Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 81/2004

Bauantrag Martin-Luther-Platz 28

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Martin-Luther-Platz 28 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 2. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 171 81/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Martin-Luther-Platz 28 - Nutzungsänderung von Ladenlokal in Gastronomie- Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Ablösung von 8 Stellplätzen. Sachdarstellung: Das Grundstück Martin-Luther-Platz 28 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5576/78, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist. Da dieser Bebauungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Geplant ist, die ehemaligen Ladenflächen im Erd- und Zwischengeschoss des bestehenden Gebäudes auf einer Fläche von ca. 168 qm umzubauen und einer Gastronomienutzung zuzuführen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, da das Vorhaben in einem Kerngebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die nähere Umgebung einfügt. Allerdings macht die Nutzungsänderung den Nachweis von zusätzlich 8 Stellplätzen erforderlich. Da diese Stellplätze weder auf dem eigenen Grundstück noch auf einem Grundstück in der näheren Umgebung nachgewiesen werden können, hat der Bauherr die Ablösung der Stellplätze beantragt. Die Verwaltung befürwortet die Ablösung aufgrund der Grundstücksituation und der guten verkehrlichen Anbindung an den ÖPNV. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Stellplätze in einer Anwohnerparkzone abgelöst werden sollen. Anlagen: - Lageplan - Ansicht Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 81/2004