Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 175 10/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Angermunder Straße o. Nr. -- Neubau eines SB-Marktes -
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) und der
Baugrenze.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Angerm under Straße o.Nr. liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5387/02, der das Gebiet als Mischgebiet
ausweist und u.a. eine GRZ von 0,2 und eine Baugrenze festsetzt.
Geplant ist der Neubau eines eingeschossigen SB-Marktes mit einer Verkaufsfläche von
kleiner 700 qm. Zudem sollen 80 Stellplätze errichtet werden.
Der Neubau soll hinter der vorhandenen straßenseitigen Tankstelle errichtet werden.
Durch die Bauvoranfrage soll nur die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Alle
anderen Aspekte bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die festgesetzte GRZ von 0,2 um ca. 0,1 und die rückwärtige Baugrenze
durch den Baukörper überschritten werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden. Der neue SB-Markt soll insbesondere der Versorgung des westlichen
Ortsteiles Angermunds dienen. Die Festsetzung der GRZ entspricht nicht mehr unbedingt
heutigen Standards für ein Mischgebiet, so dass die Überschreitung aus baurechtlicher
Sicht vertretbar ist. Die Verschiebung des Baukörpers bis an die B-Plan-Grenze ergibt
sich aus dem Grundstücksverlauf; bei Einhaltung der Baugrenze müßte die Größe
reduziert werden, so dass
das heute übliche Sortiment nicht mehr angeboten werden könnte.
Eine Beeinträchtigung für die vorgesehene Planstraße 0874 und den nördlich
angrenzenden Außenbereich ist nicht gegeben.
Begrünungsmaßnahmen bleiben ebenfalls dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 10/2004
Seite 2 von 2
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.01.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin