Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 4/2004

Anpachtung von Flächen im Naturschutzgebiet Rotthä

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stockumer Kirchstraße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beschließt die Anpachtung von Flächen zur landschaftlichen Entwicklung des Naturschutzgebietes Rotthäuser Bachtal.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 70/ 4/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Anpachtung von Flächen im Naturschutzgebiet Rotthäuser Bachtal Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beschließt die Anpachtung von Flächen zur landschaftlichen Entwicklung des Naturschutzgebietes Rotthäuser Bachtal. Sachdarstellung: Der vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen abgeschlossene Pachtvertrag ermöglicht der Stadt, im Wege des freiwilligen Vertragsnaturschutzes wichtige Teilflächen des Naturschutzgebietes (NSG) "Rotthäuser Bachtal" landschaftlich zu entwickeln. Im Nordosten des NSG "Rotthäuser Bachtal" liegt eine Teichanlage, die aus 9 Teichen besteht und vom Rotthäuser Bach durchflossen wird. Das Gelände ist hier stark bewegt, auch reichen einige stark hängige Ackerflächen bis an den Talgrund. Lehmeinschwemmungen sind hier selbst bei umsichtiger Bewirtschaftung nach lang anhaltenden oder starken Niederschlägen die Folge. Es gilt daher, in Randlage zum Naturschutzgebiet Pufferflächen zu entwickeln und die Teichnutzung zu extensivieren, um die Belastungen des Gewässers zu minimieren, sowie die Strukturvielfalt und damit auch den Biotopverbund zu optimieren. Zu diesem Zweck sollen im Rotthäuser Bachtal ca. 5 ha für die Dauer von 30 Jahren angepachtet werden. Die 5 ha teilen sich auf in ca. 2,65 ha Teichanlage (6 der o.g. 9 Teiche, davon einer teilweise), 0,55 ha Acker, 1,1 ha Wiese und 0,6 ha Wald. Unmittelbar angrenzend an die Pachtfläche befinden sich städtische Flächen, auf denen die Untere Landschaftsbehörde bereits Landschaftsentwicklungsmaßnahmen -u. a. im Rahmen der "EUROGA"- umgesetzt hat. Auch dieser Pachtvertrag dient der Umsetzung der Ziele, wie sie in der Ausschussvorlage zum "Regionalen Biotopverbundsystem der EUROGA" formuliert sind (Vorlagen-Nr. 70/18/2003 der Sitzung am 09.04.2003). Der Pachtvertrag ist Vertragsnaturschutz im eigentlichen Sinne, er enthält Vereinbarungen, die eine ganze Reihe von Naturschutzmaßnahmen ermöglichen, u. a. den Umbau technisch verbauter Fischteiche hin zu wertvollen, strukturell vielfältigen Feuchtbiotopen. Durch Anpflanzung standortgerechter Gehölze und weitere Maßnahmen kann die Landschaft angereichert und das Naturschutzgebiet weiter aufgewertet werden. Im einzelnen: S Ersatz der Hybridpappeln durch standortgerechte Laubbäume S "Umbau" des Fichtenstangenholzes in Laubwald (auch mittels natürlicher Entwicklung und mit strauchreichen, gestuften Waldrändern) S Naturnahe Umgestaltung des Rotthäuser Baches. Die natürliche Wasserrückhaltefunktion soll hierbei gefördert werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 70/ 4/2004 Seite 2 von 3 S Veränderung der Teiche incl. ihrer Dämme. Durch teilweise Auflösung, teilweise Umgestaltung in Amphibienlaichgewässer mit neu anzulegenden Flachwasserzonen und ggf. abschnittsweise Verlegung des Baches in den Nebenschluss sollen vielfältige Strukturen entstehen. S Abfischen der Teiche S Ansiedlung heimischer Kleinfischarten in den verbleibenden Teichen (keine Nutzfische) S Pflanzung von Obstbäumen und Hecken (auf der Wiese westlich des Teiches 3) S Entfernung störender Aufbauten S extensive Nutzung des Grünlands S Anlage von Wald mit heimischen Laubgehölzen(auf der westlich der Teiche 2 und 3 gelegenen Ackerfläche - ca. 2450 qm) S Pflanzung heimischer Straucharten (auf der östlich des Teiches 4 gelegenen Ackerfläche -ca. 1200 qm) S Einsaat von Grünland (auf der südöstlich der Teiche 5 und 6 gelegenen Ackerfläche - ca.1710 qm) Kosten: Der jährliche Pachtzins beträgt 7.723,60 EUR. Der Pachtvertrag enthält eine Klausel, wonach der Pachtzins gemäß der allgemeinen Preissteigerung erhöht werden darf. Für die Anpachtung der Flächen und auch die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen stehen "Ersatzgelder" zur Verfügung, die aufgrund von Landschaftseingriffen (bei denen Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich waren) vereinnahmt wurden und gemäß Landschaftsgesetz zweckgebunden für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen einzusetzen sind. Umsetzung Einige kleinere Maßnahmen sollen bereits im Sommer 2004 im Rahmen des internationalen SCI-Workcamp mit Jugendlichen unter Betreuung durch die Landschaftspflegestation Hexhof umgesetzt werden (z. B. Entfernen von Netzen, die zur Vergrämung von Graureihern über die Teiche gespannt worden waren, Anlegen einer Flachwasserzone an einem der Teiche, Ersatz/Ergänzung eines "Mönchs" -Stau-bauwerk- durch einen offenen Überlauf, das Entfernen nicht standortgerechter Fichten am Teichufer). Die Umsetzung der übrigen mit dem Pachtvertrag ermöglichten Maßnahmen ist in den kommenden ca. 5 Jahren vorgesehen. Der Entwurf des Pachtvertrages liegt der Unteren Wasserbehörde vor. Bezüglich der konkreten Umsetzung der an den Gewässern vorgesehenen Maßnahmen werden diese mit der Unteren Wasserbehörde und dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband als Gewässerunterhaltungs-verband abgestimmt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 70/ 4/2004 Seite 3 von 3 Amt: Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 4/2004