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Ö Vorlagen - Nr. 175 54/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag An St. Swidbert 43a - Anbau eines Hofgebäudes mit Garage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück An Sankt Swidbert 43 a liegt innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Absatz 1
Baugesetzbuch erfolgt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein denkmalgeschützes Wohnhaus (ehemaliges
Postgebäude).
Geplant ist, ein zweigeschossiges Einfamilienhaus als Anbau an dem auf dem Grundstück
befindlichen Bestand sowie einen geschlossenen Carport zu errichten.
Es übernimmt in Traufe und First die Höhen des angrenzenden Bestandes. Die
rückwärtige Außenwand liegt in etwa in Verlängerung der Tiefe der rückwärtigen
Kirchenwand, die aufgrund ihrer Dominanz, die Umgebungsbebauung bezüglich der
Bebauungstiefe maßgeblich prägt.
Da sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt,
besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.
Das Vorhaben macht den Nachweis von einem Stellplatz erforderlich, der auf dem
Baugrundstück nachgewiesen wird.
Um das Vorhaben realisieren zu können, muß ein satzungsgeschützter Baum (Eiche)
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirkvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und sich auf dem Grundstück ein
denkmalgeschützes Wohnhaus befindet.
Anlagen:
S Lageplan
S Ansichten
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 54/2005
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Dezernentin / Dezernent:Oberbürgermeister Erwin