Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück An Sankt Swidbert 7 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Das Bauvorhaben wird somit bauplanungsrechtlich nach § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt, wonach es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss und die Erschließung gesichert sein muss.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO beurteilt. Die geplante Wohnnutzung ist somit zulässig. Durch das Bauvorhaben mindert sich das Bauvolumen des Bestandsgebäudes. Dieses fügt sich somit weiterhin in die Umgebung ein.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV5/006/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag An Sankt Swidbert 7 - Nutzungsänderung Erdgeschoss - Gewerbe in
Wohnen, Abbbruch Obergeschoss Hinterhaus und Abbruch Gaube
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 28.01.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück An Sankt Swidbert 7 befindet sich im unbeplanten
Innenbereich. Das Bauvorhaben wird somit bauplanungsrechtlich nach § 34 Absatz 2
BauGB beurteilt, wonach es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügen muss und die Erschließung gesichert sein muss.
Das Grundstück liegt im Bereich der Denkmalschutzsatzung Kaiserswerth-Altstadt.
Auf dem schräg gegenüberliegenden Grundstück An Sankt Swidbert 18 befindet sich
ein denkmalgeschütztes Wohngebäude. Darüber hinaus stehen weitere Denkmäler,
wie z.B. das ehemalige Marienkrankenhaus, in der näheren Umg ebung.
Die im Bestand vorhandene Nutzung als Gewerbe im Erdgeschoss soll einer
Wohnnutzung zugeführt werden.
Im rückwärtigen Bereich wird eine Gaube zurückgebaut.
Das Obergeschoss des rückwärtig gelegenen Anbaus wird zu einem begrünten
Flachdach ohne Austritt zurückgebaut.
Seite 2
Aufgrund der denkmalgeschützten Bebauung auf einem benachbarten Grundstück
und der Beurteilung nach § 34 BauGB fällt die Genehmigung des Bauantrags in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO
beurteilt. Die geplante Wohnnutzung ist somit zulässig.
Durch das Bauvorhaben mindert sich das Bauvolumen des Bestandsgebäudes. Dieses
fügt sich somit weiterhin in die Umgebung ein.
Hinsichtlich Geschossigkeit, Gebäudehöhe, dem Verhältnis von Grund- und Freifläche
sowie der Bauweise kommt es nicht zu einer Änderung gegenüber der
Bestandsbebauung.
Das Denkmalamt hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Es beeinträchtigt weder das
Denkmal noch steht es der Dankmalbereichssatzung entgegen.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Genehmigung keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Durch das Bauvorhaben entsteht kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Für das Vorhaben
müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werd en.
Anlagen:
Flurkarte
Luftbild
Lageplan
Ansicht Südost straßenseitig
Ansichten Nordost und Nordwest
Ansicht Südost straßenseitig als Text anzeigen
Title: 00541065.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00541065.pdf
Published Time: Mon, 13 Jan 2025 12:18:44 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Ansichten Nordost und Nordwest als Text anzeigen
Title: 00541066.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00541066.pdf
Published Time: Mon, 13 Jan 2025 12:19:12 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content: