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Ö Vorlagen - Nr. 70/ 4/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Anpachtung von Flächen im Naturschutzgebiet Rotthäuser Bachtal
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beschließt die Anpachtung von Flächen zur
landschaftlichen Entwicklung des Naturschutzgebietes Rotthäuser Bachtal.
Sachdarstellung:
Der vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen
abgeschlossene Pachtvertrag ermöglicht der Stadt, im Wege des freiwilligen
Vertragsnaturschutzes wichtige Teilflächen des Naturschutzgebietes (NSG) "Rotthäuser
Bachtal" landschaftlich zu entwickeln.
Im Nordosten des NSG "Rotthäuser Bachtal" liegt eine Teichanlage, die aus 9 Teichen
besteht und vom Rotthäuser Bach durchflossen wird. Das Gelände ist hier stark bewegt,
auch reichen einige stark hängige Ackerflächen bis an den Talgrund.
Lehmeinschwemmungen sind hier selbst bei umsichtiger Bewirtschaftung nach lang
anhaltenden oder starken Niederschlägen die Folge. Es gilt daher, in Randlage zum
Naturschutzgebiet Pufferflächen zu entwickeln und die Teichnutzung zu extensivieren, um
die Belastungen des Gewässers zu minimieren, sowie die Strukturvielfalt und damit auch
den Biotopverbund zu optimieren.
Zu diesem Zweck sollen im Rotthäuser Bachtal ca. 5 ha für die Dauer von 30 Jahren
angepachtet werden. Die 5 ha teilen sich auf in ca. 2,65 ha Teichanlage (6 der o.g. 9
Teiche, davon einer teilweise), 0,55 ha Acker, 1,1 ha Wiese und 0,6 ha Wald.
Unmittelbar angrenzend an die Pachtfläche befinden sich städtische Flächen, auf denen
die Untere Landschaftsbehörde bereits Landschaftsentwicklungsmaßnahmen -u. a. im
Rahmen der "EUROGA"- umgesetzt hat. Auch dieser Pachtvertrag dient der Umsetzung
der Ziele, wie sie in der Ausschussvorlage zum "Regionalen Biotopverbundsystem der
EUROGA" formuliert sind (Vorlagen-Nr. 70/18/2003 der Sitzung am 09.04.2003).
Der Pachtvertrag ist Vertragsnaturschutz im eigentlichen Sinne, er enthält Vereinbarungen,
die eine ganze Reihe von Naturschutzmaßnahmen ermöglichen, u. a. den Umbau
technisch verbauter Fischteiche hin zu wertvollen, strukturell vielfältigen Feuchtbiotopen.
Durch Anpflanzung standortgerechter Gehölze und weitere Maßnahmen kann die
Landschaft angereichert und das Naturschutzgebiet weiter aufgewertet werden. Im
einzelnen:
S Ersatz der Hybridpappeln durch standortgerechte Laubbäume
S "Umbau" des Fichtenstangenholzes in Laubwald (auch mittels natürlicher
Entwicklung und mit strauchreichen, gestuften Waldrändern)
S Naturnahe Umgestaltung des Rotthäuser Baches. Die natürliche
Wasserrückhaltefunktion soll hierbei gefördert werden.
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S Veränderung der Teiche incl. ihrer Dämme. Durch teilweise Auflösung,
teilweise Umgestaltung in Amphibienlaichgewässer mit neu anzulegenden
Flachwasserzonen und ggf. abschnittsweise Verlegung des Baches in den
Nebenschluss sollen vielfältige Strukturen entstehen.
S Abfischen der Teiche
S Ansiedlung heimischer Kleinfischarten in den verbleibenden Teichen (keine
Nutzfische)
S Pflanzung von Obstbäumen und Hecken (auf der Wiese westlich des
Teiches 3)
S Entfernung störender Aufbauten
S extensive Nutzung des Grünlands
S Anlage von Wald mit heimischen Laubgehölzen(auf der westlich der Teiche
2 und 3 gelegenen Ackerfläche - ca. 2450 qm)
S Pflanzung heimischer Straucharten (auf der östlich des Teiches 4 gelegenen
Ackerfläche -ca. 1200 qm)
S Einsaat von Grünland (auf der südöstlich der Teiche 5 und 6 gelegenen
Ackerfläche - ca.1710 qm)
Kosten:
Der jährliche Pachtzins beträgt 7.723,60 EUR. Der Pachtvertrag enthält eine Klausel,
wonach der Pachtzins gemäß der allgemeinen Preissteigerung erhöht werden darf.
Für die Anpachtung der Flächen und auch die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen
stehen "Ersatzgelder" zur Verfügung, die aufgrund von Landschaftseingriffen (bei denen
Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich waren) vereinnahmt wurden und gemäß
Landschaftsgesetz zweckgebunden für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen
einzusetzen sind.
Umsetzung
Einige kleinere Maßnahmen sollen bereits im Sommer 2004 im Rahmen des
internationalen SCI-Workcamp mit Jugendlichen unter Betreuung durch die
Landschaftspflegestation Hexhof umgesetzt werden (z. B. Entfernen von Netzen, die zur
Vergrämung von Graureihern über die Teiche gespannt worden waren, Anlegen einer
Flachwasserzone an einem der Teiche, Ersatz/Ergänzung eines "Mönchs" -Stau-bauwerk-
durch einen offenen Überlauf, das Entfernen nicht standortgerechter Fichten am
Teichufer).
Die Umsetzung der übrigen mit dem Pachtvertrag ermöglichten Maßnahmen ist in den
kommenden ca. 5 Jahren vorgesehen.
Der Entwurf des Pachtvertrages liegt der Unteren Wasserbehörde vor. Bezüglich der
konkreten Umsetzung der an den Gewässern vorgesehenen Maßnahmen werden diese
mit der Unteren Wasserbehörde und dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband als
Gewässerunterhaltungs-verband abgestimmt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
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Amt:
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache