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Ö Vorlagen - Nr. 179 20/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Urdenbacher Allee 83 - Neubau eines Seniorenzentrums in Benrath
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Urdenbacher Allee 83 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Durchführungsplanes Nr. 6068/11, der für das Baugrundstück eine Nutzung als
Krankenhaus ausweist. Da der Durchführungsplan nicht qualifiziert im Sinne des
§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen
gemäß § 34 Baugesetzbuch.
Auf dem südlichen Teil des Grundstückes des Krankenhaus Benrath entlang der
Kolhagenstraße befinden sich I- und II-geschossige Baukörper, die abgerissen werden
sollen.
Nach Freimachung des Grundstücks soll hier ein IV-geschossiger Baukörper mit
Flachdach neu errichtet werden. Das Gebäude wird dreiecksförmig mit einem I-
geschossigen Zwischentrakt ausgebildet. Das vierte Geschoss wird mit einem
Rücksprung von 5 m zur Gebäudefront Kolhagenstraße hin errichtet. Durch das
zurückgesetzte Erdgeschoss wird die Fassade nochmals gegliedert. Die Fassade wird in
Putz und Glas gestaltet.
Insgesamt sollen im Neubau 100 Seniorenwohnplätze entstehen. Der Haupteingang ist
von der Kolhagenstraße vorgesehen. Die gesamte Versorgung des Gebäudes erfolgt über
den Wirtschaftshof des Krankenhauses.
Das Bauvolumen beträgt ca. 20.019 cbm.
Um das Bauvorhaben g enehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung erforderlich, da das Seniorenzentrum
nicht als Krankenhausnutzung anzusehen ist.
Die Verwaltung hat allerdings keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie
die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält. Das Grundstück wird für die ursprünglich
festgesetzte Nutzung nicht mehr benötigt. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich um
eine artverwandte Nutzung, bei der durch die Nähe zum Krankenhaus positive
Synergieeffekte ermöglicht werden.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 179 20/2005
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Da sich das Bauvorhaben auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides.
Bei den Gebäuden entlang der Kolhagenstraße handelt es sich im vorderen Bereich um
eine III-geschossige, im weiteren Verlauf II-geschossige Straßenrandbebauung. Der
Neubau des Seniorenzentrums nimmt die vorhandene Höhenstaffelung der
gegenüberliegenden Gebäude auf. Er überschreitet zwar mit der Attika des III-
geschossigen Baukörpers den Traufhöhenbereich der bestehenden Wohnhäuser
geringfügig, bleibt aber mit dem zurückgesetzten vierten Geschoss unterhalb der
Firsthöhe der Wohnhäuser.
Durch den gewählten großen Gebäudeabstand von ca. 15 m zur Kohlhagenstraße wird
der gegenüberliegenden Wohnbebauung in angemessener Weise Rechnung getragen.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 10 Stellplätzen erforderlich. Insgesamt sollen
35 Stellplätze neu entstehen. Durch die Errichtung von deutlich mehr Stellplätzen als
baurechtlich gefordert, ist eine Zunahme des Parksuchverkehrs auf der Kolhagenstraße
nicht zu befürchten. Das Hauptkontingent der Besucherplätze ist daher auch im oberen
Teil der Kolhagenstraße direkt an der Grundstücksgrenze zur benachbarten Schule
vorgesehen. Vor dem Haupteingang sind 13 Kurzzeitparkplätze geplant.
Um die Baumaßnahme durchführen zu können, müssen satzungsgeschützte Bäume
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt und das Bauvolumen über 7.000 cbm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
- Fotomontage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 18.02.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin