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Ö Vorlagen - Nr. 171 81/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Martin-Luther-Platz 28 - Nutzungsänderung von Ladenlokal in Gastronomie-
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Ablösung von 8 Stellplätzen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Martin-Luther-Platz 28 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5576/78, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist. Da dieser
Bebauungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die
planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch.
Geplant ist, die ehemaligen Ladenflächen im Erd- und Zwischengeschoss des
bestehenden Gebäudes auf einer Fläche von ca. 168 qm umzubauen und einer
Gastronomienutzung zuzuführen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu
erteilen, da das Vorhaben in einem Kerngebiet zulässig ist und sich auch nach seinem
Maß in die nähere Umgebung einfügt.
Allerdings macht die Nutzungsänderung den Nachweis von zusätzlich 8 Stellplätzen
erforderlich.
Da diese Stellplätze weder auf dem eigenen Grundstück noch auf einem Grundstück in
der näheren Umgebung nachgewiesen werden können, hat der Bauherr die Ablösung der
Stellplätze beantragt.
Die Verwaltung befürwortet die Ablösung aufgrund der Grundstücksituation und der guten
verkehrlichen Anbindung an den ÖPNV.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Stellplätze in einer
Anwohnerparkzone abgelöst werden sollen.
Anlagen:
- Lageplan
- Ansicht
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT