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Title: Vorlage 01/ 172/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00296941.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:58:00 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Vorlage 01/ 172/2017
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X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Am Trippelsberg 100 - Errichtung einer Logistikhalle, mit Bürobereich und LKW-Anlieferungen
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die Erteilung des Vorbescheids.
Sachdarstellung :
Mit Antrag vom 31.08.2016 beantragte die Bauherrin die Erteilung des Vorbescheids.
Geplant ist die Errichtung einer Logistikhalle mit Bürobereich (ca. 18.163m² großer Hallenkomplex auf einem ca. 32.450m² großen Grundstück) und LKW –
Anlieferungen.
Die Hallen sollen als Umschlag-, Verarbeitungs-, Produktions- und / oder Kommissionierungshallen im 24h – Betrieb genutzt werden. Die geplante Aufteilung der Halle lässt zwei unterschiedliche Nutzer zu. Am Standort sind zunächst 35 Lager-und Büroarbeitsplätze vorgesehen.
Der Antrag auf Vorbescheid beschränkt sich auf die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens.
Der Vorhabenstandort liegt im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB.
Die nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet mit einem Logistikunternehmen und weiteren Lagerhallen.
Zudem liegt das Grundstück im Bereich des Aufstellungsbeschlusses für einen Containerhafen mit angegliederten Industrie- und Gewerbeflächen.
Die Bezirksvertretung war für die Entscheidung über die anliegende Beschlussvorlage ( Anlage 1 ) zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, das Baugrundstück größer 1.000m² und das Bauvolumen größer als 7.000m³ ist.
Die Bezirksvertretung vertagte die Entscheidung in ihrer Sitzung am 03.02.2017, da Beratungsbedarf bestand.
Die Genehmigung wurde von der Bezirksvertretung in der Sitzung am 24.03.2017 abgelehnt.
Der Oberbürgermeister beanstandete diesen Beschluss mit Schreiben vom 26.04.2017 gemäß §§ 37 Absatz 6 Satz 5, 54 Absatz 3 GO NRW ( Anlage 2 ).
Die Beanstandung des Oberbürgermeisters war Gegenstand der erneuten Beratung in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 12.05.2017 (Vorlage 179/101/2017). Die Bezirksvertretung nahm die Beanstandung zur Kenntnis, bestätigte ihre bisherige Auffassung und lehnte den Antrag erneut ab. Vorlage 01/ 172/2017
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Die Zuständigkeit des Rates folgt aus §§ 37 Abs. 6 Satz 5, 54 Absatz 3 Satz 2 GO NRW.
Der Beschluss verletzt aus folgenden Gründen geltendes Recht:
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zudem liegt es im Bereich des Aufstellungsbeschlusses für einen Containerhafen mit angegliederten Industrie- und Gewerbeflächen.
Das geplante Vorhaben fügt sich im Sinne des § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein und entspricht zusätzlich den Planungszielen in diesem Bereich.
Die Erschließung ist im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz BauGB gesichert, denn das Vorhaben kann störungsfrei, also ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und des Straßenzustandes, verwirklicht werden.
In der Sitzung vom 03.02.2017 vertagte die Bezirksvertretung die Entscheidung über die Bauvoranfrage und bat die Verwaltung, der Bezirksvertretung das in der Vorlage erwähnte Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen.
Dieser Bitte ist die Verwaltung nachgekommen; das Verkehrsgutachten wurde der Bezirksvertretung zur Einsichtnahme übersandt.
In der darauffolgenden Sitzung der Bezirksvertretung am 24.03.2017 wurde zudem seitens der Verwaltung und seitens des Gutachterbüros, das das Verkehrsgutachten erstellt hat, ausführlich erläutert, dass dem Vorhaben keine verkehrsrechtlichen Versagungsgründe entgegenstehen.
Die Bedenken der Bezirksvertretung zur Frage der verkehrlichen Erschließung wurde somit im Rahmen des Antragsverfahrens eingehend untersucht und widerlegt.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass - bestätigt durch das zuständige Fachamt -negative Auswirkungen auf den Verkehr nicht zu erwarten sind und daher ein Anspruch auf Erteilung des beantragten Vorbescheids besteht.
Anlagen:
- Abgelehnte Beschlussvorlage Vorlagennummer 179/30/2017 nebst Anlagen zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 24.03.2017 ( Anlage 1 )
- Beanstandung vom 26.04.2017 gegen den Beschluss der Bezirksvertretung (Anlage 2 )Vorlage 01/ 172/2017
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsda tum Ergebnis
Rat 13.07.2017 -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke