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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 4/2004
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Stand: 15.12.2003, Vorlage Nr. 61/4/2004
Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5579/058
- Mulvanystraße -
Aufstellung; frühzeitige Bürgerbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5579/058
- Mulvanystraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen Mulvanystraße, der Grunerstraße, der nördlichen
Düssel und der Zuwegung zur Buschermühle
- maßgebend ist der im Plan Nr. 5579/058 dargestellte
Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und
weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S.
1950) aufzustellen.
Vorrangige Planungsziele für den Bebauungsplan:
Ausweisung von
- Reinem Wohngebiet (WR)
- Öffentlicher Grünfläche (Parkanlage)
- Öffentlicher Verkehrsfläche
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Vorentwurf Nr. 5579/058 - Mulvanystraße - und beauftragt die
Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141, 1998 I S. 137), geändert
durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-
Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom
27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.04 -/-
2
Bezirksvertretung 2 27.01.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Stand: 15.12.2003, Vorlage Nr. 61/4/2004
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Stand: 19.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004
Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5579/058
- Mulvanystraße -
Stadtbezirk 2 Stadtteil Düsseltal
1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Grunerstraße, Mulvanystraße und der
nördlichen Düssel unter Einschluss des Weges zur Buscher Mühle.
Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch den Weg zur Buscher Mühle, im Osten
durch die Mulvanystraße, im Süden durch die Grunerstraße und im Westen durch die
nördliche Düssel.
Das Plangebiet ist ca. 1,3 ha groß. Auf ihm stehen im nördlichen Teil und im südlichen Teil
jeweils ein Wohnhaus (Mulvanystraße 37 und 65).
Im Plangebiet stehen rund 180 Bäume, wovon 17 in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt als wertvoll eingestuft sind. Es handelt sich überwiegend um
Ahornbäume sowie einige Eichen, Birken, Kastanien und eine Zeder. Sie befinden sich im
wesentlichen entlang der Mulvanystraße, im Eckbereich zwischen Grunerstraße und
nördlicher Düssel sowie östlich der nördlichen Düssel bis zur Buscher Mühle.
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Stand: 19.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage dargestellt.
Im Bebauungsplan Nr. 5579/44, in Kraft getreten am 27.01.1987, ist das Plangebiet als
öffentliche Grünfläche (Parkanlage) ausgewiesen. Für den Weg von der Mulvanystraße zur
Buscher Mühle ist ein Geh- und Leitungsrecht festgesetzt.
3. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
3.1 Anlass der Planung
3.1.1 Das Plangebiet ist, abgesehen vom Weg zur Buscher Mühle, im Eigentum einer
Erbengemeinschaft und war vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 5579/44 im Bereich
der Mulvanystraße aufgrund alten Planungsrechtes mit Wohnbebauung bebaubar
(Bebauungsplan Nr. 5579/36). Durch den Bebauungsplan Nr. 5579/44 ist es als öffentliche
Grünfläche ausgewiesen worden. Die gesamte öffentliche Grünfläche (Parkanlage mit
Bachlauf) erfasst auch die nördliche Düssel sowie den westlich davon befindlichen Teich
unter Einschluss der Buscher Mühle.
3.1.2 Am 16.12.1998 hat das Liegenschaftsamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen
Antrag auf Enteignung gestellt, weil keine einvernehmliche Einigung mit der
Eigentümergemeinschaft erreicht werden konnte. Mit Rücksicht auf die Anregung der
Erbengemeinschaft, dass eine einvernehmliche Lösung darin bestehen könnte, dass ein
Teil des Grundstückes im Bereich des bestehenden Gebäudes Mulvanystraße 37 einer
Bebauung zugeführt wird und die übrige Grundstücksfläche der Stadt Düsseldorf zur
Anlegung der öffentlichen Grünfläche übertragen wird, ruht das Enteignungsverfahren bei
der Bezirksregierung Düsseldorf.
3.2 Ziel der Planung
3.2.1 Nach der beigefügten Bebauungskonzeption sollen die Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 5579/44 geändert werden, durch die Festsetzung eines reinen
Wohngebietes (WR).
Der bisherige Weg von der Mulvanystraße zur Buscher Mühle soll als öffentliche
Verkehrsfläche ausgewiesen werden, weil dieser in mehrfacher Weise zur Erschließung
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Stand: 19.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004
dient.
Auf der Teilfläche A im Eckbereich zwischen Mulvanystraße und Weg zur Buscher Mühle
(ca. 2 200 qm) soll Geschosswohnungsbau mit vier Vollgeschossen und einem
Staffelgeschoss mit Flachdach (ca. 40 WE) sowie Tiefgarage ausgewiesen werden.
Auf der Teilfläche B (ca. 2 300 qm) unter Einbeziehung des vorhandenen Wohnhauses
Mulvanystraße 37 soll in Ergänzung des Bestandes eine eingeschossige Wohnbebauung
ausgewiesen werden. Die Fläche C (ca. 7 710 qm) soll gemäß der bisherigen Ausweisung
öffentliche Grünfläche bleiben.
3.2.2 Mit Schreiben vom 24.11.2003 hat sich die Erbengemeinschaft für den Fall, dass der
Bebauungsplan Nr. 5579/44 gemäß dem Bebauungskonz ept geändert wird und
entsprechendes Baurecht geschaffen wird, bereit erklärt, auf eigene Kosten ein
Grünflächengutachten in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Auftrag
zu geben und notwendige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ferner hat sich die
Erbengemeinschaft bereit erklärt, die verbleibende öffentliche Grünfläche (Fläche C) für
einen EURO auf die Stadt Düsseldorf zu übertragen. In diesem Falle würde das
Enteignungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingestellt.
4. Umweltbelange
4.1 Natur und Landschaft
Durch ein landschaftspflegerisches Gutachten muß geklärt werden, in welchem Umfange
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich werden.
4.2 Lärmschutz
Wegen der benachbarten Trasse der Deutschen Bahn AG sind bereits Voruntersuchungen
durchgeführt worden, wonach aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden könnten.
Die Eigentümergemeinschaft hat sich bereit erklärt, auf eigene Kosten ein
Lärmschutzgutachten in Auftrag zu geben, um Notwendigkeit und Umfang von
Lärmschutzmaßnahmen abzuklären und diese auf eigene Kosten durchzuführen.