Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 7/2004

B-Plan Nr. 5178/54 - Gatzweiler Gelände

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Neuwerker Straße 15 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Februar 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2003\61_ 7_2004_17717.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00072990.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:15 GMT Number of Pages: 44 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 7/2004 > 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten 2Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen Seite 1 von 44 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5178/54 - Gatzweiler Gelände -Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5178/54 -Gatzweiler-Gelände- angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” OVA 1 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5178/54 - Gatzweiler-Gelände - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanersichen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Ziel und Zweck des Bebauungsplanes - Verkehr” enthalten. ” AUS 2 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5178/54 - Gatzweiler-Gelände - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5178/54 - Gatzweiler-Gelände - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 7/2004 Seite 2 von 44 Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5178/54 - Gatzweiler-Gelände - erfolgt erst dann, wenn der erforderliche städtebauliche Vertrag wirksam ist. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/- 2Ausschuss für Umweltschutz 02.03.04 -/- 2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 7/2004 > Seite 3 von 44 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/7/2004 Bericht über die Bürgerbeteiligung zum Ergebnis des Gutachterverfahrens “Gatzweiler-Gelände” sowie zum Bebauungsplan Nr. 5178/54 “Gatzweiler Gelände” Ort: Gemeindesaal der Philippuskirche, Grevenboicher Weg 5 in Düsseldorf Lörick Zeit: Mittwoch, den 16.07.2003 von 17.30 Uhr bis ca. 19.30 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Tups Mitarbeiter der Verwaltung: Frau Fluck, Frau Knolle, Stadtplanungsamt Herr Zelleröhr, Amt für Verkehrsmanagement ca. 35-40 Bürgerinnen und Bürger 3 Vertreter der Investoren Fachingenieure Ö Vorlagen - Nr. 61/ 7/2004 > Seite 4 von 44 Herr Bezirksvorsteher Tups begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Er führt in das Thema aus Sicht der Bezirksvertretung ein. Bereits 1993 habe die Bezirksvertretung den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in einer größeren Abgrenzung beschlossen, der sowohl Wohnen als auch Gewerbe-, Grün-, und Verkehrsflächen vorsehen sollte. Aufgrund verschiedener Unwägbarkeiten sei diese Planung jedoch nicht vorangekommen. Konkreter geworden sei es erst im Jahre 2002 mit dem Gutachterverfahren Gatzweilergelände, in dem nicht nur für das Gelände selbst, sondern auch für die Umgebung die städtebaulichen Vorgaben erarbeitet worden seien. Die Wettbewerbsvorgaben seien in enger Abstimmung mit den Bürgern und der Politik erfolgt. Das Ergebnis, das seit Beginn 2003 vorliege, sehe eine Bürobebauung mit einem Hochhausstandort als überörtlich erkennbares ‚Landmark‘ vor. Andererseits war die bestehende Wohnbebauung sorgfältig in eine neue Gesamtkonzeption zu integrieren und das dringende Erfordernis für Schallschutz der Wohngebäude gegenüber den überregionalen Straßen zu bearbeiten. Zur Erläuterung der Planinhalte, die an diesem Abend diskutiert werden sollen, übergibt Herr Tups an die Mitarbeiter der Verwaltung. Frau Fluck übernimmt die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger über das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren zu informieren und sie auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Planung nehmen können. Dies sei einerseits die heutige Abendveranstaltung, auf der von den Bürgern Fragen gestellt und Anregungen vorgetragen werden können. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen schriftlich Anregungen beim Stadtplanungsamt der Stadt Düsseldorf einzureichen. Über die Abendveranstaltung wird ein Bericht erstellt, der alle wesentlichen vorgetragenen Anregungen enthalten wird. Auch die im Zuge der nächsten 14 Tage schriftlich eingehenden Anregungen werden in diesen Bericht aufgenommen. Zu den Anregungen wird es nach Prüfung durch die Verwaltung jeweils Vorschläge geben, ob und in welcher Form sie für die weitere Planung berücksichtigt werden können. Den Bericht mit diesen Abwägungsvorschlägen legt die Verwaltung daraufhin der Politik (der Bezirksvertretung und dem Planungsausschuss) in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung vor. Eine schriftliche Eingangsbestätigung zu ihren Anregungen und eine schriftliche Beantwortung nach der Entscheidung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung erhalten die Bürger zu diesem Verfahrensschritt nicht. Nach der Entscheidung der politischen Ausschüsse über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird der Plan für einen Monat im Stadtplanungsamt der Stadt Düsseldorf ausgelegt, so dass jedermann Einblick in die Planung und in die verfahrensbegleitenden Unterlagen nehmen kann. Er kann dort mündlich zur Niederschrift oder aber schriftlich im Rahmen der Frist erneut Stellung nehmen. Dies ist die zweite Stufe der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 7/2004 > Seite 5 von 44 Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren. Über die erneuten Stellungnahmen muss der Rat der Stadt Düsseldorf im Rahmen seiner Abwägung zum Bebauungsplan entscheiden. Die Bürger werden in diesem zweiten Schritt über das Ergebnis der Abwägung schriftlich benachrichtigt. Frau Fluck führt aus, das die Politik eine planerische Bearbeitung nicht nur für das Gatzweiler Gelände sondern für einen größeren Bereich erwartet habe. Deshalb sei das Gutachterverfahren so ausgeschrieben worden, dass Aussagen von der Brüsseler Straße bis zur Hansaallee erwartet wurden. Für diesen Bereich solle auch der Flächennutzungsplan, der die Grundzüge der Planung für das ganze Stadtgebiet darstelle, geändert werden. Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung wird von der ehemaligen Bahntrasse vom Güterbahnhof Oberkassel Richtung Neuss im Norden, von der Brüsseler Straße im Süden und Osten sowie vom Heerdter Lohweg im Westen begrenzt. Innerhalb dieses Bereiches soll für den östlichen Teil sowie für eine Flanke im Süden entlang der Brüsseler Straße Kerngebiet, für einen bereits heute mit Bäumen bestandenen Bereich westlich der Neuwerker Straße öffentliche Grünfläche mit Spielplatz, für den westlichen Teilbereich entlang der Neuwerker und der Viersener Straße Wohnbauflächen dargestellt werden. In der Bürgerbeteiligung sollen die Bürger über das Ergebnis des Gutachterverfahrens für das Gatzweiler Gelände informiert werden. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für diesen Bebauungsplan ist dies die f r ü h z e i t i g e B ü r g e r b e t e i l i g u n g i m S i n n e d e s G e s e t z e s . E i n Bebauungsplanverfahren wird zunächst nur für das Gatzweiler-Gelände durchgeführt, da nur hier unmittelbar Investitionsabsichten vorliegen. Im Weiteren übernimmt Frau Knolle vom Planungsamt die Darstellung der Inhalte des Gutachterverfahrens sowie des Bebauungsplanvorentwurfs. Das städtebauliche Gutachterverfahren „Gatzweiler Gelände“ umfasste ein weiteres Plangebiet zwischen dem Heerdter Lohweg, der Hansaallee und der Brüsseler Straße. Das engere Wettbewerbsgebiet, für das konkretere Aussagen bezüglich der Bebauung erwartet wurden, bezog sich auf den Bereich zwischen der Viersener Straße und der Brüsseler Straße. In einer ersten Stufe des Verfahrens wurden 6 Entwurfsteams, bestehend aus Architekten und Landschaftsplanern, zu Vorschlägen zur Neubebauung des Geländes aufgefordert. In das Verfahren eingebunden war ein Nachbarschaftskolloquium, zu dem die Bürgerschaft geladen war, um ihrerseits Vorschläge in das Verfahren einzubringen, und eine Pressekonferenz mit Nachbarschaftsbeteiligung, in denen die Ergebnisse vorgestellt wurden. Die Empfehlungskommission, die über die Arbeiten zu befinden hatte, bestand aus Vertretern der Politik, der Stadtverwaltung und der Investoren. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 7/2004 > Seite 6 von 44 Die Vorgaben des Wettbewerbs waren - deutliche Adressenbildung und Akzentuierung des Bereiches als Stadtentree - behutsamer Umgang zur bestehenden Wohnbebauung - Lärmschutz zur B 7 (Brüsseler Straße) durch Baukörperstellung - Erschließung des ehemaligen Gatzweiler Geländes über eine geplante Basisstraße auf der ehemaligen Bahntrasse Oberkassel/Neuss. Nach der Vorstellung der Ergebnisse einer 1. Phase wurden drei der Planungsteams aufgefordert, ihre Entwürfe zu überarbeiten. Die Kriterien für die Überarbeitung lauteten: - eigenständige Adressen für vermietbare Einheiten zu schaffen - Effektivität des Lärmschutzkonzeptes nachzuweisen - qualitätvolle Wohnstruktur im nördlichen Plangebiet zwischen Heerdter Lohweg und Hansaallee anzubieten - Aspekte der Anbindung und der innereren Erschließung zu vertiefen. Aufgrund eines entsprechenden Votums der Zuhörerschaft verzichtet Frau Knolle darauf, alle drei Arbeiten der zweiten Stufe des Verfahrens vorzustellen, sondern beschränkt ihre Ausführung auf diejenige Konzeption, die für die Planung weiter verfolgt werden soll. Der Siegerentwurf sieht entlang der Brüsseler Straße und der geplanten Basisstraße eine Randbebauung vor, die Nutzungen mit geringer Sensibilität gegenüber dem Verkehrslärm (Büros) aufnimmt, um die Innenbereiche und die vorhandene Wohnbebauung von der Lärmbelastung abzuriegeln. Die vorhandenen Wohnzeilen entlang der Viersener Straße und der Neuwerker Straße sollen in weitgehend geschlossenen Blockrandbebauungen integriert werden. Der Baublock zwischen der Viersener Straße, der Basisstraße und dem Heerdter Lohweg soll Wohnen aufnehmen, wie auch die Baublocks, die nördlich der Basisstraße angeordnet werden. Während der Innenbereich des westlichen Baublocks an der Brüsseler Straße (westlich der Neuwerker Straße) mit dem vorhandenen Grün eher Garten-oder Parkcharakter erhalten soll, ist im östlichen Block ein gestalteter, steinerner Platz vorgesehen. Entlang der Brüsseler Straße entsteht eine geschwungene Stadtkante, die an der Basisstraße mit einem Hochhaus beginnt, das gleichzeitig den Stadteingang signalisiert. Der östliche Baublock erhält parallel zu den Wohngebäuden an der Neuwerker Straße eine zusätzliche Gebäudezeile mit Büros, die gemeinsam mit der Bebauung entlang der Basisstraße und der Brüsseler Straße einen dreieckigen, städtisch geprägten öffentlichen Platzraum fasst. Dieser Platz öffnet sich großzügig zwischen dem Hochhaus und der nord-östlichen Randbebauung zur Kreuzung der Basisstraße/Prinzenallee. Der Platz erhält weitere Ausgänge jeweils an den Ecken. Von der Platzöffnung an der Basisstraße/Prinzenallee gelangt man entlang an der Mantelbebauung der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 7/2004 > Seite 7 von 44 Brüsseler Straße zum Ausgang zur Neuwerker Straße. Dort soll eine Wegeverbindung in den angrenzenden Block mit dem erhaltenswerten Baumbestand führen. Ein Ausgang an der nördlichen Spitze des Platzes führt zur zukünftigen Mündung der Viersener Straße in die Basisstraße. Die Viersener Straße wird in ihrem heutigen Kurvenbereich aufgegeben und zukünftig geradlinig auf die Basisstraße zugeführt, so dass hier keine Durchgangsverkehre mehr fließen können. Der entstehende Baublock zwischen der Viersener Straße, der Basisstraße und dem Heerdter Lohweg soll ebenfalls eine geschlossene Blockrandbebauung erhalten. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens musste in Abstimmung mit den städtischen Ämtern und den Investoren in Hinblick auf die konkreten Anforderungen überarbeitet werden. Folgende Überarbeitungen wurden vorgenommen: - Reduzierung der Gebäudehöhen in direkter Nachbarschaft zur Wohnbebauung - geänderte Anordnung von höheren Gebäudeteilen in der Randbebauung - Modifizierung der Platzgestaltung Als letzten Punkt ihres Vortrages stellt Frau Knolle die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes dar. Der Bebauungsplan wird für die neue Bürobebauung Kerngebiet festsetzen. Er bestimmt die überbaubaren Grundstücksflächen, die Höhe und die Zahl der Geschosse sowie die Dichte für die Bebauung nach dem Siegerentwurf. Der Bebauungsplan setzt für die bestehende Wohnbebauung östlich der Neuwerker Straße und südlich der Viersener Straße allgemeines Wohngebiet fest, so dass eine langfristige Sicherung der Wohnnutzung an diesem Standort erfolgt. Er wird weiterhin den dreieckigen Platzbereich, der zwischen der neuen Bebauung entstehen soll, als Fläche sichern, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Gleichzeitig wird als wesentliches Gestaltungselement des Platzbereiches eine Bepflanzung festgelegt. Der Bebauungsplan wird außerdem den Teilabschnitt der Basisstraße zwischen der Prinzenallee und dem Heerdter Lohweg planungsrechtlich vorbereiten, so dass die Erschließung der neuen Bebauung nicht über das vorhandene Straßennetz zwischen den Wohngebäuden erfolgen muss. Nach der Vorstellung von Frau Knolle gibt Herr Zelleröhr vom Amt für Verkehrsmanagement einen kurzen Einblick über die Verkehrsplanung. E r f ü h r t a u s , d a s s d i e B a s i s s t r a ß e B e s t a n d t

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 7/2004