Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 20/2005

Bauvoranfrage Urdenbacher Allee 83

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Urdenbacher Allee 83 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 179 20/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Urdenbacher Allee 83 - Neubau eines Seniorenzentrums in Benrath Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung. Sachdarstellung: Das Grundstück Urdenbacher Allee 83 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Durchführungsplanes Nr. 6068/11, der für das Baugrundstück eine Nutzung als Krankenhaus ausweist. Da der Durchführungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Auf dem südlichen Teil des Grundstückes des Krankenhaus Benrath entlang der Kolhagenstraße befinden sich I- und II-geschossige Baukörper, die abgerissen werden sollen. Nach Freimachung des Grundstücks soll hier ein IV-geschossiger Baukörper mit Flachdach neu errichtet werden. Das Gebäude wird dreiecksförmig mit einem I- geschossigen Zwischentrakt ausgebildet. Das vierte Geschoss wird mit einem Rücksprung von 5 m zur Gebäudefront Kolhagenstraße hin errichtet. Durch das zurückgesetzte Erdgeschoss wird die Fassade nochmals gegliedert. Die Fassade wird in Putz und Glas gestaltet. Insgesamt sollen im Neubau 100 Seniorenwohnplätze entstehen. Der Haupteingang ist von der Kolhagenstraße vorgesehen. Die gesamte Versorgung des Gebäudes erfolgt über den Wirtschaftshof des Krankenhauses. Das Bauvolumen beträgt ca. 20.019 cbm. Um das Bauvorhaben g enehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung erforderlich, da das Seniorenzentrum nicht als Krankenhausnutzung anzusehen ist. Die Verwaltung hat allerdings keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält. Das Grundstück wird für die ursprünglich festgesetzte Nutzung nicht mehr benötigt. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich um eine artverwandte Nutzung, bei der durch die Nähe zum Krankenhaus positive Synergieeffekte ermöglicht werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 20/2005 Seite 2 von 2 Da sich das Bauvorhaben auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Bei den Gebäuden entlang der Kolhagenstraße handelt es sich im vorderen Bereich um eine III-geschossige, im weiteren Verlauf II-geschossige Straßenrandbebauung. Der Neubau des Seniorenzentrums nimmt die vorhandene Höhenstaffelung der gegenüberliegenden Gebäude auf. Er überschreitet zwar mit der Attika des III- geschossigen Baukörpers den Traufhöhenbereich der bestehenden Wohnhäuser geringfügig, bleibt aber mit dem zurückgesetzten vierten Geschoss unterhalb der Firsthöhe der Wohnhäuser. Durch den gewählten großen Gebäudeabstand von ca. 15 m zur Kohlhagenstraße wird der gegenüberliegenden Wohnbebauung in angemessener Weise Rechnung getragen. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 10 Stellplätzen erforderlich. Insgesamt sollen 35 Stellplätze neu entstehen. Durch die Errichtung von deutlich mehr Stellplätzen als baurechtlich gefordert, ist eine Zunahme des Parksuchverkehrs auf der Kolhagenstraße nicht zu befürchten. Das Hauptkontingent der Besucherplätze ist daher auch im oberen Teil der Kolhagenstraße direkt an der Grundstücksgrenze zur benachbarten Schule vorgesehen. Vor dem Haupteingang sind 13 Kurzzeitparkplätze geplant. Um die Baumaßnahme durchführen zu können, müssen satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Bauvolumen über 7.000 cbm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten - Fotomontage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 18.02.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 20/2005