Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 4/2004

B-Plan Nr. 5579/058 - Mulvanystraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mulvanystraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5579/058 - Mulvanystraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Mulvanystraße, der Grunerstraße, der nördlichen Düssel und der Zuwegung zur Buschermühle - maßgebend ist der im Plan Nr. 5579/058 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. Vorrangige Planungsziele für den Bebauungsplan: Ausweisung von - Reinem Wohngebiet (WR) - Öffentlicher Grünfläche (Parkanlage) - Öffentlicher Verkehrsfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf Nr. 5579/058 - Mulvanystraße - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU- Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 4/2004 Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2003, Vorlage Nr. 61/4/2004 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5579/058 - Mulvanystraße - Aufstellung; frühzeitige Bürgerbeteiligung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5579/058 - Mulvanystraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Mulvanystraße, der Grunerstraße, der nördlichen Düssel und der Zuwegung zur Buschermühle - maßgebend ist der im Plan Nr. 5579/058 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. Vorrangige Planungsziele für den Bebauungsplan: Ausweisung von - Reinem Wohngebiet (WR) - Öffentlicher Grünfläche (Parkanlage) - Öffentlicher Verkehrsfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf Nr. 5579/058 - Mulvanystraße - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU- Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.04 -/- 2 Bezirksvertretung 2 27.01.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 4/2004 Seite 2 von 5 Stand: 15.12.2003, Vorlage Nr. 61/4/2004 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 4/2004 Seite 3 von 5 Stand: 19.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5579/058 - Mulvanystraße - Stadtbezirk 2 Stadtteil Düsseltal 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Grunerstraße, Mulvanystraße und der nördlichen Düssel unter Einschluss des Weges zur Buscher Mühle. Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch den Weg zur Buscher Mühle, im Osten durch die Mulvanystraße, im Süden durch die Grunerstraße und im Westen durch die nördliche Düssel. Das Plangebiet ist ca. 1,3 ha groß. Auf ihm stehen im nördlichen Teil und im südlichen Teil jeweils ein Wohnhaus (Mulvanystraße 37 und 65). Im Plangebiet stehen rund 180 Bäume, wovon 17 in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt als wertvoll eingestuft sind. Es handelt sich überwiegend um Ahornbäume sowie einige Eichen, Birken, Kastanien und eine Zeder. Sie befinden sich im wesentlichen entlang der Mulvanystraße, im Eckbereich zwischen Grunerstraße und nördlicher Düssel sowie östlich der nördlichen Düssel bis zur Buscher Mühle. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 4/2004- 4 - Stand: 19.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Im Bebauungsplan Nr. 5579/44, in Kraft getreten am 27.01.1987, ist das Plangebiet als öffentliche Grünfläche (Parkanlage) ausgewiesen. Für den Weg von der Mulvanystraße zur Buscher Mühle ist ein Geh- und Leitungsrecht festgesetzt. 3. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 3.1 Anlass der Planung 3.1.1 Das Plangebiet ist, abgesehen vom Weg zur Buscher Mühle, im Eigentum einer Erbengemeinschaft und war vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 5579/44 im Bereich der Mulvanystraße aufgrund alten Planungsrechtes mit Wohnbebauung bebaubar (Bebauungsplan Nr. 5579/36). Durch den Bebauungsplan Nr. 5579/44 ist es als öffentliche Grünfläche ausgewiesen worden. Die gesamte öffentliche Grünfläche (Parkanlage mit Bachlauf) erfasst auch die nördliche Düssel sowie den westlich davon befindlichen Teich unter Einschluss der Buscher Mühle. 3.1.2 Am 16.12.1998 hat das Liegenschaftsamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Enteignung gestellt, weil keine einvernehmliche Einigung mit der Eigentümergemeinschaft erreicht werden konnte. Mit Rücksicht auf die Anregung der Erbengemeinschaft, dass eine einvernehmliche Lösung darin bestehen könnte, dass ein Teil des Grundstückes im Bereich des bestehenden Gebäudes Mulvanystraße 37 einer Bebauung zugeführt wird und die übrige Grundstücksfläche der Stadt Düsseldorf zur Anlegung der öffentlichen Grünfläche übertragen wird, ruht das Enteignungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf. 3.2 Ziel der Planung 3.2.1 Nach der beigefügten Bebauungskonzeption sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5579/44 geändert werden, durch die Festsetzung eines reinen Wohngebietes (WR). Der bisherige Weg von der Mulvanystraße zur Buscher Mühle soll als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden, weil dieser in mehrfacher Weise zur Erschließung Ö Vorlagen - Nr. 61/ 4/2004- 5 - Stand: 19.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2004 dient. Auf der Teilfläche A im Eckbereich zwischen Mulvanystraße und Weg zur Buscher Mühle (ca. 2 200 qm) soll Geschosswohnungsbau mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit Flachdach (ca. 40 WE) sowie Tiefgarage ausgewiesen werden. Auf der Teilfläche B (ca. 2 300 qm) unter Einbeziehung des vorhandenen Wohnhauses Mulvanystraße 37 soll in Ergänzung des Bestandes eine eingeschossige Wohnbebauung ausgewiesen werden. Die Fläche C (ca. 7 710 qm) soll gemäß der bisherigen Ausweisung öffentliche Grünfläche bleiben. 3.2.2 Mit Schreiben vom 24.11.2003 hat sich die Erbengemeinschaft für den Fall, dass der Bebauungsplan Nr. 5579/44 gemäß dem Bebauungskonz ept geändert wird und entsprechendes Baurecht geschaffen wird, bereit erklärt, auf eigene Kosten ein Grünflächengutachten in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Auftrag zu geben und notwendige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ferner hat sich die Erbengemeinschaft bereit erklärt, die verbleibende öffentliche Grünfläche (Fläche C) für einen EURO auf die Stadt Düsseldorf zu übertragen. In diesem Falle würde das Enteignungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingestellt. 4. Umweltbelange 4.1 Natur und Landschaft Durch ein landschaftspflegerisches Gutachten muß geklärt werden, in welchem Umfange Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich werden. 4.2 Lärmschutz Wegen der benachbarten Trasse der Deutschen Bahn AG sind bereits Voruntersuchungen durchgeführt worden, wonach aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden könnten. Die Eigentümergemeinschaft hat sich bereit erklärt, auf eigene Kosten ein Lärmschutzgutachten in Auftrag zu geben, um Notwendigkeit und Umfang von Lärmschutzmaßnahmen abzuklären und diese auf eigene Kosten durchzuführen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 4/2004