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Title: Vorlage 179/ 108/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00341841.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:05:43 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 179/ 108/2019
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Leverkuser Straße 10
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5772/32.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Leverkuser Straße 10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 5772/32, der für das Grundstück ein WR-Gebiet (reines Wohngebiet), eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3, eine I-geschossige Bebauung, Baulinien und Baugrenzen festsetzt.
Geplant ist der Neubau eines III- bis IV-geschossigen straßenbegleitenden Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten. Die Bebauung des Grundstückes erfolgt
im Rahmen des kooperativen Wohnprojektes „Düsseldorf - Ein Zuhause für alle“.
Das Gebäude wird entlang der Leverkuser Straße IV-geschossig, angrenzend an die Küppersteger Straße III-geschossig errichtet.
Der Baukörper überschreitet sowohl im rückwärtigen als auch im seitlichen Bereich die festgesetzten Baugrenzen.
Die festgesetzte Baulinie wird durch die zur Leverkuser Straße entstehenden Balkone um rund 1,60m überschritten.
Darüber hinaus überschreitet der Baukörper die Festsetzungen hinsichtlich der GRZ um 0,02 und der GFZ um 0,63.
Die auf dem Grundstück bestehende Parkpalette wird abgebrochen und somit die Neubebauung ermöglicht.
Begründung:
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und begrüßt grundsätzlich die Entstehung von Wohnraum.
Die geplante Nutzung ist im hier festgesetzten reinen Wohngebiet zulässig, anstelle einer Parkpalette soll hier Wohnraum entstehen.
Der Bebauungsplan setzt I-geschossige Gebäude fest. Die geplante III- bis IV-geschossige Bebauung ist aufgrund des erhöhten Wohnnutzungspotenzials zeitgemäß, hieraus resultieren die Überschreitung der festgesetzten GRZ- und GFZ
Die Überschreitung der Baugrenzen erfolgt entsprechend der bestehenden Bebauung der benachbarten Gebäude und führt somit die städtebauliche Struktur der Umgebung fort.
Die Überschreitung der Baulinie entsteht durch die straßenseitigen Balkone, der Hauptbaukörper hält diese Festsetzung ein. Die Balkone stellen aufgrund ihrer Größe Vorlage 179/ 108/2019
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lediglich untergeordnete Bauteile dar und tragen zu einer Optimierung der Wohnverhältnisse bei.
Nachrichtlich:
Die für das Vorhaben erforderlichen 12 Stellplätze werden auf den verbleibenden Parkpaletten nachgewiesen. Satzungsgeschützte Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Anlagen:
- Katasterauszug
- Luftbild
- Lageplan
- Auszug B-Plan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 17.05.2019 wegen
Beratungsbedarfs
vertagt
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Frau Zuschke
Anlagen zur Vorlage 179/108/2019 als Text anzeigen
Title: 00341859.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00341859.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:09:56 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
Anlage 1 zur Vorlage 179/108/2019 Anlage 2 zur Vorlage 179/108/2019 Anlage 3 zur Vorlage 179/108/2019 ht Leverkuser Straße Anlage 4 zur Vorlage 179/108/2019 ht Erschließungsseite Anlage 5 zur Vorlage 179/108/2019