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Ö Vorlagen - Nr. 176 23/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Rather Kreuzweg 73 - Errichtung von sechs Reihenhäusern und einer
Doppelgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
und der Geschossigkeit.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Rather Kreuzweg 73 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5681/17, der das Gebiet als Mischgebiet ausweist und u.a.
Baugrenzen und im südlichen Grundstücksbereich eine I-Geschossigkeit festsetzt.
Auf dem Grundstück befindet sich innerhalb der Baugrenzen für eine III-geschossige
Bebauung mit Flachdach die Verteilerstation einer Telefongesellschaft. Nördlich dieser
Verteilerstation sollen sechs II-geschossige Reihenhäuser mit Flachdach neu entstehen.
Südlich ist innerhalb der Baugrenzen ein II-geschossiges Doppelhaus mit Flachdach und
mit zwei Wohneinheiten geplant.
Die Erschließung der Neubauten soll über eine Verkehrsfläche zwischen den Häusern
Rather Kreuzweg 71 und 77 erfolgen.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die sechs Reihenhäuser außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen errichtet werden sollen und das Doppelhaus die festgesetzte I-
Geschossigkeit um ein Geschoss überschreitet.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die festgesetzte GRZ von 0,3 wird mit
geplanten 0,21 und die festgesetzte GFZ von 1,0 mit geplanten 0,41 deutlich
unterschritten.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 8 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze
sollen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 176 23/2005
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 6 23.02.05 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin