Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 60/2018

Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss B 7, Anschlussstelle Heerdter Lohweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heerdter Lohweg · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 3Dokumente 15. Mai 2018veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes B7, Anschlussstelle Heerdter Lohweg mit Gesamtkosten in Höhe von 21.573.000,- EUR (brutto) und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.004.162,- EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Heerdter Lohweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Title: Finanzierung180427 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00316825.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:44:04 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 7.00520002 - VK Heerdt 2. BA, B7 - AS Heerdter Lohweg Finanzierung Anlage 1 zur Vorlage 66/ 60/2018 ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von 969.743,65 EUR *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben 1 = Haushaltsplan- Entwurf 2019 2 = Veränderungsverzeichnis 2019 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung 4 = Umstellung im Budget 5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt 6 = Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto bis 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ff Gesamt Anmerkung (PSP-Element/ Kostenart) Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* einschließlich in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 54 541 01 54310000 Geschäftsausgaben (Ausgleichsflächen) 3 185.297 185.297 54 541 01 52420400 Verkehrstechnik (Anpassung Wechselwegweiser) 1 17.850 1 17.850 78210000 Grunderwerb 3 4.750 4.750 7.00520002 78520000 Planungskosten 5 447.255 5 246.151 693.406 Mittel 2018: jüB 66.461,07 Euro + 76.760 Euro Ansatz 2018 + EÜ 2017: 102.929,89 7.00520002 78520000 Tiefbaukosten 3 814.115 1 6.548.917 1 6.548.917 1 3.385.868 1 17.297.817 7.00520002 78530000 Sonstige Baumaßnahmen (LZA, Beleuchtung, Lärmschutzwand incl. zugehöriger Planung) 1 1.257.979 1 608.697 1 1.866.675 7.00520002 78321000/54991900 Erwerb <410 Euro netto (Festwerte Amt 66) 1 148.988 1 148.988 1 148.988 1 446.963 7.00520003 78311000/54991800 Erwerb >410 Euro netto (Festwerte Amt 68 - Bäume) 1 89.012 1 89.012 7.00890017 78150000 verbundene Unternehmen (= wirtschaftlicher Vorteil i.d.R. für Rheinbahn, vertragl. Verpflichtung) 0 7.00890017 78510000 Baukosten Hochbau 0 7.00890017 68100000 Zuweisungen des Landes 0 7.00890017 68110000 Zuweisungen des Bundes 0 7.00520002 - 68510000 Anteile Dritter (entfällt) 3 1 1 1 1 0 Summe Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe Auszahlungen 447.255 1.250.312 6.697.905 7.955.883 4.250.414 0 0 20.601.770 nachrichtlich Aufwand für Festwerte 55 551 02 - 54991800 Erwerb >410 Euro netto (Bäume Amt 68) 1 89.012 89.012 54 541 01 - 54991900 Erwerb <410 Euro netto (z. B. Schutzplanken) 1 148.988 1 148.988 1 148.988 446.963 Gesamt kw 2019 kw 2020 kw 2021 kw 2022 kw 2023 ff 7.00520002 78520000 4 16.483.702 6.548.917 6.548.917 3.385.868 unterjährige Deckung 7.00520002 78530000 4 1.866.675 0 1.257.979 608.697 " Verpflichtungsermächtigungen
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Title: 00316834.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00316834.pdf Published Time: Wed, 28 Oct 2020 14:31:41 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: Vorlage 66/ 60/2018 > Seite 1 von 7 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage zur Herbeiführung # eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes B7, Anschlussstelle Heerdter Lohweg mit Gesamtkosten in Höhe von 21.573.000,- EUR (brutto) und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.004.162,- EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Beschlusslage: Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Düsseldorf vom 15.07.2004 (Vorlage 66/60/2004) zum Verkehrskonzept Heerdt / Oberkassel Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten 204.000,00 EUR + investive Kosten 21.369.000,00 EUR = Gesamtkosten 21.573.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 1.945.914,38 EUR Ausgangssituation Um der steigenden Verkehrsbelastung aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen im Stadtbezirk 4 Rechnung zu tragen, wurde ein Verkehrskonzept Heerdt /Oberkassel entwickelt, welches vom Rat der Stadt Düsseldorf in 2004 per Grundsatzbeschluss bestätigt wurde. Dieses beschlossene Konzept beinhaltet die folgenden Bausteine:  Verbindung der vorhandenen Erschließungsstraßen Willstätter Straße und Am Seestern / Fritz-Vomfelde-Straße / Prinzenallee durch eine Basisstraße zu einem zentralen Erschließungsstraßenzug vom Seestern bis zum Forum Oberkassel  Diese Basisstraße ist bereits fertiggestellt und ist die Verlängerung der Willstätter Straße. Vorlage 66/ 60/2018 > Seite 2 von 7 > RSD Vorlage  Anschluss Heerdter Lohweg an die B 7, welcher sich aber aufgrund der Geometrie des Heerdter Dreiecks nicht als Vollanschluss in Gänze am Heerdter Lohweg verwirklichen ließ und sich daher in zwei Abschnitte aufteilt. - Teil 1: Die Fahrbeziehungen in Richtung Theodor-Heuss-Brücke, sowie eine Abfahrt aus dem Rheinalleetunnel über zwei neu zu erstellende Rampen in Höhe des Knotenpunktes Prinzenallee / Greifweg  Dieser Anschluss ist bereits fertiggestellt. - Teil 2: Ausfahrten aus Richtung Theodor-Heuss-Brücke und A52 / B7, sowie Auffahrten in Richtung Rheinalleetunnel und A52 / B7  Diese Maßnahme ist Inhalt des jetzigen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses.  Schließung der Anschlussstelle Benediktusstraße / Heesenstraße  Dies kann erst erfolgen, wenn die Anschlussstelle Heerdter Lohweg in Betrieb ist. Das nun zur Umsetzung geplante Bauvorhaben B7 – Anschlussstelle Heerdter Lohweg befindet sich in Düsseldorf-Heerdt. Es wird im Westen durch die Schiessstraße, im Norden durch die Willstätterstraße, im Osten durch den Verkehrsknoten Heerdter Dreieck und im Süden durch die Pariser Straße begrenzt. Gegenwärtig wird der Heerdter Lohweg planfrei mittels eines Brückenbauwerks über die Brüsseler Straße (B7) geführt. Es sind keine Verbindungen zwischen beiden Straßen vorhanden. Aus Düsseldorf führen in diesem Bereich der B7 zwei Fahrstreifen von der Theodor-Heuss-Brücke und einer aus dem Rheinalleetunnel kommend ab dem Heerdter Dreieck als dreispurige Fahrbahn in Richtung Mönchengladbach. Die aus Richtung Mönchengladbach kommenden Ströme werden von drei Fahrstreifen auf jeweils 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zum einen in Richtung Theodor-Heuss-Brücke und zum anderen in Richtung Rheinalleetunnel aufgeteilt. Der Heerdter Lohweg, inklusive Brückenbauwerk über die Brüsseler Straße, kann in jede Fahrtrichtung einspurig befahren werden und hat beidseitig einen Gehweg. In beide Richtungen sind Angebotsstreifen für Fahrradfahrer auf der Fahrbahn markiert. Darstellung der Maßnahme Mit der Umsetzung der Maßnahme ist die Schaffung einer direkten Anbindung des Heerdter Lohweges an die B7 geplant. Die Herstellung der neuen Anschlussstelle Heerdter Lohweg soll eine räumlich und zeitlich kurze Anbindung an das Fernstraßennetz sicherstellen. Durch die Anschlussstelle wird der Heerdter Lohweg zur verkehrswichtigen Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz mit wesentlicher Verteilerfunktion. Die neue Anschlussstelle beinhaltet folgende neue Fahrbeziehungen: - Auffahrt auf die B7 vom Heerdter Lohweg in Fahrtrichtung Mönchengladbach über eine Schleifenrampe nördlich der B7 und westlich des Heerdter Lohweges. Vorlage 66/ 60/2018 > Seite 3 von 7 > RSD Vorlage - Auffahrt auf die B7 vom Heerdter Lohweg in Fahrtrichtung Rheinalleetunnel über eine Rampe südlich der B7 und östlich des Heerdter Lohweges. - Abfahrt von der B7 von der Theodor-Heuss-Brücke kommend über eine Schleife nördlich der B7 und westlich des Heerdter Lohweges. - Abfahrt von der B7 aus Mönchengladbach kommend über eine Rampe südlich der B7 und westlich des Heerdter Lohweges. Die Verkehrsführung für den von der vorhandenen Auffahrt von der Prinzenallee auf die B7 auffahrenden Verkehr in Fahrtrichtung Mönchengladbach wird im Zuge der Maßnahme optimiert. Die Fahrzeuge werden auf einer neuen Fahrbahn, parallel zur Hauptfahrbahn, mit Verflechtungsbereich überführt. Das Einfädeln auf die Hauptfahrbahn erfolgt dann westlich des Heerdter Lohweges. Grundsätzlich werden alle vorhandenen Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer beibehalten. Im gesamten Ausbaubereich des Heerdter Lohweges werden Fahrradfahrer und Fußgänger auf getrennten Rad- und Gehwegen in den Nebenanlagen der Straße geführt. Die zu entwässernden Flächen befinden sich im Gebiet der Wasserschutzzone III A, d.h. das anfallende Niederschlagswasser muss gefasst abgeleitet werden. Zum Ableiten des Niederschlagswassers werden die in der B7 vorhandenen Straßenentwässerungsleitungen saniert und zusätzlich neue Leitungen in den neuen Fahrbeziehungen verlegt. Das auf den Böschungen anfallende Niederschlagswasser kann dort versickern und muss nicht gefasst werden. Im Bereich der Einschnitte wird eine Straßenmulde zum Auffangen des von der Böschung ankommenden Niederschlagswassers angelegt. Das Brückenbauwerk wird durch einen Neubau mit ausreichender Breite ersetzt. Die Bogenbrücke hat eine Gesamtlänge von 66,00 m und eine Gesamtbreite von 25,50 m. Es werden zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung mit einer Fahrbahnbreite von je 3,00 m hergestellt, sowie beidseitig ein getrennter Geh- und Radweg. Die Beleuchtung auf dem Brückenbauwerk wird in die Brückenbögen integriert. Die neuen Straßenabschnitte der Brüsseler Straße und des Heerdter Lohweges erhalten einschließlich der beiden neu geschaffenen Knotenpunkte auf dem Heerdter Lohweg die für innerörtliche Straßen übliche Grundausstattung mit Markierung und Leiteinrichtung, sowie wegweisende und verkehrsregelnde Beschilderung. Hierzu gehört auch die vollständige Lichtsignalisierung beider neuer Knotenpunkte. Darüber hinaus wird auf dem Heerdter Lohweg die straßenbegleitende Beleuchtung angepasst und ergänzt. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen (Geräuschimmissionen) wird auf der Südseite der Brüsseler Straße eine Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von 400m errichtet. Das 4m hohe Bauwerk verläuft zwischen Schiessstraße und Heerdter Lohweg und wird von beiden Seiten begrünt. Insgesamt entfallen 129 Bäume im Bereich von Gehölzbeständen, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf fallen. Da ein Laubwaldbereich von der Maßnahme betroffen ist, ist hierfür eine Ersatzaufforstung notwendig. Eine Ersatzaufforstung ist vor Ort nicht möglich und erfolgt in entsprechender Größe im Landschaftspark Fuhrkamp-Ost in Langenfeld, an der Stadtgrenze zu Düsseldorf. Vorlage 66/ 60/2018 > Seite 4 von 7 > RSD Vorlage Baurecht: Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 02.06.2016 den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/005 – B7 Brüsseler Straße, Anschlussstelle Heerdter Lohweg - gemäß Vorlage 61/ 31/2016 beschlossen. Der notwendige Grunderwerb von rd. 50 qm für diese Maßnahme wird kurzfristig erfolgen. Gesamtkosten und Refinanzierung Im Grundsatzbeschluss Verkehrskonzept Heerdt / Oberkassel aus 2004 wurden Gesamtkosten in Höhe von 13 Mio. EUR geschätzt. Auch wurde damals noch mit Zuwendungen von Bund / Land in Höhe von rd. 7,2 Mio. EUR kalkuliert. Im weiteren Planungsverlauf zeigte sich jedoch, dass eine Bezuschussung für die Umsetzung der Maßnahmen des Verkehrskonzeptes über die bestehenden Förderrichtlinien zwischenzeitlich nicht erfolgen konnte. Weiterhin ist man aber mit dem Zuwendungsgeber über Fördermöglichkeiten im Gespräch. Für die bereits umgesetzten Maßnahmen des Verkehrskonzeptes wurde in 2010 ein Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss mit Gesamtkosten von 13,9 Mio. EUR gefasst. Verausgabt hierfür wurden 13,2 Mio. EUR. Beteiligungen Dritter in Höhe von 2,4 Mio. EUR wurden im Gegenzug vereinnahmt. Die Gesamtkosten für den jetzt geplanten Anschluss betragen rd. 21,6 Mio. EUR und sind der Tabelle auf Seite 5 zu entnehmen. Die hohe Kostenfortschreibung begründet sich neben der Preissteigerung innerhalb der vergangenen 14 Jahre durch die Planungsdetaillierung. Bei dem Grundsatzbeschluss ist man von der Nutzung des vorhandenen Brückenbauwerks ausgegangen, was sich aber bei der weiteren Planung, insbesondere der Spurigkeiten, als nicht leistungsfähig erwiesen hat. Im Weiteren wurde der Umbau oder Anbau der vorhandenen Spannbetonbrücke geprüft, was aber letztendlich aufgrund der Konstruktion und in Bezug auf das Alter des bestehenden Bauwerks von 1958/1959 nicht wirtschaftlich wäre. Zudem wird, was im Grundsatzbeschluss noch nicht berücksichtigt wurde, eine rd. 400 m lange Lärmschutzwand gebaut und die Straßenentwässerung erneuert. Vorlage 66/ 60/2018 > Seite 5 von 7 > RSD Vorlage konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Baukosten 203.147 17.902.317 Baunebenkosten (Ing.-Leistungen etc.) 2.491.556 Grunderwerb ---------- ---------- 4.750 aktivierbare Eigenleistungen ---------- ---------- 969.744 Summe Gesamtkosten 203.147 21.368.367 Gesamtkosten gerundet 204.000 21.369.000 Zuweisungen des Landes, Bundes, VRR etc. Anliegerbeiträge nach KAG / BauGB Anteile Dritter Erstattung der Umsatzsteuer Summe Refinanzierung Refinanzierung gerundet Eigenanteil 204.000 21.369.000 davon durch Darlehn finanziert ---------- ---------- ---------- ----------Vorlage 66/ 60/2018 > Seite 6 von 7 > RSD Vorlage Finanzierung siehe Anlage 1 Terminplan Baubeginn Januar 2019 Bauzeit ca. 2,5 Jahre Fertigstellung ca. Juli 2021 Für die gesamte Bauzeit wird der Heerdter Lohweg im Bereich der Baugrenzen nicht genutzt werden können. In dieser Zeit muss zudem mit Sperrungen und verkehrlichen Beeinträchtigungen auf der B7 in alle Fahrtrichtungen gerechnet werden. Entsprechende Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Erfüllung der Voraussetzungen des § 14 GemHVO: BIC-Empfehlung RPA geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung der Kämmerin am: 27.03.2018 am: 03.05.2018 am: 07.05.2018 am: 07.05.2018 Anlagen: Nr. Anlage 1 Finanzierung 2 Projektlageplan Alternative: keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin: Beigeordnete Zuschke Vorlage 66/ 60/2018 > Seite 7 von 7 > RSD Vorlage Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss B 7, Anschlussstelle Heerdter Lohweg Beratungsfolge: Gremium Sitzungs-datum Ergebnis mit Abstimmungsver halten Wortlaut bei abweichenden Beschlüssen Ordnungs - und Verkehrsausschuss 16.05.2018 20.06.201 8 Nachfragen und Anregungen werden bis zur nächsten OVA Sitzung geprüft, keine Abstimmung Empfehlung mehrheitlich beschlossen 1 Gegenstimme (Die Linke) Bezirksvertretung 4 16.05.2018 Empfehlung einstimmig beschlossen 17 – Ja -Stimmen Haupt - und Finanzausschuss 02.07.2018 Empfehlung einstimmig beschlossen Rat 12.07.2018
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Title: Citrix ICA Remote Job URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00316848.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:44:09 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > Vodafone Campus > 7 Geschosse Parkebene > Anschluss B-Plan > SWD-Gelände > Ausbauende > D > D > Ausbauende > Ausbauende > Ausbauende > Ausbauende > F F > C C > A A > Ausbauende > Lärmschutzwand, h=4 m über Fahrbahnrand > E > E > Lärmschutzwand, h=4 m > über Fahrbahnrand > B B > G G > H > H > I > I > L > JJ > K > L > K > M > M > NN > 2.10 > 2.00 > 0.50 > 3.75 > 3.75 > 0.50 > 2.00 > Vodafone Campus 7 Geschosse Parkebene > SW-Kanal > Anschluss B-Plan > SWD-Gelände > Ausbauende D D > X > X > Ausbauende > Ausbauende Ausbauende > Ausbauende > X > F F > C > C > A A Ausbauende > Lärmschutzwand, h=4 m über Fahrbahnrand > X > X E E > Lärmschutzwand, h=4 m > über Fahrbahnrand > B B > 4.50% > ca. 3.00% > ca. 3.00% > ca. 2,85% > ca. 1.8% > ca. 1.6% > ca. 1.1% > ca. 2.5% > ca. 0.5% > ca. 1.0% > ca. 2.5% > ca. 2,50% > ca. 2,50% > G G > 2.50% > 2.50% > 0.00% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.50% > 2.5% > 2.50% 2.50% > 6.00% > 6.00% > 6.00% > 0.00% > 6.00% > 6.00% > 2.50% > 3.03% > 4.65% > 6.00% > 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 4.50% 2.50% > 4.50% > 2.50% > 4.00% > 4.00% > 3.00% 5.00% > 5.00% 4.00% > 2.50% > 2.50% > 0.00% > 2.50% > 2.50% > 2.50% 3.00% > 4.00% 4.50% > 2.50% > 6.00% > 2.5% > H H > I > I > L JJ > K > L K

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 60/2018