie die Zentraldeponie Hubbelrath sind Abfallentsorgungsanlagen gem. Abfallentsorgungssatzung der Stadt Düsseldorf (§ 13 Abs. 1 AES). Auch hier bestehen – unabhängig von den Satzungsregeln – laut AWP in der näheren Umgebung hinreichend große Entsorgungskapazitäten: Kompostierungsanlagen im näheren Umfeld befinden sich in Solingen, Velbert, Korschenbroich, Kamp-Lintfort und Köln-Niehl. Anlage 2 zu Vorlage Nr. 70/ 61/2015 - 1: Synopse zur Neufassung der Kapitel 7.1 und 9
Deponien für unterschiedlich belastete nicht-brennbare Abfälle gibt es im Regierungsbezirk Düsseldorf in Mülheim, Langenfeld, Velbert, Neuss, Brüggen, Schwalmtal und Kamp-Lintfort. Insgesamt weist der AWP für den Regierungsbezirk Düsseldorf ein verfüllbares Rest-Deponievolumen von 15 Mio. Kubikmetern aus.
Protokoll des Fachgesprächs vom 26.01.2016 zum AWIKO-Entwurf als Text anzeigen
Title: AWIKO Anlage 3
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268327.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:48:34 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Anlage 3 zu Vorlage Nr. 70/ 61/2015 - 1: Protokoll des Fachgesprächs vom 26.1.2016 zum AWIKO-Entwurf
# Fachgespräch Abfallwirtschaftskonzept, 26.1.2016: Zusammenfassung der Vorschläge und Stellungnahme der Verwaltung
Verband/Institution Stellungnahme zum AWIKO Bewertung der Verwaltung Empfehlung für das weitere Vorgehen in Bezug auf das AWIKO
Haus und Grund ist gegen die Quersubventionierung der Biotonne. Sofern sie doch erfolgt, könnte zumindest über die Bereitstellung kleinerer Behälter für schwierigere Standorte nachgedacht werden. 1.) Die Förderung der Biotonne - auch im Hinblick auf die Gebührengestaltung - ist notwendig, um die Vorgaben des Abfallwirtschaftsplans NRW erreichen zu können. Dies ist auch sinnvoll, um die im erzeugten Kompost enthaltenen Wertstoffe (Strukturmaterial zum Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen und Dünger, insbesondere des knapp werdenden Phosphates) in den natürlichen Kreislauf zur
Lebensmittelerzeugung zurückzuführen.
2.) Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten zur Erleichterung der Nutzung der Biotonne in verdichteten Wohngebieten, ggf. auch an Kellerstandorten, z.B. durch kleinere Behälter. Dadurch würde auch eine offensivere Beratung zur Biotonne
ermöglicht.
3.) Quersubventionierung ist im Bereich der Abfallwirtschaft die Regel, nicht die Ausnahme (z.B. für die Sperrmüllsammlung, die Schadstoffsammlung etc.) Das AWIKO bleibt unverändert. Im "Tagesgeschäft" wird die Förderung der Nutzung der Biotonne weiter entwickelt.
Haus und Grund unterstützt die Abschaffung
der Bündelsammlung zugunsten der blauen Tonne kein Änderungsbedarf Das AWIKO bleibt unverändert Der Mieterbund ist gegen die Quersubventionierung der Biotonne. S.o. (Haus und Grund) Das AWIKO bleibt unverändert Der Mieterbund fragt nach, ob nicht die Sortiertechnologie inzwischen so weit fortgeschritten ist, dass alle Abfälle über eine Tonne erfasst werden könnte. Inzwischen wurde am Entsorgungsmarkt deutlich, dass es keine marktfähige Technologie zur Sortierung von gemischtem Hausmüll (mit Bioabfall) gibt: Die aussortierten Fraktionen sind für eine weitere hochwertige Verwertung nicht sauber genug. Die getrennte Erfassung bleibt daher unverzichtbar. Das AWIKO bleibt unverändert Unterstützt die Quersubventionierung der Biotonne kein Änderungsbedarf Das AWIKO bleibt unverändert Schlägt eine separate Erfassung von Kühlschränken vor, um der "Beraubung" zuvor zu kommen. Eine separate Erfassung von Kühlschränken (oder allgemein von großen Haushaltselektrogeräten) wäre nur über eine eigene Logistik mit Anmeldung/Terminvereinbarung möglich. Für die Bürger wäre das umständlich und mit relevanten Zusatzkosten/Gebühren verbunden. Das AWIKO bleibt unverändert. Schlägt vor, die Wertstofftonne in Kooperation mit den Dualen Systembetreibern einzuführen Wertstofftonne: Die Verwaltung hatte bei Konzepterstellung gehofft, dass der Bund inzwischen ein konsensfähiges rechtliches Modell für eine Wertstofftonne entwickelt hat. Das ist erkennbar nicht der Fall. Eine Umwandlung der gelben Tonne in eine Wertstofftonne in Kooperation mit den dualen Systemen ist möglich, aber mit Mehrkosten und damit einer Gebührensteigerung (erste Schätzung: größenordnungsmäßig 1 bis 2 %) verbunden. Das AWIKO bleibt unverändert. Sobald auf Bundesebene entsprechende Vorgaben (Wertstoffgesetz) gelten, werden diese umgesetzt. Schlägt vor, das Thema Abfallvermeidung ausführlicher im AWIKO zu behandeln und z.B. Beratungsangebote an und Kooperationen mit dem Handel und mit
Initiativen zu intensivieren. Der BUND mahnt
außerdem eine konsequente Umsetzung der
Satzungsregelungen zur Verwendung von Mehrweggeschirr auf städtischen Flächen an. 1.) Der Abschnitt zur Abfallvermeidung im AWIKO wird um jüngste Aktivitäten (Unterstützung der Verbraucherzentrale zum Thema To-go-Becher, Unterstützung der
privaten Initiative zur Vermeidung von Plastiktüten) ergänzt.
2.) Der Einsatz von Mehrwegbechern in den städtischen Hallen (Arena/ISS Dome/Mitsubishi-Electric-Halle) ist etabliert und funktioniert gut. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum besteht in dieser Hinsicht noch Optimierungspotential. In der anstehenden Neufassung der verwaltungsinternen Geschäftsanweisung Abfallmanagement werden die entsprechenden Regeln für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Veranstaltungen auf städtischem Grund aktualisiert. Das AWIKO wird entsprechend ergänzt.
Haus und Grund BUND Mieterbund Unterstützt die Quersubventionierung der Biotonne kein Änderungsbedarf Das AWIKO bleibt unverändert Die VZ schlägt eine ausführlichere Darstellung der Abfallberatung der VZ und der Entsorgungsmöglichkeiten für Photovoltaikmodule, Straßenabfall und Bauabfäle vor. Die Kooperation mit der Verbraucherzentrale und die Abfallberatung zu einzelnen Abfallfraktionen werden laufend den aktuellen Anforderungen angepasst und ausgebaut. Arbeitsschwerpunkte werden zwischen Stadt und VZ in jährlichen Gesprächen abgestimmt. Das AWIKO wird entsprechend ergänzt. Unterstützt die Quersubventionierung der Biotonne, möchte Perspektive zur (Vor)Vergärung von Bioabfällen. Die KDM prüft derzeit die Möglichkeiten einer "Teilstromvergärung" der Bioabfälle. Diese privatwirtschaftlichen Aktivitäten finden allerdings außerhalb der städtischen Entscheidungskompetenz statt, insofern wäre eine Aufnahme in das AWIKO nicht empfehlenswert. Das AWIKO bleibt unverändert. Hält den Ansatz, nur 10 Depotcontainer für Elektrokleingeräte aufzustellen, für wenig ambitioniert. Die sicherheitstechnischen Bedenken hinsichtlich solcher Container sind nach wie vor nicht ausgeräumt. Derzeit ist auch nicht absehbar, wann dies geschehen könnte. Das AWIKO bleibt unverändert Schlägt (nicht nur für Elektrogeräte) vor zu prüfen, ob ein vierter Recyclinghof eingerichtet werden kann. Die Verwaltung setzt in diesem AWIKO auf eine Verbesserung der Holsysteme, insbes. für Bioabfall und Papier. Ein zusätzlicher Recyclinghof ist nicht prioritär und mangels Standort auch nicht im zeitlichen Rahmen des AWIKO realisierbar. Das AWIKO bleibt unverändert Offensivere Beratung der Grundstückseigentümer zur Nutzung der Biotonne, insbes. Im Hinblick auf Fragen zum Standplatz
S.o. (Haus und Grund): Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten zur Erleichterung der
Nutzung der Biotonne in verdichteten Wohngebieten, ggf. auch an Kellerstandorten, z.B. durch kleinere Behälter. Dadurch würde auch eine offensivere Beratung zur Biotonne ermöglicht. Dabei werden auch Werbefachleute einbezogen. Das AWIKO bleibt unverändert. Im "Tagesgeschäft" wird die Förderung der Nutzung der Biotonne weiter entwickelt. Stärkere Kooperation der Stadt mit Initiativen zur Abfallvermeidung, verstärkte Orientierung auf das Ziel Ressourceneinsparung. S.o. (BUND, vierte Zeile) Das AWIKO bleibt unverändert. Die Verwaltung prüft im "Tagesgeschäft" Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung der Abfallvermeidung.
Politik Verbraucherzentrale AWISTA
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 70/ 61/2015 - 1
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268328.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:21:41 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 70/ 61/2015 - 1
> Seite
1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf 2016-2020 in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der beiliegenden geänderten Fassung der Kapitel 7.1 (Abfallvermeidung / Vorbereitung zur Wieder-verwendung) und 9 (Nachweis der Entsorgungssicherheit).
Sachdarstellung:
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 21 KrWG) und dem Landesab-fallgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 5a LAbfG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte (AWIKO) aufzustellen und diese alle 5 Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben.
Das Abfallwirtschaftskonzept wurde am 20.11.2015 in den AÖE eingebracht (Vorlage
70/61/2015). In der Beratung wurde gebeten, das Kapitel 9 „Nachweis der Entso r-
gungssicherheit“ anzupassen. Dies erfolgt in der beigefügten Synopse in Anlage 2.
Weiterhin bat der AÖE, ein Fachgespräch mit interessierten Verbänden zum AWIKO-Entwurf zu führen. Dieses Fachgespräch fand am 26.1.2016 im Umweltamt statt. Das Protokoll des Fachgesprächs mit Stellungnahme der Verwaltung ist in Anlage 3 beigelegt: Daraus ergibt sich eine ergänzte Darstellung zum Thema Abfallvermei-dung in Kapitel 7.1 in der beigefügten Synopse in Anlage 2.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtu ngen 02.09 .2016 -/-¹
Haupt - und Finanzausschuss 05.09 .2016 -/-¹
Rat 15.09 .2016 -/-¹
> 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Vorlage 70/ 61/2015 - 1
> Seite
2 von 2
> RSD Vorlage
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Abfallwirtschaftskonzept Düsseldorf
2 Synopse zur Neuf assung der Kapitel 7.1 und 9
3 Protokoll des Fachgesprächs vom 26.01.2016 zum AWIKO -
Entwurf
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Stulgies