Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 2/2005

Pl5581/36-Rather Kreuzweg/Marler2.VerlVä

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rather Kreuzweg · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 21. Dezember 2004veröffentlicht

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Rather Kreuzweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 2_2005_21111.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071968.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:12:17 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 2/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5581/36 - Rather Kreuzweg/Marler Straße -2. Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 06 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Rahmen seiner Vorberatu n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i. V. m. § 233 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)) folgende Satzung über die 2. Verlängerung einer Veränderungssperre: “Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 11.03.2002 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet südwestlich des Rather Kreuzweges etwa zwischen der Marler Straße und der Osterfelder Straße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5581/36 dargestellte Geltungsbereich -wird um ein weiteres Jahr verlängert und endet somit spätestens am 23.03.2006. § 6 der Satzung vom 18.03.2002 wird insoweit geändert.” Sachdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.02.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5581/35 für das Gebiet Rather Kreuzweg / Marler RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 2/2005 Seite 2 von 2 Straße, beschlossen. Anlass dafür war die Anfrage zur Errichtung eines Supermarktes, dessen Betrieb den städtebaulichen Zielen für diesen Bereich nicht entsprach. Nach Zurückstellung der Bauvoranfrage wurde zur Sicherung der Planungsziele am 18.03.2002 vom Rat der Stadt eine Veränderungssperre beschlossen, die am 23.03.2002 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde. Das Bebauungsplan-Verfahren konnte über einen längeren Zeitraum nicht weitergeführt werden, da die russisch-orthodoxe Kirche sich nicht dazu entschließen konnte, den noch unbebauten Teil zu erwerben. Mehrfach wurde der Kirche ein Zeitraum für eine Entscheidung zugestanden. Im Juli 2004 hat die russisch-orthodoxe Kirche das für den Bau eines Kirchenzentrums freigehaltene Grundstück für andere Nutzungen freigegeben. Daraufhin wurden die Inhalte des Bebauungsplanes auf das ursprüngliche Ziel der Ausweisung von Gewerbegebieten geändert. Nach entsprechender Überarbeitung der Planung fasste der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 17.11.2004 den Beschluss für die öffentliche Auslegung, die in der Zeit vom 14.12.2004 bis zum 20.01.2005 stattfindet. Das Ziel der Sicherung der Attraktivität und der Leistungsfähigkeit des Zentrums Rath durch Ausschluss eines weiteren Supermarktes im Plangebiet besteht unverändert. Zur Sicherung dieses Planungszieles ist es erforderlich, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg / Marler Straße - geltende Veränderungssperre (Nr. 5581/36) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.05 -/- 2Bezirksvertretung 6 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 2/2005