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Title: Vorlage 171/ 176/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00302755.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:14:56 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 171/ 176/2017
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X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Oststraße 12,14 - Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung NRW.
Sachdarstellung :
Das Grundstück Oststraße 12-14 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 5576/78, der als Art der Nutzung ein besonderes Wohngebiet festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.
Bereits in der Sitzung vom 07.10.2016 hat die Bezirksvertretung auf dem Grundstück der Bauvoranfrage für die Errichtung von 3 Stadtvillen zugestimmt. Es wurde nun eine veränderte Planung vorgelegt.
Es ist geplant, 2 Mehrfamilienhäuser mit 54 barrierefreien Wohnungen im Blockinnenbereich zu errichten. Die Gebäude sind als I-IV-geschossige Terrassenhäuser mit einer maximalen Höhe von 13,85 m vorgesehen. Der Innenhof soll über die Bestandszufahrt von der Oststraße erschlossen werden. Die erforderliche Kinderspielfläche wird auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt.
Der Innenhof wird durch einen abgestaffelten 3- bis 7-geschossigen Gebäudeflügel mit einer Höhe von bis zu 25,67 m geprägt. Somit fügen sich die geplanten Gebäude in Bezug auf die Gebäudehöhe und das Maß der Nutzung in die bestehende städtebauliche Struktur ein.
Auf dem Grundstück überlagern sich die Abstandflächen. Hierfür ist die Zulassung einer Abweichung nach § 6 i.V.m. § 73 BauO NRW erforderlich. Die Überlappung liegt im Bereich der Terrasse von Haus Nr. 14 und ist geringfügig. Beeinträchtigung der Belichtung oder des Brandschutzes liegen nicht vor. Gegen die Zulassung der Abweichung bestehen keine Bedenken
Für das Vorhaben ist der Nachweis von 16 Stellplätzen erforderlich. Davon werden 2 oberirdisch als behindertengerechte Stellplätze an den Wohngebäuden, die übrigen 14 per Baulast in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen. Fahrradstellplätze werden in ausreichender Anzahl nachgewiesen.
Von dem Vorhaben sind 5 satzungsgeschützte Bäume betroffen. Eine Fällgenehmigung wurde in Aussicht gestellt. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-und Forstamt. Hierfür wird ein Grünanlagenkonzept erstellt.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheides, da sich das Bauvorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach Vorlage 171/ 176/2017
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§ 34 BauGB erfolgt, eine Abweichung nach § 73 BauO NRW zugelassen werden soll und das Grundstück größer als 1.000 m² ist.
Anlagen:
- Lageplan
- Grundrisse
- Ansichten
- Perspektiven
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 20.10.2017 -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Frau Zuschke