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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 87/2004
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Mitwirkung des AWM, soweit wohnungsrelevante Interessen berührt werden
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5078/28
- Stadtwerkegelände - Heerdter Lohweg -
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5078/28 - Stadtwerke-
Gelände, Heerdter Lohweg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der
Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen
Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
" AWM
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Die Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem.
§ 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-
Vorentwurf Nr. 5078/28 - Stadtwerke-Gelände, Heerdter Lohweg - angehört
und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5078/28 - Stadtwerke-Gelände, Heerdter
Lohweg - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S.
137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage
durchzuführen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/-
2
Bezirksvertretung 4 19.05.04 -/-
2
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 87/2004
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Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 87/2004
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Stand: 05.05.2004, Vorlage Nr. 61/87/2004
Anlage zur Vorlage Nr. 61/87/2004
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 5078/28
- Stadtwerke-Gelände, Heerdter Lohweg -
Stadtbezirk 4 Stadtteil Heerdt
1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Bestand
Das Plangebiet wird umgrenzt vom Heerdter Lohweg im Westen, die Neuwerker Straße
bis zur Straßenmitte im Osten und durch die ehemalige Gleistrasse der Deutschen
Bahn AG im Norden.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich im Norden die Betriebshallen eines Logistik-
Unternehmens. Entlang der Viersener Straße und an der Neuwerker Straße stehen
straßenbegleitend Wohngebäude, die teilweise in den 30er, teilweise in den 50er Jah-
ren des letzten Jahrhunderts errichtet wurden. An der Ecke Viersener Straße / Heerdter
Lohweg wurde vor kurzem eine Wohnresidenz für ältere Menschen fertiggestellt. Von
der genannten Wohnbebauung erstreckt sich eine Freifläche bis zur Brüsseler Straße
und dem Heerdter Lohweg. Auf dieser Freifläche befindet sich ein Garagenhof im Nord-
osten und ein Spiel- und Bolzplatz im Südwesten der Fläche. In Teilen ist dichter Be-
wuchs vorhanden.
Entlang der Brüsseler Straße verläuft ein Fußweg, der den Heerdter Lohweg mit der
Neuwerker Straße verbindet. Das Gelände liegt zum Teil bis zu 2 m unter dem Straßen-
niveau. Die Geländehöhe schwankt zwischen ca. 34 und 36 m ü. NN. Lediglich im Be-
reich des Heerdter Lohwegs steigt die Geländehöhe aufgrund des Straßenverlaufs
(Brücke über die Brüsseler Straße) auf ca. 40 m ü. NN.
1.2 Umgebung
Östlich des Plangebietes, auf der gegenüberliegenden Seite der Neuwerker Straße,
steht eine Zeile aus Wohngebäuden. Daran schließt das Gelände der ehemaligen Gat-
zweiler Brauerei mit den Betriebsanlagen und -gebäuden an. Die noch bestehenden
Brauerei-Gebäude sind überwiegend vier- bis achtgeschossig. Die Flächen sind über-
wiegend versiegelt. Im Nordosten liegen jenseits der ehemaligen Bahntrasse teilweise
ungenutzte und teilweise gewerblich genutzte Flächen. Im Nordwesten bestehen ge-
werblich genutzte Flächen mit einem Bürogebäude. Westlich des Heerdter Lohweges
liegt der Albertussee. Die vorhandene Wohnbebauung ist von den nächstliegenden
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Stadtteilen durch Verkehrsachsen (Brüsseler Straße / B 7) sowie durch Brachflächen
oder zum Teil noch gewerblich genutzte Flächen abgetrennt.
1.3 Verkehr
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Neuwerker Straße, die Viersener
Straße sowie den Heerdter Lohweg, der an die Hansaallee und die Pariser Straße an-
bindet. Mit der südlich gelegenen Pariser Straße ist über den Knoten Heesenstraße ein
Anschluss an die Brüsseler Straße (Bundesstraße B 7) und an die Autobahn A 52
(Richtung Meerbusch) sowie die Innenstadt gegeben. Über die Hansaallee besteht eine
Verbindung zu dem Knotenpunkt Am Seestern, nach Nordwesten (Richtung Meerbusch)
sowie in die Innenstadt.
Die Viersener Straße ist für den Fahrverkehr unterbrochen, so dass keine Fahrbezie-
hung von der Prinzenallee (über die Viersener Straße) zum Heerdter Lohweg besteht.
Die Brüsseler Straße ist in dem an das Plangebiet angrenzenden Abschnitt Teil des
überörtlichen Verkehrsknotenpunktes Heerdter Dreieck, das die Autobahn A 52 aus
Richtung Meerbusch-Neuss über die Rheinkniebrücke und die Theodor-Heuss-Brücke
mit den rechtsrheinischen Innenstadtbereichen verbindet.
Das Heerdter Dreieck übernimmt wesentliche Bündelungs- und Verteilfunktionen für die
Innenstadterschließung und die linksrheinischen Stadtviertel. Die hieraus resultieren-
den sehr hohen Fahrzeugfrequenzen führen zu erheblichen Lärmimmissionen im Plan-
gebiet und in seiner Umgebung und beeinträchtigen die Wohnqualität erheblich.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
2.1 Flächennutzungsplan (FNP)
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf weist für das Plangebiet
im nördlichen Bereich Gewerbegebiet (GE) aus. An der Viersener Straße und der
Neuwerker Straße ist Wohngebiet (W) dargestellt, das im Norden an das Gewer-
begebiet heranreicht. Im Süden und im Westen des Plangebiets ist eine Grünflä-
che mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz bis zur Brüsseler Straße (B7) dar-
gestellt. Eine Abfahrt des Rheinallee-Tunnels / Rheinkniebrücke führt auf den
Heerdter Lohweg.
Die Anpassung des FNP an die geänderte planerische Zielsetzung wird zurzeit
durchgeführt. Die neue Darstellung des FNP soll im Bereich nördlich der Vierse-
ner Straße als Wohnbaufläche und im südlichen Teilbereich als Kerngebietsflä-
che erfolgen. Entlang des Heerdter Lohweges ist eine Grünfläche vorgesehen,
die sich bis in den Innenbereich erstreckt und für diesen Bereich die Zweckbe-
stimmungen Parkanlage mit Kinderspielplatz darstellt.
Für das Plangebiet ist zur Zeit noch der Durchführungsplan Nr. 5178/25 aus dem
Jahre 1960 rechtskräftig. Dieser sieht entlang des Heerdter Lohweges und der
Brüssler Straße eine Vorgartenzone und dahinterliegend gewerbliche Nutzung
vor. Der Durchführungsplan soll mit Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes
aufgehoben werden.
2.2 Städtebaulicher Rahmenplan Heerdt / Verkehrsplanung
In den Stadtteilen Oberkassel und Heerdt sind in den letzten Jahren große Flä-
chen brach gefallen. Sie umfassen den ehemaligen Güterbahnhof Oberkassel
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sowie altindustrielle und gewerbliche Flächen entlang der Bahntrasse. Hieraus
ergab sich die Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung in diesen Stadt-
teilen. Für den Teilbereich zwischen der Hansaallee, der Brüsseler Straße und
der Stadtgrenze wurde 1993 der „Rahmenplan Heerdt, Teilbereich südlich Han-
saallee" erarbeitet und 1998 sowie 2000 fortgeschrieben. Ziel der Rahmenpla-
nung ist eine Revitalisierung und Umnutzung von Flächen.
Für das Plangebiet und seine Umgebung wurden darin folgende Ziele festgelegt:
- Kerngebiete für das Gatzweiler Gelände sowie eine Bebauung entlang der Brüs-
seler Straße bis zum Heerdter Lohweg
- Erhalt der Wohnbebauung
- Ergänzende Wohnbebauung nördlich der Viersener Straße
Die Erschließung der zukünftig erheblich intensiver genutzten Flächen und die Abwick-
lung des Verkehrs, der aus dem Entwicklungspotenzial abgeleitet werden muss, über-
fordert das heutige Straßensystem insbesondere am Seestern und auf der Luegallee.
Als Lösung der Probleme wird ein Umbau von Teilbereichen des Heerdter Dreieckes
angestrebt. Mit neuen Zu- und Abfahrten vom und zum Heerdter Lohweg an die Brüsse-
ler Straße sowie weiterem Anschluss im Bereich Prinzenallee/Schanzenstraße ergibt
sich ein Vollanschluss an die B7. Als Verbindung der Zu- und Abfahrten ist eine neue
Straße zwischen der Prinzenallee und dem Heerdter Lohweg erforderlich, die auf der
ehemaligen Bahntrasse verlaufen soll. Die neue Straße wird im Weiteren als "Basisstra-
ße" bezeichnet.
3. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Planungsanlass
Die Flächen der Stadtwerke AG im Plangebiet und der östlich angrenzenden ehemali-
gen Brauerei Gatzweiler sollen baulich entwickelt werden. Um für die zukünftige Bebau-
ung einen übergeordneten Rahmen zu schaffen, wurde ein städtebauliches Gutachter-
verfahren für ein größeres Gebiet zwischen dem Heerdter Lohweg, der Hansaallee und
der Brüsseler Straße durchgeführt - das "Städtebauliche Gutachterverfahren
Gatzweiler-Gelände". Das Ergebnis des Gutachterverfahrens bildet die Grundlage zur
Entwicklung des Planungsrechts für eine bauliche Verdichtung an dieser Stelle.
Für die Fläche der Gatzweiler Brauerei wird bereits der Bebauungsplan Nr. 5178/54 auf-
gestellt. Das Verfahren steht kurz vor der öffentlichen Auslegung.
Aufgabe und Ergebnis des Gutachterverfahrens
Im Gutachterverfahren wurde die städtebauliche Grundordnung für ein Gebiet in sehr
prominenter Lage mit gesamtstädtischer Bedeutung gefunden, das ein nordöstlicher
Stadteingang werden soll. Zentrale Ziele waren die Ansiedlung von Arbeitsplätzen in
einer dem Standort angemessenen hohen Dichte verbunden mit Wohnen, ergänzenden
Nutzungen und Freiflächen in einem ausgewogenen Verhältnis. Die unterschiedlichen
Nutzungsanteile waren so anzuordnen, dass die vorhandene Wohnnutzung und erhal-
tenswerter Grünbestand integriert werden kann und die hohen Verkehrsimmissionen
berücksichtigt werden. Das Ergebnis des Gutacherverfahrens sieht eine Ergänzung der
vorhandenen Wohnzeilen entlang der Viersener Straße und der Neuwerker Straße zu
einer geschlossenen Blockrandbebauung vor. Der Baublock zwischen der Viersener
Straße, der „Basisstraße" und dem Heerdter Lohweg soll Wohnen aufnehmen, wie auch
die Baublöcke, die nördlich der „Basisstraße" angeordnet wurden. Entlang der Brüsseler
Straße entsteht eine geschwungene, baulich geschlossene Stadtkante, die an der "Ba-
sisstraße" mit einem Hochhaus beginnt, das gleichzeitig den Stadteingang signalisiert.
Diese Randbebauung soll Büronutzungen aufnehmen, die eine geringere Sensibilität
gegenüber dem Verkehrslärm aufweisen. Hierdurch können die Innenbereiche und die
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vorhandene Wohnbebauung geschützt werden. Der Innenbereich des Baublocks an der
Brüsseler Straße westlich der Neuwerker Straße mit dem vorhandenen Grün soll Cha-
rakter eines öffentlichen Parks erhalten, während im Block östlich der Neuwerker Straße
ein städtischer, überwiegend steinerner Platz vorgesehen ist.
Inhalte des Bebauungsplans
Das Plangebiet umfasst den südwestlichen Teil der Stadtkante an der Brüsseler Straße,
die bestehende Wohnbebauung an der Neuwerker Straße und an der Viersener Straße
sowie die geplante Wohnnutzung entlang der „Basisstraße" und des Heerdter Lohwe-
ges nördlich der Viersener Straße. Im Innenbereich des südlichen Baublockes ist eine
für die Öffenltichkeit zugängliche Grünfläche vorgesehen, die im Sinne eines Parkes
gestaltet werden soll. Diese erhält zwei Ausgänge. Einer davon befindet sich am Süden-
de der Neuwerker Straße und stellt so die Verbindung zu dem östlich angrenzenden
Block mit dem Stadtplatz her. Der Ausgang im nordwestlichen Bereich führt zur Freiflä-
che am Albertussee sowie zum Knotenpunkt Heerdter Lohweg / Viersener Straße. Auf
der Grünfläche sollen Kinderspielflächen eingerichtet werden.
Für den geplanten Ausbau der Abfahrt von der Brüsseler Straße und zur Errichtung der
Stadtkante ist der Abriss von Wohngebäuden an der Neuwerker Straße erforderlich. Als
Ersatz soll im Blockinnenbereich zum Park hin eine Bebauung parallel zu der bestehen-
den Gebäudezeile an der Neuwerker Straße ermöglicht werden. Der Wohnungsneubau
soll vom Umfang ungefähr dem abzureißenden Wohnraum entsprechen, um eine Um-
siedelung der Bewohner im Viertel zu ermöglichen. Gedacht ist hier an eine ungefähre
Größenordnung von 2.000 m² Geschossfläche. Das Wettbewerbsergebnis wurde in die-
sem Bereich überarbeitet.
Es sind Stadthäuser geplant, die eine Adresse zu der Grünfläche ausbilden sollen und
von dort als dreigeschossige Gebäude erscheinen. Aufgrund des Geländeversprungs
wird die Höhenlage des Erdgeschoss der neuen Häuser zum Park dem Kellerniveau der
bestehenden Gebäude entsprechen. Auf dieser Höhe sind für die erforderlichen Stell-
plätze und als Ersatz für einen bestehenden Garagenhof Tiefgaragen zwischen der be-
stehenden und der geplanten Bebauung vorgesehen. Die entstehenden Freiflächen auf
der Tiefgaragen sollen als begrünte Gärten auch für den Wohnungsbestand an der
Neuwerker Straße dienen. Die vorhandene und die geplante Wohnbebauung soll als
Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Die Randbebauung zur Brüsseler Straße wird als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Hier sind
ca. 22.000 m² Geschossfläche für Büro- und Dienstleistungsnutzungen geplant.
Für den nördlichen Baublock ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes vor-
gesehen, um den Wohnstandort zu stärken. Es ist eine höhenmäßig gestaffelte und in
Teilen nach Süden orientierte Bebauung geplant, die in geschlossener Bauweise an
bestehende oder geplante Gebäude angebaut werden soll. Durch die Staffelung der
Gebäudehöhen sollen stadträumlich maßstäbliche Bezüge hergestellt und in Teilen eine
bauliche Nutzung der innen liegenden Fläche ermöglicht werden. Insgesamt sollen in
diesem Block ca. 14.000 m² Geschossfläche zusätzlich zum bestehenden Wohnungs-
bau an der Neuwerker Straße ermöglicht werden.