Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 54/2005

B-Plan Nr. 5281/043 - Blumenviertel

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kettwiger Straße 13 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 4. April 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan Nr. 5281/043 - Blumenviertel - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan Nr. 5281/043 - Blumenviertel - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan Nr. 5281/043 - Blumenviertel - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) auf dieser Grundlage durchzuführen.

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Seite 1 von 5 Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan Nr. 5281/043 - Blumenviertel - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan Nr. 5281/043 - Blumenviertel - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan Nr. 5281/043 - Blumenviertel - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan Nr. 5281/043 - Blumenviertel - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) auf dieser Grundlage durchzuführen. Sachdarstellung: 1. Das Plangebiet Das nach seinen Straßennamen benannte "Blumenviertel" liegt im Stadtteil Stockum östlich des Messegeländes. Es hat eine Fläche von ca. 15,4 ha und wird im Norden von der Beckbuschstraße, im Osten von der Kaiserwerther Straße, im Süden von der Stockumer Kirchstraße und im Westen der Weißdornstraße umschlossen. Es handelt sich um ein einheitlich gewachsenes und vollständig bebautes Wohngebiet aus den 30er und 40er Jahren des letzten Jahrhunderts, das durch Umbauten und vereinzelte Neubauten aus der neueren Zeit ergänzt worden ist. Das Gebiet ist durch freistehende Einzel- und Doppelhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise geprägt; lediglich der zentrale Grünanger ist von vier zweigeschossigen Hausgruppen umgeben. Korrespondierend zu der dargestellten Bebauung sind ein bis zwei Wohneinheiten je Gebäude für das Gebiet typisch, wobei vereinzelt auch Geschosswohnungsbau aus neuerer Zeit vorzufinden ist. Gebietsprägend sind insbesondere die großzügigen privaten Vorgarten- und Gartenflächen mit durchgängigem Grünwuchs und wertvollem Baumbestand. Am Rand des Wohngebietes gelegen stellen die Gerhard-Tersteegen-Grundschule und RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 das Film-, Funk- und Fernsehzentrum (FFFZ) einschließlich des genehmigten, aber noch nicht verwirklichten Erweiterungsbaus einen Bereich mit eigener baulicher Gestaltung dar und sind deshalb nicht Bestandteil des Plangebietes. Das gleiche gilt für die Blockrandbebauung an der Ecke Stockumer Kirchstraße/Amsterdamer Straße, die einen vom Blumenviertel abweichenden städtebaulichen Charakter aufweist. 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Nach dem Gebietsentwicklungsplan (GOP) liegt das Gebiet im allgemeinen Siedlungsbereich. Im Flächenutzungsplan wird das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Gegenwärtig richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Fluchtlinienplänen Nr. 5281/11 und 5281/12 von 1937. Des Weiteren liegt das Plangebiet überwiegend in der zukünftigen Wasserschutzzone IIIA des Trinkwassereinzugsgebietes 'Am Staad' der Stadtwerke Düsseldorf. Das Plangebiet ist von Fluglärm betroffen und liegt in der Schutzzone 2 gemäß Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Düsseldorf; zusätzlich befindet sich der nördliche Teil in der Lärmschutzzone B des Landesentwicklungsplans (LEP) "Schutz vor Fluglärm"; der südliche Teil in der Schutzzone C. Ebenfalls ist im Plangebiet der Bauschutzbereich (4-km-Kreis) des Verkehrsflughafens Düsseldorf zu beachten. 3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplans Das Blumenviertel wird bei seinen Bewohnern aufgrund seiner hohen städtebaulichen Qualitäten als beliebter Wohnstandort in innenstadtnaher Lage geschätzt. Insbesondere die kleinteilige Bebauung, die großzügigen Grünbereiche, die gestalterische Einheit des Viertels und das soziale Milieu finden über die Anwohnerschaft hinaus ihre Wertschätzung. Insbesondere in Teilbereichen hat sich die homogene Gestaltung während der Gründungs phase des Viertels bis heute unverändert erhalten. Die Bestandsanalyse hat ergeben, dass für die Erhaltung des städtebaulichen Charakters und die Sicherung der zweifelsfrei hohen Qualitäten des Wohngebietes ein Handlungsbedarf besteht. Mehrere Vorhaben aus den letzten Jahren haben den nach § 34 BauGB zulässigen Rahmen vollständig ausgeschöpft und damit den Maßstab für die Genehmigung von Vorhaben ausgedehnt. Als Folge sind heute Vorhaben zulässig, die in Lage, Form, Größe und Gestalt nicht mit der angestrebten Erhaltung der gestalterischen Einheit des Viertel übereinstimmen