Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 10/2004/1

Bauvoranfrage Angermunder Straße o. Nr.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Angermunder Straße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 26. Januar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Baugrenze.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 10/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Angermunder Straße o. Nr. -- Neubau eines SB-Marktes - Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Baugrenze. Sachdarstellung: Das Grundstück Angerm under Straße o.Nr. liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5387/02, der das Gebiet als Mischgebiet ausweist und u.a. eine GRZ von 0,2 und eine Baugrenze festsetzt. Geplant ist der Neubau eines eingeschossigen SB-Marktes mit einer Verkaufsfläche von kleiner 700 qm. Zudem sollen 80 Stellplätze errichtet werden. Der Neubau soll hinter der vorhandenen straßenseitigen Tankstelle errichtet werden. Durch die Bauvoranfrage soll nur die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Alle anderen Aspekte bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte GRZ von 0,2 um ca. 0,1 und die rückwärtige Baugrenze durch den Baukörper überschritten werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der neue SB-Markt soll insbesondere der Versorgung des westlichen Ortsteiles Angermunds dienen. Die Festsetzung der GRZ entspricht nicht mehr unbedingt heutigen Standards für ein Mischgebiet, so dass die Überschreitung aus baurechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Verschiebung des Baukörpers bis an die B-Plan-Grenze ergibt sich aus dem Grundstücksverlauf; bei Einhaltung der Baugrenze müßte die Größe reduziert werden, so dass das heute übliche Sortiment nicht mehr angeboten werden könnte. Eine Beeinträchtigung für die vorgesehene Planstraße 0874 und den nördlich angrenzenden Außenbereich ist nicht gegeben. Begrünungsmaßnahmen bleiben ebenfalls dem Genehmigungsverfahren vorbehalten. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 10/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 27.01.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 10/2004/1