Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 176 23/2005

Bauvoranfrage Rather Kreuzweg 73

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rather Kreuzweg 73 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der Geschossigkeit.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 176 23/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rather Kreuzweg 73 - Errichtung von sechs Reihenhäusern und einer Doppelgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der Geschossigkeit. Sachdarstellung: Das Grundstück Rather Kreuzweg 73 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5681/17, der das Gebiet als Mischgebiet ausweist und u.a. Baugrenzen und im südlichen Grundstücksbereich eine I-Geschossigkeit festsetzt. Auf dem Grundstück befindet sich innerhalb der Baugrenzen für eine III-geschossige Bebauung mit Flachdach die Verteilerstation einer Telefongesellschaft. Nördlich dieser Verteilerstation sollen sechs II-geschossige Reihenhäuser mit Flachdach neu entstehen. Südlich ist innerhalb der Baugrenzen ein II-geschossiges Doppelhaus mit Flachdach und mit zwei Wohneinheiten geplant. Die Erschließung der Neubauten soll über eine Verkehrsfläche zwischen den Häusern Rather Kreuzweg 71 und 77 erfolgen. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die sechs Reihenhäuser außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden sollen und das Doppelhaus die festgesetzte I- Geschossigkeit um ein Geschoss überschreitet. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die festgesetzte GRZ von 0,3 wird mit geplanten 0,21 und die festgesetzte GFZ von 1,0 mit geplanten 0,41 deutlich unterschritten. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 8 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 176 23/2005 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 6 23.02.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176 23/2005