würden. Unter Beibehaltung der gegenwärtigen Genehmigungsgrundlage kann beispielsweise in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Nachverdichtung zu Lasten der schützenswerten Gartenflächen und zum sukzessive Abriss der das Gebiet in Bauweise und Gestaltung prägenden Bebauung kommt. Diese Gefahr besteht besonders dann, wenn Grundstücke zusammengelegt wer den. Um die hohen Qualitäten des Wohngebietes für die Anwohner langfristig zu sichern, wird dieser Plan aufgestellt. Da durch den Bebauungsplan der sich aus der vorhandenen Eigenart ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert werden soll, wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Planung entspricht auch dem der Verwaltung vorliegenden und von der Bezirksvertretung unterstützten Wunsch einiger Anwohner, durch ein Bebauungsplanverfahren den Erhalt der städtebaulichen Gestalt sicherzustellen. Die Planung folgt dem Leitgedanken, die bestehenden städtebaulichen Qualitäten des Seite 3 von 5 Gebietes aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen mit dem Plan folgende Ziele und Zwecke verwirklicht werden: #Sicherung des hochwertigen Wohnstandortes durch Festschreibung der Wohnnutzung sowie Nutzungen, die das Wohnen nicht stören. Letztere sind nur als Ausnahme zulässig. #Erhaltung der durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägten Siedlungsstruktur durch die Beschränkung der Anzahl von Wohneinheiten je Gebäude. #Schutz der vorhandenen Vorgarten- und Gartenbereiche mit ihrem wertvollen Baum- und Grünbestand durch die Konzentration der Bebauung auf die schon bebauten Flächen entlang den Straßen. #Stabilisierung des einheitlichen Ortsbildes durch gestalterische Festsetzungen zu den Fassaden, den Dachformen und -aufbauten sowie den Einfriedungen. 4. Festsetzungen im Bebauungsplan Folgende Festsetzungen sollen im Bebauungsplan getroffen werden: Art der Nutzung Das Plangebiet soll entsprechend seines heutigen Charakters als reines Wohngebiet ausgewiesen werden. Ausnahmen bilden die Grundstücke entlang der Stockumer Kirchstraße; hier wird aufgrund der zusätzlich zum Wohnen ansässigen Nutzungen und der stark befahrenen Stockumer Kirchstraße ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Maß der Nutzung Die Festsetzungen zu der überbaubaren Grundstücksfläche orientieren sich deutlich am Bestand, bieten aber den Eigentümern trotzdem Entwicklungsmöglichkeiten. Lediglich in Fällen, die in ihrer baulichen Ausnutzung über dem vorgesehenen Maß liegen, wird der bauliche Bestand festgeschrieben. Das Plangebiet wird in einzelne Teilbereiche, die insbesondere in der Flächenausnutzung und der Bauweise eine Einheit bilden, untergliedert. Darauf aufbauend werden für jeden Teilbereich individuelle Nutzungsmaße festgesetzt. Die Festsetzungen zur der Geschossfläche ermöglichen auf jedem Grundstück zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Überbaubare Flächen, Baulinien, Baugrenzen Mit straßenseitigen Baulinien wird die städtebauliche Grundkonzeption des Viertels gesichert. Dahinter schließen sich 15 m tiefe überbaubare Flächen an, in denen sich der heutige Gebäudebestand wiederfindet. Mit der Beschränkung der Bebauungstiefe können die bisher unbebauten Gartenbereiche vor Bebauung geschützt werden. Gartenflächen Sowohl Vorgärten als auch die rückwärtigen Gärten sind durchgängig begrünt und mit dem gewachsenen Baumbestand besonders schützenswert. Mit einer Konzentration der Bebauung einschließlich der Stellplatz- und Garagenanlagen auf die überbaubaren Flächen und mit Festsetzungen zum Grad der Bodenversiegelung sowie der Zulässigkeit von Nebenanlagen wird der Erhalt gesichert. Gestaltung Das Blumenviertel besitzt bis heute in vielen Bereichen einen eigenen Charakter mit hohem Wiedererkennungswert. Viele der gestalterischen Elemente aus der Zeit der Erstbebauung sind bis heute unverändert erhalten geblieben und geben dem Blumenviertel die von den Bewohnern geschätzte Eigenständigkeit. Prägend sind Seite 4 von 5 insbesondere die einheitliche Dachform Satteldach, die weiß(geschlämmt)en Fassaden in Kontrast zu der dunklen Dacheindeckung sowie die offenen, großzügigen Vorgärten. Seite 5 von 5 Um diese Elemente beizubehalten oder - falls nicht mehr vorhanden - zukünftig wieder herzustellen, werden gestalterische Aussagen zu der Dachform, den Dachaufbauten, der Fassadenausbildung und der Dacheindeckung sowie den Einfriedungen vorgenommen. Lärmschutz Differenzierte Erkenntnisse zu dem im Gebiet vorhandenen Flug- und Verkehrslärm stehen noch aus, falls erforderlich werden im Bebauungsplan entsprechende Fest- setzungen getroffen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.05.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 54/2005